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Vermutlich im Taxenstand geparkt: Erfahrung, Einspruch?

Moin,

ich war zwei Wochen in Dresden im Azimut Hotel in der Hülßestr. 1. Dort ist vor dem Hoteleingang das Schild "Taxenstand", was aber kaum beachtet wurde. Da dort eh nie Taxiverkehr ist wurde da regelmäßg geparkt.

Einmal hab ich dort nachmittags auch geparkt, weil sonst nichts frei war. Bin bis vorne an die Kreuzung ran gefahren um den Taxenstand so wenig wie möglich zu blockieren aber noch weit genug von der Kreuzung weg zu stehen.

Abends hatte ich dann den tollen Hinweiszettel dran das bald ein Briefchen kommt.

Habe mich mal über dieses "Zeichen 229" informiert. In Anlage 2 der StVO steht:

Zitat:

Erläuterung

Die Länge des Taxenstandes wird durch die Angabe der Zahl der vorgesehenen Taxen oder das am Anfang der Strecke aufgestellte Zeichen mit einem zur Fahrbahn weisenden waagerechten weißen Pfeil und durch ein am Ende aufgestelltes Zeichen mit einem solchen von der Fahrbahn wegweisenden Pfeil oder durch eine Grenzmarkierung für Halt- und Parkverbote (Zeichen 299) gekennzeichnet.

Das war dort nicht gegeben. Habe extra ziemlich weit vorne geparkt um den "Taxenstand" da nicht groß zu blockieren und bin nicht davon ausgegangen, dass das für die komplette Straße gilt.

Hat jemand Erfahrung mit Einspruch gegen sowas oder schon mal getan?

Immerhin war nichts weiter markiert auf der Straße oder durch Schilder.

Anbei ein Foto aus StreetView. In der roten Markierung etwa habe ich geparkt.

Dresden
Beste Antwort im Thema
am 27. Oktober 2013 um 11:43

Gegen was willst Einspruch einlegen? Weil dort nie Taxi standen oder weil andere dort auch parkten? Wird nix helfen.

31 weitere Antworten
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31 Antworten
am 27. Oktober 2013 um 11:43

Gegen was willst Einspruch einlegen? Weil dort nie Taxi standen oder weil andere dort auch parkten? Wird nix helfen.

VwV-StVO zu Zeichen 229 Taxenstand

Zu Zeichen 229 Taxenstand

1 I. Das Zeichen darf nur angeordnet werden, wo zumindest während bestimmter Tageszeiten regelmäßig betriebsbereite Taxen vorgehalten werden.

 

2 II. Für jedes vorgesehene Taxi ist eine Länge von 5 m zugrunde zu legen. Die Markierung durch Zeichen 299 empfiehlt sich nur, wenn nicht mehr als fünf Taxen vorgesehen sind. Dann ist das Zeichen 229 nur am Anfang der Strecke aufzustellen. 

Gibt das mehr als 10 Öhre Verwaltungsgebühr wegen "Falsch parken"? Ich glaube nicht! Also, was soll der Aufwand und erst ein Einspruch? Zahl' es und gut ist ... sonst hole ich meine Glaskugel ... willst du das? ;)

Manchmal sollte man sich wirklich überlegen ob man hier sowas postet.

Ich würde erst mal Google befragen, dann erübrigt sich das ganze.

Zitat:

Original geschrieben von mattalf

Gegen was willst Einspruch einlegen? Weil dort nie Taxi standen oder weil andere dort auch parkten? Wird nix helfen.

Weil die weiteren Markierungen, die Anlage 2 der StVO vorsieht, nicht vorhanden waren!

@Bootsmann22: Es fängt bei 15€ an und geht dann je nach Dauer weiter nach oben.

@FabJo: Zu fehlenden Markierungen beim Taxenstand habe ich kein konkrete Erfahrung gefunden.

Zitat:

Original geschrieben von FabJo

Manchmal sollte man sich wirklich überlegen ob man hier sowas postet.

Ich würde erst mal Google befragen, dann erübrigt sich das ganze.

und zwar in der weise das es offensichtlich nur das eine Schild gibt( sieht so aus als wenn dort der Eingang ist )und der Platz für ein Taxi ausgewiesen ist, da es keine weiteren Hinweise auf dem Schild gibt wie Pfeil oder anzahl der Taxen .

Gruß

Sehe ich auch so! Siehe die Erläuterung GUCKST DU Nr. 15

Demnach MÜSSTE am Ende auch ein Schild stehen, mit dem die Berechtigung für Taxen aufgehoben wird. Ist das NICHT der Fall, bedeutet das für mich als juristischem Laien, darf DA nur EINE Taxe halten zum Ein- oder Aussteigen lassen. Sonst nix! Es ist ja keinerlei Hinweis darauf wie viel Taxen dort halten/parken dürfen bzw. wie lang der Bereich ist. Ergo güldet das nur für EINE Taxe AB Schild!

15 Öhre ist natürlich schon eine Hausnummer, aber immer noch zu wenig, um nun einen Riesenaufwand zu betreiben, der am Ende teuerer wird. Ab 30 Öhre würde ich mir, je nach Möglichkeit überlegen dagegen vorzugehen. Nur bin ich nicht du ... :D

Meiner Meinung nach ist hier nicht eindeutig zu erkennen, wie weit das Halteverbot gilt.

Ich würde ein Schreiben an die Stadt aufsetzen, das AZ eintragen und um eine genaue Erläuterung der dortigen Parksituation bitten, da anhand des einzelnen Schildes nicht erkennbar ist, wie weit das Halteverbot gilt.

@TE: Hast Du denn die 5 Meter zur Kreuzung eingehalten?

am 27. Oktober 2013 um 13:21

Fuer mich gilt das Halteverbot bis zur Kreuzung da es nicht aufgehoben wird. Allerdings bin ich mir nicht sicher ob ein Zusatz zu dem Schild sein muss. Persoenlich haette ich mich wegen dem Schild nicht dahin gestellt.

Zitat:

Original geschrieben von mattalf

Fuer mich gilt das Halteverbot bis zur Kreuzung da es nicht aufgehoben wird. Allerdings bin ich mir nicht sicher ob ein Zusatz zu dem Schild sein muss. Persoenlich haette ich mich wegen dem Schild nicht dahin gestellt.

Das sehe ich auch so. Das Halteverbot gilt uneingeschränkt bis zur Kreuzung, das es vorher nicht durch ein Schild aufgehoben worden ist. Sollte der Parkraum nur für 1 oder 2 Taxis gelten, wäre am Parkverbotsschild ein entsprechendes Zusatzschild angebracht worden oder aber man hätte analog eine Markierung angebracht.  In meinem langen Autofahrerleben waren bislang 4 Parkmöglichkeiten für mich tabu: Behinderten-P, Taxi-P, Mutter+Kind-P und Haltenstellen des ÖPNVs.

Auch wenn der TE meint, dass dort die ganze Zeit über kein Taxi stand: Woher weiss er dies wissen?  Hat er den Taxi-Parkplatz den ganzen Tag überwacht:D

Zitat:

Original geschrieben von Bootsmann22

... sonst hole ich meine Glaskugel ... willst du das? ;)

Und ich glaube damit wird er nicht hellsehen, sondern sie dir um die Ohren hauen. :D

Zitat:

Original geschrieben von mattalf

Fuer mich gilt das Halteverbot bis zur Kreuzung da es nicht aufgehoben wird. Allerdings bin ich mir nicht sicher ob ein Zusatz zu dem Schild sein muss. Persoenlich haette ich mich wegen dem Schild nicht dahin gestellt.

Ich hätte mich dort auch nicht hingestellt - darüber müssen wir nicht reden.

Trotzdem interessiert mich in diesem Falle mal, was die Stadt dazu sagt. Ich zumindest kann die Situation nicht unmissverständlich klar deuten.

Zitat:

Original geschrieben von mattalf

Fuer mich gilt das Halteverbot bis zur Kreuzung da es nicht aufgehoben wird. Allerdings bin ich mir nicht sicher ob ein Zusatz zu dem Schild sein muss. Persoenlich haette ich mich wegen dem Schild nicht dahin gestellt.

Es ist aber auch nicht ersichtlich wo es beginnt oder in welche Richtung der Taxenstand geht.

Es sind keine Pfeile auf dem Schild und / oder keine Anzahl für die vorgesehenen Taxen angebracht.

Dem Schild nach zu beurteilen weiss ich jetzt z.B. nicht ob das ab dem Schild bis zur Kreuzung gilt, oder ab dem Schild in die andere Richtung.

Ich würde mich da auch vorher an die zuständige Behörde wenden und bis zur "eindeutigen" Erklärung und einer Stellungnahme zum Schild keinen einzigen Cent überweisen.

Zitat:

Original geschrieben von Bootsmann22

15 Öhre ist natürlich schon eine Hausnummer, aber immer noch zu wenig, um nun einen Riesenaufwand zu betreiben, der am Ende teuerer wird. Ab 30 Öhre würde ich mir, je nach Möglichkeit überlegen dagegen vorzugehen. Nur bin ich nicht du ... :D

Eine richtige und vor allem eindeutige Ausschilderung würde viele Fragen beantworten.

Aber sich Aufgrund von unklarer Beschilderung sich so einfach das Geld aus der Tasche ziehen lassen... soweit kommts noch.

Selbst wenn es auf Nachfrage bei der Stadt heißen würde, dass der komplette Streifen bis zur Kreuzung gemeint ist würde ich nicht bezahlen... die sollen das richtig ausschildern.

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