Versicherung hat überreguliert, muss das Geld zurückbezahlt werden?
Hallo, der Gutachter hat die Reparaturkosten auf 5000 Euro geschätzt. Das Auto war vor dem Unfall 1000 Euro wert. und nach dem Unfall (Restwert) 100 Euro .Ich habe 4000 Euro bekommen.habe ich keinen Brief erhalten. Ich habe der Versicherung eine E-Mail mit einem Foto des Dokuments des Gutachters geschickt. Selbstverständlich hat der Gutachter alle Unterlagen selbst verschickt. Die Frage ist: Muss ich das Geld zurückzahlen? Der Sachverständige stufte den Schaden als Totalschaden ein
47 Antworten
Du hast recht, ganz so einfach istes nicht, der von Dir angeführte § greift nur, wenn man falsche Angaben macht oder
Angaben verschweigt.
"........Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum …"
Richtig, wenn ich zu viel gezahlten Schadenersatz behalte, halte ich den Irrtum bei der Versicherung aufrecht bzw unterdrücke die Wahrheit
Zitat:
@schwarzeBandit schrieb am 7. Juli 2023 um 18:03:32 Uhr:
Richtig, wenn ich zu viel gezahlten Schadenersatz behalte, halte ich den Irrtum bei der Versicherung aufrecht bzw unterdrücke die Wahrheit
.....und frage hier nach, wie ich das am besten anstelle.
Und wie man dann im weiteren lesen kann, bekommt noch Siebengescheite Floskeln und Lebenweisheiten Gratis von Römischen Geschichtenschreibern mit dazu
Leute … es gibt keinen Antwortzwang.
Ruhig bleiben, schönes Wetter genießen … und sachlich beim Thema bleiben wenn man antwortet.
Gruß
Zimpalazumpala , MT-Moderator
Ähnliche Themen
Der TE gibt natürlich (mal wieder) maximal wenige Informationen.
Man könne meinen, es handelt sich um einen unverschuldeten Haftpflichtschaden.
Weiterhin könnte man meinen, dass die Beträge vom TE gerundet wurden. Dann ergibt sich ein Gutachten in Höhe von bsp.weise 5100,-... ein bissle Kürzung bei der zahlenden Gesellschaft durch Schreibtischgutachter und dann eine Auszahlung (fiktive Basis) von einem Betrag X abzüglich MwSt. Also ganz sooooo falsch erscheint mir die Zahl jetzt nicht. Eher die Tatsache, dass es dazu kein Schreiben gegeben haben sollte.
Wo ist mein Denkfehler? Bei der Wiederbeschaffung, auf die der TE gar nicht eingeht?
Ein Beitrag wurde entfernt, dies, obwohl ich gerade erst zu mehr Sachlichkeit aufgerufen hatte.
Post kommt noch.
Gruß
Zimpalazumpala, MT-Moderator
Der Tip Kohle zu behalten, die versehentlich ausbezahlt wurde, hältst Du für gescheiht?
Ich halte sie für dämlich, weil sich die Versicherung dieses Geld mit Sicherheit zurückholen wird.
Darum auch meine Empfehlung das Geld schnell auszugeben, dann kann man sich demnächst mit einem Rechtsstreit befassen und die Kohle in Raten abzahlen.
Der TE hat selbst erkannt,dass da wohl was schief gelaufen ist,bei der Auszahlung, und sucht hier einen ,der sich für gescheit hält, und einen Weg aufzeigt, die Kohle behalten zu können.
Der Beitrag vor mir ist abhanden gekommen.
Schon in der Wahrnehmung des Themenerstellers ist der Versicherungsgesellschaft vermutlich ein Fehler unterlaufen. Warum dann hier diese Frage, was zu tun ist?
Dabei ist es unerheblich, ob der/die Geprellte eine alte Großmutter oder ein Unternehmen ist. Ehrlich währt am längsten. Insofern würde ich bei der Versicherungsgesellschaft aktiv rückfragen, ob die Versicherungsleistung der Höhe nach korrekt ist. Und in Abhängigkeit von der Antwort mich freuen oder zurückzahlen.
Zitat:
@schwarzeBandit schrieb am 7. Juli 2023 um 18:03:32 Uhr:
Richtig, wenn ich zu viel gezahlten Schadenersatz behalte, halte ich den Irrtum bei der Versicherung aufrecht bzw unterdrücke die Wahrheit
Fast richtig, aber nur fast. Dazu müsste der "Täter" eine Garantenstellung gegenüber der gegnerischen Haftpflichtversicherung haben. Halte ich hier aber für höchst zweifelhaft.