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Versichern über Mutter von Freundin möglich?

Themenstarteram 18. Juli 2013 um 10:06

Hi,

mir ist bewusst dass die ganze Thematik hier schon recht häufig durchgekaut wurde aber es ist mein erster Autokauf und ich verstehe viele Sachen nicht so wirklich, da der Fall bei mir etwas ungewöhnlicher ist, deswegem hoffe ich mir kann jemand ein bisschen helfen. Besitzer, Halter, Eigentümer, Versicherungsnehmer...etc.

1. Laut Freundins Muddi muss ich ihr den Wagen verkaufen damit sie ihn versichern kann. Da habe ich aber haufenweise das Gegenteil hier gelesen. Richtig oder Falsch?

2.Wenn ich ein Kennzeichen holen möchte und ich bin als Halter/Eigentümer in der Versicherung eingetragen dann brauche ich keine Vollmacht von ihrer Muddi für die Nutzung ihrer eVB Nummer?!

Richtig oder Falsch?

3. Die Steuerabgabe wird im Verkehrsamt reguliert? Sprich für die Fahrzeugsteuer kann/muss ich meine Kontonummer angeben und das hat nichts mit der Versicherung zu tun?

4. Die Steuer muss nur für den Zeitraum ab der Anmeldung bis zur Abmeldung verichtet werden?

5. Muddi hat seit 1965 Führerschein, ist recht unfallfrei und die letzten 25 Jahre durchgehend angemeldet gewesen. Ich würde monatlich laut Check24 um die 55€ für die Versicherung abdrücken müssen. Wäre ihr monatliche Zahlungshöhe deutlich gering?

Falls es relevant ist. Es ist ein Polo Bj.97 75PS mit Tüv. Hab seit 7 Jahren meinen Führerschein und bin 30ig und bis auf 1 Roller nie ein PKW angemelden müssen.

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15 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von tarsonis

Hi,

 

mir ist bewusst dass die ganze Thematik hier schon recht häufig durchgekaut wurde aber es ist mein erster Autokauf und ich verstehe viele Sachen nicht so wirklich, da der Fall bei mir etwas ungewöhnlicher ist, deswegem hoffe ich mir kann jemand ein bisschen helfen. Besitzer, Halter, Eigentümer, Versicherungsnehmer...etc.

 

1. Laut Freundins Muddi muss ich ihr den Wagen verkaufen damit sie ihn versichern kann. Da habe ich aber haufenweise das Gegenteil hier gelesen. Richtig oder Falsch?

Falsch.  Sie ist aber immer der Ansprechpartner des Versicherers, nicht Du.

 

2.Wenn ich ein Kennzeichen holen möchte und ich bin als Halter/Eigentümer in der Versicherung eingetragen dann brauche ich keine Vollmacht von ihrer Muddi für die Nutzung ihrer eVB Nummer?!

Richtig oder Falsch?

Richtig. Mutti ist Versicherungsnehmerin, Du Halter. Du solltest aber im selben Zulassungsgebiet wie Mutti gemeldet sein.

 

3. Die Steuerabgabe wird im Verkehrsamt reguliert? Sprich für die Fahrzeugsteuer kann/muss ich meine Kontonummer angeben und das hat nichts mit der Versicherung zu tun?

Hat mit der Versicherung nichts zu tun, die KFZ Steuer läuft auf Deinen Namen

 

 

4. Die Steuer muss nur für den Zeitraum ab der Anmeldung bis zur Abmeldung verichtet werden?

Richtig

 

5. Muddi hat seit 1965 Führerschein, ist recht unfallfrei und die letzten 25 Jahre durchgehend angemeldet gewesen. Ich würde monatlich laut Check24 um die 55€ für die Versicherung abdrücken müssen. Wäre ihr monatliche Zahlungshöhe deutlich gering?

Hat Mutti einen freien Vertrag mit wenig SFR ?

 

Falls es relevant ist. Es ist ein Polo Bj.97 75PS mit Tüv. Hab seit 7 Jahren meinen Führerschein und bin 30ig und bis auf 1 Roller nie ein PKW angemelden müssen.

ab 3 Jahre FS fängst Du mit SF1/2 an, es sei denn, Du hattest einen zulassungspflichtigen Roller, dann könnte ggf der SFR aus diesem Vertrag auf das KFZ geschrieben werden.

Themenstarteram 18. Juli 2013 um 12:48

Zitat:

Original geschrieben von Corsadiesel

Zitat:

Original geschrieben von tarsonis

5. Muddi hat seit 1965 Führerschein, ist recht unfallfrei und die letzten 25 Jahre durchgehend angemeldet gewesen. Ich würde monatlich laut Check24 um die 55€ für die Versicherung abdrücken müssen. Wäre ihr monatliche Zahlungshöhe deutlich gering?

Hat Mutti einen freien Vertrag mit wenig SFR ?

Danke erstmal für die Antwort. Die Mutti ist bei der HUK seit mehr als 2 Jahrzehnten. Ich glaube der Vertrag ist nicht frei. Müsste ich später mal nachhaken. Aber wenn SFR die Schadenrisikoeinstufung ist, dann ist diese gering.

Zitat:

Original geschrieben von Corsadiesel

Zitat:

Original geschrieben von tarsonis

Falls es relevant ist. Es ist ein Polo Bj.97 75PS mit Tüv. Hab seit 7 Jahren meinen Führerschein und bin 30ig und bis auf 1 Roller nie ein PKW angemelden müssen.

ab 3 Jahre FS fängst Du mit SF1/2 an, es sei denn, Du hattest einen zulassungspflichtigen Roller, dann könnte ggf der SFR aus diesem Vertrag auf das KFZ geschrieben werden.

Also alle 3 Jahren bin ich um 1/2 runter in der Schadenrisikioeinstufung?! Also wo startet man? Bei 240%. Dann müßte ich ja jetzt bei 60% sein. Kann ich mir nicht vorstellen. Der Roller ist ein 50ccm - also kein SFR was das auch immer sein mag. :)

 

Original geschrieben von Corsadiesel

Zitat:

Original geschrieben von tarsonis

2.Wenn ich ein Kennzeichen holen möchte und ich bin als Halter/Eigentümer in der Versicherung eingetragen dann brauche ich keine Vollmacht von ihrer Muddi für die Nutzung ihrer eVB Nummer?!

Richtig oder Falsch?

Richtig. Mutti ist Versicherungsnehmerin, Du Halter. Du solltest aber im selben Zulassungsgebiet wie Mutti gemeldet sein.

Das heißt sie muss mich bei der Vertragaufnahme als Halter und als Fahrer angeben? Das fand ich auch irritierend bei den ganzen OnlineRechnern..Überregulieren was nur möglich ist.

Moment.

Geht es hier um deine Mutter? Oder die Mutter deiner Freundin?

Wenn es um deine Mutter geht hat corsadiesel Recht. Wenn es um die Mutter deiner Freundin geht kann es (je nach Versicherung) allerdings auch anders aussehen.

Es gibt viele Versicherer, die eine abweichende Halterschaft nur akzeptieren, wenn ein direktes Verwandtschaftsverhältnis besteht (oft sogar da nur bei Verwandtschaft 1. Grades).

Das bedeutet, wenn du dein Auto über deine Schwiegermutter in spe versichern lassen möchtest, könnte es durchaus sein, dass die HUK das so nicht akzeptiert. Dann müsstest du dein Auto entweder an die Mutter deiner Freundin oder eben an deine Freundin überschreiben.

Die Frage ist allerdings, ob es das Risiko wert ist.

Du würdest natürlich etwas mehr bezahlen, als "die Mutter". Sie würde das Auto einfach als Zweitwagen bei der Versicherung einstufen lassen.

Du würdest, wie corsadiesel gesagt hat, über die Führerscheinregelung mit der SF1/2 starten. Es gibt aber bei vielen Versicherungen auch Sondereinstufungen für Neueinsteiger. Diese können durchaus interessant sein.

Wenn es aber zur Trennung von dir und deiner Freundin kommt hast du die Ar***karte, da du ihr das Auto überschrieben hast.

Wenn sie sich dann querstellt stehst du nicht nur ohne Freundin sondern auch ohne Auto da. :)

 

 

Themenstarteram 18. Juli 2013 um 13:21

Zitat:

Es gibt viele Versicherer, die eine abweichende Halterschaft nur akzeptieren, wenn ein direktes Verwandtschaftsverhältnis besteht (oft sogar da nur bei Verwandtschaft 1. Grades).

Das bedeutet, wenn du dein Auto über deine Schwiegermutter in spe versichern lassen möchtest, könnte es durchaus sein, dass die HUK das so nicht akzeptiert. Dann müsstest du dein Auto entweder an die Mutter deiner Freundin oder eben an deine Freundin überschreiben.

Okay. Ob die HUK das mitmacht, müsste man noch verifizieren. Es geht auf jeden Fall um die Mudda meiner Freundin.

Zitat:

Original geschrieben von flosen23

Moment.

Geht es hier um deine Mutter? Oder die Mutter deiner Freundin?

Wenn es aber zur Trennung von dir und deiner Freundin kommt hast du die Ar***karte, da du ihr das Auto überschrieben hast.

Wenn sie sich dann querstellt stehst du nicht nur ohne Freundin sondern auch ohne Auto da. :)

Haha, nein sollte nicht passieren. :D Und mein Mädschen zahlt halt auch die Hälfte für den Wagen mit weil sie den auch fahren will.

Was ich noch nicht so raffe ist was ist mit SF1/2 gemeint? Halbe Schadenrisikioeinstufung?!

Ihre Eltern haben schon zwei Wagen angemeldet und fahren seit über 30ig Jahren unfallfrei. Was wir uns fragen ist, um wieviel günstiger ist denn nun die Versicherung wenn die Mutter es versichert. Ich würde laut Check24 auf 55€ Haftpflicht+Teilkasko monatlich kommen.

Wenn man davon ausgeht das die Mutter nun 30 Jahre unfallfrei ist. Zahlt sie dann ungefähr 1/4=13€ im Monat? Ist das realistisch?

Nein, das 3t Auto wird meistens mit anderen SF eingestuft als der Erstwagen, oft SF1 oder SF 1/2 , kann auch mal SF5 sein, aber nicht höher. Ausser die Versicherung macht das anders.

Da es ein dritt wagen ist, die SF aus den 30Jahren nicht erücksichtig werden, ein 2ter Fahrer eingetragen ist, Halter und Versicherungsnehmer unterschiedlich sind, wirste wahrscheinlich durch die Mutter deiner Freundin nicht günstiger fahrer, als wenn du es selber auf dich versichern lässt.

die SF 1/2 ist eig eine Sondereinstufung. Entweder für zweitwagen, Drittwagen oder Fahranfänger.

Zitat:

Original geschrieben von tarsonis

Wenn man davon ausgeht das die Mutter nun 30 Jahre unfallfrei ist. Zahlt sie dann ungefähr 1/4=13€ im Monat? Ist das realistisch?

Nein.

Wie vanguardboy schon gesagt hat gibt es unterschiedliche Einstufungen für Zweitfahrzeuge.

Bei der HUK24 gab es glaube ich maximal die SF5 fürs "Zweit"fahrzeug und das auch mit Sohn / Tocher als Fahrer.

Ob es das immer noch gibt: keine Ahnung.

Einfach mal bei der HUK nachfragen.

Ich würde mich meinem Vorposter da anschließen und sagen, dass es nicht soo viel günstiger sein wird, als wenn du es direkt auf dich versicherst.

Was ja ausserdem den Vorteil hätte, dass du dann endlich mal anfangen würdest, einen eigenen SF-Rabatt zu erfahren. ;)

Themenstarteram 18. Juli 2013 um 14:07

Ok, hab jetzt die Infos von ihrer Mum.

SF4 statt SF1/2 da drittwagen

Mit Rabattschutz 691€ im Jahr (1 Unfall frei)

Bei Check24 war ich bei 640€ Haftpflicht+Teilkasko wenn ich es auf meinen Namen versichere. So wie es aussieht lohnt sich der Stress nicht und ich versichere ihn selbst.

Hoffentlich klappts. Erstmal danke an alle!

Themenstarteram 18. Juli 2013 um 14:39

Argh. Zwei ganz wichtige Fragen noch.

Die jährliche Zahlungsabwicklung bei den Versicherungen ist ja deutlich günstiger. Laut der AGB der directline wird der Betrag 2 Wochen nach Erhalt der Versicherungspapiere fällig.

Also heißt es dass ich die 691€ dann zu zahlen habe oder einen Beitrag der bis Ende des Jahres 2013 zustande kommt und errechnet wird?

Da ich die Überführung morgen durchziehe, muss ich ein Kennzeichen haben. Wenn ich jetzt eine Versicherung online abschließe, bekomme ich ja diese eVB nummer. Kann ich damit auch morgen schon das "Normale" Kennzeichen bekommen? Also geht das so schnell oder muss ich ein Kurzzeitkennzeichen holen?

Ich würde eher über die Mutter, der Rabattschutz wäre mir die 50euro im Jahr mehr sogar wert. Wenn du in SF 1/2 selber den versicherst und nen unfall baust, kommste in SF0 und das wird teurer. Musst du entscheiden.

Kommt man sich nicht blöd vor so mit 30 Lenzen noch über Mutti zu versichern?

Themenstarteram 18. Juli 2013 um 15:07

Zitat:

Original geschrieben von vanguardboy

Ich würde eher über die Mutter, der Rabattschutz wäre mir die 50euro im Jahr mehr sogar wert. Wenn du in SF 1/2 selber den versicherst und nen unfall baust, kommste in SF0 und das wird teurer. Musst du entscheiden.

Ja, keine Ahnung grad. Ich geh mal davon aus das wir keinen Unfall bauen in 2 Monaten. Danach wird der Wagen wieder verkauft. Kann mir so immer einen Wagen ausleihen wenn ich einen kurz brauch..

 

Zitat:

Battlemoench Battlemoench

Kommt man sich nicht blöd vor so mit 30 Lenzen noch über Mutti zu versichern?

Kommt man sich nicht blöd vor so eine unnötige Frage zu stellen?

Achso, wenne den nur 2Monate den wagen fahren willst, dann kannste natürlich den selber versichern.

@Battle , dumme kommentare sind schlimmer ;)

Themenstarteram 19. Juli 2013 um 8:06

Ja, hab jetzt erstmal ein Kurzzeitkennzeichen geholt. Bei der Sondereinrichtung für Freitage der Zulassungsbehörde hätte ich heute eh kein Normales mehr bekommen (Termin etc...). Werde in Ruhe nächste Woche eine Versicherung suchen. Da gibt es ja horrende Beitragsunterschiede unter den Vesicherern.

Danke!

Zitat:

Original geschrieben von tarsonis

Also heißt es dass ich die 691€ dann zu zahlen habe oder einen Beitrag der bis Ende des Jahres 2013 zustande kommt und errechnet wird?

Kommt drauf an, wie lang die Versicherung läuft.

Wenn sie wie üblich bis Jahresende läuft musst du nur den anteiligen Beitrag für dieses Kalenderjahr zahlen.

Wenn die Versicherung aber ihren Ablauf nicht zum 31.12. hat, dann musst du für die komplette Versicherungsperiode (also ein volles Jahr) zahlen.

Zitat:

Original geschrieben von Battlemoench

Kommt man sich nicht blöd vor so mit 30 Lenzen noch über Mutti zu versichern?

Stimmt. Was bin ich doch blöd, dass ich mein Auto über meinen Vater versichert hab. Ist ja total behämmert, dass ich jedes Jahr ~150€ spare.

:rolleyes:

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