Versicherer will nach Totalschaden Kaufvertrag sehen
Guten Abend,
ich habe einen Unfall durch Eigenverschulden verursacht. Mein Fahrzeug hat einen wirtschaftlichen Totalschaden erlitten, weshalb ich gerade versuche, den Schaden an meinem Fahrzeug mit der Vollkaskoversicherung zu regulieren. Das Fahrzeug wurde dann wie gewohnt von einem Sachverständigen begutachtet. Daraufhin verlangte die Versicherung Kontodaten zur Auszahlung des Schadens, welche ich telefonisch durchgegeben hatte. 2 Stunden nach dem Telefonat, bekomme ich eine email, dass „zur weiteren Prüfung“ Fahrzeugbrief und Kaufvertrag benötigt wird. Jetzt stellt sich mir die Frage, was dort genau geprüft werden soll. Wofür brauchen Sie den Kaufvertrag? Und könnte die Versicherung die Abrechnung wegen eines fehlenden Kaufvertrags verweigern?
Mfg
125 Antworten
Zitat:
@gummikuh72 schrieb am 2. Juli 2024 um 12:25:01 Uhr:
Zitat:
@Alexruss1990 schrieb am 2. Juli 2024 um 11:59:43 Uhr:
Welche Spiele soll ich denn treiben bei uns in der Stadt gab es vor einem Jahr knapp starke hagel tausende Autos, hausdächer waren sogar kaputt, war sogar im SWR Bericht drüber und mein Auto und Haus natürlich auch
Dann mach doch ganz einfach, so wie zuvor schon vorgeschlagen, rückwirkend/nachträglich einen schriftlichen Kaufvertrag (bzw. schriftliche Bestätigung des mündlichen Kaufvertrags) mit den erforderlichen Angaben.
Diesen dann genauso bei der Versicherung als nachträglich erstellt benennen und einreichen.Wo würdest du hierbei ein Problem sehen?
Wie ich schon geschrieben habe Anwalt hat prozess eingeleitet und der meinte brauchen wir nicht und ich denke wäre jetzt nicht so gut ohne Anwalt was zu unternehmen denn ganze Schriftverkehr mit versicherung hat er ja übernommen
Zitat:
@Alexruss1990 schrieb am 1. Juli 2024 um 21:21:47 Uhr:
Zitat:
@Astradruide schrieb am 1. Juli 2024 um 21:13:05 Uhr:
Offensichtliches ja. ... Aber mal angenommen 2 hagelschäden nacheinander ... nur Tage/Wochen ausienander. No chance. Den leitplankenstreifer oder die einegrückte Schnauze sieht und protokolliert er natürlich als Vorschaden.Ist auch unmöglich da die Dellen werden fotografiert und gezählt und 2 mal gleiche Schaden abrechnen müss man echt dumm sein um sowas zu versuchen
nein. 2 Halter, 2 versch. Versicherungen, 2 Gutachter, 2 variierende Blickwinkel. *heute* wäre man nicht der Erfinder des wiederholten Regulierungsversuchs. ... und ich bin überzeut, bei einem "guten" hagelschaden werden 2 Gutachter sicher nicht auf die identische Anzahl kommen. Ob da 275 oder 300 Einschläge vorliegen interessiert am Ende keinen mehr.
Zitat:
@Astradruide schrieb am 2. Juli 2024 um 14:35:39 Uhr:
Zitat:
@Alexruss1990 schrieb am 1. Juli 2024 um 21:21:47 Uhr:
Ist auch unmöglich da die Dellen werden fotografiert und gezählt und 2 mal gleiche Schaden abrechnen müss man echt dumm sein um sowas zu versuchen
nein. 2 Halter, 2 versch. Versicherungen, 2 Gutachter, 2 variierende Blickwinkel. *heute* wäre man nicht der Erfinder des wiederholten Regulierungsversuchs. ... und ich bin überzeut, bei einem "guten" hagelschaden werden 2 Gutachter sicher nicht auf die identische Anzahl kommen. Ob da 275 oder 300 Einschläge vorliegen interessiert am Ende keinen mehr.
Ja egal allerdings ist unmöglich da da auto auf mich zu dem Zeitpunkt fast 3 Jahre zugelassen war
Zitat:
@vanguardboy schrieb am 2. Juli 2024 um 12:40:43 Uhr:
Auch blöd wenn das Auto eine Wertsteigerung erfährt, aber nach einen Unfall nur der Preis im Kaufvertrag angerechnet wird und man weniger Geld bekommt und sich das gleiche Auto nicht mehr leisten kann...
Grundlegend zählt der aktuelle zeit-/Widerbeschaffungswert. Wenn ich von Opa Heinz ein echtes Schnapperangebot bekomme, kann das aus meienr Sicht nicht Regulierungsschädlich sein. Umgekehrt würde das ja bedeuten, das ich mit einer fingierten und völlig überzogenen Rechnung, die versicherungsleistung erhöhen könnte.
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Zitat:
@Dellenzaehler schrieb am 1. Juli 2024 um 10:41:59 Uhr:
...
Wozu?
Der Kaufvertrag geht die Versicherung überhaupt nichts an.
Das Fahrzeug hat einen gewissen Wert auf dem Markt. Was der Versicherte dafür bezahlt hat, ist völlig unerheblich.
Das Fahrzeug kann auch ein Geschenk gewesen sein und somit hätte der Versicherte keinen Kaufvertrag.
Zitat:
@tomcat092004 schrieb am 2. Juli 2024 um 14:44:32 Uhr:
Zitat:
@Dellenzaehler schrieb am 1. Juli 2024 um 10:41:59 Uhr:
...
Wozu?
Der Kaufvertrag geht die Versicherung überhaupt nichts an.
Das Fahrzeug hat einen gewissen Wert auf dem Markt. Was der Versicherte dafür bezahlt hat ist völlig unerheblich.
Das Fahrzeug kann auch ein Geschenk gewesen sein und somit hätte der Versicherte keinen Kaufvertrag.
Kaufvertragpflicht gibt es schon nur muss nicht zwingend schriftlich sein
Zitat:
@gummikuh72 schrieb am 2. Juli 2024 um 12:25:01 Uhr:
...
Wo würdest du hierbei ein Problem sehen?
Weil für die Regulierung des Schadens der Kaufvertrag völlig unwichtig ist und die Versicherung der Kaufpreis nichts angeht.
Seit wann sollte dies so sein? Es zählt der Marktwert.
Warum also Arbeit in etwas stecken, was die Versicherung nichts angeht?
Beim Versichern interessiert es die Versicherung doch auch nicht, was ich dafür bezahlt habe oder auch nicht.
Warum sollte es jetzt plötzlich wichtig sein?
Zitat:
@Alexruss1990 schrieb am 2. Juli 2024 um 14:47:17 Uhr:
...
Kaufvertragpflicht gibt es schon nur muss nicht zwingend schriftlich sein
Richtig, aber der geht den Versicherer nichts an.
Edit
Formulierung
Zitat:
@tomcat092004 schrieb am 2. Juli 2024 um 14:50:59 Uhr:
Zitat:
@gummikuh72 schrieb am 2. Juli 2024 um 12:25:01 Uhr:
...
Wo würdest du hierbei ein Problem sehen?
Weil für die Regulierung des Schadens der Kaufvertrag völlig unwichtig ist und die Versicherung der Kaufpreis nichts angeht.
Seit wann sollte dies so sein? Es zählt der Marktwert.
Warum also Arbeit in etwas stecken, was die Versicherung nichts angeht?Beim Versichern interessiert es die Versicherung doch auch nicht, was ich dafür bezahlt habe oder auch nicht.
Warum sollte es jetzt plötzlich wichtig sein?
Weil der Sachbearbeiter der Versicherung meint, dass da was nicht stimmt. Er hat vielleicht den Verdacht auf Vorschäden, die aber der Sachverständige nicht klar benennen kann. Im Gutachten steht dazu wohl nichts, sonst wüsste es der Geschädigte. Irgendwas juckt die Versicherung und dafür suchen sie einen Beweis. Das ist sogar so, dass die dafür einen Prozess riskieren.
Der Kaufvertrag trägt zur Plausibilisierung bei. Außerdem erhält die Versicherung auf diesem Weg die Daten des Vorbesitzers.
Das können Sie auch mit der FIN.
Dazu brauchen Sie den Kaufvertrag nicht.
Welche Plausibilität?
Das dem Versicherten das Fahrzeug gehört?
Das Fahrzeug muss nicht zwangsläufig durch einen Kauf in seinem Besitz sein.
Ich verstehe einfach nicht, warum man sich verweigert, ein wenig mitzuwirken. Und ich finde das Gebaren von Anwälte ärgerlich, die sehenden Auges ihren Mandanten in einem Prozess steuern, anstatt alles zu versuchen, eine außergerichtliche Lösung zu erreichen.
Dann soll die Versicherung klar benennen, welche Daten sie aus dem Kaufvertrag benötigt.(edit: und nicht pauschal das gesamte Werk fordern)
Da steht mehr drin, als sie wissen müssen.
Daten des Fahrzeugs an sich haben sie selbst und können darüber Nachforschungen anstellen. Auch Vorbesitzer sollten sie so ermitteln können, ohne irgendwelche Verträge haben zu wollen, die sie nichts angehen.
Zitat:
@Holgernilsson schrieb am 2. Juli 2024 um 16:56:08 Uhr:
Ich verstehe einfach nicht, warum man sich verweigert, ein wenig mitzuwirken.
Weil an dieser Stelle meine Mitwirkung nicht nötig ist.
Alles wichtige können Sie selbst herausfinden.