Versicherung - Falsche Angabe bez. Nutzung?

Mercedes C-Klasse W204

Hallo mal wieder.

Zur Zeit bin ich bei einer Versicherung und zahle im Jahr ca. 1400€. Dort gab ich an, dass ich mein Auto überwiegend geschäftlich nutze, was auch der Fall ist. Nun ist November und ich würde gerne evtl. wechseln. Ich ging also auf die üblichen Vergleichsportale und gab meinen Kram ein. Zu meinem Entsetzen stellte ich fest, dass ich plötzlich ca. 4200€ zahlen soll. ?

Natürlich überlegte ich mir dann sofort bei meiner aktuellen Versicherung zu bleiben. Wenn ich jedoch bei der Berechnung von "überwiegend geschäftlich" auf "überwiegend privat" ging, dann plötzlich kamen gute Angebote dabei raus.

Meine erste Frage ist also: Hat sich da in einem Jahr SO viel geändert, dass es plötzlich nahezu das dreifache ausmacht?

Meine zweite Frage ist dem googeln nach eben dieser Sache geschuldet. Und zwar las ich, dass man im Falle einer Falschangabe (wie eben z.B. die Sache mit der geschäftlichen/privaten Nutzung) keinen Verlust der Versicherung zu befürchten hat, jedoch kann es sein, dass man einen Jahresbeitrag nachzahlen muss. Nun.. wenn dem wirklich so wäre, dann käme das ja sowieso nur raus, wenn man einen Unfall hatte und die Versicherung in Anspruch nimmt. Somit könnte man ohne große Konsequenzen erstmal die günstigere Variante mit überwiegend privatem Fahranteil nutzen, oder?

Meine zweite Frage lautet daher: Gibt es hier jemanden, der mir das mehr oder weniger bestätigen kann, also wird das wirklich so gehandhabt von den Versicherungen oder muss ich evtl. doch dann mit einer Strafe von ka 10.000€ rechnen?

Falls noch jemand Hyperaktivität in den Fingern verspürt, könnte er mir auch noch seine Sicht nennen, weshalb es überhaupt für eine Versicherung wichtig ist (ausser natürlich des Geldes wegen), ob ich mein Auto nun 50.000km im Jahr geschäftlich oder privat fahre. Fahren tu ich ja so oder so. ?

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von torty666


... Sollte er z.B. Angestellter im Außendienst sein, ist der Beweis nicht schwer.

Dann hätte er aber mit ziemlicher Sicherheit einen Firmenwagen und müsste die Beiträge nicht selbst bezahlen. Denke er ist selbständig und daher der hohe geschäftliche Anteil. Vielleicht klärt uns der Threadstarter mal auf.

Mir wäre das Risiko zu groß, dass es im Falle der Schadensregulierung zu Problemen kommen kann. Letztendlich gilt jedoch: ehrlich währt am längsten.

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Habe mal bei der HUK24 die beiden Möglichkeiten getestet.
C220 CDI T mit HP + TK (150SB)+ VK (300SB) bei SF3 / 45000km p.a.

Die Ergebnisse bei überw. privat  bei ca. 1.350,- zu ca. 1.450 bei überw. gesch. Nutzung.

Probier's mal selbst.

Ach da müsste ich mal schauen später. Weiss ich gerade nicht auswendig.

Das ist eh so beknackt und ich frage mich auch hier ob das stimmen kann (bisschen offtopic gerade aber ich hoffe es ist ok):

Ich war 4 Jahre bei der Allianz. Dann war ich 7 Jahre Angestellter mit Firmenwagen, heisst also, ich zahlte keine Versicherung mehr und bei der Allianz hatte ich gekündigt. Nach den 7 Jahren machte ich mich selbstständig. Ich wollte wieder zurück zur Allianz (fragt bitte nicht warum, ich muss von Sinnen gewesen sein oder: Ich hatte einfach keine Ahnung) und dachte, dass mir die 7 Jahre angerechnet werden würden.

Die Antwort war erstmal "Nein, so etwas muss keine Versicherung anrechnen." Die 4 Jahre davor? Laut Allianz-Vertrag erloschen diese 4 Jahre nach exakt dem vollendeten 7. Jahr ohne Versicherung. Durch "Glück" nahm die Allianz jedoch die Hälfte meiner 7 Jahre als Fahrpraxis zur Kenntnis und ich konnte bei 75% einsteigen. Dann wechselte ich zur Huk. Ich gab an mich bei SF4 befinden zu müssen. Geld wurde abgebucht und kurze Zeit später kam eine Nachzahlungsaufforderung, ich sei bei 100% eingestuft.

Auf Anfrage was das soll, beantwortete dann die Allianz, dass ich diese 3,5 gutgeschriebenen Jahre nur bekam, weil ich halt bei der Allianz blieb und diese mit dem Austreten aus der Geschäftsbeziehung mit ihnen auch verliere.

? Ich war perplex und wusste gar nicht ob sowas überhaupt rechtens ist usw. usw. Ich komm mir halt recht verarscht vor von Versicherungen. Das ist wohl das ganze Problem.
Naja das war jetzt wie gesagt offtopic und gehört wohl auch fast gar nicht in dieses Forum. Wenn jemand trotzdem was dazu sagen kann und will, wäre ich sehr dankbar. 🙂

Zitat:

Original geschrieben von penance


Naja das war jetzt wie gesagt offtopic und gehört wohl auch fast gar nicht in dieses Forum. Wenn jemand trotzdem was dazu sagen kann und will, wäre ich sehr dankbar. 🙂

Das ist sehr ärgerlich für Dich, aber ich denke* rechtlich ist das Wasserdicht. Ich dachte eigentlich dass die SF-Klasse viel eher verfällt.

Dumm gelaufen, hinterher ist man immer schlauer.

Die HUK macht da was ähnliches, wenn Du es abgeschlossen hast, hast Du einen Unfall pro Jahr frei, ohne zurück gestuft zu werden. Wechselst Du die Versicherung wird allerdings der SF-Rabatt mit Unfall weitergegeben, die neue Versicherung stuft Dich also viel höher ein.
Steht alles in den AGBs, muss man halt nur lesen. Macht aber fast keiner.

MfG

*Das ist meine Meinung, ich bin kein Jurist.

transparo.de portal ist am günstigsten.

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Zitat:

Original geschrieben von torty666


[...]
Steht alles in den AGBs, muss man halt nur lesen. Macht aber fast keiner.

Hallo torty,

um die AGB, die AVB und die VTB zum Vertrag zu verstehen, brauchst Du ein paar Jahre Erfahrungen im VS-Recht... - wer hat die schon? Da gibts dann "Rauswinder" für die Gesellschaften und Du kannst Dich im Ernstfall auf Jahre des Rechtsstreits einstellen mit Kosten ohne Ende.

Gutes Beispiel ist die MB100- Gebrauchtwagen-Versicherung (z.B. "Junge Sterne" und "Garantieverlängerung"😉. Im Einzelfall verstehen die Mitarbeiter der Niederlassungen oder Vertragshäuser unter Abdeckung der Schäden alle etwas anderes. Und das nicht aus Bösartigkeit!

Also mit den Versicherern muß man wohl leben, denn es wäre für Klarheit der Gesetzgeber gefordert.

Gruss pp

Zitat:

Original geschrieben von protoplaste



Zitat:

Original geschrieben von torty666


[...]
Steht alles in den AGBs, muss man halt nur lesen. Macht aber fast keiner.
Hallo torty,

um die AGB, die AVB und die VTB zum Vertrag zu verstehen, brauchst Du ein paar Jahre Erfahrungen im VS-Recht... - wer hat die schon? Da gibts dann "Rauswinder" für die Gesellschaften und Du kannst Dich im Ernstfall auf Jahre des Rechtsstreits einstellen mit Kosten ohne Ende.

Ich hab mal den entsprechenden Teil aus den Versicherungsbedinugengen der HUK24 rausgesucht.

Zitat:
"I.6.3 Wie wirkt sich eine Unterbrechung des Versicherungsschutzes auf
den Schadenverlauf aus?
Nach einer Unterbrechung des Versicherungsschutzes (Ruheversicherung,
Saisonkennzeichen außerhalb der Saison, Vertragsbeendigung, Veräußerung,
Wagniswegfall) gilt:
a Beträgt die Unterbrechung höchstens 6 Monate, übernehmen wir den
Schadenverlauf, als wäre der Versicherungsschutz nicht unterbrochen
worden.
b Beträgt die Unterbrechung mehr als 6 Monate, übernehmen wir den
Schadenverlauf, wie er vor der Unterbrechung bestand.
c Beträgt die Unterbrechung mehr als 7 Jahre, übernehmen wir den
schadenfreien Verlauf nicht. Wir übernehmen jedoch den Schadenverlauf
wie er vor der Unterbrechung bestand, wenn uns der Vorversicherer
die Vorversicherungszeit nach I.8 bestätigt.
"

Ich finden den Text durchaus verständlich, und ich habe weder Jura studiert noch sonst irgend etwas in dieser Richtung zu tun. Nur durchlesen muss man sich den Text halt.

Ich hab vor ein paar Jahren damit angefangen die Bedingungen wenigstens zu überfliegen. Man erkennt dann auch sehr gut dass manche billigen Versicherungen einfach ne Menge Leistungen nicht anbieten.

MfG

Zitat:

Original geschrieben von torty666

Ja, dieser Teil wirkt verständlich. Bestätigung der VS-Zeit nach I.8 ist genau was?

Glaub mir, das der Jurist das auch anders lesen kann...

Grss pp

Zitat:

Original geschrieben von protoplaste



Zitat:

Original geschrieben von torty666

Ja, dieser Teil wirkt verständlich. Bestätigung der VS-Zeit nach I.8 ist genau was?

In diesem Fall uninteressant, da es keine Vorversicherung gibt. Es gab ja 7 Jahre lang keinen Versicherungsvertrag. Deswegen hab ich auch nicht nachgesehen.

Zitat:

Glaub mir, das der Jurist das auch anders lesen kann...

Wo siehst Du Interpretationsspielraum? Meinst Du ein Jurist liest aus 7 Jahren plötzlich 5?

MfG

Zitat:

Original geschrieben von torty666


Wo siehst Du Interpretationsspielraum? Meinst Du ein Jurist liest aus 7 Jahren plötzlich 5?

Vieles kann man auch mit normalem Menschenverstand regeln, besonders wenn man keinen Juristen ranlässt. Man muss nicht alles vor Gericht ziehen. Zunächst ergibt sich auch kein Spielraum für einen Streitfall. Nicht alles mit der juristischen Brille betrachten.

Zitat:

Original geschrieben von torty666



Zitat:

Original geschrieben von protoplaste


Ja, dieser Teil wirkt verständlich. Bestätigung der VS-Zeit nach I.8 ist genau was?

In diesem Fall uninteressant, da es keine Vorversicherung gibt. Es gab ja 7 Jahre lang keinen Versicherungsvertrag. Deswegen hab ich auch nicht nachgesehen.

Zitat:

Original geschrieben von torty666



Zitat:

Glaub mir, das der Jurist das auch anders lesen kann...

Wo siehst Du Interpretationsspielraum? Meinst Du ein Jurist liest aus 7 Jahren plötzlich 5?

MfG

Hat denn der Vorversicherer Dir die vorversicherte Zeit nicht bestätigt, wie in I.6.3.c gefordert?

Ich kenne eine Regelung, dass man den Schadensfreiheitsrabatt auf den Firmenwagen übertragen kann. Er müsste dann erhalten bleiben.

Jetzt mal ne andere Frage. nutzt ein Angestellter seinen privaten Wagen für Dienstreisen (z. B. Aussendienst), fährt er dann
"geschäftlich" odser "privat"? Er ist ja nicht selbstständig und bekommt von der Firma die Kosten ersetzt (z. B. X Cent Pro km). Oder jemand hat eine weite Strecke zur Arbeit. Wo ist geregelt, was eine geschäftliche Nutzung ist? M. E. Nutzen Angstellte ihr Auto eigentlich immer privat, da sie nicht unternehmerisch tätig (eigene Rechnung, eigenes Risiko) sind.

Auch Steuerprüfer des Finanzamtes (bin keiner!!) fahren mit ihrem privaten Auto. Das sind dann auch Dienstreisen und es sind ja Beamte. Die können nie geschäftlich unterwegs sein!

Zitat:

Original geschrieben von protoplaste


Hat denn der Vorversicherer Dir die vorversicherte Zeit nicht bestätigt, wie in I.6.3.c gefordert?

Um mich gehts hier garnicht, ich bin seit 20 Jahre durchgängig Versichert.

Aber wie der TS ja schrieb hat er 7 Jahre keine Versicherung gehabt.

MfG

Hi,

für spezifische Versicherungsfragen kann ich das versicherungs forum hier bei MT empfehlen. Da sind einige User mit Fachwissen unterwegs.

Grünsätzlich ist es wohl so das es von den Versicherungen allgemeingültige Regelungen für z.B. den Schadensfreiheitsrabatt gibt.

Dennoch können die Versicherung natürlich frei entscheiden wie sie ihre Kunden einstufen wollen und wie und ob sie Sondereinstufungen und Rabatte gewähren.

Diese Sondereinstufungen werden dann bei einem Versicherungswechsel natürlich nicht weitergegeben da sie eben nicht den allgemeingültigen Regelungen entsprechen.

Ähnliches Beispiel 2. Wagen Tarif. Bei einigen versicherungen werden 2. Wagen wie der 1. eingestuft (sind aber trotzdem meistens trotzdem net billiger aber das ist ein anderes Thema 😉)

Das heißt aber nicht das man diese einstufung nach einem Jahr gleich zu einer anderen versicherung übertragen kann.

Gruß tobias

Zitat:

Original geschrieben von Belcanto


Jetzt mal ne andere Frage. nutzt ein Angestellter seinen privaten Wagen für Dienstreisen (z. B. Aussendienst), fährt er dann
"geschäftlich" odser "privat"? Er ist ja nicht selbstständig und bekommt von der Firma die Kosten ersetzt (z. B. X Cent Pro km). Oder jemand hat eine weite Strecke zur Arbeit. Wo ist geregelt, was eine geschäftliche Nutzung ist? M. E. Nutzen Angstellte ihr Auto eigentlich immer privat, da sie nicht unternehmerisch tätig (eigene Rechnung, eigenes Risiko) sind.

Die Verunsicherungen sehen das anders:

"Was ist geschäftliche bzw. gewerbliche Nutzung?
Geschäftliche Nutzung liegt dann vor, wenn Sie das Fahrzeug benutzen, um den Anforderungen Ihres Berufes gerecht zu werden. Beispiele:

Handelsvertreter
Architekten
Lieferdienst einer Pizzeria"

Und ein Aussendienstler nutzt den Wagen sicher nicht privat wenn er zum Kunden fährt, denn er macht das ja im Rahmen seiner Arbeit.

MfG

Oh ja. Und genau hier möchte ich einhaken.

Denn der ganze Text (des wohl aus dem HUK24-Konfigurator kopierten Textes) liest sich so (im Anhang auch als Bild):

Zitat:

Was ist geschäftliche bzw. gewerbliche Nutzung?
Geschäftliche Nutzung liegt dann vor, wenn Sie das Fahrzeug benutzen, um den Anforderungen Ihres Berufes gerecht zu werden. Beispiele:

Handelsvertreter
Architekten
Lieferdienst einer Pizzeria

Geschäftlich genutzte Fahrzeuge sind bei der HUK24 versicherbar.

Gewerbliche Nutzung bedeutet, dass aus der Verwendung des Fahrzeuges Einnahmen erzielt werden und diese steuerlich als Gewinn aus einem Gewerbebetrieb anzusehen sind - d.h. Personen oder Güter werden gegen Entgelt befördert. Beispiele:

Taxiunternehmen
Kurierdienste
Speditionen

Für diese Fahrzeuge können wir leider keinen Versicherungsschutz übernehmen.

Und DANN würde für mich die Tatsache, dass einige Versicherer keine gewerblich genutzten Fahrzeuge versichern möchten bzw. der Beitrag höher ist als bei privater Nutzung, durchaus Sinn ergeben. Als Taxifahrer hab ich quasi immer Gäste mit an Bord die unter Umständen beim Unfall ebenfalls Geld kosten. Gleiches gilt für etwaige Waren die ich liefere usw. usw.

Da bei den meisten Vergleichsportalen aber nur etwas von "gewerblich" steht und nicht "geschäftlich", stelle ich mir nun tatsächlich die Frage, ob meine Fahrt zum Kunden (für die ich ja auch nichts berechne) tatsächlich als gewerbliche Fahrt anzusehen ist. Leider fand ich jetzt auf die Schnelle nix über google und.. ja vielleicht ist hier jemand der da Licht ins Dunkel bringen kann? Was ich also bräuchte wäre quasi die rechtlich korrekte Definition einer gewerblichen Autofahrt.
Ich denke mal wenn ich die Versicherung frage, wird die mir natürlich nur die Antwort geben, bei der sie mehr Gewinn machen.

Bez. der Vergleichsportale
Also bei "überwiegend gewerblicher Nutzun", komme ich bei check24.de jetzt bei ca. 1650€ raus (bei 0€ Teilkasko). Das ist dann schon langsam eher ok.

Bez. den 7 Jahren usw.:
Danke für eure Antworten. Ich denke auch nicht, dass ich den Elan habe jetzt nochmal alles zu prüfen. Das wird von der Allianz schon seine Richtigkeit gehabt haben. Lassen wir das Thema hier ruhen. 🙂

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