Verrostete Bremsscheiben - Chancen auf Garantie/Kulanz ??
Hallo Zusammen,
ich habe im Mai 2017 meinen VW Golf7 BJ 12/2015 beim VW Händler mit 12.500 km gekauft. Das Auto hat jetzt knapp 25.000 km drauf und leider bin ich diese Woche mit erheblichen Mängeln (Bremsscheibe 2. Achse links Tragbild mangelhaft) nicht durch den TÜV gekommen.
Die seehr rostigen Bremsscheiben sind mir bereits beim Kauf aufgefallen, allerdings ließ ich mich vom Verkäufer abspeisen mit der Aussage, das käme vom Stehen bei Ihnen am Hof und gebe sich durch die Abnutzung beim Fahren von selbst.
Nix wars, der Rost blieb und ich hatte beim 1. Service im Dez17, etwa 7 Monate nach dem Kauf - den Servicemechaniker nochmal darauf hingewiesen. Der ging allerdings nicht weiter drauf ein (er sei ja nur der Mechaniker), sagte mir sie könnten die Bremsbeläge tauschen wenn ich möchte, die hätten sie auf Lager... .. Allerdings wurde ich beim Abholen auch nicht darauf hingewiesen dass die Bremsen in schlechtem Zustand wären oder Ähnliches.. und ließ es deshalb auf sich beruhen.
Es ärgert mich extrem dass ich das Auto insgesamt nun 1,5 Jahre und nur 12500 km draufgefahren habe und jetzt die Bremsscheiben auf meine Kosten tauschen darf, obwohl der Mangel ja offensichtlich schon beim Kauf bestanden hat (habe ich natürlich nicht schriftlich).
Im Kauf enthalten waren die "sorgenfreie Garantie bis ins 5. Fahrzeugjahr" sowie "sorgenfrei 2 Jahre Wartung", d.h. 2x kostenloser Service inklusive. Ich gehe davon aus, dass ich bei Verschleißteilen hier mit Garantie keine Chance habe. Oder gibt es auch auf Verschleißteile eine bestimmte Garantie (nach Lebensdauer und gefahrerer km)? Klar bin ich Wenigfahrer was sich auch nicht gerade positiv auf den Rost auf den Bremsen ausgewirkt hat, aber wiegesagt bestand der schlechte Zustand bereits beim Kauf. Ich habe ein Foto angehängt aus den Originalbildern der Kaufanzeige, ich finde dass das darauf schon gut zu sehen ist.
Hat jemand Erfahrungen wie man hier beim Händler/Werkstatt noch etwas erreichen könnte?
Danke und Gruß!
Beste Antwort im Thema
Bitte nicht so tun, als kennen andere Hersteller das Problem nicht.
118 Antworten
Zitat:
@Kodiac2 schrieb am 12. Dezember 2018 um 13:28:18 Uhr:
Das ist quatsch hoch drei ,was du erzählst .
Du verdrehst hier wieder alles ,wo habe ich geschrieben das Trommeln unter keinen Umständen rosten können ?
Aber sie rosten bei normalen Gebrauch wesentlich weniger als Scheiben an den Reibflächen und sind dadurch wesentlich weniger wartungs- und kostenintensiv.
Wo verdrehe ich was?
Ihr schreibst das Trommelbremsen kaum rosten, nicht an Reibflächen rosten oder max. äusserlich Rost ansetzen können. Das ist einfach falsch.
Nur weil man bei Trommelbremsen den Rost weniger gut sieht ist er nicht weg.
Bei mir waren bisher Trommelbremsen immer wesentlich wartungsintensiver und problembehafteter als Scheibenbremsen. Mit Letzteren hatte ich bis dato so gut wie keine Probleme, sind mir auch noch nie festgerostet.
Zitat:
@Kodiac2 schrieb am 12. Dezember 2018 um 13:28:18 Uhr:
Deinen Gebrauch der Trommel kann man aber nicht als normal bezeichnen ,wenn das Fahrzeug lange Zeit ohne Bewegung mit angezogener Handbremse steht und somit ist klar das die Beläge festrosten.
Sowas dürfte aber einem versierten Schrauber wie dir nicht passieren.
Beim abstellen des Fahrzeugs ist immer der Gang einzulegen als auch die Handbremse anzuziehen, weiß nicht was daran "nicht normal" sein soll.
Die Gerichte sind da eher meiner Meinung:
https://www.welt.de/motor/news/article115798480/Sicher-Parken.htmlGrob fahrlässig wenn man es nicht macht.
Also ist es unnormal wenn ein Auto mal länger steht?
Also keine Urlaube mehr, nicht mehr mit dem Fahrrad in die Arbeit fahren, keine Zweitwagen mehr die man nur Sonntags ausführt?
Wieso sollte ich eindeutige Sicherheitsrisiken eingehen bzw. mein Verhalten anpassen aufgrund von unzureichender Technik? Mit Scheibenbremsen passiert mir das nicht.
Grüße
Alexander
Zitat:
.......Beim abstellen des Fahrzeugs ist immer der Gang einzulegen als auch die Handbremse anzuziehen, weiß nicht was daran "nicht normal" sein soll.
Die Gerichte sind da eher meiner Meinung:
https://www.welt.de/motor/news/article115798480/Sicher-Parken.html
Grob fahrlässig wenn man es nicht macht..........
..........und auch an den Unterlegkeil denken, Herr Richter....
Hat hier jemand aus der Welt zitiert? Pfui.... wie dumm... Journalisten eben....
Wenn man sich so penibel an gesetzl. Vorschriften hält, darf man sein Auto gar nicht mehr als ein paar Tage unbeaufsichtigt auf öffentlichem Verkehrsraum stehen lassen. Dafür ist er nicht gedacht. Z.B. kann kurzfristig ein Parkverbot verhängt werden, was dich zum unverzüglichen Handeln verpflichtet.
Es hat seinen Grund warum der Richter hier von "grober Fahrlässigkeit spricht". Eine Feststellbremse hat genau eine Funktion, ein Fahrzeug sicher am Wegrollen zu hindern. Wenn die Trommelbremse das nicht auch längerfristig hinbekommt ohne kaputt zu gehen ist das kein technisch ausgereiftes System.
Meine Scheibenbremsen haben dieses Basis-Aufgabe bisher immer problemlos hinbekommen, die Trommelbremsen nicht.
Ist schon interessant was hier von euch für lächerliche Argumente herangezogen werden nur um Recht zu behalten. Typisch Motor-Talk.
Grüße
Alexander
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Es hat auch niemand wiedersprochen, generell die Handbremse zum Parken zu nutzen. Du verdrehst dir nur die Fakten, wie es dir paßt. Die nicht passen, ignorierst du.
Die Handbremse ist i.d.R nicht für die langfristige Fahrzeuglagerung ausgelegt, genausowenig wie öffentlicher Parkraum. So gesehen gibts da auch kein Problem.
Zitat:
@Destructor schrieb am 12. Dezember 2018 um 14:42:22 Uhr:
Es hat seinen Grund warum der Richter hier von "grober Fahrlässigkeit spricht".
Klar, humanistisches Bildungslager, arbeitsscheu und weltfremd.
Zitat:
Meine Scheibenbremsen haben dieses Basis-Aufgabe bisher immer problemlos hinbekommen, die Trommelbremsen nicht.
Leider haben die Trommelbremsen nicht ganz versagt. Zumindest kannst Du ja hier noch schreiben 😁
Zitat:
Ist schon interessant was hier von euch für lächerliche Argumente herangezogen werden nur um Recht zu behalten. Typisch Motor-Talk.
Ja da hast Du, zumindest in eigener Sache recht!
PS: Trommelbremsen sollten als Feststellbremsen verboten werden.....
Ich weiß nicht was ihr mit euren Trommelbremsen macht. Ich nutze die einfach. Abgestellt wird immer mit Feststellbremse. Beim TÜV gab es nie Probleme die Werte zu erreichen. Beim testen der Feststellbremse blockieren sie und das Auto wird aus dem Prüfstand gezogen.
Das Problem mit festhängen von Belägen hatte ich vllt. 3 mal in den letzen 10-12 Jahren. Einmal kräftig anfahren und sie lösen sich. Da deutlich weniger Feuchtigkeit in die Bremse kommt korrodieren die Trommeln innen weniger als Scheiben.
Feststellbremse die nie benutzt werden gehen irgendwann fest. Wer rastet der rostet 😉
Zitat:
@Destructor schrieb am 12. Dezember 2018 um 14:42:22 Uhr:
Es hat seinen Grund warum der Richter hier von "grober Fahrlässigkeit spricht". Eine Feststellbremse hat genau eine Funktion, ein Fahrzeug sicher am Wegrollen zu hindern. Wenn die Trommelbremse das nicht auch längerfristig hinbekommt ohne kaputt zu gehen ist das kein technisch ausgereiftes System.Meine Scheibenbremsen haben dieses Basis-Aufgabe bisher immer problemlos hinbekommen, die Trommelbremsen nicht.
Ist schon interessant was hier von euch für lächerliche Argumente herangezogen werden nur um Recht zu behalten. Typisch Motor-Talk.
Grüße
Alexander
Tut mir leid das du ein persönliches Problem mit der Trommelfeststellbremse hast,aber das Urteil passt hier nicht ,weil dort von einer abschüssigen Fahrbahn die Rede ist ,was hier m.W nicht der Fall ist.
Dann solltest du dich beim Hersteller des Fahrzeuges beschweren ,wenn dir das System nicht ausgereift erscheint.Vielleicht bauen sie dir ja ne VA Trommel auf Kulanz ein ,die nicht festrostet.
Im Extremfall das Auto entsorgen und eines mit Scheibenfeststellbremse anschaffen.
Wenn dir die gesetzliche Lage so wichtig ist wie es scheint ,gibt es Zusatzsicherungen die angelegt/genutzt werden können z.B. die Lenkung im Gefällefall gegen die Bordsteinkante zu legen,
Wie vorher schon erwähnt Unterlegkeile ansetzen ,wenns nicht genehm ist mit ner Parkkralle das Fahrzeug gegen wegrollen zu sichern (was zusätzlich noch ne Diebstahlsicherung darstellt) oder eine ebene Parkmöglichkeit anzulegen/zu suchen ( Garage etc.)
Man muss beim Parken am Berg doch keine Bremse nutzen?
Da kann man einen jungen Felsen im Kofferraum mitführen.
Und, auf der bergabführenden Seite unter den Reifen/ das Rad
zwicken.
Rollt das Auto sicher nicht drüber.
Zitat:
@Kodiac2 schrieb am 12. Dezember 2018 um 22:11:42 Uhr:
Tut mir leid das du ein persönliches Problem mit der Trommelfeststellbremse hast,aber das Urteil passt hier nicht ,weil dort von einer abschüssigen Fahrbahn die Rede ist ,was hier m.W nicht der Fall ist.
Was sollte ich für persönliche Probleme haben? Das was ich beschreibe ist ein allgemeines technisches Problem und liegt in der Funktion der Trommelbremse begraben.
Darf ich mit meinem Suzuki jetzt also nichtmehr auf abschüssigen Parkplätzen halten weil ich meine Feststellbremse nicht nutzen darf?
Tolles System, Bravo.
Zitat:
@Kodiac2 schrieb am 12. Dezember 2018 um 22:11:42 Uhr:
Dann solltest du dich beim Hersteller des Fahrzeuges beschweren ,wenn dir das System nicht ausgereift erscheint.Vielleicht bauen sie dir ja ne VA Trommel auf Kulanz ein ,die nicht festrostet.
Im Extremfall das Auto entsorgen und eines mit Scheibenfeststellbremse anschaffen.
Gewährleistungs, Garantie oder Kulanzzeitraum der Fahrzeuge ist leider um. Hätte ich mich höchstens an Brembo wenden können, deren Bremsenteile waren ja die festgerosteten.
Eines der Autos ist schon "entsorgt", fährt jetzt in Rumänien. Der Nachfolger hat hinten wieder Scheibenbremsen für die Feststellbremse.
Bei dem Anderen muss ich leider weiterhin damit leben.
Zitat:
@Kodiac2 schrieb am 12. Dezember 2018 um 22:11:42 Uhr:
Wenn dir die gesetzliche Lage so wichtig ist wie es scheint ,gibt es Zusatzsicherungen die angelegt/genutzt werden können z.B. die Lenkung im Gefällefall gegen die Bordsteinkante zu legen,
Wie vorher schon erwähnt Unterlegkeile ansetzen ,wenns nicht genehm ist mit ner Parkkralle das Fahrzeug gegen wegrollen zu sichern (was zusätzlich noch ne Diebstahlsicherung darstellt) oder eine ebene Parkmöglichkeit anzulegen/zu suchen ( Garage etc.)
Wenn eine Bordsteinkante vorhanden ist ist das eine gute Idee, soweit ich weiss in San Francisco sogar vorgeschrieben.
Aber ich werde mit Sicherheit nicht anfangen jedesmal Unterlegkeile oder Parkkrallen an meinem Fahrzeug festzumachen wenn ich es abstelle, meine Nachbarn würden mich einweisen lassen.
Ist das alles notwendig um die Unzulänglichkeiten der Trommelbremse zu kompensieren?
Dann wechsle ich doch lieber alle 3-5 Jahren die hinteren verrosteten Bremsscheiben.
Wobei ich das noch nie musste, ich hab immer nur aufgrund von Verschleiss meine hinteren Bremsscheiben wechseln müssen an meinen Audis.
Grüße
Alexander
Also bei der Eisenbahn ist es so, dass zum Abstellen von Fahrzeugen auf die Lauffläche wirkende Klotzbremsen viel beliebter sind als Scheibenbremsen. Scheibenbremsen sind im normalen Betrieb (v>0) zwar nett aber beim Übergang von Haft- zu Gleitreibung haben sie ihre Nachteile, halten viel schlechter.
Aus diesen Gründen fordere ich auf die Lauffläche wirkende Klotzbremsen für alle Strassenfahrzeuge. Wenn technisch umsetzbar zwingend aus Grauguss. Danke
Zitat:
@Destructor schrieb am 12. Dezember 2018 um 22:51:25 Uhr:
Was sollte ich für persönliche Probleme haben? Das was ich beschreibe ist ein allgemeines technisches Problem und liegt in der Funktion der Trommelbremse begraben.Darf ich mit meinem Suzuki jetzt also nichtmehr auf abschüssigen Parkplätzen halten weil ich meine Feststellbremse nicht nutzen darf?
Tolles System, Bravo.
Zitat:
@Destructor schrieb am 12. Dezember 2018 um 22:51:25 Uhr:
Wenn eine Bordsteinkante vorhanden ist ist das eine gute Idee, soweit ich weiss in San Francisco sogar vorgeschrieben.
Aber ich werde mit Sicherheit nicht anfangen jedesmal Unterlegkeile oder Parkkrallen an meinem Fahrzeug festzumachen wenn ich es abstelle, meine Nachbarn würden mich einweisen lassen.
Ist das alles notwendig um die Unzulänglichkeiten der Trommelbremse zu kompensieren?Dann wechsle ich doch lieber alle 3-5 Jahren die hinteren verrosteten Bremsscheiben.
Wobei ich das noch nie musste, ich hab immer nur aufgrund von Verschleiss meine hinteren Bremsscheiben wechseln müssen an meinen Audis.Grüße
Alexander
Die Vorschläge waren alle im Falle eines Langzeitparkens gemeint ,natürlich darfst du die Feststellbremse nutzen ,nur nicht 4 Wochen oder länger am Stück sonst ist festrosten angesagt.
Eine Parkkralle innerhalb von 4 Wochen einmal an und wieder abzubauen ist ja nun auch nicht so eine Wahnsinnsmaloche und wenn ich mir dadurch teure Reperaturen ersparen kann wär mir das Humpe was die Nachbarn dazu sagen.
Setzt voraus das ich weiss wann das Auto länger steht um bei der letzten Fahrt statt der Handbremse das Fahrzeug irgendwie anders sichere. Ziemlich lächerlich das man sich über sowas Gedanken machen muss.
Daher bin ich froh wenn ich keine Trommelbremsen am Auto habe. Meinen Suzuki versuche ich derweil so oft es geht auf ebenen Flächen zu parken.
Hab ich eigentlich schon erzählt das ich dieses Jahr schon mit beiden Autos (dem BMW und sem Suzuki) wegen erheblichen Mängeln an der Feststellbremse durch die HU geflogen bin? 😁
Leider keine ausreichende Bremsleistung vorhanden.
Ein hoch auf die Trommelbremse.
Grüße
Alexander
Wenn die Betriebsbremse ok ist, kanns ja nur an Verseilung/Hebelwerk liegen und wäre mit ner Scheibenbremse genauso passiert.
Na gut, wenn man beim Parken nie weiß, ob man die nächsten 4 Wochen nochmal zum Auto kommt, sind das schon ziemlich spezielle Verhältnisse, die vielleicht auch spezielle Lösungen verlangen.
Also beim BMW hat die Betriebsbremse nichts mit der Feststellbremse zu tun, da war die Betriebsbremse bestens, ist ja ne Scheibenbremse. Beim Suzuki ist es aber in der Tat die gleiche Bremse, da war aber auch die Betriebsbremse nicht gut und grenzwertig ungleichmäßig, hat der Prüfer sogar noch als Hinweis mit notiert.
Ich weiss aber auch nicht was so speziell an meinen Verhältnissen sein soll.
Ich hab 2 Wohnsitze, der Suzuki steht an meinem 2. Wohnsitz welchen ich nur im Urlaub oder an manchen Wochenenden besuche. Da ist es noch relativ planbar wann das Auto länger steht (wobei ich nicht der Einzige bin der das Auto dort nutzt und ich daher alle Anderen Nutzer auch instruieren muss), ich könnte dort zumindest bevor ich wieder zu meinem Hauptwohnsitz fahre die Handbremse lösen und Unterlegkeile drunter legen, mache ich inzwischen auch so.
Mein Hauptwohnsitz liegt in der Stadt, dort steht mein Hauptauto, früher der BMW, heute der Audi, da ich fast alles mit dem Fahrrad erledigen kann wird das Auto je nach Wetter und Transportbedarf genutzt.
Da kommt es durchaus vor das die Autos länger stehen ohne das es geplant war.
Ich finds eben nur ziemlich lächerlich das es bei einem modernen Auto nötig sein soll sich um sowas Gedanken zu machen.
Bei der Scheibenbremse wird darüber gejammert wenn bei Manchen nach 3 Jahren die Scheiben verrostet sind, bei der Trommelbremse wird aber die Tatsache das sie nach 4 Wochen Standzeit festgammelt als "Stand der Technik" akzeptiert.
Ich bin wirklich nicht begeistert davon irgendwelche blöden Workarounds zu finden nur weil die Technik nicht so funktioniert wie sie soll.
Grüße
Alexander