Versicherer will nach Totalschaden Kaufvertrag sehen

Guten Abend,

ich habe einen Unfall durch Eigenverschulden verursacht. Mein Fahrzeug hat einen wirtschaftlichen Totalschaden erlitten, weshalb ich gerade versuche, den Schaden an meinem Fahrzeug mit der Vollkaskoversicherung zu regulieren. Das Fahrzeug wurde dann wie gewohnt von einem Sachverständigen begutachtet. Daraufhin verlangte die Versicherung Kontodaten zur Auszahlung des Schadens, welche ich telefonisch durchgegeben hatte. 2 Stunden nach dem Telefonat, bekomme ich eine email, dass „zur weiteren Prüfung“ Fahrzeugbrief und Kaufvertrag benötigt wird. Jetzt stellt sich mir die Frage, was dort genau geprüft werden soll. Wofür brauchen Sie den Kaufvertrag? Und könnte die Versicherung die Abrechnung wegen eines fehlenden Kaufvertrags verweigern?

Mfg

125 Antworten

Wenn man es nachträglichen Kaufvertrag nennt, ist das das Gleiche, was ich mit der Bestätigung meine.

Der gesunde Menschenverstand sagt, auch zwischen Freunden macht man bei einem Geschäft/Fahrzeug(ver)Kauf in dieser Größenordnung einen schriftlichen Vertrag. Und wenn es "nur" eine Quittung über den (erhaltenen) Kaufpreis ist.

Macht man das nicht, geht die erste Warnlampe an und man überlegt sich: "warum?" Wurde mit Schwarzgeld bezahlt? Hat einer was zu verbergen?

Alles Gedanken die einem kommen können.

Hier im Forum wird doch auch immer geraten: kommt einem etwas ungewöhnlich oder seltsam vor: genau hinschauen und recherchieren. Genau das macht die Versicherung gerade...

Fullquote entfernt, Zimpalazumpala, MT-Moderator
Mein Verstand sagt mir ist vielleicht nicht ganz gesund aber das ich mit meinem Geld kaufe was ich will und wenn das jemand prüfen soll dann ist das die Polizei oder Finanzamt und wenn versicherung bedenken hat sollen es eben bei Polizei anzeigen und nicht einfach seit einem Jahr nicht zahlen ohne es gross begründen zu können

Zitat:

@Alexruss1990 schrieb am 1. Juli 2024 um 20:37:15 Uhr:


Ich habe nochmal nachgeschaut wegen kaufvertrag direkt steht nichts im Vertrag steht aber das ich im schadenfall alle Beläge und Auskünfte erteilen muss ansonsten verliere ich Anspruch auf Versicherungsleistung,

Die Frage ist, ob man anhand dieser Klausel bei der Vertragsunterzeichnung davon ausgehen mußte, daß ein schriftlicher Kaufvertrag notwendig ist. Ich verstehe es so, daß man der Versicherung keine schadensrelevanten Informationen vorenthalten darf. Wie das ein Gericht sieht, ist eine andere Frage.

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Weil nie gesagt werden kann, wie ein Rechtsstreit vor Gericht ausgeht, würde ich immer alles unternehmen, um einen Rechtsstreit zu vermeiden. Selbstverständlich kann nicht gesagt werden, ob die Versicherung bezahlt hätte, wenn man eine Bestätigung bzw einen nachträglich - nicht zurück datierten - Kaufvertrag vorgelegt hätte. Aber es wäre zumindest einen Versuch wert gewesen und es hätte auch die Position vor Gericht deutlich verbessert, wenn es dann doch noch vor Gericht gegangen wäre. Ich halte das Vorgehen vom Anwalt für ungeschickt, um nicht zu sagen sogar für schädlich.

Vielleicht ist es inzwischen sogar ein gängiger Part der Hinhaltetaktik der Versicherer.
Plausibler halte ich persönlich aber, dass es irgendwelche Umstände oder Kenntnisse gibt, die die Versicherung an der Schadenssumme, km-Stand, dem Schadenszeitpunkt, WBW, ... zweifeln lassen.
Vielleicht wird die Katze erst vor Gericht aus dem Sack gelassen.

Kauf ohne schriftlichen Vertrag ist ja von privat schon nicht sinnvoll - bei Kauf von gewerblich kann ich mir dagegen eher unseriöse Gründe vorstellen.
Denke hier ist noch nicht die ganze Geschichte erzählt.

Es gibt doch keine Rechtsnorm, die für einen Autokauf einen schriftlichen Kaufvertrag zwingend fordert. Es gibt auch keine Rechtsnorm, die für den Fall eines vorliegenden schriftlichen Kaufvertrages, eine bestimmte Aufbewahrungsfrist fordert.

Sofern die Versicherung ohne Vorlage eines Kaufvertrages die Regulierung verweigert, bleibt nur der Klageweg. Spätestens dabei wird sich die Versicherung offenbaren müssen, warum sie den Kaufvertrag sehen möchte und auf welcher Grundlage.

Klar gibt es keine rechtliche Pflicht einen schriftlichen Kaufvertrag abzuschließen.
Aber der fall hier zeigt doch dass es absolut sinnvoll ist eben doch einen schriftlichen Nachweis zu haben - egal jetzt mal ob die Versicherung im Recht ist oder ob sie nur pokert.
(Vorausgesetzt der TE treibt hier kein "Spiel" mit der Versicherung)

Dass ein Kaufvertrag sinnvoll ist, streite ich auch nicht ab.

Nur halte ich es für sehr fragwürdig, nur zu regulieren, wenn ein Kaufvertrag vorgelegt werden kann. Da fehlt es eben an der Rechtspflicht, einen solchen zu haben bzw aufzuheben. In der Mehrzahl der Versicherungsfälle reguliert doch eine Versicherung nach dem marktüblichen Wert für ein Fahrzeug, unabhängig, was der Geschädigte dafür bezahlt hat. Was erwartet also eine Versicherung von dem Kaufvertrag?

Zitat:

@gummikuh72 schrieb am 2. Juli 2024 um 11:04:27 Uhr:


Klar gibt es keine rechtliche Pflicht einen schriftlichen Kaufvertrag abzuschließen.
Aber der fall hier zeigt doch dass es absolut sinnvoll ist eben doch einen schriftlichen Nachweis zu haben - egal jetzt mal ob die Versicherung im Recht ist oder ob sie nur pokert.
(Vorausgesetzt der TE treibt hier kein "Spiel" mit der Versicherung)

Welche Spiele soll ich denn treiben bei uns in der Stadt gab es vor einem Jahr knapp starke hagel tausende Autos, hausdächer waren sogar kaputt, war sogar im SWR Bericht drüber und mein Auto und Haus natürlich auch

Wenn im Vertrag steht "Belege und Auskünfte geben", dann ist das für mich die normale Mitwirkungspflicht bei der Schadensregulierung. Aber Belege, die nicht existieren und auch nicht vorgeschrieben sind, gibt's halt nicht, Ende.

Ich würde einem Prozeß ganz entspannt entgegen sehen.

Zitat:

@Alexruss1990 schrieb am 2. Juli 2024 um 11:59:43 Uhr:



Zitat:

@gummikuh72 schrieb am 2. Juli 2024 um 11:04:27 Uhr:


Klar gibt es keine rechtliche Pflicht einen schriftlichen Kaufvertrag abzuschließen.
Aber der fall hier zeigt doch dass es absolut sinnvoll ist eben doch einen schriftlichen Nachweis zu haben - egal jetzt mal ob die Versicherung im Recht ist oder ob sie nur pokert.
(Vorausgesetzt der TE treibt hier kein "Spiel" mit der Versicherung)

Welche Spiele soll ich denn treiben bei uns in der Stadt gab es vor einem Jahr knapp starke hagel tausende Autos, hausdächer waren sogar kaputt, war sogar im SWR Bericht drüber und mein Auto und Haus natürlich auch

Dann mach doch ganz einfach, so wie zuvor schon vorgeschlagen, rückwirkend/nachträglich einen schriftlichen Kaufvertrag (bzw. schriftliche Bestätigung des mündlichen Kaufvertrags) mit den erforderlichen Angaben.

Diesen dann genauso bei der Versicherung als nachträglich erstellt benennen und einreichen.

Wo würdest du hierbei ein Problem sehen?

Zitat:

@schwarzeBandit schrieb am 2. Juli 2024 um 11:55:09 Uhr:


Dass ein Kaufvertrag sinnvoll ist, streite ich auch nicht ab.

Nur halte ich es für sehr fragwürdig, nur zu regulieren, wenn ein Kaufvertrag vorgelegt werden kann. Da fehlt es eben an der Rechtspflicht, einen solchen zu haben bzw aufzuheben. In der Mehrzahl der Versicherungsfälle reguliert doch eine Versicherung nach dem marktüblichen Wert für ein Fahrzeug, unabhängig, was der Geschädigte dafür bezahlt hat. Was erwartet also eine Versicherung von dem Kaufvertrag?

Wie es wohl ausgehen würde wenn es ein Erbe oder vorzeitige Schenkung wäre, oder ein schnapper bei einer Auto Versteigerung 😉

Auch blöd wenn das Auto eine Wertsteigerung erfährt, aber nach einen Unfall nur der Preis im Kaufvertrag angerechnet wird und man weniger Geld bekommt und sich das gleiche Auto nicht mehr leisten kann...

Zitat:

@vanguardboy schrieb am 2. Juli 2024 um 12:40:43 Uhr:


Wie es wohl ausgehen würde wenn es ein Erbe oder vorzeitige Schenkung wäre, oder ein schnapper bei einer Auto Versteigerung 😉

Wenn man es plausibel darlegen kann, dürfte es kein Problem sein. Um genau diese Plausibilität geht es hier.

Vielleicht mag der TE uns einmal erklären, was gegen die nun schon vielfach vorgeschlagene Vorgehensweise spricht.

Ist aktuell der Antwort Button defekt oder welchen Grund gibt es für seitenweise Vollzitate?
Bitte nutzt die Ziatfunktion direkt nach einem Beitrag nicht zum Antworten, ohne den Beitrag auf den entsprechenden Teil für die Antwort gekürzt zu haben.
Fullquotes machen den Threadverlauf unübersichtlich und erschweren den Lesefluß ... der Antwortbutton reicht fast immer direkt nach einem Beitrag.

Danke!

Zimpalazumpala, MT-Moderator

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