Versicherung hat noch nicht gezahlt... Vermietung will geld von mir
Guten Tag,
Vor einer Zeit hat mich jemand angefahren, woraufhin Ich meinen Wagen in der Werkstatt abgegeben habe.
Diese vermittelte mir auch einen Leihwagen ( durch Ihren Partner -> Enterprise ).
Dies alles ging auf Rechnung der Gegnerversicherung. Diese rief mich nach dem "Unfall" an, und teilte mir die Schadensnummer etc mit, welche Ich der Werkstatt übergab.
Heute, rund einen Monat später, erhalte Ich per Post folgende Nachricht von der Autovermietung Enterprise (Also dem Partner(???) der Werkstatt):
Sehr geehrter Kunde,
wir möchten Ihnen mitteilen, dass wir bis heute noch keinen Zahlungseingang der Versicherungsgesellschaft für den mit Ihnen geschlossenen Mietvertrag XXXXXXXXXXXXXX feststellen konnten.
Wir möchten deshalb Sie bitten, sich mit der Versicherungsgesellschaft zwecks Begleichung unserer Rechnung in Verbindung zu setzen, um dadurch den Zahlungsprozeß zu beschleunigen.
Sollte dennoch bis zum 27.09.2012 keine Zahlung von der Versicherung eingegangen sein, werden wir uns zwecks der Begleichung der Mietwagenkosten in Höhe von 296,31 € an Sie wenden und Ihnen eine Rechnung für den genannten Betrag zusenden.
Sooo.. was mach Ich nun ?
Geht mich sowas überhaupt irgendwas an ? Können die die Kosten tatsächlich einfach so auf mich abwälzen ?
Gibt es Erfahrungen diesbezüglich von jemandem hier ?
Ich werde mich wohl bei der Versicherung melden, und Anfragen.. mehr aber auch nicht. Ist das noch mein Bier, oder ?
Einige Daten:
MEIN Auto: Audi a4
Mietwagen: Audi a3
Werkstatt: Audi Vertragswerkstatt
Verleiher: Enterprise
Gegnerversicherung: Deutsche Internet Versicherung (ja... die heißen wohl so)
mfg
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von SpeedPiet
Sag mal habt ihr alle nen Hau oder was?Da wird jemandem das Fahrzeug zu klump gefahren und eine Versicherung hat in diesem Fall nunmal die Pflicht zu zahlen.
Wer weiss das schon so genau.
Alles was WIR über diesen Fall wissen ist:"Vor einiger Zeit hat mich jemand angefahren."
Ich würde mir ohne weitere Kenntnis der Umstände dieses Falls diese Aussage nicht zutrauen.
P.S. Hau habe ich aus meiner Sicht ebenfalls keinen.
78 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von MagirusDeutzUlm
hat der audihändler den mietvertrag - auf dessen rückseite die folgen von zahlungsverzug haargenau aufgelistet sind - unterschrieben...oder der te?
Natürlich hat der TE hier erstmal die A...karte. Er hat Aufträge unterschrieben und haftet für deren Bezahlung. Aber warum, weil er zum ersten Mal in einer solchen Situation ist, weil er das gesamte Kleingedruckte nicht gelesen oder richtig verstanden hat und sich darauf verlassen hat, was Leute, deren Tagesgeschäft es ist, ihm erzählt haben.
Warum lassen sich Werkstätten und Autovermieter Forderungen abtreten, wenn sie keinen Gebrauch davon machen? Um dem Auftraggeber zu suggerieren, Alles kein Problem, und um erstmal das Geschäft zu machen. Und da sie die Dreistigkeit der Versicherungen ganz genau kennen, kriegt dann nicht die zahlungspflichtige Versicherung den Mahnbescheid, sondern der Auftraggeber.
Zitat:
Original geschrieben von Gunny-Highway
und manu,
schonmal dran gedacht,das die bösen versicherer so lange brauchen?
weil noch was unklar ist oder wei lsie um zu zahlen noch auf iwelche formulare oder daten warten?
evtl sogar von demjenigen selber der die kohle haben möchte??
passiert nämlich oft genug das die leute selbst iwas auf die lange bank schieben um es dann zu vergessen,und die versicherung wartet drauf.
Ja, daran hab ich schonmal gedacht. Bei mir aktuell so: Sach- und Rechtslage zu 100% eindeutig und klar. Versicherung hatte nach 5 Tagen alle notwendigen Unterlagen. Erste "Teilzahlung" erfolgte nach knapp
4 Monaten. Auf den Rest warte ich bis heute (seit März). Zahlungsverpflichtung besteht seit der Sekunde des Unfalls.
Noch Fragen?
Zitat:
Original geschrieben von Matsches
Klar verstehe ich das, ich sehe nur nicht den Unterschied.Zitat:
Original geschrieben von JasonFist
Der Anwalt hat mir nichts getan, also werde Ich Ihn definitv für seine Mühen entlohnen.
Die Gegnerversicherung bzw. deren Klient hat mir - bzw. meinem Besitz - aber definitv Schaden zugefügt.
Verstehst du das nicht ?
Den Anwalt willst Du entlohnen, er hat dir nichts getan wie du sagst.
Das finde ich löblich.
DIe Autovermietung willst Du für ihre Leistung aber NICHT entlohnen.
Was genau hat die dir getan?
Sie hat dir eine Leistung erbracht (nämlich deine Mobilität wiederhergestellt) und möchte davon nun ihre Entlohnung von dir haben. Es kann schwerlich das Problem von Lackierern, Anwälten oder Autovermietern sein, ob DU irgendwelches Geld von irgendwelchen Versicherungen erhältst.
Wer die Musik bestellt muss sie auch bezahlen.
Also zahle zunächst deine Schulden, und klage ggf gegen die Versicherung sofern diese deine Ansprüche nicht befriedigt.
Ich finde das eigentlich gar nicht besonders schwer zu verstehen.
Warum du?
Meine Güte..
Der Vermieter soll doch seine Kohle haben. Warum auch nicht ?
Die Frage ist nur, warum von mir ?
Die Dame am Telefon ( der Versicherung ) meinte nur "Ihnen steht ein Ersatzfahrzeug zu". Dieses gönnte Ich mir - und jetzt gibt's nur Probleme.
Ich habe nie gesagt, dass der Vermieter sein Geld nicht bekommen soll. Er soll es jedoch einfach nur von den richtigen Personen einfordern.
Zusätzlich regt mich dieses "Versicherung zahlt nicht. Tuen Sie es doch einfach. Bis *Morgen* am besten" auf.
Nochmal zur Versicherung:
Ich habe dieses Prozedere zum ersten mal durch, und hätte NIEMALS abgelehnt, hätten diese gesagt Ich solle zum Verleiher X in der Straße Y um Z Uhr gehen. Haben Sie aber nicht.
Ich hätte NIEMALS abgelehnt, hätten Sie gesagt, Ich fahre einen Wagen X, Ihnen steht maximal Y zu. Haben Sie aber nicht.
Alles was Ich hörte war "Ihnen steht ein Mietwagen zu". Gutgläubig holte Ich mir also einen direkt in der Werkstatt. Zur Sicherheit dennoch eine Klasse drunter. (Geplant war eigentlich sogar noch weniger - also Kleinstwagen)
Die - scheinbar einzige - Hotline der Versicherung ist permanent besetzt. Bleibt nur der Onlineweg; und das kann dauern..
Werde mal bei Enterprise anfragen, ob ein Aufschub der Frist möglich ist.
Zitat:
Original geschrieben von JasonFist
Die Frage ist nur, warum von mir ?
...na weil du den Mietvertrag unterzeichnet hast...
Zitat:
Original geschrieben von JasonFist
Er soll es jedoch einfach nur von den richtigen Personen einfordern.
...da sind sie doch bei dir richtig, siehe oben...
Zahl die Rechnung und hole dir das Geld bei der Versicherung wieder...
Ähnliche Themen
Zitat:
Original geschrieben von Golf5GTI/DSG
...na weil du den Mietvertrag unterzeichnet hast...Zitat:
Original geschrieben von JasonFist
Die Frage ist nur, warum von mir ?
Zitat:
Original geschrieben von Golf5GTI/DSG
...da sind sie doch bei dir richtig, siehe oben...Zitat:
Original geschrieben von JasonFist
Er soll es jedoch einfach nur von den richtigen Personen einfordern.Zahl die Rechnung und hole dir das Geld bei der Versicherung wieder...
Wie gesagt. Der erste Vorfall dieser Art für mich.
Wenn es aber so üblich ist, warum hat der Vermieter überhaupt erst versucht das Geld bei der Vers. einzufordern ?
Ich bin bislang immer davon ausgegangen die Gegnerversicherung "stellt" einem einen Wagen.*
Stattdessen "zahlt" die Gegnerversicherung nur ? ( Oder eben auch nicht.. 😉 )
*Das heißt nicht, dass die Versicherung auch zwangsläufig die Wagen persönlich vermietet.
Sag mal habt ihr alle nen Hau oder was?
Da wird jemandem das Fahrzeug zu klump gefahren und eine Versicherung hat in diesem Fall nunmal die Pflicht zu zahlen. Darauf beruht das ganze Haftpflicht-Konzept: Den Unschuldigen zu schützen. Was sich manche Gesellschaften da mittlerweile rausnehmen geht auf keine Kuhhaut mehr.
Es kann ja nicht sein, dass das Opfer das komplette Geld für die Instandsetzung plus Nebenkosten auf der hohen Kante haben muss, damit die Versicherungen noch ein paar Zinsgewinne in die Bücher schreiben können.
Hier ist klar der Gesetzgeber gefragt diesen Missstand schleunigst abzuschaffen und die Versicherungen zur Vorkasse zu zwingen. Sollte sich im nachhinein herausstellen, dass die Forderungen unberechtigt waren kann sie das Geld plus Zinsen immer noch zurückfordern.
Zitat:
Original geschrieben von SpeedPiet
Sag mal habt ihr alle nen Hau oder was?
Möchte ausdrücklich nur für mich die Frage verneinen.
Ansonsten stimme ich Dir vollumfänglich zu!
Gruß Manu
Zitat:
Original geschrieben von JasonFist
Ich bin bislang immer davon ausgegangen die Gegnerversicherung "stellt" einem einen Wagen.
Dann wird einiges klarer. Nein, das tut sie natürlich nicht. Sie trägt aber die Kosten dafür, sofern bestimmte Voraussetzungen zutreffen.
Tut sie das nicht, bleibt der Weg vor Gericht.
Aber wir drehen uns doch hier im Kreis!
Zitat:
Original geschrieben von SpeedPiet
Sag mal habt ihr alle nen Hau oder was?Da wird jemandem das Fahrzeug zu klump gefahren und eine Versicherung hat in diesem Fall nunmal die Pflicht zu zahlen.
Wer weiss das schon so genau.
Alles was WIR über diesen Fall wissen ist:"Vor einiger Zeit hat mich jemand angefahren."
Ich würde mir ohne weitere Kenntnis der Umstände dieses Falls diese Aussage nicht zutrauen.
P.S. Hau habe ich aus meiner Sicht ebenfalls keinen.
Zitat:
Original geschrieben von SpeedPiet
Sag mal habt ihr alle nen Hau oder was?
...evtl. du oder in wie fern hilft dein durchaus Inhaltsschwangerer Beitrag hier weiter 😕
Zitat:
Original geschrieben von Matsches
Wer weiss das schon so genau.
Alles was WIR über diesen Fall wissen ist:"Vor einiger Zeit hat mich jemand angefahren."
Ich würde mir ohne weitere Kenntnis der Umstände dieses Falls diese Aussage nicht zutrauen.
Genau, wenn man keine Argumente hat, wird dann eben die Glaubwürdigkeit des TE angezweifelt.
Zitat:
Original geschrieben von manu51
Genau, wenn man keine Argumente hat, wird dann eben die Glaubwürdigkeit des TE angezweifelt.
Keinesfalls!
Zunächst einmal benötige ich keine Argumente, da die Antwort auf die Eingangsfrage (muss ich das zahlen?) zunächst mal eindeutig ist.
Aber kennst DU denn die genauen Umstände des Unfalls bzw. der Abwicklung?
Kannst DU mit Sicherheit ausschließen, daß die Versicherung berechtigte Gründe hat, den Mietwagen nicht zu zahlen?
Also ich kanns nicht, weil keine hinreichenden Informationen vorliegen.
Oftmals gibt es zwei Seiten der Medallie.
Das hat nichts mit anzweifeln von Glaubwürdigkeit zu tun, es ist möglich daß dem TE gar nicht bekannt ist was schief gelaufen ist.
Vielleicht wurde eine Rechnung nicht korrekt eingereicht, vielleicht bestand gar kein Anspruch auf die Miete eines Ersatzwagens oder oder oder.
WIR wissen es eben nicht.
Zitat:
Original geschrieben von manu51
Möchte ausdrücklich nur für mich die Frage verneinen.
Na zum Glück 😉
Zitat:
Original geschrieben von Matsches
P.S. Hau habe ich aus meiner Sicht ebenfalls keinen.
Dann sind wir schon drei 😁
Zitat:
Original geschrieben von Golf5GTI/DSG
...evtl. du oder in wie fern hilft dein durchaus Inhaltsschwangerer Beitrag hier weiter 😕
Er hilft genau so wenig, wie dein Kommentar oder die anderen gebetsmühlenartigen Runterleiereien von "Die Versicherung hat schon recht", "Du musst zahlen", "Nimm es wie es ist", "Lies vorher mit der Lupe das Kleingedruckte bevor du dir nen Leihwagen nimmst", "Versicherungen sind die Guten", usw.
Anscheinend gibt es hier einen Missstand der behoben gehört. Es kann nicht sein, dass Versicherungen nach Lust und Laune Zahlungen verzögern können. Der Gesetzgeber soll sie zwingen in Vorkasse zu gehen, damit der Geschädigte aus einem Haftpflichtfall nicht noch das Geld vorstrecken muss.
Abgesehen davon, hilft hier kein Beitrag weiter, weil das ein Problem ist welches nicht im Forum gelöst werden kann. Also ist nach deiner Logik das Forum komplett überflüssig.