Versicherung kippt Gutachten nach Reparatur weil Werkstatt Posten aufgeführt hat, die sie nicht...
Hallo.
Es ist folgendes passiert.
Mir ist jemand in mein parkendes Auto vor dem Haus gefahren - Haftpflichtfall.
Gutachten war knapp an der 130%-Grenze.
War bei der Werkstatt, die haben gesagt, das haut alles hin, wenn die Versicherung die Reparaturfreigabe erteilt. Hat sie erteilt, also habe ich als Laie gutgläubig gesagt, sie sollen es reparieren.
Auto wurde repariert
Jetzt war ein Gutacher der Versicherung da, um zu prüfen, ob alles ordnungsgemäß gemacht worden ist.
Der hat festgestellt, dass die Werkstatt ein paar Dinge die sie auf die Rechnung geschrieben haben, nicht ausgeführt haben (u. A. austausch der Türscharniere). Mir ist das alles nicht aufgefallen, da ich absoluter Laie bin und die Rechnung auch erst später kam, bzw. gleichzeitig an mich, als auch an die Versicherung gegangen ist.
Der Gutachter meinte, die Versicherung wird das Gutachten jetzt wohl kippen und mir nur den Wertverlust ausbezahlen, sodass ich den Differenzbetrag an die Werkstatt selbst bezahlen muss (ca. 3.000 €!!)
Was soll ich jetzt, tun? Habe ich eine Chance, da raus zu kommen, weil der Fehler ja ganz klar auf Seiten der Werkstatt liegt. Die haben doch eine falsche Rechnung geschrieben, nicht ich...
Bitte helft mir.
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@Gerry0309 schrieb am 25. August 2018 um 22:58:43 Uhr:
Was soll an deinem Post laienhaft sein?
Er ist besser als viel Haarspaltereien vorher!
Er ist nicht nur laienhaft, sondern vom ersten bis zum letzten Satz völliger Blödsinn. Übrigens genau so, wie Deine penetrante Rumreiterei auf der Reparaturfreigabe.
Warum schaffen es eigentlich so viele nicht, bei Themen, von denen sie keinen Schimmer haben, einfach mal die Finger von der Tastatur zu lassen?
Es ist sicher nett gemeint, wenn jemand helfen will.
Aber solche Beiträge, einfach wild zusammenphantasiert, sind nicht hilfreich, sie sind das genaue Gegenteil. Sie stiften bei jedem, der sich nicht wirklich gut auskennt, heillose Verwirrung.
78 Antworten
Zitat:
@Unwisser schrieb am 21. August 2018 um 19:08:31 Uhr:
Die Werkstatt behauptet, nachdem ich diese informiert habe, steif und fest, sie hätten die Scharniere getauscht und hätten auch Bestellbelege..obwohl eindeutig die alten drin sind.. Ferner haben sie auch angeführt sie hätten den entsprechenden Monteur mittlerweile entlassen
Wenn sie behaupten die Scharniere wären getauscht warum entlassen sie dann den Monteur ?
Was für ein Schmarrn.
KH bedeuter Kraftfahrt- Hafptlichtschaden.
Und nochmal: Die Versicherung erteilt keine "Reparaturfreigabe"
Sie nimmt bestenfalls Stellung zur "Reparaturwürdigkeit".
Bitte die Schreiben der Versicherung sorgfältig lesen, verstehen und/-oder wenn man keine Ahnung hat Fachkundige Hilfe in Anspruch nehmen.
Zitat:
@Dellenzaehler schrieb am 21. August 2018 um 19:12:39 Uhr:
@Unwisser schrieb am 21. August 2018 um 19:08:31 Uhr:
Die Versicherung bezahlt die Rechnung der Werkstatt direkt. Ist das gut für mich?Für die Zukunft habe ich daraus auf jeden Fall gelernt. Ich hoffe jetzt nur, dass die Versicherung "nur" die Rechnung um die entsprechenden Posten schmälert.
Die Werkstatt behauptet, nachdem ich diese informiert habe, steif und fest, sie hätten die Scharniere getauscht und hätten auch Bestellbelege..obwohl eindeutig die alten drin sind.. Ferner haben sie auch angeführt sie hätten den entsprechenden Monteur mittlerweile entlassen (ich verstehe nicht ganz, warum die das anbringen, das hat ja nichts mit mir zu tun..)
Wer hat den Werkstatt- Auftrag unterschrieben?
Du?
oder ein Mitarbeiter der Versicherung?
Auf wen wurde die Rechnung ausgestellt?
Auf dich, oder auf die Versicherung?
Der Auftrag, die Freigabe etc. lief alles über die Werkstatt. Die Rechnung läuft auf die Versicherung
Zitat:
@weiss-blau schrieb am 21. August 2018 um 19:15:58 Uhr:
Wenn sie behaupten die Scharniere wären getauscht warum entlassen sie dann den Monteur ?Zitat:
@Unwisser schrieb am 21. August 2018 um 19:08:31 Uhr:
Die Werkstatt behauptet, nachdem ich diese informiert habe, steif und fest, sie hätten die Scharniere getauscht und hätten auch Bestellbelege..obwohl eindeutig die alten drin sind.. Ferner haben sie auch angeführt sie hätten den entsprechenden Monteur mittlerweile entlassenWas für ein Schmarrn.
Das habe ich mir auch gedacht..
Ähnliche Themen
@Unwisser
Der Auftrag, die Freigabe etc. lief alles über die Werkstatt. Die Rechnung läuft auf die Versicherung
aha.. bist dir da ganz sicher?
na, das wird dann noch lustig werden.........
Zitat:
@Dellenzaehler schrieb am 21. August 2018 um 19:20:10 Uhr:
@Unwisser
Der Auftrag, die Freigabe etc. lief alles über die Werkstatt. Die Rechnung läuft auf die Versicherungaha.. bist dir da ganz sicher?
na, das wird dann noch lustig werden.........
was meinst du damit?
Hier gibt es Ärger, dass meine ich damit.
Kannst du das Schreiben der Versicherung und die Rechnung (erste Seite reicht) hier mal einstellen?
das möchte ich mir doch mal näher ansehen.......
Ich mag auch nicht recht glauben das der Rechnungsempfägner die Versicherung ist.
Ich vermute auch dass auf dem Reparaturauftrag nicht eindeutig steht: Reparatur exakt nach Gutacheten vom / Nr. / sowieso.
Am Rande: Was außer den Scharnieren hat die Werkstatt denn sonst noch nicht ausgeführt ? War das der gleiche Gutachter, der das Fahrzeug ursprünglich begutachtet hat ?
Zitat:
@weiss-blau schrieb am 21. August 2018 um 19:34:31 Uhr:
Ich mag auch nicht recht glauben das der Rechnungsempfägner die Versicherung ist.Ich vermute auch dass auf dem Reparaturauftrag nicht eindeutig steht: Reparatur exakt nach Gutacheten vom / Nr. / sowieso.
Am Rande: Was außer den Scharnieren hat die Werkstatt denn sonst noch nicht ausgeführt ? War das der gleiche Gutachter, der das Fahrzeug ursprünglich begutachtet hat ?
Muss ja schon einiges sein, wenn es um 3000€ Streitwert geht... 😮
Zitat:
selbstverständlich gibt es da etwas zu streiten.
Auftraggeber der Reparatur ist immer der Geschädigte und nicht die Versicherung. Und Reparaturfreigaben erteilt die Versicherung im KH Schaden ganz sicher nicht............
War bei mir beim letzten Mal auch anders.
Werkstatt hat Schadenumfang mit Bildern mit Kostenvoranschlag an die Versicherung gemailt. Die hat Reparaturfreigabe erteilt, unterschrieben habe ich nichts.
Es war ein KH-Schaden.
Zitat:
@Gerry0309 schrieb am 21. August 2018 um 19:56:51 Uhr:
Zitat:
selbstverständlich gibt es da etwas zu streiten.
Auftraggeber der Reparatur ist immer der Geschädigte und nicht die Versicherung. Und Reparaturfreigaben erteilt die Versicherung im KH Schaden ganz sicher nicht............
War bei mir beim letzten Mal auch anders.
Werkstatt hat Schadenumfang mit Bildern mit Kostenvoranschlag an die Versicherung gemailt. Die hat Reparaturfreigabe erteilt, unterschrieben habe ich nichts.
Es war ein KH-Schaden.
Das ist der Ideale Weg
Kann es sein, dass hier (vielleicht etwas kleinkariert) gemeint ist, dass die Versicherung höchstens eine Kostenübernahme bestätigt, aber keine Reparaturfreigabe erteilt?
Wie sollte auch eine Versicherung die Reparatur an fremden Eigentum freigeben? Das sollte i.d.T. vom Besitzer/Eigentümer kommen.
Die Versicherung erteilt die Freigabe nach KV oder Gutachten zu reparieren. Den Auftrag erteilt der Eigentümer des Fahrzeugs. Das geht auch mündlich und durch gleichzeitige Abtretungserklärung.
Die Werkstatt will ja die Kohle direkt von der Versicherung.
Die Versicherung wird die Rechnung, abzüglich der nicht geleisteten Arbeiten/Teile, bezahlen müssen. Es sind ja dann weniger als die ursprünglichen 130% zu zahlen.
Wie schon geschrieben wurde, wird der Geschädigte, wenn die Werkstatt weiter behauptet Teile ausgetauscht zu haben, die lt. Gutachten nicht ausgetauscht wurden, seine Werkstatt auf Schadenersatz verklagen müssen und/oder um Reduzierung der Rechnung um die Posten.
Erst einmal sollen das die Versicherung und Werkstatt untereinander klären.
Würde einen Anwalt einschalten bzw. meine Privathaftpflichtversicherung, wenn Forderungen gegen mich gestellt werden.
In der derzeitigen Situation muss die Versicherung den Wiederbeschaffungswert abzgl. 2,5% MwSt. abzgl. Restwert an den TE zahlen. Wie der sich mit der Werkstatt auseinanderdividiert ist der Versicherung egal. Solange das Auto nicht vollständig fachgerecht instandgesetzt ist, wird das nichts mit dem Reparaturkostenersatz innerhalb der 130%-Grenze.