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Versicherung kündbar nach Unfall

Themenstarteram 5. März 2019 um 18:35

Hallo,

ich bin seit Jahren bei der HUK versichert.

Im November 2018 hatte ich einen Verkehrsunfall (Unfallgegner fuhr über rot und mir ins Auto).

Der Unfallgegner behauptet natürlich er habe grün gehabt, dadurch ist die Schadensschuld noch unklar und die Akten nun bei Gericht.

Ich habe glücklicherweise zwei unabhängige Zeugen und natürlich auch einen Anwalt genommen.

Die HUK hat aber natürlich direkt meine Beiträge erhöht, von 140 auf 210€ für einen TWINGO !!!

Ich bin ehrlich gesagt nicht gewillt 210€ alle drei MOnate für einen Twingo zu zahlen, schon recht nicht wenn meine Beiträge erhöht wurden obwohl ich nicht der Unfallverursacher bin.

Irgendeine Chance die Versicherung zu kündigen?

Beste Antwort im Thema

Da du keine Ahnung hast, solltest du Mal deine AKB lesen.

Dann wirst du feststellen, das es bei deiner genauso wäre

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Themenstarteram 5. März 2019 um 19:30

Zitat:

@celica1992 schrieb am 5. März 2019 um 20:16:11 Uhr:

Wenn die Oma schon über 75 ist, kannst du auch selbst neu anfangen. Wie lange hast du den FS?

Den habe ich jetzt 14 Jahre.

Themenstarteram 5. März 2019 um 19:31

Zitat:

@GerhHue schrieb am 5. März 2019 um 20:29:51 Uhr:

Was das reine Kündigungsthema angeht, meine ich, dass man (gesetzlich geregelt)

immer kündigen kann, wenn eine Vers. den Beitrag erhöht.

Wäre mir neu, wenn dem nicht so wäre, Unfall hin oder her.

Das Zählt laut HUK aber nicht als Beitragserhöhung.

Zitat:

@GerhHue schrieb am 5. März 2019 um 20:29:51 Uhr:

Was das reine Kündigungsthema angeht, meine ich, dass man (gesetzlich geregelt)

immer kündigen kann, wenn eine Vers. den Beitrag erhöht.

Wäre mir neu, wenn dem nicht so wäre, Unfall hin oder her.

Da liegst Du falsch.....

Für die Beitragserhöhung ist ja der VN hier verantwortlich.

Wie man im Schadensfall kündigen kann, steht in den AKB unter G.

Themenstarteram 5. März 2019 um 19:42

Zitat:

@celica1992 schrieb am 5. März 2019 um 20:39:15 Uhr:

Für die Beitragserhöhung ist ja der VN hier verantwortlich.

Wie man im Schadensfall kündigen kann, steht in den AKB unter G.

Für die Beitragserhöhung bin ich ja eben nicht verantworlich.

TE, die Begründungen wurden dir doch geliefert. Die letzten Posts bezogen sich auf eine fachlich völlig falsche Aussage ;)

am 5. März 2019 um 19:46

...insgesamt gesehen eine Frechheit, da soll man schon brav weiterzahlen / zahlen um vielleicht, wenn das Ganze irgendwann mal positiv ausgehen sollte als Bittsteller vielleicht wieder etwas zurück zu bekommen, bitteschön gehts noch?

Rückstellungen? Wozu? Dann kann man sich eine Versicherung gleich komplett sparen, wenn man seine Schäden fallbezogen sowieso selbst zahlt... da kann man dann auch gleich direkt mit dem Unfallgegner abrechnen.

Schon aus Prinzip würde ich an die HUK erstmal garnichts mehr bezahlen.

Dem Laden so schnell wie möglich / wenn nicht schon geschehen kündigen, ob aus dem Sonderkündigungsrecht wegen des Schadens, Sonderkündigungsrechts wegen der Beitragserhöhung oder weil das Fahrzeug den Halter wechselt könnten sie sich wegen mir selbst aussuchen... bzw. im Zweifel würde ich alle 3 Gründe reinschreiben, wobei Nr. 3 "Abmeldung" dem Versicherungsvertrag in jedem Fall ein Ende setzt.

Mit der Versicherung würde ich außer einer Kündigung keinesfalls mehr in Kontakt treten oder irgendwelche irgendwie gearteten Fragen beantworten.

Wer die komplette Suppe am Ende bezahlt kann die HUK dann mit der generischen Versicherung ausstreiten... ich bzw. Oma als Versicherungsnehmer der/die bisher brav die Beiträge bezahlt hat und damit seine Schuldigkeit getan hat wäre mit sofortiger Wirkung raus - in jedem Fall mit der sofortigen Abmeldung bzw. Ummeldung des Fahrzeugs auf einen neuen Halter.

Da Omi den Versicherungsvertrag mit Sicherheit nicht mehr braucht könnte man sogar überlegen, ob man der eigenen Versicherung noch eins reinwürgt, indem man als Fahrer den Crash einfach "auf seine Kappe" nimmt... muß man halt bei den Ermittlungbehörden das richtige Aussagen, ist man sich mit dem Grün halt nicht mehr ganz so sicher, Augenblicksversagen, etc.

Da du keine Ahnung hast, solltest du Mal deine AKB lesen.

Dann wirst du feststellen, das es bei deiner genauso wäre

Ahhh richtig, könnte sein. Denn es besteht ja noch der alte Tarif, nur der SF-Rabatt

verschlechtert sich und eine Rückstufung ist ja bei Vertragsabschluss angekündigt.

wenn ein schuldhafter Schaden eintritt.

Bei Tarif-Änderungen mit Beitragserhöhung, da hat aber meines Wissens der Kunde

immer ein Sonderkündigungsrecht.

:rolleyes: @ gast

Themenstarteram 5. März 2019 um 19:57

Zitat:

@NDLimit schrieb am 5. März 2019 um 20:50:06 Uhr:

:rolleyes: @ gast

Recht hat er aber, ist eine dreiste Frechheit meiner Meinung nach.

Recht hat die Versicherung, musst halt bei Vertragsabschluss die AKB lesen und wenn sie dir nicht gefällt, musst du dir eine andere Versicherung suchen

Zitat:

@DaniellSan86 schrieb am 5. März 2019 um 20:57:54 Uhr:

Zitat:

@NDLimit schrieb am 5. März 2019 um 20:50:06 Uhr:

:rolleyes: @ gast

Recht hat er aber, ist eine dreiste Frechheit meiner Meinung nach.

Das magst Du so empfinden. Aber es ist das vertragsrechtliche richtige Verhalten. Den Vertragsbestimmungen hast Du bei Vertragabschluss zugestimmt. So ist es nunmal. Übrigens nicht nur bei der genannten Versicherung.

Wenn Du, wie Du aufgrund der Zeugenaussagen meinst, sauber aus der Sache raus kommst, wird es korrigiert. Und hey, ja... es ist ärgerlich, aber auch nur 70 Euro im Quartal

am 5. März 2019 um 20:06

...und wenn es nur 1 EURO 50 wären, rein aus Prinzip würde ich diese Spiel nicht mitspielen.

Da der Vertrag bzw. der Schadenfreiheitsrabatt der Oma sowieso fürn Allerwertesten ist, hat die HUK eben schlechte Karten - manchmal verliert man eben und ein anderes mal gewinnen die anderen. :D

Man kann ja nur hoffen, er war im Fahrerkreis abgeben

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