Vermutlich im Taxenstand geparkt: Erfahrung, Einspruch?

Moin,

ich war zwei Wochen in Dresden im Azimut Hotel in der Hülßestr. 1. Dort ist vor dem Hoteleingang das Schild "Taxenstand", was aber kaum beachtet wurde. Da dort eh nie Taxiverkehr ist wurde da regelmäßg geparkt.
Einmal hab ich dort nachmittags auch geparkt, weil sonst nichts frei war. Bin bis vorne an die Kreuzung ran gefahren um den Taxenstand so wenig wie möglich zu blockieren aber noch weit genug von der Kreuzung weg zu stehen.

Abends hatte ich dann den tollen Hinweiszettel dran das bald ein Briefchen kommt.

Habe mich mal über dieses "Zeichen 229" informiert. In Anlage 2 der StVO steht:

Zitat:

Erläuterung

Die Länge des Taxenstandes wird durch die Angabe der Zahl der vorgesehenen Taxen oder das am Anfang der Strecke aufgestellte Zeichen mit einem zur Fahrbahn weisenden waagerechten weißen Pfeil und durch ein am Ende aufgestelltes Zeichen mit einem solchen von der Fahrbahn wegweisenden Pfeil oder durch eine Grenzmarkierung für Halt- und Parkverbote (Zeichen 299) gekennzeichnet.

Das war dort nicht gegeben. Habe extra ziemlich weit vorne geparkt um den "Taxenstand" da nicht groß zu blockieren und bin nicht davon ausgegangen, dass das für die komplette Straße gilt.

Hat jemand Erfahrung mit Einspruch gegen sowas oder schon mal getan?
Immerhin war nichts weiter markiert auf der Straße oder durch Schilder.

Anbei ein Foto aus StreetView. In der roten Markierung etwa habe ich geparkt.

Dresden
Beste Antwort im Thema

Gegen was willst Einspruch einlegen? Weil dort nie Taxi standen oder weil andere dort auch parkten? Wird nix helfen.

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Zitat:

Original geschrieben von Geisslein



Zitat:

Original geschrieben von mattalf


Fuer mich gilt das Halteverbot bis zur Kreuzung da es nicht aufgehoben wird. Allerdings bin ich mir nicht sicher ob ein Zusatz zu dem Schild sein muss. Persoenlich haette ich mich wegen dem Schild nicht dahin gestellt.
Es ist aber auch nicht ersichtlich wo es beginnt oder in welche Richtung der Taxenstand geht.
Es sind keine Pfeile auf dem Schild und / oder keine Anzahl für die vorgesehenen Taxen angebracht.
Dem Schild nach zu beurteilen weiss ich jetzt z.B. nicht ob das ab dem Schild bis zur Kreuzung gilt, oder ab dem Schild in die andere Richtung.
Ich würde mich da auch vorher an die zuständige Behörde wenden und bis zur "eindeutigen" Erklärung und einer Stellungnahme zum Schild keinen einzigen Cent überweisen.

Wieso ist nicht ersichtlich ab wo es beginnt? Schilder stehen da ab wo sie gelten, sofern keine Meter angegeben sind. Gueltig ist es bis es aufgehoben wird. Entweder durch ein Schild oder halt durch eine Kreuzung. Warum soll es in die andere Richtung gelten? Schau mal von welcher Seite du das Schild erkennst 😉. Und gegen die Fahrtrichtung darfst in Deutschland auch nicht parken. Also zaehlt es wohl nur aus einer Richtung.

Mooooment ... Einspruch euer Ehren. Anderes Beispiel: Geschwindigkeitsbeschränkung! In der Fahrschule (Steinzeit! 😁) habe ich gelernt: eine Geschwindigkeitseinschränkung gilt nur bis zur nächsten Kreuzung. Es sei denn, es würde HINTER der Kreuzung wiederholt.
Dann wurde bei uns eine neue Straße gebaut. Geschwindigkeit VOR Kreuzungen auf 70km beschränkt. Etwa 200m hinter der Kreuzung wurde die Geschwindigkeitsbeschränkung aufgehoben. Das hat mich irritiert und ich habe einen befreundeten Fahrlehrer gefragt. Der hat mir erklärt: Eine Geschwindigkeitseinschränkung endet mit dem Aufhebungsschild und nicht an der Kreuzung!

Ich gebe zu ... nun einigermassen verwirrt zu sein.
Für mich bedeutet das TAXI Schild: Ab dem Schild darf EINE TAXE zum EIN- oder AUSSTEIGEN halten, aber nicht parken!
Wären da Plätze für mehrer Taxen ohne Vorgabe der Anzahl, MÜSSTE das Halteverbot durch ein entsprechendes Zeichen aufgehoben werden. Es kann also auch durchaus VOR der Kreuzung stehen.
SO aber deute ich das Schild lediglich für EINE Taxe, würde allerdings beid er zuständigen Stadtverwaltung nachfragen. Vielleicht haben die vergessen ein Schild aufzustellen oder es ist geklaut worden. Bevor wir hier rumrätseln wäre das der einfachste Weg den Sachverhalt zu klären.
Wüsste ich das Hotel, würde ich dort anrufen ... ICH LIEBE DRESDEN! 😁

@Bootsmann22: Steht in der ersten Zeile: Azimut Hotel, Hülßestr. 1.

Ja wie gesagt, finde die Ausschilderung auch undeutlich und es ist eh sehr schwer da ein Parkplatz zu finden, weil Wohngebiet.

Da ich nächstes Jahr nochmal 4 Wochen dort verbringe will ich das mal endgültig klären.

Ich kenne es auch so dass eine Kreuzung NICHT die Ge- und Verbote aufhebt und so müssten regelmässig hinter der Kreuzung ja alle Autos ne Knolle deswegen bekommen.

Ich warte auf den Brief und werde entsprechend Einspruch einlegen. Wird dem Einspruch nicht statt gegeben werde ich meine Rechtsschutz befragen...

Werde hier weiter berichten.

@Bootsmann hatte es ja schon verlinkt, aber ich zitiere nochmal aus

Anlage 2 StVO

:

Zitat:

Zeichen 229

Taxenstand Ge- oder Verbot
Wer ein Fahrzeug führt, darf an Taxenständen nicht halten, ausgenommen sind für die Fahrgastbeförderung bereitgehaltene Taxen.
Erläuterung
Die Länge des Taxenstandes wird durch die Angabe der Zahl der vorgesehenen Taxen oder das am Anfang der Strecke aufgestellte Zeichen mit einem zur Fahrbahn weisenden waagerechten weißen Pfeil und durch ein am Ende aufgestelltes Zeichen mit einem solchen von der Fahrbahn wegweisenden Pfeil oder durch eine Grenzmarkierung für Halt- und Parkverbote (Zeichen 299) gekennzeichnet.

Dem Bild aus dem Startbeitrag nach zu urteilen entspricht die Ausführung nicht der StVO. 😠

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Wenn ich das Bild nochmals genauer anschaue, dann komme ich zu folgendem Entschluß:
Nochmals, es sind weder Pfeile auf dem Schild vorhanden in welche Richtung der Taxenstand geht, wo er beginnt und wo er endet.
Es ist auch nicht angeschrieben für "wieviele" Taxen hier Platz vorgehalten wird.
Desweiteren fehlt dann in diesem Fall diese schraffierte Fläche http://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/anlage_2_62.html
(Zeichen 299 zu finden unter der Nr 73
Diese schraffierte Fläche würde den Beginn und Ende eindeutig kennzeichen.
Nochmals zum Bild:
So wie das Schild aufgestellt ist würde als einziges Fahrzeug nur die graue A oder B Klasse falsch parken !

Ich würde mich jedenfalls freuen, wenn uns der TE auf dem Laufenden hält.
Wenn es nur um 15 Euro geht... ich würde das notfalls auch einklagen.

Sodele, nach Rücksprache mit dem zuständigen Mitarbeiter in Dresden Herrn Kaiser, kann ich nun verbindlich sagen: Das Schild gilt für EINE Taxe zum EIN und Aussteigen!
Nichstdesto Trotz wird Herr Kaiser sich die Situation noch mal genau anschauen und eventuell wird die Beschidlerung geändert/verbessert.
Möglicherweise wurde das zweite Schild geklaut ... meint Herr Kaiser. DAS hatten wir doch vor kurzem schon mal in Mainz ... Schilderklau!
Wer mit Herrn Kaiser telefonieren möchte um die Richtigkeit meiner Angaben zu überprüfen ... kann gerne die Telefonnummer haben oder sich zu Herrn Kaiser durchfragen ... so wie ich. "Moment... ich verbinde ... da müssen Sie dort nachfragen. Nicht zuständig ... Moment ... ich verbinde ... Das weiß ich nicht, dafür ist die *** Abteilung zuständig ... Moment ... ich verbinde an Herrn Fischer. Herr Fischer ist nicht zuständig sondern der Herr Kaiser ... Moment ... ich verbinde ...
Viel Spaß!

Hatte ich mit meiner Annahme recht, dass das Schild nur für EINE Taxe güldet. Was mit dem Ticket ist, kann ich nicht sagen. Vielleicht war es wegen etwas anderem, aber NICHT wegen dem Taxistand! Wenn doch EINSPRUCH und sich auf Herrn Kaiser berufen, der Herr der Beschilderung in Dresden bzw. diesem Bereich!

Zitat:

Original geschrieben von Bootsmann22


Was mit dem Ticket ist, kann ich nicht sagen. Vielleicht war es wegen etwas anderem, aber NICHT wegen dem Taxistand!

Ja, dachte ich mir auch schon.

Vermutlich zu dicht an der Kreuzung geparkt und die 5 Meter Mindestabstand nicht eingehalten.

Das Street View-Bild scheint von 2009 zu sein, ich war diesen Monat da... dann is das Schild aber schon verdammt lange weg.

Bin mal gespannt, wann der Brief kommt.

Laut Herrn Kaiser, seines Zeichens der Herr über die Beschilderung, steht dort nur EIN Schild! Er hat ein Liste in der jedes Schild mit Ort (mm genau) und Aufstelldatum verzeichnet ist. Kann dir nur raten, falls du angeblich im Taxenstand gestanden haben sollst, dich an Herrn Kaiser zu wenden. Die Telefonnummer kann ich dir gerne per PN schicken!

Das wäre sehr nett und vielen Dank für dein Engagement.

Hat jetzt nicht direkt was mit der Fragestellung zu tun....aber das ist schon irgendwie bemerkenswert:

Zitat:

Original geschrieben von Qnkel


Da dort eh nie Taxiverkehr ist wurde da regelmäßg geparkt.
Einmal hab ich dort nachmittags auch geparkt, weil sonst nichts frei war. Bin bis vorne an die Kreuzung ran gefahren um den Taxenstand so wenig wie möglich zu blockieren aber noch weit genug von der Kreuzung weg zu stehen.

Und was sieht man auf dem Streetview-Bild: Da steht ein Taxi und das auch noch vorn an der Kreuzung 😁

In den zwei Wochen habe ich dort genau ein Taxi gesehen, was mit laufenden Motor hielt und welche abzuholen ausm Hotel...

Zitat:

Original geschrieben von BMWRider


Hat jetzt nicht direkt was mit der Fragestellung zu tun....aber das ist schon irgendwie bemerkenswert:

Zitat:

Original geschrieben von BMWRider



Zitat:

Original geschrieben von Qnkel


Da dort eh nie Taxiverkehr ist wurde da regelmäßg geparkt.
Einmal hab ich dort nachmittags auch geparkt, weil sonst nichts frei war. Bin bis vorne an die Kreuzung ran gefahren um den Taxenstand so wenig wie möglich zu blockieren aber noch weit genug von der Kreuzung weg zu stehen.
Und was sieht man auf dem Streetview-Bild: Da steht ein Taxi und das auch noch vorn an der Kreuzung 😁

Man sieht aber auf dem Street-View Bild auch ein normales Auto direkt vor dem Taxestand-Schild stehen.

Daraus lässt sich schließen, dass hier (noch nicht mal die Taxifahrer selbst) niemand so richtig weiß was denn nun für wen gilt, in welche Richtung und wie weit !

Aber der TE wird sich ja zur Wehr setzen.

Nachdem im Oktober nix kam bin ich nun seit Montag wieder in Dresden, wieder dort.

Und heute habe ich Post bekommen, vom 11. das ich direkt am Montag (10.) von 19:30 bis 20:09 im Taxibereich geparkt haben soll.

Habe gerade den Widerspruch formuliert... ich bin gespannt.

Zitat:

Original geschrieben von Qnkel


Nachdem im Oktober nix kam bin ich nun seit Montag wieder in Dresden, wieder dort.

Und heute habe ich Post bekommen, vom 11. das ich direkt am Montag (10.) von 19:30 bis 20:09 im Taxibereich geparkt haben soll.

Habe gerade den Widerspruch formuliert... ich bin gespannt.

Du hast ein echtes Talent 😁😁

Ich persönlich würde mir jetzt ein anderes Hotel mit Park möglichkeiten suchen 😁

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