Versicherung hat überreguliert, muss das Geld zurückbezahlt werden?
Hallo, der Gutachter hat die Reparaturkosten auf 5000 Euro geschätzt. Das Auto war vor dem Unfall 1000 Euro wert. und nach dem Unfall (Restwert) 100 Euro .Ich habe 4000 Euro bekommen.habe ich keinen Brief erhalten. Ich habe der Versicherung eine E-Mail mit einem Foto des Dokuments des Gutachters geschickt. Selbstverständlich hat der Gutachter alle Unterlagen selbst verschickt. Die Frage ist: Muss ich das Geld zurückzahlen? Der Sachverständige stufte den Schaden als Totalschaden ein
47 Antworten
§ 263 STGB greift bei korrekten Angaben des TS an die Versicherung nicht. Denn er hat keine strafbewehrte Handlung begangen
Stellt die Versicherung fest, dass sie auf Grund eigener Fehler zu viel Ersatz geleistet hat, so kann sie nach § 812 BGB den zu viel geleisteten Ersatz zurückfordern.
Und zwar erst von dem Zeitpunkt an zu dem Sie ihren Fehler bemerkt hat. Kommt der "Begünstigte" dieser Forderung unverzüglich nach so entsteht kein Zinsanspruch. die Verfügungsnahme zu viel gezahlter Leistung ist nicht strafbewehrt. Die Verjährung aus Rückzahlungsanspruch nach §812 BGB beginnt ab dem Zeitpunkt zu dem die Versicherung ihren Irrtum bemerkt.
So wie er es darstellt, muss der TS von sich aus nicht aktiv werden. Er kann warten bis die Versicherung ihm nachweist dass er unberechtigterweise zu viel Ersatz erhalten hat. Er muss lediglich beachten, dass der Rückforderungsanspruch der Versicherung in nachzuweisender Höhe "schwebend" bis zum Ende der Verjährung wirksam ist.
Zitat:
@quadrigarius schrieb am 9. Juli 2023 um 00:04:53 Uhr:
...
Die Verjährung aus Rückzahlungsanspruch nach §812 BGB beginnt ab dem Zeitpunkt zu dem die Versicherung ihren Irrtum bemerkt.
...
Er muss lediglich beachten, dass der Rückforderungsanspruch der Versicherung in nachzuweisender Höhe "schwebend" bis zum Ende der Verjährung wirksam ist.
D. h. wenn die Versicherung das nicht bemerkt, wird die Verjährung nie wirksam?
@Moewenmann
Wenn Sie es nicht bemerkt fordert sie auch nichts zurück.
Ne, schon klar. Ich stelle mir nur gerade vor, ich wäre in einer ähnlichen Situation. Ich traue mir durchaus zu, sowas auch selbst nicht zu bemerken.
Es wundert mich halt, dass für alle möglichen Situationen verbraucherfreundliche Verjährungsfristen von z. B. 3 Jahren gelten, aber hier in der Praxis keine? Mit der Behauptung es „jetzt“ erst bemerkt zu haben kann die Überzahlung auch nach 10 Jahren noch zurückgefordert werden?
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Hier wird es verständlich erklärt.
Also Geld anlegen, Klappe halten und wenn die Versicherung sich meldet, ziert man sich ein bisschen, lässt die begründen und zahlt das Geld zurück. Die Verjährung beginnt mit dem Ende diesen Jahres und beträgt drei Jahre. Also nach dem 31.12.2026 gehört das Geld dir. Sollte sich die Versicherung danach melden, musst du die Einrede der Verjährung erheben.
... oder ggf vorher den Wegfall der Bereicherung.
Füße stillhalten, nur ein geringer Teil der Regulierungen wird nachträglich noch geprüft.
"Füße stillhalten..."
Aber Hände bewegen - Gutachten kopieren, pers. Daten schwärzen und dann hier einstellen.
Zitat:
@PeterBH schrieb am 10. Juli 2023 um 17:27:59 Uhr:
"Füße stillhalten..."Aber Hände bewegen - Gutachten kopieren, pers. Daten schwärzen und dann hier einstellen.
Naja...
Könnte aber unter Umständen zu Antworten führen, die nicht so gefallen.
Aber vieleicht ja auch nicht, mann muss ja nicht immer schwarz malen 🙂
Zitat:
@PeterBH schrieb am 10. Juli 2023 um 17:27:59 Uhr:
"Füße stillhalten..."Aber Hände bewegen - Gutachten kopieren, pers. Daten schwärzen und dann hier einstellen.
Genau das würde ich nicht machen. Es gibt hier genug Leute mit dem "Herr Lehrer ich weiß was"-Syndrom.
Klappe halten und Stille bewahren
Wenn alle Personen bezogenen Daten geschwärzt sind, kann der Lehrer niemanden anschwärzen.
Es soll ja auch Leute geben, die sich beim Lehrer melden und kundtun, dass sie eigentlich nix Wissen, aber sich trotzdem mal gern zu Wort melden möchten, in der Hoffnung ein Fleißbienchen zu erhaschen
Und es soll sogar Leute geben, die es wissen, aber keinen Bock mehr haben..... auch wenn sie kein Lehrer sind oder sein wollen....
Dazu gehöre ich auch.