Versicherer will nach Totalschaden Kaufvertrag sehen
Guten Abend,
ich habe einen Unfall durch Eigenverschulden verursacht. Mein Fahrzeug hat einen wirtschaftlichen Totalschaden erlitten, weshalb ich gerade versuche, den Schaden an meinem Fahrzeug mit der Vollkaskoversicherung zu regulieren. Das Fahrzeug wurde dann wie gewohnt von einem Sachverständigen begutachtet. Daraufhin verlangte die Versicherung Kontodaten zur Auszahlung des Schadens, welche ich telefonisch durchgegeben hatte. 2 Stunden nach dem Telefonat, bekomme ich eine email, dass „zur weiteren Prüfung“ Fahrzeugbrief und Kaufvertrag benötigt wird. Jetzt stellt sich mir die Frage, was dort genau geprüft werden soll. Wofür brauchen Sie den Kaufvertrag? Und könnte die Versicherung die Abrechnung wegen eines fehlenden Kaufvertrags verweigern?
Mfg
125 Antworten
Einfach den 1.Beitrag lesen, dann spart man sich unnötige Schreibereien. (Hab ich auch schon mal lernen müssen)
Laut TE: Eigenverschulden, gibt keinen Unfallgegener, daher Vollkasko Fall und Gutachter von Versicherung.
Ok, die einzige meiner Fragen, die dort beantwortet wird: Eigenverschulden. Somit keine gegnerische Versicherung und Gutachter kommt von der eigenen Versicherung.
Mea Culpa, habe ich übersehen.
Dann gilt immer noch, dass man Gutachten auch anfechten kann. Oder zumindest drüber reden.
Sowohl Gutachter wie auch der Versicherungsvertreter des eigenen Misstrauens haben einen mehr oder weniger großen Handlungsspielraum. Manchmal hilft auch das persönliche Gespräch.
Gerade was den Wiederbeschaffungswert angeht, entsprechende Angebote aus den üblichen Autobörsen mit möglichst vergleichbarer Ausstattung, Kilometerleistung, Zustand vorlegen.
Was in der Regel nicht hilft: sich querstellen.
Zitat:
@taurus1 schrieb am 25. November 2023 um 20:21:27 Uhr:
...
Was in der Regel nicht hilft: sich querstellen.
Korrekt - und querstellen bedeutet in diesem Fall den Kaufvertrag NICHT vorzulegen.
Da der TE sich noch nicht dazu geäußert hat, warum er den Vertrag nicht vorlegen will, und sich generell nicht mehr meldet, scheint mir was nicht ganz koscher zu sein.
Meine persönliche Meinung.
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Ich habe zurzeit auch ähnliche Problem schon seit einem Jahr nach einem Hageltotalschaden weigert sich die Versicherung Schaden auszuzahlen ohne dass ich Kaufvertrag vorlege auf meine Fragen was die damit vor haben haben die gemeint soll ich vorlegen sonst kann der fall nicht weiter bearbeitet werden mittlerweile sind die Unterlagen beim Anwalt und Gericht aber ob die dass dürfen einfach nicht bearbeiten ohne irgendwas zu erklären
Da ich persönlich in so einem Falle nichts zu verbergen hätte, würde ich den Kaufvertrag vorlegen.
Vielleicht will die Versicherung nur prüfen ob Vorschäden vermerkt wurden.
Zitat:
@beachi schrieb am 24. Oktober 2023 um 21:19:02 Uhr:
Zitat:
@MBE213 schrieb am 24. Oktober 2023 um 18:53:53 Uhr:
Wofür brauchen Sie den Kaufvertrag?Warum fragst du das Forum und nicht deine Versicherung? Die werden dir das doch am ehesten beantworten können.. 😕
Sollen wir jetzt alle in die Glaskugel schauen? Es wird seine Gründe haben...
Habe ich mehrmals telefonisch wie auch Email aber Antwort ist wie ich schon geschrieben kaufvertrag her sonst wird nicht weiter berarbeitet
Zitat:
@germania47 schrieb am 1. Juli 2024 um 10:34:45 Uhr:
Da ich persönlich in so einem Falle nichts zu verbergen hätte, würde ich den Kaufvertrag vorlegen.
Vielleicht will die Versicherung nur prüfen ob Vorschäden vermerkt wurden.
Das Ding ist es auto habe ich von einem guten Bekannten Händler gekauft mit einem mündlichen vertrag und das habe ich zu versicherung auch gesagt aber interessiert die nicht
Fullquote entfernt, Zimpalazumpala, MT-Moderator
Und aus welchem Grunde kann nicht nachträglich der Kauf schriftlich in Form eines Kaufvertrages protokolliert werden???
Zitat:
@Alexruss1990 schrieb am 1. Juli 2024 um 10:58:01 Uhr:
Das Ding ist es auto habe ich von einem guten Bekannten Händler gekauft mit einem mündlichen vertrag und das habe ich zu versicherung auch gesagt aber interessiert die nicht
Hast du den Kaufpreis bar bezahlt, oder überwiesen?
Wenn er überwiesen worden ist, würde ich der Versicherung den Kontoauszug vorlegen. Ansonsten gilt der Grundsatz, dass derjenige, der von einer Versicherung Geld haben will, seinen Anspruch beweisen muss. Ansonsten hat die Versicherung das Recht, die Leistung zu verweigern.
Fullquote entfernt, Zimpalazumpala, MT-Moderator
Was die aber mit Kaufpreis zutun haben Gutachter war da hat Rest und wiederbeschafungswert ermittelt ich habe das Auto für Restwert abgegeben und Differenz sollen die ausgleichen für wieviel ich das Auto vor 3 Jahren schon gebracht gekauft habe kann denken egal sein oder
Zitat:
@Alexruss1990 schrieb am 1. Juli 2024 um 10:58:01 Uhr:
Zitat:
@germania47 schrieb am 1. Juli 2024 um 10:34:45 Uhr:
Da ich persönlich in so einem Falle nichts zu verbergen hätte, würde ich den Kaufvertrag vorlegen.
Vielleicht will die Versicherung nur prüfen ob Vorschäden vermerkt wurden.Das Ding ist es auto habe ich von einem guten Bekannten Händler gekauft mit einem mündlichen vertrag und das habe ich zu versicherung auch gesagt aber interessiert die nicht
Hast du eine Kaufpreisentschädigung eingefordert oder geht es um eine fiktive Abrechnung auf Basis eines Schadengutachtens / Kostenvoranschlags? Baujahr und Fahrzeugmodell wären zur Info hilfreich.
Fullquote entfernt, Zimpalazumpala, MT-Moderator
Leider bar aber naja die Unterlagen ist je schon im Gericht Werte ich ab wollte nur wissen ob jemand auch noch was ähnliches hatte
Fullquote entfernt, Zimpalazumpala, MT-Moderator
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