Verschwiegener Unfallschaden!

Audi A4 B7/8E

Hallo zusammen,

ich bräuchte den einen oder anderen Tipp, wie ich mich verhalten soll...

Ich habe im Januar diesen Jahres einen 3,5 Jahre alten A4 Avant 1.9TDi S-Line mit 38000km für 20000 Euro bei einem Audi-Händler erstanden. Laut Aussage und Kaufvertrag unfallfrei.

Genau, jetzt kommt´s... da der Händler ziemlich weit weg ist, ist meine Werkstatt eine andere. Heute war ich wegen einem lästigen Klappern dort. Was ich nicht wusste, die Audi-Händler können online auf die komplette Fahrzeug-Historie zurückgreifen, sofern das Auto auch bei Audi war.
Und was sehe ich? Es gab einen Heck-Crash. Hintere rechte Tür neu, hinterer rechter Kotflügel gerichtet etc.
Also definitiv nicht unfallfrei wie zugesichert. Bin gleich mit nem Lackdicken-Messgerät ums AUto... die zwei linken Türen sind wohl auch nachlackiert!

Rückendeckung von meiner Rechtschutz habe ich, jetzt gilt es nur noch den Verkäufer zu kontakten. Mittlerweile bin ich allerdings 23000km gefahren. Was kann ich als Verhandlungsbasis ansetzen? Fakt ist, dass ich das Auto so nie gekauft hätte. Bei einer eventuellen Rückgabe würden sicher die gefahrenen Kilometer angerechnet, und das sind ja nicht wenige. Oder doch zum Gutachter?

Besten Dank schon einmal für alle Antworten.
Dixi

17 Antworten

deswegen schadenersatz

Den kann ich vergessen, wenn ich das Auto behalten will. Der Verkäufer gleich die offizielle Wertminderung zum Zeitpunkt des Erwerbs aus und lacht sich schlapp. Wie will ich die fiktive Summe einklagen, die ich das Auto unter Umständen im Preis gedrückt hätte???
Und wenn ich mit Rückgabe inklusive Zivilrecht drohe, um die auszuhandelnde Minderung zu puschen, muss ich damit rechnen, auf die Nase zufallen.

Zitat:

Original geschrieben von MalibousAudi


ganz einfaches thema:
laut §433 BGB ist der verkäufer dir gegenüber VERPFLICHTET die sache rechts- und sachmängelfrei zu übergeben, wenn nicht anders vereinbart. also wenn er dir kein schreiben gegeben hat, wo es eindeutig drinstand, dass dieser wagen einen unfall (in deinem fall sogar mehrere) hatte. du hast sogar ne rechtsschutz, also ran = SCHADENERSATZ!!!

Es kann hierzulande nur ein Schaden geltend gemacht werden, welcher auch tatsächlich entstanden und belegbar ist. Zudem muss so ein Schaden auch unvermeidbar (Schadensminderungspflicht!) sein.

Dem TO ist bislang kein Schaden entstanden. Er hat ein zugelassenes Fahrzeug mit welchem er mobil ist.

Bei einer Wandlung bzw. Rückabwicklung des Kaufvertrages werden ihm sogar die gefahrenen km angerechnet werden. Er kann im Gegenzug dazu evtl. angefallene Leihwagengebühren, Taxifahrten und Telefonkosten geltend machen. Mehr nicht.

Möglich ist allerdings eine Strafanzeige wegen Betruges bzw. arglistiger Täuschung. Das wäre (vor allem die Arglist) aber zu beweisen und von daher würde ich vor einer solchen Anzeige einen RA aufsuchen und um Rat fragen.

Gruß,
Thilo

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