Versicherer will nach Totalschaden Kaufvertrag sehen

Guten Abend,

ich habe einen Unfall durch Eigenverschulden verursacht. Mein Fahrzeug hat einen wirtschaftlichen Totalschaden erlitten, weshalb ich gerade versuche, den Schaden an meinem Fahrzeug mit der Vollkaskoversicherung zu regulieren. Das Fahrzeug wurde dann wie gewohnt von einem Sachverständigen begutachtet. Daraufhin verlangte die Versicherung Kontodaten zur Auszahlung des Schadens, welche ich telefonisch durchgegeben hatte. 2 Stunden nach dem Telefonat, bekomme ich eine email, dass „zur weiteren Prüfung“ Fahrzeugbrief und Kaufvertrag benötigt wird. Jetzt stellt sich mir die Frage, was dort genau geprüft werden soll. Wofür brauchen Sie den Kaufvertrag? Und könnte die Versicherung die Abrechnung wegen eines fehlenden Kaufvertrags verweigern?

Mfg

125 Antworten

Vertrags- und Rechtslage können sich aber widersprechen. Nach dem BGB ist keine bestimmte Form des Kaufvertrags vorgeschrieben. Im Zweifel gilt das BGB ohne Einschränkungen durch AGB. Die Vertragslage zwischen Versicherung und VN kann einen schriftlichen KV zur Vorlage erfordern. Das muss aber dem VN vor Abschluss des KV mitgeteilt werden. Sonst ist das eine überraschende Klausel und somit unwirksam.

So würde ich das sehen, aber ich bin kein Jurist, sondern war nur Referent in einer Vertriebseinheit und da drehte es sich um Kaufverträge, Mietverträge, Werkverträge und VOL.

Fullquote entfernt, Zimpalazumpala, MT-Moderator

Bei jedem Abschluss eines Versicherungsvertrages werden dem VN die AGB zur Kenntnis gegeben und damit hat er Kenntnis von den Bedingungen. Die AGB werden Bestandteil des Vertrages und gelten, es sei denn, sie würden rechts- oder sittenwidrig sein.

Der Versicherungsvertrag wird aber i. d. R. nach dem Kaufvertrag und Kauf abgeschlossen. Das heißt, der kann etwas erfordern, was im Vorfeld nicht erforderlich war.

Mir persönlich wäre bei einem Gebrauchtwagenverkauf das Risiko zu hoch, weil bei einem Vertrag nach dem BGB gilt zum Beispiel die gesetzliche Sachmangelhaftung.

Dann kann man eben den Versicherungsvertrag nicht abschließen, wenn man eine Bedingung nicht erfüllen kann. Die Verantwortung liegt beim VN, dass er alle Bedingungen des Vertrages zu erfüllen hat. Im Zweifel hätte man sich einen anderen Versicherer suchen, oder nachträglich den Vertrag schriftlich machen müssen, wenn das tatsächlich als Bedingung im Vertrag gestanden hat.

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Zitat:

@Holgernilsson schrieb am 1. Juli 2024 um 11:34:49 Uhr:


Leider hört man das immer wieder, dass Versicherungen so vorgehen. Vor Gericht könnte das schnell zu deinen Gunsten ausgehen. Es sei denn, es gibt doch eine Klausel im Vertrag, wonach du den Kaufvertrag vorlegen müsstest. Eigentlich sollte dein Anwalt dich besser informieren.

Ich habe nochmal nachgeschaut wegen kaufvertrag direkt steht nichts im Vertrag steht aber das ich im schadenfall alle Beläge und Auskünfte erteilen muss ansonsten verliere ich Anspruch auf Versicherungsleistung, daraufhin scheinbar versuchen die halt, aber wenn ich kein Kaufvertrag habe (wurde per Handschlag abgeschlossen) kann ich dann auch nichts bereitstellen

... und ich bin auch überzeugt davon das man den nicht beistellen können muß. Wenn das wäre, und Branchenüblich, würde eine Versicherung jedesmal vom geschädigten den Kaufvertrag verlangen um sich rauszuwinden.

Das einzige was ich mir wage vorstellen könnte ist wenn, legitimerweise, für die Versicherung das Fahrzeug schon verdächtig sein muß. Also evtl. mal am Rande des Totalschadens war und wissen will ob man das Fahrzeug unrepariert (verbeult) für einen Appel&Ei gekauft hat.

Fullquote entfernt, Zimpalazumpala, MT-Moderator

Kann ich mir nicht vorstellen da der Gutachter der da war ist ja von Versicherung und abgesehen von Hagelschaden hat er auch allgemein Zustand begutachtet und wenn auto Schrott wäre hätte er mit sicherheit im Gutachten vermerken müssen dafür ist der auch da

Offensichtliches ja. ... Aber mal angenommen 2 hagelschäden nacheinander ... nur Tage/Wochen ausienander. No chance. Den leitplankenstreifer oder die einegrückte Schnauze sieht und protokolliert er natürlich als Vorschaden.

Zitat:

@Alexruss1990 schrieb am 1. Juli 2024 um 20:37:15 Uhr:


Ich habe nochmal nachgeschaut wegen kaufvertrag direkt steht nichts im Vertrag steht aber das ich im schadenfall alle Beläge und Auskünfte erteilen muss ansonsten verliere ich Anspruch auf Versicherungsleistung, daraufhin scheinbar versuchen die halt, aber wenn ich kein Kaufvertrag habe (wurde per Handschlag abgeschlossen) kann ich dann auch nichts bereitstellen

Ich sehe hier die Grundlage für die Forderung der Versicherung. Den Kaufvertrag kann man durchaus als einen Beleg sehen, den die Versicherung einfordern kann.

Ich hätte eine Bestätigung des Verkäufers angeboten. Das kann man auch jetzt durchaus noch anbieten. Ich verstehe absolut nicht, warum du das nicht angeboten hast. Du willst doch Geld von der Versicherung. Da kannst du doch die Bestätigung anbieten und der Versicherung einreichen.

Zitat:

@Astradruide schrieb am 1. Juli 2024 um 21:13:05 Uhr:


Offensichtliches ja. ... Aber mal angenommen 2 hagelschäden nacheinander ... nur Tage/Wochen ausienander. No chance. Den leitplankenstreifer oder die einegrückte Schnauze sieht und protokolliert er natürlich als Vorschaden.

Ist auch unmöglich da die Dellen werden fotografiert und gezählt und 2 mal gleiche Schaden abrechnen müss man echt dumm sein um sowas zu versuchen

Zitat:

@Holgernilsson schrieb am 1. Juli 2024 um 21:21:13 Uhr:



Zitat:

@Alexruss1990 schrieb am 1. Juli 2024 um 20:37:15 Uhr:


Ich habe nochmal nachgeschaut wegen kaufvertrag direkt steht nichts im Vertrag steht aber das ich im schadenfall alle Beläge und Auskünfte erteilen muss ansonsten verliere ich Anspruch auf Versicherungsleistung, daraufhin scheinbar versuchen die halt, aber wenn ich kein Kaufvertrag habe (wurde per Handschlag abgeschlossen) kann ich dann auch nichts bereitstellen

Ich sehe hier die Grundlage für die Forderung der Versicherung. Den Kaufvertrag kann man durchaus als einen Beleg sehen, den die Versicherung einfordern kann.

Ich hätte eine Bestätigung des Verkäufers angeboten. Das kann man auch jetzt durchaus noch anbieten. Ich verstehe absolut nicht, warum du das nicht angeboten hast. Du willst doch Geld von der Versicherung. Da kannst du doch die Bestätigung anbieten und der Versicherung einreichen.

War auch mein Überlegung vertrag nachträglich zu erstellen nur dann bin ich sicherheitsweise zum Anwalt und der hat gemeint lass sein die sollen erst begründen warum die es haben wollen

Fullquote entfernt, Zimpalazumpala, MT-Moderator

Einen nachträglichen Vertrag zu erstellen, nachdem man bereits gesagt hat, dass es keinen gibt, wäre sehr falsch gewesen. Aber eine nachträgliche Bestätigung wäre sauber gewesen. Warum hat der Anwalt wohl geraten, erst einmal die Begründung der Versicherung abzuwarten? Weil er damit einen Streitfall hat, mit dem er Geld verdienen kann....

Fullquote entfernt, Zimpalazumpala, MT-Moderator
Möglicherweise hast du recht bleibt nur hoffen das es nicht so ist und ein andere grund dahinter steckt

Zitat:

@Alexruss1990 schrieb am 01. Juli 2024 um 20:37:15 Uhr:


........
Ich habe nochmal nachgeschaut wegen kaufvertrag direkt steht nichts im Vertrag steht aber das ich im schadenfall alle Beläge und Auskünfte erteilen muss ansonsten verliere ich Anspruch auf Versicherungsleistung, daraufhin scheinbar versuchen die halt, aber wenn ich kein Kaufvertrag habe (wurde per Handschlag abgeschlossen) kann ich dann auch nichts bereitstellen

Wenn ich in meinen Versicherungsvertrag schaue, finde ich das Wort "Kaufvertrag" auch nicht. Wenn ich aber in die zum Versicherungsvertrag gehörenden Versicherunhsbedingungen schaue, taucht dieses Wort durchaus bei dem ein oder anderen Versicherer auf.

Zitat:

@Holgernilsson schrieb am 1. Juli 2024 um 21:29:19 Uhr:



Zitat:

@Alexruss1990 schrieb am 1. Juli 2024 um 21:25:34 Uhr:



War auch mein Überlegung vertrag nachträglich zu erstellen nur dann bin ich sicherheitsweise zum Anwalt und der hat gemeint lass sein die sollen erst begründen warum die es haben wollen

Einen nachträglichen Vertrag zu erstellen, nachdem man bereits gesagt hat, dass es keinen gibt, wäre sehr falsch gewesen. Aber eine nachträgliche Bestätigung wäre sauber gewesen. Warum hat der Anwalt wohl geraten, erst einmal die Begründung der Versicherung abzuwarten? Weil er damit einen Streitfall hat, mit dem er Geld verdienen kann....

Wenn man nachträglicher Kaufvertrag raufschreibt und das korrekte Datum einträgt.
Was wäre dann falsch?

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