Versicherung kürtzt Leistung bei fiktiver Abrechnung

Ich habe mich schon umfassend über das Thema informiert und mir ist klar das bei einer fiktiven Abrechnung keine Mehrwertsteuer erstattet wird und das ist auch OK so.

Was mich an meiner Entschädigung stört ist, das die Verbringungskosten komplett gestrichen wurden und nach einem Werkstattvergleich auch die Reperaturkosten deutlich gekürtzt wurden.

Aber erstmal von vorne.
Mein parkendes Auto (KIA Rio, Baujahr 2005) wurde von einem anderen einparkenden Auto angerempelt. Dabei wurde die vordere Stoßstange und der Kotflügel beschädigt.

Daraufhin bin ich zu ATU und habe mir einen Kostenvoranschlag erstellen lassen.
Der Kostenvoranschlag beträgt netto 1362,41.

Den Kostenvoranschlag habe ich dann der Versicherung (Aachen Münchner, GENERALI) zusammen mit der Schadensmeldung zugesendet.
Kurz darauf wurde mir eine Anzahlung von 800€ überwiesen und es hieß der restliche Betrag wird nach einer Abschluss einer Prüfung gezahlt.

Fast einen Monat später kam dann ein neuer Brief von der Versicherung und es wurden nochmal 158,74€ überwiesen.
Der 2. Betrag setzt sich aus der errechneten Reparaturkosten (933,74€) plus eine Auslagenpauschale (25,00€)
abzüglich der bereits erstatteten 800€ zusammen.

Überblick:
Kosten nach Kostenvoranschlag: 1362,41
Kosten errechnet (Versicherung): 933,74
Differenz: 428,67€

Was wurde genau gekürzt:
Ersatzteile: ca. 28 €
Nebenkosten: ca. 172 € (Verbringungskosten komplett gestrichen)
Arbeitslohn: ca. 66 €
Lackierung: ca. 161 €

Soweit ich gelesen habe sind die Verbringungskosten auf jeden Fall bei fiktiver Abrechnung zu erstatten.
Außerdem gehe ich davon aus, das es sich bei ATU nicht um einer vergleichsweise teure Markenwerkstatt handelt und die Kosten für Ersatzteile Lohn und Lackierung ebenfalls in voller Höhe zu erstatten sind.

Ich finde die geleistete Entschädigung nicht angemessen.
Sollte ich mich eurer Meinung nach an einen Anwalt wenden der sich damit auskennt?

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von JokerGolf


Ab zum Anwalt, wenn du unschuldig an einem Unfall beteiligt bist, dann muß die Gegenseite auch einen anwalt bezahlen, und wenn die schon mit solchen Taschenspielertricks auffahren, sollte man mit dem Kostenerzeugen großzügig sein.

Du weißt selbst -hoffentlich- wie daneben diese Antwort ist, oder?

Dadurch, dass man die  Kosten in die Höhe treibt, schadet man der Versicherung nicht und man "wischt ihr auch keins aus" oder so etwas.
Der Versicherung ist es völlig egal ob Du zum Anwalt rennst oder nicht. Aber -wie schon gesagt wurde- schadet man durch unnötige Kosten eben den anderen Versicherten, also uns allen, da Versicherungen nicht die Heilsarmee sind und das was am Ende des Jahres fehlt, schlicht und ergreifend im nächsten Jahr von allen zurück geholt wird.
So funktioniert Versicherung.
Ist das wirklich so schwer zu kapieren???

Und wenn mehr Menschen darauf verzichten würden, durch "Taschenspielertricks" den Versicherungen (aller Sparten) Geld aus der Tasche zu ziehen, hätten wir am Ende des Jahres auch andere Zahlen auf der Rechnung stehen. Aber das ist ein anderes Thema...

Hafi

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Zitat:

Original geschrieben von Elk_EN
Richtig, diese Granate wurde von anderen zuerst abgeworfen. Aber deswegen muss sie ja nicht gleich ...
 
... oder doch, halt, ...
 
bevor sie im eigenen Schützengraben losgeht, wirft man sie wohl tatsächlich lieber zurück. 😁🙂

😁.......liebe deinen Nächsten, oder dich selber.....🙂

Zitat:

Original geschrieben von Dellenzaehler



Zitat:

Original geschrieben von Elk_EN Original geschrieben von
 Begriffe wie "Taschenspielertricks" drängen ihn in die Außenseiterrolle. Unschön.

Dieser Begriff wurden hier aber zuerst von anderen Halbschlauen in den Ring geworfen, die von Tuten und Blasen keine Ahnung haben.

Wir wollen doch aber bitte fair bleiben, auch wenn ich in Sachen Putzkolonne auf deiner Seite bin......😁

Gruß

Delle

Nana, Döllenzähler, nur weil du ein paar Autos begutachten darfst ist nicht gleich ein jeder anderer Halbschlauer und hat von Tuten und Blasen keine Ahnung.

Man sollte nie den Fehler begehen und unbekannte Leute unterschätzen, dann bleibt man auf ewig nur ein kleines Licht und darf dellen zählen. 😉

Selbstverständlich sind es kleine Taschenspielertricks, wenn es Versicherungen, gegen besseres Wissen, jedes mal versuchen strittige, aber im Regelfall doch auch bei fiktiver Abrechnung zu zahlenden Verbringungskosten, ohne einen Hinweis auf entsprechende Urteile zurückhalten, um nach einem Verweis auf entsprechende Gerichtsurteile doch zu zahlen.

Zitat:

Original geschrieben von JokerGolf
Nana, Döllenzähler, nur weil du ein paar Autos begutachten darfst ist nicht gleich ein jeder anderer Halbschlauer und hat von Tuten und Blasen keine Ahnung.
 
Man sollte nie den Fehler begehen und unbekannte Leute unterschätzen, dann bleibt man auf ewig nur ein kleines Licht und darf dellen zählen. 😉
 
Selbstverständlich sind es kleine Taschenspielertricks, wenn es Versicherungen, gegen besseres Wissen, jedes mal versuchen strittige, aber im Regelfall doch auch bei fiktiver Abrechnung zu zahlenden Verbringungskosten, ohne einen Hinweis auf entsprechende Urteile zurückhalten, um nach einem Verweis auf entsprechende Gerichtsurteile doch zu zahlen.

Ja du hast Recht, ich muss mich bei dir Entschuldigen.

Du bist nicht Halbschlau, du hast überhaupt keine Ahnung, aber davon richtig viel.........

Zitat:

Im Haftpflichtfall? Auch wieder das Preisgeben der Unwissenheit, denn ein SV darf ab 700,00 € Schadenhöhe für ein Haftpflichtgutachten beauftragt werden.

Um meine Unwissenheit ein wenig zu schmälern😛: wo steht das mit den 700,00 EUR?

Es ist halt die Frage, ob man (bitte korrigier mich, Delle) bei einem 1.000 EUR-Schaden, 300 EUR für den SV aufwenden muss, wenn man mit einem Gespräch vermutlich alles klären kann...

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Zitat:

Original geschrieben von Mimro



Zitat:

Im Haftpflichtfall? Auch wieder das Preisgeben der Unwissenheit, denn ein SV darf ab 700,00 € Schadenhöhe für ein Haftpflichtgutachten beauftragt werden.

Um meine Unwissenheit ein wenig zu schmälern😛: wo steht das mit den 700,00 EUR?

Es ist halt die Frage, ob man (bitte korrigier mich, Delle) bei einem 1.000 EUR-Schaden, 300 EUR für den SV aufwenden muss, wenn man mit einem Gespräch vermutlich alles klären kann...

Ich bin zwar nicht Delle , aber finden wirst Du

HIER

etwas.

....und wieder was gelernt....😁😁😁

Die Frage, die an Delle gerichtet war, war eher, ob die 300 EUR fürs Gutachten in etwa stimmen?

Es gibt im übrigen auch so genannte Kurzgutachten. Die kosten nur ein paar Talerchen..............😁

Gruß

Delle

Zitat:

Original geschrieben von Mimro


Um meine Unwissenheit ein wenig zu schmälern😛: wo steht das mit den 700,00 EUR?
 
Es ist halt die Frage, ob man (bitte korrigier mich, Delle) bei einem 1.000 EUR-Schaden, 300 EUR für den SV aufwenden muss, wenn man mit einem Gespräch vermutlich alles klären kann..

paddye hat es ja schon beantwortet....🙂

Das bedeutet aber nicht, das auch unter einem Betrag von 700 Euro nicht unbedingt ein Gutachten erstellt werden darf.

Wenn ich einen alten Polo habe dessen WBW 500 Euro beträgt muss für diesen schon ein Gutachten erstellt werden..😁

Auch bei Kleinkollisionen ist manchmal ein Gutachten erforderlich  um die Kausalität / Plausibilität zu überprüfen. Meistens sind das die sogenanten "Parkplatzunfälle" Da gibt es mehr Streit, wie sich so mancher vorstellen kann......🙄

Und wenn man da kein ordentliches Gutachten hat, kann man sehr schnell in Beweisnot kommen.

Und noch mal zu weiter oben angegeben Thema Verbringungskosten.

@Harlekin-Polo

Jeder der sich in der Praxis mit diesem Thema tagtäglich beschäftigt, weis dass die Verbringskosten die wohl Umstrittenste Schadenersatzposition überhaupt ist.

Da gibt es und wird es auch in Zukunft zuhauf Urteile geben.

Urteile die das Positiv sehen und Urteile, die das Negativ sehen.

Und schon gar nicht ist es mal so, das die Positiven Urteile überwiegen.

Selbst an größeren Amtsgerichten in einer Stadt gibt es in den einzelnen Abteilungen unter den Damen und Herren Richtern unterschiedliche Auffassungen diesbezüglich.

Und da kommst du Fred Wichtig hier um die Ecke gebogen und faselst etwas "Taschenspielertricks" und dem Verweis auf entsprechende Gerichtsurteile.

Ich frage mich ernsthaft, wem du hier etwas erzählen willst......

Doppelpost, sorry...🙁

so kann man seinen Beitragszähler natürlich auch frisieren...🙄
Noch mal sorry....🙁

Zitat:

Original geschrieben von Mimro
....und wieder was gelernt....😁😁😁
 
Die Frage, die an Delle gerichtet war, war eher, ob die 300 EUR fürs Gutachten in etwa stimmen?

das wäre etwas heftig.  Aber solche Spezialisten gibt es natürlich leider auch in unserem Berufsstand. Bei 700 Euro Schadenhöhe kostet so ein Gutachten je nach Region zwischen 150 und 250 Euro.

Gruß

Delle

Hallo,

ich finde es schon einen Witz mit welcher Masche die Versicherung hier arbeitet.
Da werden mal 800,00 € überwiesen mehr oder auch weniger zum ruhig stellen des Geschädigten.
Wenn ich das schon höre der restliche Betrag wird nach einer Prüfung ausbezahlt...und das bei einem kleinen Schaden mit einem Kotflügel und einem Stossfänger.
Du hast eh schon dafür gesorgt dass die Versicherung billiger weg kommt.
Keinen Gutachter eingeschaltet, lediglich einen Kostenvoranschlag den die Werkstatt vielleicht sogar noch umsonst gemacht hat.
Im Prinzip würde dir im Haftpflichtschadensfall eine Wertminderung zustehen sowie auch ein Nutzungsausfall.
Aber das geht nur mit einem Gutachten.
Normalerweise kann der Geschädigte die Kosten verlangen die bei einer tatsächlichen Reparatur des Fahrzeuges in einer örtlichen Markenfachwerkstatt anfallen würden.
Wäre also bei der Reparatur eine Verbringung des Fahrzeuges erforderlich weil die reparierende Werkstatt über keine eigene Lackiererei verfügt sind dieses Kosten selbst bei der fiktiven Abrechnung zu erstatten.
Hierüber gibt es sogar BGH-Urteile.
Auch die Kürzungen der Stundenverrechnungssätze ist nicht in Ordnung.
(Porsche-Urteil).
Da lediglich ein Kostenvoranschlag vorliegt wirst Du mit Kürzungen wohl oder übel Leben müssen.
Es kann natürlich auch sein das der Kostenvoranschlag fehlerhaft ist und deshalb die Versicherung kürzt.
Ich wäre hier sicherlich auch nicht zu A.T.U damit gegangen.
Seit wann machen die denn Karosseriearbeiten und erstellen hierfür Kostenvoranschläge?

Zitat:

Original geschrieben von fordfuchs


Hallo,

ich finde es schon einen Witz mit welcher Masche die Versicherung hier arbeitet.
Da werden mal 800,00 € überwiesen mehr oder auch weniger zum ruhig stellen des Geschädigten.
Wenn ich das schon höre der restliche Betrag wird nach einer Prüfung ausbezahlt...und das bei einem kleinen Schaden mit einem Kotflügel und einem Stossfänger.
Du hast eh schon dafür gesorgt dass die Versicherung billiger weg kommt.
Keinen Gutachter eingeschaltet, lediglich einen Kostenvoranschlag den die Werkstatt vielleicht sogar noch umsonst gemacht hat.
Im Prinzip würde dir im Haftpflichtschadensfall eine Wertminderung zustehen sowie auch ein Nutzungsausfall.
Aber das geht nur mit einem Gutachten.
Normalerweise kann der Geschädigte die Kosten verlangen die bei einer tatsächlichen Reparatur des Fahrzeuges in einer örtlichen Markenfachwerkstatt anfallen würden.
Wäre also bei der Reparatur eine Verbringung des Fahrzeuges erforderlich weil die reparierende Werkstatt über keine eigene Lackiererei verfügt sind dieses Kosten selbst bei der fiktiven Abrechnung zu erstatten.
Hierüber gibt es sogar BGH-Urteile.
Auch die Kürzungen der Stundenverrechnungssätze ist nicht in Ordnung.
(Porsche-Urteil).
Da lediglich ein Kostenvoranschlag vorliegt wirst Du mit Kürzungen wohl oder übel Leben müssen.
Es kann natürlich auch sein das der Kostenvoranschlag fehlerhaft ist und deshalb die Versicherung kürzt.
Ich wäre hier sicherlich auch nicht zu A.T.U damit gegangen.
Seit wann machen die denn Karosseriearbeiten und erstellen hierfür Kostenvoranschläge?

Irgendwie ist das nur eine Art Zusammenfassung des oben Geschriebenen, leider auch fehlerbehaftet.

Ich empfehle noch einmal zu lesen und die Begründung zu Stundenverrechnungssätzen mindestens richtig zu ergänzen.

Hallo,

keiner ist perfekt, ausserdem sitze ich heute jetzt bereits die 11. Stunde am PC - du kannst ja für mich korrigieren.

Warum?

Ich denke, das solltest du als qualifizierter KFZ- Sachverständiger eigentlich beherrschen.

Aber kann sein, dass ich mich einfach getäuscht habe.........🙁

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