Versicherung Händler Unfall auf dem Hof
Hallo,
folgende Situation:
nagelneuer Benz mit 600km runter meldet Lichtmaschine defekt
Wagen wird in die Werkstatt geschleppt
drei Tage später soll er abgeholt werden in der Tiefgarage des Händlers ist jemand in den Wagen gedonnert hinterer Kotflügel und Türe rechts total platt (in die Garage können nur Mitarbeiter keine Kunden etc.)
Werkstatt übernimmt natürlich die Reperatur aber kann man auf den Austausch durch Neuteile bestehen? Ich sehe es nicht ein ein nagelneues Auto mit ausgebeulten und nachlackierten Teilen zu akzeptieren
40 Antworten
Ich denke im Gutachten steht auch nix von tauschen?
Was denn nun?
Wenn im Gutachten was von tauschen steht, besteh drauf, wenn nicht, kannste nicht drauf bestehen.
Fertig.
Sollte die Werkstatt mit den gutachterlich bestätigten Ansprüchen Probleme haben, kannst du immer noch nen Anwalt einschalten.
Grüße
Schreddi
also
werkstatt möchte gerne ausdellen schweissen etc.
mein gutachter sagt das es so repariert ca. 7000 euro schaden plus 2000 wertausgleich sind
austausch der teile wäre man wohl gut im 2 stelligen tausender bereich das hat er noch nicht durchgerechnet aber laut seiner aussage würde da die werkstatt wohl kaum drauf eingehen da dies nichtmal von deren versicherung her gedeckt ist
???
Inwiefern nicht von deren Versicherung gedeckt.
Sorry - aber kling für mich einfach eigenartig.
Warum erstellt er nicht einfach sein Gutachten und listet (falls möglich) Reparaturkosten auf und (wnn nicht) den Wiederbeschaffungswert?
Hör ich eben zum ersten Mal, dass ein Gutachter bereits Versicherungsachbearbeiter spielt...
Grüße
Schreddi
nein das ist die Aussage der Werkstatt das deren Versicherung nur die Reperatur nicht den Austausch der Teile trägt
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Halt ich für ne glatte Lüge, da sie den Schaden mit Ausbeulen, Schweissen... vermutlich einfach auf eigene Faust in Eigenleistung ohne Fremdkosten beseitigen und die Versicherung garnicht in Anspruch genommen werden muss.
Vermutlich wollen sie damit nur eine Hochstufung verhindern
Das könnte durchaus der Hintergrund sein.
An deiner Stelle:
Gutachten schnappen - um Reparatur nach diesem verlangen --> oder aber das ber anwaltliche Hiulfe erledigen.
Grüße
Schreddi
Mit dieser Versicherungssparte kenn ich mich nicht so gut aus. Ich bin der Meinung, dass man diesen Schaden nur über eine kfz-Handel-Handwerk-Versicherung decken kann, also nicht über die Betriebshaftpflicht. Meines Wissens nach führt ein Schaden darüber auch nicht zur Hochstufung, bin mir aber nicht sicher.
Vielleicht könnte man bei der Werkstatt zunächst mal in Erfahrung bringen, ob diese Versicherung dort überhaupt besteht. Es ist ja keine Pflichtversicherung.
Wenn sie keine haben, stellt sich die Frage auch nicht, weil das dann deren Pech wäre und sie den Schaden aus eigener Tasche bezahlen müssten.
Die Befindlichkeiten des Schädigers spielen doch sonst auch nie eine Rolle - warum also hier?
Grüße
Schreddi
Die Befindlichkeiten des Schädigers spielen auch hier keine Rolle, schreddi. Mir ging es eher um den vorgenannten Beitrag.
Zitat:
Original geschrieben von Ricky2000
Halt ich für ne glatte Lüge, da sie den Schaden mit Ausbeulen, Schweissen... vermutlich einfach auf eigene Faust in Eigenleistung ohne Fremdkosten beseitigen und die Versicherung garnicht in Anspruch genommen werden muss.
Vermutlich wollen sie damit nur eine Hochstufung verhindern
Wenn solch eine Versicherung bestünde, würde der Geschädigte wahrscheinlich einfacher und vor allem schneller zu seinem Geld kommen.
Ich kann mir vorstellen, dass es für ihn nicht unerheblich ist, ob er monatelang für sein Recht kämpfen muss, in dem er in letzter Konsequenz gegen den Händler klagen müsste oder es evtl. einfacher geht. Den Rechtsbeistand würde ich bei diesem Schaden auf jeden Fall bemühen.
Anwalt ist auch schon eingeschalten... aktuell sieht es so aus das ich den kaputten Wagen erstmal mit heim nehmen und das ganze jetzt beim Anwalt liegt. Den Mietwagen muss ich heute abgeben, da heute die Reperatur hätte abgeschlossen sein können. Werde ich wohl bis zur Klärung mit meinem Zweitwagen fahren... vermutlich wird sich das ganze so lange hinziehen das ich den Wagen bis dahein eigentlich schon wieder verkauft haben möchte.
Moin,
Ich kenn so eine Geschichte. Der Grund das die Werkstatt es damals NICHT über einen Tausch der Teile, sondern über ausbeulen und Schweißen machen wollte, war ganz einfach der ...
Die Firma hatte wohl schon des öfteren solche Schäden, und hatte einen immens hohen Eigenanteil, den sie zahlen mußte.
Ich denke, das könnte hier auch Sache sein. Entweder weil der Firmenchen GEIZIG war und eine hohe Selbstbeteiligung abgeschlossen hat, oder weil er keine andere Versicherung mehr bekommt 😉
Denn eine Versicherung ist sicherlich nicht die Melkkuh einer Firma und sicherlich auch nicht dazu da, die Schäden zu beseitigen, wenn Mitarbeiter des Unternehmens wie die Deppen mit Kundenfahrzeugen umgehen 😉
MFG Kester
Doofe Frage, aber bei einem solch hohen Schaden und dem Wertverlust dazu, würde das nciht als wirtschaftlichen Totalschaden durchgehen?
Ich meine gut, ein Benz kostet schon ein stolze Summe, aber er hatte gerade mal 600Km drauf, oder so.
Von wem wurde das Gutachten in Auftrag gegeben? Von der Werkstatt, oder vom Halter des Fahrzeuges?
Wenn von der Werkstatt, wäre es doch nicht auszuschliessen, dass etwas backschich geflossen ist, um das Gutachten zu Gunsten der Werkstatt ausfallen zu lassen. Nur eine Theorie.
Ich finde bei einem Neuwagen anzufangen auszubeulen ist nicht korrekt.
Will die Werkstatt ausbeulen, sollen die das Auto zurücknehmen und es nach Ihren Wünschen instand setzen und dem Fahrzeughalter einen neuen geben.
Weitere Frage ist doch auch, finde ich, hat die Garage, inder das Kundenfahrzeug abgestellt wurde eine Videoüberwachung?
So könnte man doch auch ersehen wie das ganze zustande gekommen ist, oder?
Gruss
Ken
der wagen ist nicht in der werkstatt gelandet wo er gekauft wurde sondern halt bei dem autohaus der beim notdienst an der reihe war
ein wirtschaftlicher totalschaden sind die paar tausend euro bei über 50k neupreis nicht
der gutachter ist von mir bestellt worden weil ich mich mit der aussage der werkstatt nicht abfinden wollte
Zitat:
Original geschrieben von MattR
nein das ist die Aussage der Werkstatt das deren Versicherung nur die Reperatur nicht den Austausch der Teile trägt
Das ist dann ein Problem der Werkstatt und nicht ein Problem des Geschädigten...
Handelt es sich bei der Werkstatt um einen Mercedes Vertragswerkstatt, oder um eine Freie?
Bei einer Freien, kann ich das Verhalten verstehen.
Ich Denke mal bei Mercedes wäre es schon etwas korrekter. Ist aber nur eine Vermutung.
Gruss
Ken