Versicherer will nach Totalschaden Kaufvertrag sehen

Guten Abend,

ich habe einen Unfall durch Eigenverschulden verursacht. Mein Fahrzeug hat einen wirtschaftlichen Totalschaden erlitten, weshalb ich gerade versuche, den Schaden an meinem Fahrzeug mit der Vollkaskoversicherung zu regulieren. Das Fahrzeug wurde dann wie gewohnt von einem Sachverständigen begutachtet. Daraufhin verlangte die Versicherung Kontodaten zur Auszahlung des Schadens, welche ich telefonisch durchgegeben hatte. 2 Stunden nach dem Telefonat, bekomme ich eine email, dass „zur weiteren Prüfung“ Fahrzeugbrief und Kaufvertrag benötigt wird. Jetzt stellt sich mir die Frage, was dort genau geprüft werden soll. Wofür brauchen Sie den Kaufvertrag? Und könnte die Versicherung die Abrechnung wegen eines fehlenden Kaufvertrags verweigern?

Mfg

125 Antworten

Tja, dann scheint ja ziemlich alles gesagt und der TE dürfte jetzt wissen was Sache ist.
Ich befürchte nur dass die Versicherung weiter mauert, und manche Ratschläge hier, gepaart mit einem wenig engagierten Anwalt, den TE möglicherweise ins offene Messer laufen lassen.
Dem Anwalt wird's egal sein - er bekommt sein Geld.

Zitat:

@Holgernilsson schrieb am 2. Juli 2024 um 16:34:57 Uhr:


Der Kaufvertrag trägt zur Plausibilisierung bei. Außerdem erhält die Versicherung auf diesem Weg die Daten des Vorbesitzers.

Die Versicherung hat die FIN und mit der können die suchen, wer das Fahrzeug versichert hatte. Deswegen brauchen die das nicht. Zumal bei einem Kauf vom Händler der Name des Vorbesitzers nicht aufscheint. Der steht nur in der ZB2.

Da muss was anderes sein, was die haben. Wenn es eine Totalschadenentschädigung gegeben hätte, hätten die das gleich sagen können.

Und wenn die Versicherung nicht "will"...?

Es gibt eben Situationen im Leben da schaltet einer auf "stur" ("wo steht geschrieben dass ich (...) muss"😉, und dann macht das auch der andere.

Ist dann für beide nachteilig oder teu(r)er. Aber so ist das Leben.

Soll der TE eben die Versicherung verklagen, "irgendwann" wird er (sein) Recht und sein Geld bekommen. Die Versicherung juckt das wenig, das ist deren Vorteil.

Ernst gemeinte Frage
Welche Info soll im Kaufvertrag stehen, die die Versicherung mit der ihr zur Verfügung stehenden Daten nicht selbst herausfinden kann und die für die Bearbeitung des Falles von Bedeutung ist?

Im Kaufvertrag, sofern man einen überhaupt schriftlich hat, stehen noch viele andere Dinge drin, die die Versicherung nicht zu interessieren hat.

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Totalschaden wird durch durch einen Gutachter bewertet und der bezieht sich auf den Kaufpreis.
Was aber denkbar wäre ist - falls der Versicherungsnehmer einen höheren Kaufpreis behauptet oder irgendwelche im Kaufvertrag gelistete Zubehörteile mit erstattet bekommen will.

Zitat:

@Darkhexlein schrieb am 3. Juli 2024 um 07:40:46 Uhr:


Totalschaden wird durch durch einen Gutachter bewertet und der bezieht sich auf den Kaufpreis.
Was aber denkbar wäre ist - falls der Versicherungsnehmer einen höheren Kaufpreis behauptet oder irgendwelche im Kaufvertrag gelistete Zubehörteile mit erstattet bekommen will.

Darum geht absolut nicht Gutachter hat wiederbeschafungswert und Restwert ermittelt und um die Differenz dazwischen geht es halt

Zitat:

@Darkhexlein schrieb am 3. Juli 2024 um 07:40:46 Uhr:


Totalschaden wird durch durch einen Gutachter bewertet und der bezieht sich auf den Kaufpreis.

Wie kommt man auf sowas?

Bei einem Totalschaden wird der Wiederbeschaffungswert eines vergleichbaren Ersatzfahrzeugs zugrundegelegt. Eine Bezugnahme auf den Kaufpreis müßte explizit im Vertrag vereinbart sein, was hier ja nicht der Fall sein soll.

Es ist für die Schadenshöhe nicht relevant, was man für das Fahrzeug bezahlt hat, sondern wieviel man aktuell für eine Ersatzbeschaffung aufwenden muß.

Man kann nur spekulieren warum die Versicherung den Kaufvertrag sehen will. Eventuell wittern die einen Versicherungsbetrug und wollen daher den Kaufpreis wissen.

Hallo,
die Versicherung will sehen wer der EIGENTÜMER des Fahrzeuges ist. Der nächste Schritt der Versicherung wird sein...sie verlangen Nachweise dass der Wagen auch bezahlt worden ist. DAS SOLLTE EIN GUTER ANWALT WISSEN! UND NICHT IN EINEN PROZESS TREIBEN. Konkreter Fall der durch die Presse vor ein paar Wochen ging. Eine Frau hat unverschuldet einen Unfall, Rechtslage war geklärt. Auto soll repariert werden. Die Frau hat vor 18 Jahren Auto selber bestellt und beim Händler gekauft. Kaufvertrags existiert noch. Aber sie hat KEINEN Kontoauszug von der Geldüberweisung mehr. Auto war auch IMMER auf ihren Namen zugelassen und auch auf sie versichert. Versicherung verweigert daraufhin die Zahlung...der Fall ging vor ein DEUTSCHES GERICHT .. Versicherung hat Recht bekommen...
Sie konnte nicht nachweisen und beweisen dass es ihr rechmäßiges Fahrzeug ist.
Und genau dass will die Versicherung sehr wahrscheinlich hier auch anwenden!
Unglaublich aber leider war...

Womit wir wieder bei dem Punkt sind, dass es vom einem Anwalt unverantwortlich ist, wenn er nicht alles unternimmt, einen Rechtsstreit zu vermeiden. Einen Rechtsstreit sehenden Auges zu provozieren, könnte sogar standeswidrig sein.

@niconelam Bitte einen Link auf das Urteil posten, ansonsten habe ich Zweifel an der Glaubwürdigkeit der Aussage.

@niconelam
Wenn die Versicherung diese Infos haben will, dann sollte sie es auch so verlangen und nicht pro forma einen Kaufvertrag.
Wer der Eigentümer ist, kann auch aus anderen Unterlagen entnommen werden.

Zitat:

@aditreiber schrieb am 3. Juli 2024 um 13:19:11 Uhr:


@niconelam Bitte einen Link auf das Urteil posten, ansonsten habe ich Zweifel an der Glaubwürdigkeit der Aussage.

Dieser Fall ging durch alle Magazine im Fernsehen.

Dann sollte ein Link doch ein leichtes sein zu liefern, anstatt deiner Bemerkung.

In Berlin ergeht auf entsprechend pauschales Bestreiten der Eigentümerstellung ein Hinweis in Form eines Formulartextes, dass derartiges Bestreiten für das Gericht unerheblich ist. Das liegt an der gesetzlichen Vermutung der Eigentümerstellung des Besitzers bei beweglichen Sachen. Mag sein, dass sich der Laie von solchem Versicherungsvorbringen beeindrucken lässt. Man kann es aber getrost vernachlässigen.

Der "Kaufvertrag" kann hier nur im Rahmen einer vertraglich vereinbarten Kaufpreisentschädigung relevant sein oder weil der Sachbearbeiter an einem unverarbeiteten Napoleonkomplex leidet. Ich tendiere eher zur Vertragslage, habe aber auch die andere Variante schon gesehen. Wenn der TE sich diesbezüglich nicht auslassen will, dann wird er dafür Gründe haben. Dann wird ihm sein thread aber auch nicht weiterhelfen können.

Es kann sich hier nur noch im Kreis drehen und insofern könnte auch temporär zu bis der TE was berichten möchte.

Kurz gegoogelt...sollte man auch selber versuchen...ist nicht der Fall von den berichtet wurde...aber der gleiche Hintergrund..

https://www.mandanteninformation.de/.../t2016116.phtml

Bin gespannt was jetzt für Einwände kommen...

Hier einen Beitrag zu bringen und sofort als unglaubwürdig angeprangert zu werden...ist schon traurig..
Kein Wunder dass immer mehr hier keine Lust mehr haben etwas zu schreiben...

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