Versaut die Scheinwerferreinigung das Auto?
Hallo lieb Fangemeinde,
ich habe eine Frage v.a. an alle Xenon-Liebhaber:
Mein Erstwagen 5-er BMW E61 hat die unangenehme Eigenschaft, mit fast jedem Scheibenwaschvorgang auch die Xenon-Schweinwerfer reinigen zu wollen. Das ist aber oft kaum nötig, versaut aber den (schwanzblauen) BMW nachhaltig mit der Waschanlagenbrühe. Nach Abtrocknen sieht die Karre aus wie Sau!
Beim früheren E39 war die Sache eleganter gelöst: Entweder klassisch nur Scheiben waschen oder "Intensivreinigung" mit Scheinwerfer zur Wahl am Lenkstock. Diese praxisnahe Lösung ist aber mit dem Modellwechsel dem Rotstift zum Opfer gefallen.
Da ich nicht vorhabe aller 2 Tage den TTR zu waschen, weil Seifenränder die Motorhaube und Kotflügel verunzieren möchte ich wissen, wie die Sache beim TTR funktioniert. Wäre glatt für mich ein Hindernis zum Xenon und damit zum S-Line Exterieur zu greifen (was optisch schade wäre!).
Übrigens ist ibisweiß auch mein Favorit, und das wirkt eingeltich nur mit S-Line Paket. Wie sehen die Waschspuren denn auf weiß aus?
50 Antworten
Ich schrieb, dass ich darüber gelesen habe. Wenn hier jede Aussage als Gesetz genommen würde, dann hätten einige Schwierigkeiten. Ich habe es sogar beim TÜV gelesen. Ob das nun so ist oder nicht, kann ich nicht sagen, ich schreibe keine Gesetze. Nur was einen Unfall angeht - und da kenne ich mich genau aus - muss die Versicherung erstens eine Grobe Fahrlässigkeit nachweisen, diese ist durch ein Urteil beim Amtsgericht/Landgericht bei Berufung auszusprechen. Darin muss dir einer bestätigen, daß der Unfall passiert ist, weil ich meine SRA nicht benützt habe. Und ob ich nun einfülle oder nicht, Eduard fährt einen CLS, da kannst du wohl 4 oder 5 x mal die SRA betätigen im Winter und dann ist der Behälter leer. Muss ich nun vorher eine genaue Wegstrecke berechnen um meinen WiWa Behälter nachzufüllen?? Und was ist, wenn das Frostschutzmittel die Temperaturen nicht mehr mitmacht und mein Glas vereist (alles schon passiert!), verliere ich dann meine Betriebserlaubnis (das erlöschen der ABE gibt es seit 1.7.07 eh nicht mehr EU recht -> Quelle www.kba.de), weil ich die chemische Zusammensetzung und das Mischverhältnis missachtet habe?? Denkt mal darüber nach!
Zitat:
Original geschrieben von MagirusDeutzUlm
weil die xenon-leuchtmittel nicht ausreichend wärme erzeugen, um im winter eis und schnee von den scheinwerfern zu schmelzen.....dies solld ann mittels wischwasser bzw. dem frostschutzmittel geschehen, um so den streulichtanteil zu veringern...Zitat:
Original geschrieben von Edoo
Wieso muss man die SRA bei Xenon überhaupt haben???
das die scheinwerfer dabei gereinigt werden ist ein netter nebeneffekt, aber entgegen der langläufigen meinung nicht der hauptgrund für die swra (und eben u.a. aus diesem grund, ist es durchaus möglich auch xenon bei einem motorrad zu verbauen)....
Wobei beim Motorrad das Reinigen durch Hand und Handschuh sicherlich sinnvoller ist, wie einen Wasserbehälter nachzurüsten. Und das das SRA auch tatsächlich "reinigt" soll mir einer zeigen. Dadurch geht keine Fliege und kein Schmutz runter. Er versifft bei den besten zusätzen nur die Scheibe und macht sie meisstens auch noch milchig. Reinigen, ja nee is klar!
Zitat:
Original geschrieben von LoveL
Und was ist, wenn das Frostschutzmittel die Temperaturen nicht mehr mitmacht
dafür gibts den "gummiparagraphen".....wie war das da nochmal mit der angepassten ausrüstung? zu der auch reifen und der frostschutz gehören?
und dann gibts da noch den kleinen aber feinen rechtlichen unterschied zwischen "fahrlässig" (das wäre dann das mit dem zu wenig frostschutz) und dem "vorsatz" und eben vorsatz wäre mit dem "ich habe die sicherung gezogen" erfüllt...
Zitat:
Original geschrieben von LoveL
das erlöschen der ABE gibt es seit 1.7.07 eh nicht mehr EU recht
die be kann weiterhin erlöschen!
lediglich wird damit im gegensatz zu früher nicht mehr gleichzeitig die zulassung entzogen....wobei man beachten sollte, dass die be und die zulassung schon immer zwei paar verschiedene schuhe waren!
Hier einige Quellen, wobei die wohl nicht mehr auf dem neuesten Stand sind.
Eine kaputte Sicherung ist kein Vorsatz. Und davon hat man ein Haufen.
http://www.licht.beetle24.de/lichttechnik.htm
Ausnahmen?:
Es sind Sonderfälle bekannt geworden von Pkws, die nicht mit Scheinwerfer-Reinigungsanlagen und automatischer Leuchtweiten- Regelungseinrichtungen ausgestattet sind. Dann sind diese im Einzelverfahren nach § 21 StVZO auf Grund nationaler Bestimmungen unter ganz bestimmten Voraussetzungen zugelassen.
In jedem Fall sollte aber vor einer Umrüstung die Genehmigungszeichen der Xenonleuchten mit der Typgenehmigung des Fahrzeuges auf Übereinstimmung geprüft werden, um rechtliche Nachteile zu vermeiden.
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Nochwas. Es werden auch Xenon Upgrade Kits verkauft, die durch das E-Prüfzeichen eintragungfähig aber nicht pflichtig sind. Hier sind nach Angaben des Herstellers keine SRA und keine D_LWR erforderlich.... ?!?!
-->
Auszug aus der Autobild Nr. 39 vom 30.09.2005 bzgl. neue Fahrzeugpapiere und Eintragungegn von Fahrzeugänderungen. Dort wird beschrieben das eine Eintragung von Änderungen nicht erforderlich ist, wenn das Produkt oder Bauteileine EU-Typgenehmigung aufweist. Diese ist durch die Kennzeichnung mit einem E-Prüfzeichen gegeben. Gesonderte Unterlagen und Prüfzertifikate können bei uns oder dem jeweiligen Hersteller angefordert werden
Zitat:
Original geschrieben von LoveL
Nochwas. Es werden auch Xenon Upgrade Kits verkauft, die durch das E-Prüfzeichen eintragungfähig aber nicht pflichtig sind. Hier sind nach Angaben des Herstellers keine SRA und keine D_LWR erforderlich.... ?!?!
bitte diese aussage belegen!
dabei auf ebay-auktionen als quellanagbe verzichten!
ebenfalls bei den "xenon-hid-kits" VORHER das kleingedruckte durchlesen, um festzustellen, dass das einzigste, was daran ein e-zeichen hat das steuergerät ist....
eintragungsfähig ist prinzipiell eigentlich alles....auch diese hid-kits....mit einem (positiven) lichttechnischen gutachten und anschließender einzelabnahme sogar legal....
swra und alwr MUSS in JEDES fahrzeug das nach dem 1. april 2000 mit xenon ausgerüstet wird (es zählt das datum der umrüstung, NICHT das datum der ez!) eingebaut sein...
Zitat:
Original geschrieben von pivili
Hinsichtlich Dreck wäre mir das egal. leider ist dann aber sehr schnell der Wasserbehälter leer. frage ich mich schon, wohin die Scheinwerferreinigung zielt. Ab 80 geht des Schuss ja schon fast seitlich am Auto vorbei.Ciao
Ohne SRA ist der Behälter sowieso kleiner,macht also kaum einen Unterschied.
Zitat:
Original geschrieben von LoveL
@Magirus: Da hast du allerdings recht.
na wie gut, das ich mich hier als eigentlicher bmw'ler eingemischt habe 😛
Gestern mit dem TT Dreckautobahn gefahren:
Also, in der Praxis ist die Spritzfunktion so lange zu betätigen, dass die Scheinwerferwaschanlage immer mitkommt. Unter dem bekommst Du einfach nicht genug Wasser auf die Scheibe.
Das Putzargument scheint mir unsinnig, denn wenn man die Spritzerei betätigen muss ist derartiges Schmutzwetter, dass das Auto mit oder ohne Scheinwerferreinigung völlig eingesaut wird.
Zitat:
Original geschrieben von LoveL
I......... Nur was einen Unfall angeht - und da kenne ich mich genau aus - muss die Versicherung erstens eine Grobe Fahrlässigkeit nachweisen, diese ist durch ein Urteil beim Amtsgericht/Landgericht bei Berufung auszusprechen. Darin muss dir einer bestätigen, daß der Unfall passiert ist, weil ich meine SRA nicht benützt habe. Und ob ich nun einfülle oder nicht, ...............
Hierzu noch ein paar Gedanken:
-prinzipiell sind Beleuchtungsanlage und restliche Sicherheitstechnik (Bremsen) die wohl einzigen Kandidaten, wo eine Versicherung eine Haftungsverweigerung ableiten kann. Daher wäre ich da vorsichtig und würde besser nix unerlaubtes dran machen oder im beschriebenen Szenario wenigstens eine kaputte Sicherung einbauen und sie nicht ganz weglassen.
-im "worst case" setzt die Versicherung eine Obliegenheitsverletzung durch mit 5000€ Regress im Haftpflichtbereich.
-ab 1.1.2008 mit neuem VVG gibt es die komplette Haftungsfreistellung der Versicherung in Teil-/Vollkaskobereich aber nicht mehr. Die Versicherung darf dann anhand eines ggf. festgelegten Schuldanteiles für "grobe Fahrlässigkeit" die Leistung kürzen.
-Immer mehr Versicherungen bieten optional oder generell Verträge mit "Verzicht auf Einrede bei grober Fahrklässigkeit". Einfach mal die eigenen Vertragsbedingungen lesen.
bye
Zitat:
Original geschrieben von br403
Man kann sich auch einfach die Ansteuerzeit der SRA ändern lassen, so hab ich das gemacht.
Was war das denn für ein Aufwand zeitlich und finanziell? Kannte der 🙂 diese Möglichkeit auf Anhieb?
Schöne freie Tage
Hat mir jemand mit VAG-COM gemacht, also kostenlos...
Imho sollte das der 🙂 können, vielleicht für nen fünfer in die Kaffekasse.
Woher bist du, vielleicht gibt es ja jemanden in Deiner Nähe mit VAG-COM, wäre praktischer.
Schau mal hier: http://de.openobd.org/faq.htm#userlist