Versicherer will nach Totalschaden Kaufvertrag sehen
Guten Abend,
ich habe einen Unfall durch Eigenverschulden verursacht. Mein Fahrzeug hat einen wirtschaftlichen Totalschaden erlitten, weshalb ich gerade versuche, den Schaden an meinem Fahrzeug mit der Vollkaskoversicherung zu regulieren. Das Fahrzeug wurde dann wie gewohnt von einem Sachverständigen begutachtet. Daraufhin verlangte die Versicherung Kontodaten zur Auszahlung des Schadens, welche ich telefonisch durchgegeben hatte. 2 Stunden nach dem Telefonat, bekomme ich eine email, dass „zur weiteren Prüfung“ Fahrzeugbrief und Kaufvertrag benötigt wird. Jetzt stellt sich mir die Frage, was dort genau geprüft werden soll. Wofür brauchen Sie den Kaufvertrag? Und könnte die Versicherung die Abrechnung wegen eines fehlenden Kaufvertrags verweigern?
Mfg
125 Antworten
das ist wirklich sehr Interessant. Ich habe bisher immer die Auffassung vertreten, das der Besitzer (des Briefes) Eigentümer des Fahrzeuges ist, unabhängig wer im Brief (Zulasungsbescheinigung Teil II) eingetragen ist. Deswegen wurde ja auch immer gepredigt den Brief nicht herauzugeben, bevor die Bezahlung nicht erfolgt ist.
Also ist der KFZ Brief (Zulassungsbescheinigung Teil II) kein Eigentumsnachweis.
Gibt eben auch alte Fehlurteile die wegen ihres Exotencharakters gerne sinnlos herangezogen oder ihre Existenz behauptet werden. Der § 1006 BGB ist in der Laiensphäre eben wenig bekannt und an manchem Richtertisch war/ist er das anscheinend auch. Ändert bloß nichts an der Rechtslage.
Das hier finde ich recht interessant:
https://www.juraforum.de/.../...ief-wer-ist-eigentuemer-vom-kfz_247533
Es kommt offenbar doch auch auf den Nachweis des Erwerbs an und die Eintragung im "Brief" alleine hat keinen anschließenden Beweischarakter.
Beitrag editiert, bitte das Topic beachten, Zimpalazumpala, MT-Moderator
Eine Eidesstattliche Versicherung....2006BGB kann von einer Versicherung oder Richter angezweifelt werden...und dann?
Und jetzt werde ich wohl an den Pranger kommen...??
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Tja die meisten wissen halt nicht das die Zulassungsbescheinigung Teil 1 und 2 um zu beweisen daß man Eigentümer ist ungeeignet.
Obwohl es fett drauf steht das es KEIN EIGENTUMSNACHWEIS IST. 😉
Daher finde ich es schwierig das man ohne den Eigentumsnachweis einfach ein Auto ummelden kann.
Servus,
die Unterhaltung dreht sich immer weiter und schneller im Kreis, ohne das neue Fakten dazu kommen ... wahrscheinlich schaffen sie es nicht mehr aufzuspringen.
Warten wir mal ab, welche Schlüsse der TE aus den bisher aufgelaufenen 9 Seiten zieht und ob er uns das mitteilen möchte.
Kurze PN an mich, ich öffne den Thread dann nochmal.
Bis dahin:
**CLOSED**
Gruß
Zimpalazumpala, MT-Moderator