Versicherung hat noch nicht gezahlt... Vermietung will geld von mir

Guten Tag,

Vor einer Zeit hat mich jemand angefahren, woraufhin Ich meinen Wagen in der Werkstatt abgegeben habe.
Diese vermittelte mir auch einen Leihwagen ( durch Ihren Partner -> Enterprise ).
Dies alles ging auf Rechnung der Gegnerversicherung. Diese rief mich nach dem "Unfall" an, und teilte mir die Schadensnummer etc mit, welche Ich der Werkstatt übergab.

Heute, rund einen Monat später, erhalte Ich per Post folgende Nachricht von der Autovermietung Enterprise (Also dem Partner(???) der Werkstatt):

Sehr geehrter Kunde,

wir möchten Ihnen mitteilen, dass wir bis heute noch keinen Zahlungseingang der Versicherungsgesellschaft für den mit Ihnen geschlossenen Mietvertrag XXXXXXXXXXXXXX feststellen konnten.

Wir möchten deshalb Sie bitten, sich mit der Versicherungsgesellschaft zwecks Begleichung unserer Rechnung in Verbindung zu setzen, um dadurch den Zahlungsprozeß zu beschleunigen.

Sollte dennoch bis zum 27.09.2012 keine Zahlung von der Versicherung eingegangen sein, werden wir uns zwecks der Begleichung der Mietwagenkosten in Höhe von 296,31 € an Sie wenden und Ihnen eine Rechnung für den genannten Betrag zusenden.

Sooo.. was mach Ich nun ?
Geht mich sowas überhaupt irgendwas an ? Können die die Kosten tatsächlich einfach so auf mich abwälzen ?

Gibt es Erfahrungen diesbezüglich von jemandem hier ?
Ich werde mich wohl bei der Versicherung melden, und Anfragen.. mehr aber auch nicht. Ist das noch mein Bier, oder ?

Einige Daten:
MEIN Auto: Audi a4
Mietwagen: Audi a3
Werkstatt: Audi Vertragswerkstatt
Verleiher: Enterprise
Gegnerversicherung: Deutsche Internet Versicherung (ja... die heißen wohl so)

mfg

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von SpeedPiet


Sag mal habt ihr alle nen Hau oder was?

Da wird jemandem das Fahrzeug zu klump gefahren und eine Versicherung hat in diesem Fall nunmal die Pflicht zu zahlen.

Wer weiss das schon so genau.

Alles was WIR über diesen Fall wissen ist:"Vor einiger Zeit hat mich jemand angefahren."

Ich würde mir ohne weitere Kenntnis der Umstände dieses Falls diese Aussage nicht zutrauen.

P.S. Hau habe ich aus meiner Sicht ebenfalls keinen.

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Zitat:

Original geschrieben von TazaTDI



Spass beiseite, ich weiss was du meinst, aber ich finde, dass wenn die o.g. Parteien verbal die Vorteile aufsagen, dass sie dann auch noch die möglichen Nachteile nennen. Man hätte sonst das Gefühl, dass man den Kunden in die Irre führt 😉

...die bekomme ich im Einzeilhandel oder gar Internet etc.pp. aber auch nicht genannt und sich vorher mal

kurz schlau machen

sollte jeder hinbekommen aber später maulen kann bekanntlich jeder 😛

Na das ist mal wieder typisch. Wer den Schaden hat, braucht für den Spott nicht zu sorgen 😉

Hinterher weiss man es natürlich immer besser.

In der Regel fragt man ja auch erst nach, wenn man ein ungutes Gefühl hat und das etwas Probleme hervorrufen könnte oder man es mit unseriösen Parteien zu tun hat.

Obwohl! Eigentlich hätten die Alarmglocken läuten sollen, als der AUDI-Händler und die Autovermietung nett und höflich waren 😁

@TE: Mein Tip ist, dass du zum RA gehst und versuchst die Fristen etc zu verlängern.

Zitat:

@TE: Mein Tip ist, dass du zum RA gehst und versuchst die Fristen etc zu verlängern.

Kläre hier aber unbedingt VORHER wer diesen bezahlt.

Nicht daß Du dich hinterher wieder wunderst, daß der RA plötzlich Geld für seine Leistung von dir will.

Zitat:

Original geschrieben von xAKBx


@TE
Dein Fahrzeug wurde im Juli angefahren?

Der Schaden an deinem Fahrzeug war nicht sehr hoch?

Deine eigene Schätzung belief sich auf 100-200 Euro?

Dein Fahrzeug stand 1-2 Tage in der Werkstatt?

Und du wunderst dich nicht, dass die Autovermietung dafür gut 300 Euro aufruft?

Überlässt du bei der Anmietung deines Mietwagens im Urlaub auch deinem Reisebüro die Auswahl, ohne dich vorher zu erkundigen, was er kostet?

- Keine Ahnung, in etwa aber; ja.

- MEINER Meinung nach war er das nicht. Aber Ich kenne mich da auch nicht aus.

- Rechnung betrug aber circa 1.200€. Freunde meinten das wäre durchaus gerechtfertig. Zumindest für Audi. NOCHMAL!!! ICH kann das nicht beurteilen.

- Etwa 5 Tage

- Nein soll Sie doch ? Ich bin kein Autoverleiher. Ich bin auch kein Autofreak. Ich habe mein eigenes Auto. Ich kenne deren Sätze nicht.

- Ja, das tue Ich. Da bin Ich im Urlaub. Es darf kosten was es kostet. Und jetzt ?

Komm mir nicht mit irgendeinem total fiktiven - lächerlichen - "Urlaub".

Das sind 2 absolut verschiedene Szenarien.

Oder für dich leichter Verständlich: Äpfel und Birnen.

Zitat:

Original geschrieben von go-4-golf



Zitat:

Original geschrieben von JasonFist


Hallo,
Vielen Dank für den Beitrag. 😉

3.) Ja, galt für beides.

Aus Unterschreiben einer Abtretungserklärung folgt nicht, dass der abgetretene Anspruch von der Versicherung auch erfüllt wird.
Dies trifft nur zu, wenn die Versicherung eine Übernahmeerklärung abgegeben hat.
Aus den den Schilderungen des Te ist nicht zu entnehmen, dass diese vorliegt. Es wurde nur eine Schadensnummer übersandt, woraus nicht abgeleitet werden kann, dass die Versicherung bereit ist, die Kosten zu übernehmen.

O.

Zwischen Übergabe und Terminvereinbarung lagen etwa 10 Tage.

Warum wurde mir der Wagen vermietet, wenn unklar war, ob die Versicherung das auch übernimmt ?

Ist sowas üblich ? Das ist jetzt eine absolut ernst gemeinte Frage...

Zitat:

Original geschrieben von Matsches



Zitat:

@TE: Mein Tip ist, dass du zum RA gehst und versuchst die Fristen etc zu verlängern.

Kläre hier aber unbedingt VORHER wer diesen bezahlt.
Nicht daß Du dich hinterher wieder wunderst, daß der RA plötzlich Geld für seine Leistung von dir will.

Der Anwalt hat mir nichts getan, also werde Ich Ihn definitv für seine Mühen entlohnen.

Die Gegnerversicherung bzw. deren Klient hat mir - bzw. meinem Besitz - aber definitv Schaden zugefügt.

Verstehst du das nicht ?

Um es dir Verständlich zu machen:
Ich fahre jeden Tag mit meinem Auto ins Büro. Erledige etwas Arbeit. Fahre wieder Heim. Jeden Tag.
Als mein Wagen in der Werkstatt war, ging das natürlich nicht. Ergo brauchte Ich einen Leihwagen.
Hätte es den Unfall nicht gegeben, wäre Ich - wie immer - mit meinem eigenen Wagen zur Arbeit.
Nur weil mein Wagen weg ist, kann Ich nicht einfach frei machen. Nein, Ich besorge mir was anderes und mache weiter. Fertig.

Ich verstehe nicht, was daran so verwerflich sein soll, sich einen Ersatzwagen zu nehmen, wenn irgendjemand einen anfährt ?
Es geht einfach nur hierum: Ich bin VOR dem Unfall Auto gefahren, also will Ich gefälligst auch NACH dem Unfall weiterhin Auto fahren.

Genauso würde Ich jederzeit für einen Leihwagen für den Geschädigten aufkommen, wenn Ich der Verursacher wäre. (Wenn Ichs nicht über die Vers. abwickeln würde)

Zum Anfangspost:
Habe bislang 3 mal angerufen..
2 mal ewig besetzt ( bestimmt an die 10 Minuten ).
1 mal hatte man keine Ahnung wer Ich bin. System angeblich kaputt (Schadensnummer kann nicht aufgefunden werden etc etc.)

Ich werde es noch 1 oder 2 mal weiter versuchen, und dann an zumindest dieser Front aufgeben.
Nächster Schritt: ?????
Eventuell nochmal bei der Werkstatt vorsprechen..

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Man mach es doch einfach ganz einfach:

Bezahl die Mietwagenrechnung aus deiner Tasche, denn du hast den Mietwagen bestellt und genutzt, somit bis du der richtige Rechnungsempfänger!
Dann reichts du die Rechnung bei der VS ein und hoffst auf die vollständige Bezahlung!
Sollte die VS nicht die volle Summe bezahlen klagst du auf volle Bezahlung gf. nimmst du dir hierfür einen Anwalt. Der kann dir im ersten Beratungsgespräch auch sagen ob die Klage Erfolg haben könnte, was es kostet und wer seine Rechnung bezahlt!

P.S.:
Beim nächsten Unfall einfach schlauer sein und besser handeln:
mir hat bei einem Unfall schonmal ein Anruf bei der gegn. VS geholfen, die haben mir eine Mietwagenfirme empfohlen und dort lag bei der Abholung des Autos bereits die Deckungszusage für die Kosten durch die VS vor.

Aus welchen Grund soll die Vermietung/Werkstatt/Gutachter der Kohle hinterherlaufen?

Zitat:

Original geschrieben von JasonFist



Der Anwalt hat mir nichts getan, also werde Ich Ihn definitv für seine Mühen entlohnen.
Die Gegnerversicherung bzw. deren Klient hat mir - bzw. meinem Besitz - aber definitv Schaden zugefügt.
Verstehst du das nicht ?

Klar verstehe ich das, ich sehe nur nicht den Unterschied.

Den Anwalt willst Du entlohnen, er hat dir nichts getan wie du sagst.

Das finde ich löblich.

DIe Autovermietung willst Du für ihre Leistung aber NICHT entlohnen.

Was genau hat die dir getan?

Sie hat dir eine Leistung erbracht (nämlich deine Mobilität wiederhergestellt) und möchte davon nun ihre Entlohnung von dir haben. Es kann schwerlich das Problem von Lackierern, Anwälten oder Autovermietern sein, ob DU irgendwelches Geld von irgendwelchen Versicherungen erhältst.

Wer die Musik bestellt muss sie auch bezahlen.

Also zahle zunächst deine Schulden, und klage ggf gegen die Versicherung sofern diese deine Ansprüche nicht befriedigt.

Ich finde das eigentlich gar nicht besonders schwer zu verstehen.

Warum du?

Zitat:

Original geschrieben von JasonFist


Ich verstehe nicht, was daran so verwerflich sein soll, sich einen Ersatzwagen zu nehmen, wenn irgendjemand einen anfährt ?
Es geht einfach nur hierum: Ich bin VOR dem Unfall Auto gefahren, also will Ich gefälligst auch NACH dem Unfall weiterhin Auto fahren.

Das kannst Du ja auch und das bist Du ja auch.

Im Rahmen der Schadenminderungspflicht wäre das sogar mit dem Bus, Bahn oder dem Taxi günstiger gewesen.

Ist halt abhängig von der Wegstrecke.

Aber Du hast eine vertragliche Vereinbarung mit dem Autovermieter und nicht die Versicherung. Also zählt nur vertragsgerechtes Verhalten: Bezahlen.

Die Kosten musst Du als Anspruchsteller von der gegnerischen Versicherung einfordern.

So läuft das Geschäft.

Ich finde es ganz schön beschämend, wie einige hier immer wieder den Falschen angehen. Ursächlich für die Situation ist doch nicht der TE, sondern der, der sein Auto zu Klump gefahren hat. Und derjenige hat zusammen mit seiner Versicherung die gesetzliche Verplichtung, für die hierdurch entstehenden Kosten aufzukommen.
Daß der Geschädigte GA, Werkstatt oder Leihwagenfirma in Anspruch nehmen muss, beruht doch nicht auf Freiwilligkeit. Daß er formaljuristisch für die Zahlung ebenfalls haftet, ist natürlich richtig.
Daß Versicherungen ihrer Zahlungsverplichtung nur äußerst zögerlich oder gar nicht nachkommen, ist doch der Grund, warum alle Anderen auf ihr Geld warten.
Es wird allerhöchste Zeit, daß hier endlich der Gesetzgeber einschreitet. Es muss festgelegt werden, daß Versicherungen bei verzögerter Regulierung mit drastischen Strafen belegt werden. Das ist z. B. in den USA seit langem erfolgreich so und hat dort dieses Übel weitgehend abgeschafft.
Grüße M

Zitat:

Original geschrieben von manu51


Ich finde es ganz schön beschämend, wie einige hier immer wieder den Falschen angehen. Ursächlich für die Situation ist doch nicht der TE, sondern der, der sein Auto zu Klump gefahren hat.
Grüße M

Jein.

Ursächlich für die Situation ist der freundliche Audihändler, der strahlend erzählt: Alles kein Problem.

Klar, für ihn ist es auch keins. Er wird sein Geld bekommen.

Zitat:

Original geschrieben von manu51


Ich finde es ganz schön beschämend, wie einige hier immer wieder den Falschen angehen. Ursächlich für die Situation ist doch nicht der TE, sondern der, der sein Auto zu Klump gefahren hat.

Ich bin eigentlich nicht der Meinung, daß hier der "falsche angegangen" wird.

Erstens wird hier niemand angegangen, sondern es wird versucht, (s)ein Missvertändnis aufzuklären, zweitens stellt sich die Frage wer eigentlich der "falsche" ist.

Die Ausgangslage war doch

Zitat:

Sooo.. was mach Ich nun ?

Geht mich sowas überhaupt irgendwas an ? Können die die Kosten tatsächlich einfach so auf mich abwälzen ?

Es wurde versucht darzustellen, daß eben niemand etwas auf ihn abwälzt, sondern daß er sowieso derjenige ist der die Rechnung zu begleichen hat, da er auch den Auftrag erteilt hat.

Daß er vielleicht gutgläubig gehandelt hat, vielleicht sogar auf den Vermieter mit Dollarzeichen in den Augen hereingefallen ist mag sein, es ändert aber zunächst nichts am Sachverhalt:

Wenn die Versicherung nicht zahlt kann das nicht das Problem der Werkstatt oder der Vermietfirma sein.

DIE haben mit dem Unfall und dessen Begleichung nämlich am wenigsten zu tun sondern erbringen schlicht eine Leistung gegen Bezahlung.

Und DAS ist es,womit der TE ein Verständnisproblem zu haben scheint.

Zitat:

Original geschrieben von joschi67


Ursächlich für die Situation ist der freundliche Audihändler,

hat der audihändler den mietvertrag - auf dessen rückseite die folgen von zahlungsverzug haargenau aufgelistet sind - unterschrieben...oder der te?

nichtsdestotrotz,

den vertrag mit dem vermieter hat der te unterschrieben,..................also hat er erstmal die rechnung der vermietung zu zahlen, punkt ende aus.
das er sich die kohle von der versicherung des gegners wiederholen kann ist ja unbestritten, is klar das es erstmal kacke für den te is, is aber so

anders wäre es gewesen, wenn die versicherung gesagt hätte gehen sie da und da hin, nehmen sich nen wagen der klasse x wir rechnen das dann mit dem vermieter direkt ab..

aber dann kommt ja wider:
die bösen bösen versicherer wollen mich ja bescheiße, die können mir doch nich vorschreiben wo ich meinen ersatzwagen miete,

tja pech gehabt.,

und manu,
schonmal dran gedacht,das die bösen versicherer so lange brauchen?
weil noch was unklar ist oder wei lsie um zu zahlen noch auf iwelche formulare oder daten warten?
evtl sogar von demjenigen selber der die kohle haben möchte??
passiert nämlich oft genug das die leute selbst iwas auf die lange bank schieben um es dann zu vergessen,und die versicherung wartet drauf.

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