Versicherung kürzt eigenmächtig Stundenlohn im Gutachten

Hallo!

Vor ein paar Wochen ist in mein stehenden E55 AMG ein besoffener Typ reingefahren.

Schaden laut Dekra-Gutachter ca. 36.000 Euro.
Es ist ja normal das die VErsicherung erstmal ohne MwSt auszahlt (hier ca. 30.000 Euro) und dann bei Nachweis, dass man das Geld zur Neubeschaffung gebraucht auch noch die MwSt bezahlt.

Nun hat die Versicherung aber eine Korosseriewerkstatt gefunden, wo die Arbeitslohn gegenüber MB 6000 Euro weniger ist.
Daraufhin haben sie mir nur 24.000 Euro ausgezahlt.

MEin Fahrzeug hat noch Junge Sterne Gareantie und außerdem lass ich sonst auch alles bei MB machen.

Meinen Anwalt hatte ich von anfang an eingeschaltet. Er meinte die wollen das bis aufs Messer ausfechten (DEVK).

Kommen die damit durch???????????????

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Lorie


Kommen die damit durch???????????????

darüber sollte dir eigentlich dein Anwalt genauer Auskunft geben können, dafür wird er bezahlt.

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Zitat:

Original geschrieben von Hafi545


@TE: Die Meinung der versammelten Schreiberschaft kann ich leider nicht teilen.

Naja, zumindest einer der mit dem Urteil des BGH nicht einverstanden ist 😛

@wrft2009
Danke für deinen Rat! Wäre ich nicht selber drauf gekommen.
Ich wollte hier nur nach Erfahrungen sammeln und herausfinden ob jemand schon die gleichen Erfahrungen gemacht hat und mit welchem Ausgang. ...Eine Anleitung was ich tun muss, danach habe ich nicht gefragt!

@Epex121
Ja ich bin rechtsschutzversichert!

Unabhängiger SV
Warum war die Wahl der Dekra nicht gut?
Ich finde Dekra seriös und anerkannt. Der Dekra-Typ wurde von MB, mit Absprache mit mir, beauftragt. Der macht bei meinen Freundlcihen die ganzen Sachen...

@KSV
E55 AMG wurden nur bis Anfang 2006 hergestellt. Meiner ist EZ Ende 2005.

@situ
Ja auch die Verbringungskosten und auch die Kosten (Transport oder Zugticktet) für das Holen des neuen Fahrzeugs muss die Versicherung bezahlen. Dies wird von meinem RA auch in Rechnung gestellt.

@fordfuchs
gekürzt wurde Folgendes:

Arbeitslohn: 4560 €
Verbringungskoste: 155 €
Lackierarbeiten: 542 €
Ersatzeile: 771 €
Kleinteile: 16 €

Klar sind die grünen Männchen anerkannt, weil sie bekannt sind tendenziell versicherungsfreundliche Gutachten zu erstellen. 😉

Verbringung gehört zu den Kosten die bei fiktiver Abrechnung gekürzt werden dürfen. Nicht bei jeder Werkstatt fällt Verbringung an, sie wird daher nur gezahlt wenn sie tatsächlich angefallen ist. Ebenso wie eine Endreinigung, die Märchensteuer oder ggf. Kosten für Abholung eines "neuen" Fahrzeugs (wenn notwendig).

Relevant ist der lokale Markt, man bekommt keine Reise quer durch Deutschland bezahlt nur weil man am anderen Ende des Landes ein Auto etwas günstiger gesehen hat. Es sei denn es handelt sich um ein seltenes Modell dass im näheren Umkreis nicht zu finden ist.

Bei den restlichen Kosten muss man gucken wie und warum gekürzt wurde. Siehe oben, die Stundensätze kann man nicht mal eben kürzen mit Verweis auf eine billige freie Werkstatt. Ggf. gibt es aber auch strittige Punkte, z.B. ob ein Blechteil neu muss oder günstiger instand gesetzt werden kann. Aber das sollte dein Anwalt in Rücksprache mit dem Marsmä ... äh Gutachter klären. Dafür ist er da und dafür bekommen beide ihr Geld.

Zitat:

Original geschrieben von Meik´s 190er



Relevant ist der lokale Markt, man bekommt keine Reise quer durch Deutschland bezahlt nur weil man am anderen Ende des Landes ein Auto etwas günstiger gesehen hat. Es sei denn es handelt sich um ein seltenes Modell dass im näheren Umkreis nicht zu finden ist.

Ja es handelt sich um seltenes Modell im Bezug auf die Aussattung. Laut Urteil darf dem Geschädigten kein Nachteil bei der Wiederbeschaffung enstehen. Und da mein "altes" Fahrzeug eine umfangreiche Ausstattung hatte, möchte mein "neues" Fahrzeug wieder dieselbe Ausstattung haben. Das "neue" Fahrzeug welches ich jetzt neu in Stuttgart gekauft habe, war das einzigste bei mobile und Co. mit vergleichbarer Ausstattung.

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Zitat:

Original geschrieben von Lorie
Arbeitslohn: 4560 €
Verbringungskoste: 155 €
Lackierarbeiten: 542 €
Ersatzeile: 771 €
Kleinteile: 16 €

Das ist aber ganz schön heftig. Was haben denn die für Stundensätze angesetzt ? Die Hälfte 😕

Und 155 Euro (das sind 300 Mark!) dafür ein Auto von A nach B zu fahren 😰

mal ehrlich, würde das einer von uns bezahlen, wenn die Reparatur aus eigener Tasche gelöhnt werden müsste? 

Also, ich definitiv nicht. Irgendwo muss auch mal die Kirche im Dorf bleiben.

Gruß

Delle

Zitat:

Warum war die Wahl der Dekra nicht gut?
Ich finde Dekra seriös und anerkannt. Der Dekra-Typ wurde von MB, mit Absprache mit mir, beauftragt. Der macht bei meinen Freundlcihen die ganzen Sachen...

Eine Organisation, die für z.B. die HUK, die Gutachten unabhängiger Sachverständiger kürzt ist meiner Meinung nach zu sehr der Versicherungswirtschaft zugewandt.

Zitat:

gekürzt wurde Folgendes:

Arbeitslohn: 4560 €
Verbringungskoste: 155 €
Lackierarbeiten: 542 €
Ersatzeile: 771 €
Kleinteile: 16 €

Das ist natürlich schon ordentlich. Wie viel geringer sind denn die Verrechnungssätze?

Zitat:

Original geschrieben von Dellenzaehler


Und 155 Euro (das sind 300 Mark!) dafür ein Auto von A nach B zu fahren 😰

Von A nach B und mit neuem Auto von B wieder nach A sind aber gut 700km 😉 Da finde ich persönlich 150,- € nicht gerade zuviel.

Mfg Zille

Zitat:

Original geschrieben von Dellenzaehler



Und 155 Euro (das sind 300 Mark!) dafür ein Auto von A nach B zu fahren 😰

mal ehrlich, würde das einer von uns bezahlen, wenn die Reparatur aus eigener Tasche gelöhnt werden müsste? 

Der Schadenhöhe nach zu urteilen dürfte eine einfache Fahrt mit dem Fahrzeug nicht mehr möglich sein 🙂 Ein Schleppwagen kostet nunmal Geld. Im übrigen sind so hohe Verbringungskosten bei MB und BMW nichts außergewöhnliches.

Zitat:

Original geschrieben von zille1976

Zitat:

Original geschrieben von Dellenzaehler
Und 155 Euro (das sind 300 Mark!) dafür ein Auto von A nach B zu fahren 😰

Von A nach B und mit neuem Auto von B wieder nach A sind aber gut 700km 😉 Da finde ich persönlich 150,- € nicht gerade zuviel.
 
Mfg Zille

ach so........😁

Gruß

Delle

Zitat:

Original geschrieben von zille1976


Von A nach B und mit neuem Auto von B wieder nach A sind aber gut 700km 😉 Da finde ich persönlich 150,- € nicht gerade zuviel.

Warum fährt man 700km zu einem Lackierer? 😕

Zitat:

Original geschrieben von Meik´s 190er


Klar sind die grünen Männchen anerkannt, weil sie bekannt sind tendenziell versicherungsfreundliche Gutachten zu erstellen. 😉

Verbringung gehört zu den Kosten die bei fiktiver Abrechnung gekürzt werden dürfen. Nicht bei jeder Werkstatt fällt Verbringung an, sie wird daher nur gezahlt wenn sie tatsächlich angefallen ist. Ebenso wie eine Endreinigung, die Märchensteuer oder ggf. Kosten für Abholung eines "neuen" Fahrzeugs (wenn notwendig).

Genau das wollte ich sagen.

Selbst bei fiktiver Abrechnung sind die Verbringungskosten zu erstatten. Zwar werden sie immer gekürzt, was aber nicht unbedingt heissen muss, dass es auch in Ordnung ist. Aber auch das wird wohl ein ewiges Streitthema bleiben.

Die Verbringungskosten sind bei fiktiver Abrechnung dann zu erstatten, wenn die vom Anspruchsteller favorisierte Reparaturfirma über keine eigene Lackierei verfügt und die Fahrzeuge regelmäßig verbringt.

Und selbst dann wird es im Streitfall an den größeren Amstgerichten immer noch unterschiedlich gesehen.

In unserem Gerichtsbezirk steht die Rechtsprechung diesbezüglich 50:50

Gruß

Delle

Zitat:

Original geschrieben von Unabhaengiger SV


Selbst bei fiktiver Abrechnung sind die Verbringungskosten zu erstatten.

Jein, nur wenn sie quasi zwingend anfallen. Hier in der Ecke hat z.B. kein Opelhändler eine eigene Lackiererei, d.h. aufgrund des Anspruches auf Markenwerkstatt fällt die Verbringung zwangsweise an. Hätten jetzt einige Opelhändler eine eigene Lackiererei und würden daher keine Verbringung berechnen wäre das bei fiktiver Abrechnung ein Posten der nach häufiger Rechtsprechung rechtmäßig zu streichen wäre.

Sind aber häufig Einzelfallentscheidungen, oft heißt es aber dass es auch Fachbetriebe gibt die nicht verbringen müssen und daher wird die Verbringung erst gezahlt wenn sie tatsächlich angefallen ist.

Ich weiß nicht, was ihr immer mit dem Lackierer wollt?

Verbringung ist hier mit gemeint: wo der Unfall stattgefunden hat bis zu MB bzw. zu der freien Werkstatt zum Reparieren.
Und da sind 200-300 Euro Abschleppkosten garantiert nicht zu viel. Ein normales Abschleppunternehmen die Bsp für ADAC abeiten und dich bei einer Panner abschleppen, werden mal locker 350 Euro fällig. Darunter sind nicht nur Spritkosten, sondern auch die Zeit für: Fahren zum Unfallort, Bergen, Fahrt zur Werkstatt. Und da gehen auch mal locker 3h drauf.

Folgendes wurde bei Dekra angesetzt:

12 AW / 1h
Lohnfaktor1 (ohne MwSt) 8,60 Euro / AW
Lohnfaktor Lack (ohne MwSt) 9,60 / AW

Insgesamt an Lohnkosten: 13.100 Euro

Zitat:

Original geschrieben von Lorie


Und da sind 200-300 Euro Abschleppkosten garantiert nicht zu viel.

Dann steht da i.d.R. auch Abschleppkosten. Unter Verbringung wird üblich das verstanden was oben steht: Eine Werkstatt ohne eigene Lackiererei VERBRINGT das Auto zum Lackierer und zurück. Daher auch die festen Sätze, 155€ klingt nach typischem Satz von 1 Stunde den viele Markenwerkstätten dafür ansetzten.

Mit Abschleppkosten oder Fahrtkosten zur Anschaffung eines Ersatzfahrzeuges hat der Gutachter nichts am Hut, derartige Kosten führt er nicht auf. Er beurteilt nichts weiter als den Schaden am Fahrzeug und Kosten die DIREKT damit zu tun haben.

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