Versicherung kürtzt Leistung bei fiktiver Abrechnung
Ich habe mich schon umfassend über das Thema informiert und mir ist klar das bei einer fiktiven Abrechnung keine Mehrwertsteuer erstattet wird und das ist auch OK so.
Was mich an meiner Entschädigung stört ist, das die Verbringungskosten komplett gestrichen wurden und nach einem Werkstattvergleich auch die Reperaturkosten deutlich gekürtzt wurden.
Aber erstmal von vorne.
Mein parkendes Auto (KIA Rio, Baujahr 2005) wurde von einem anderen einparkenden Auto angerempelt. Dabei wurde die vordere Stoßstange und der Kotflügel beschädigt.
Daraufhin bin ich zu ATU und habe mir einen Kostenvoranschlag erstellen lassen.
Der Kostenvoranschlag beträgt netto 1362,41.
Den Kostenvoranschlag habe ich dann der Versicherung (Aachen Münchner, GENERALI) zusammen mit der Schadensmeldung zugesendet.
Kurz darauf wurde mir eine Anzahlung von 800€ überwiesen und es hieß der restliche Betrag wird nach einer Abschluss einer Prüfung gezahlt.
Fast einen Monat später kam dann ein neuer Brief von der Versicherung und es wurden nochmal 158,74€ überwiesen.
Der 2. Betrag setzt sich aus der errechneten Reparaturkosten (933,74€) plus eine Auslagenpauschale (25,00€)
abzüglich der bereits erstatteten 800€ zusammen.
Überblick:
Kosten nach Kostenvoranschlag: 1362,41
Kosten errechnet (Versicherung): 933,74
Differenz: 428,67€
Was wurde genau gekürzt:
Ersatzteile: ca. 28 €
Nebenkosten: ca. 172 € (Verbringungskosten komplett gestrichen)
Arbeitslohn: ca. 66 €
Lackierung: ca. 161 €
Soweit ich gelesen habe sind die Verbringungskosten auf jeden Fall bei fiktiver Abrechnung zu erstatten.
Außerdem gehe ich davon aus, das es sich bei ATU nicht um einer vergleichsweise teure Markenwerkstatt handelt und die Kosten für Ersatzteile Lohn und Lackierung ebenfalls in voller Höhe zu erstatten sind.
Ich finde die geleistete Entschädigung nicht angemessen.
Sollte ich mich eurer Meinung nach an einen Anwalt wenden der sich damit auskennt?
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von JokerGolf
Ab zum Anwalt, wenn du unschuldig an einem Unfall beteiligt bist, dann muß die Gegenseite auch einen anwalt bezahlen, und wenn die schon mit solchen Taschenspielertricks auffahren, sollte man mit dem Kostenerzeugen großzügig sein.
Du weißt selbst -hoffentlich- wie daneben diese Antwort ist, oder?
Dadurch, dass man die Kosten in die Höhe treibt, schadet man der Versicherung nicht und man "wischt ihr auch keins aus" oder so etwas.
Der Versicherung ist es völlig egal ob Du zum Anwalt rennst oder nicht. Aber -wie schon gesagt wurde- schadet man durch unnötige Kosten eben den anderen Versicherten, also uns allen, da Versicherungen nicht die Heilsarmee sind und das was am Ende des Jahres fehlt, schlicht und ergreifend im nächsten Jahr von allen zurück geholt wird.
So funktioniert Versicherung.
Ist das wirklich so schwer zu kapieren???
Und wenn mehr Menschen darauf verzichten würden, durch "Taschenspielertricks" den Versicherungen (aller Sparten) Geld aus der Tasche zu ziehen, hätten wir am Ende des Jahres auch andere Zahlen auf der Rechnung stehen. Aber das ist ein anderes Thema...
Hafi
33 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von paddye27
Zuerst einmal sollte man bei einem Schadenfall richtig rangehen, nämlich den Schaden von einem Fachmann beziffern lassen und nicht von einer Werkstattkette, die für ihre hervorragenden Leistungen im Karosserie- und Lackierbereich geradezu berühmt ist. Ein Sachverständiger kann dem TE in seiner Situation schon weiterhelfen.
Auch ein Anwalt wird mit dem vorhandenen KVA wohl "nicht in den Kampf" ziehen wollen.
Es ist in der Tat ratsam, die Reperaturkosten durch einen
unabhängigenKFZ-Sachverstzändigen vor der Inanspruchnahme einer Reperatur hier aufzusuchen!
Allerdings hat Fragesteller hier zuvor den Kostenvoranschlag der Versicherung schon mitgeteilt gehabt. Die Versicherung darf sodann nicht die Reperaturkosten im nachhinein teils wegen vermeintlich zu hoher hoher Kosten die tatsächlichen Reperaturkostenübernahme verweigern. Zudem die Verweigerung der tatsächlichen Kosten hier auch noch völlig unsubstantiert erfolgte.
Die Versicherung hätte sodann anhand des Kostenvoranschlages ihre Zweifel begründen und Nachweisen müssen. Sie hätte zwecks Schaffung der Rechtssicherheit vom Geschädigten einen Kostenvoranschlag des KIA-Vetragshändlers abverlangen können. Mann kann auch, mit der ATU-Rechnung noch im Nachhinein zum KIA Händler gehen und fragen, was eine derartige Reperatur denn bei denen gekostet hätte. Fakt ist aber, dass nach Sachlage hier keine nachträgliche Ermessensentscheidung seitens der Versicherung schon allein aufgrund des zuvor nicht angezweifelten ATU-Kostenvoranschalges, mehr möglich ist. Dies bedeutet, dass die Kosten im vollem angefallenen Umfange auch durch die gegneriche Versicherung zu übernehmen sind!
Zitat:
Original geschrieben von JokerGolf
Na klar, damit wir alle im nächsten Versicherungsjahr wieder etliche Prozente mehr zahlen dürfen. 😎
Die Versicherungsprämie steigt ja hier für den Unfallverursachenden und nicht etwa für die Allgemeinheit an! Zudem zahlte der Unfallverursacher hier bereits eine Leistung für den Schadensfall im voraus, obgleich die Versicherung die gezahlte Leistung nicht im vollen Umfange gegenüber dem Geschädigten erbrachte. Als Gipfel des Eisberges kassiert die Versicherung dann auch noch über viele Jahre aufgrund des Schadens mittels Anhebung der SF mehr Kohle bei seinem Versicherungskunden ab! Ich sehe hier nur einen maximalen Profit auf Kosten der Allgemeinheit für die Versicherung selbst! Man zahlt für Leistungen die nicht vollumfänglich im Schadensfall umgesetzt werden und erhöht dann aber anderseits max. die Schadensfreiheitsklasse! So kann man auch reich werden!
Liebes Goldhänschen,
Du hast den knapp 2 Jahre alten Thread aber schon gelesen? Mein Rat: lies noch mal alles durch, schaue Dir an was Du geschrieben hast, dann vergleiche noch mal in aller Ruhe und dann lassen wir das Ding hier wohl besser wieder in Frieden ruhen R.I.P.!
Um es Dir etwas leichter zu machen: hier wurde NUR von fiktiver Abrechnung gesprochen. Gerichtet wurde damals am KIA Rio nichts, es wurde auch keine nachträgliche Kürzung der tatsächlichen Reparaturkosten (die hat nämlich nie stattgefunden) durch die Versicherung "begangen" etc.
auch wens ein uralter thread ist. die aussagen finde ich interesant. den:
Zitat:
Original geschrieben von Mimro
Zu den Verbringungskosten stellt sich die Frage, warum diese bei fiktiver Abrechnung bezahlt werden sollen, wenn Du auch den KVA einer Werkstatt vorlegst, in der das Fahrzeug nicht lackiert werden kann...
einspruch! 😉
woher will die versicherung den wissen ob eine werkstatt selbst lackieren kann oder nicht? ruft da allen ernstes der sachbearbeiter in den werkstätten an? kann ich mir zwar nicht vorstellen aber da lass ich mich gerne eines besseren bedingsen 😉
desweiteren können grob geschätzte 95% (eher mehr) nicht selbst lackieren. mir ist hier in der umgebung nur eine einzige werkstatt bekannt (eine vag werkstatt) die eine eigene lackierei unterhällt. somit stellt sich mir die frage ob es sinnvoll ist eine vertragswerkstatt zu kontaktieren für den kostenvoranschlag (wie der aussieht weiss jawohl jeder) die lackieren kann oder eine unabhängige die nicht lackieren kann.
Zitat:
Original geschrieben von onkel-howdy
einspruch! 😉woher will die versicherung den wissen ob eine werkstatt selbst lackieren kann oder nicht? ruft da allen ernstes der sachbearbeiter in den werkstätten an?
Die Versicherung weiss es, da es auf dem KVA vermerkt ist. Wenn die Werkstatt selber lackiert, stehen keine Verbringungskosten drauf.