Verkehrszeichen
Hallo,
Nachdem ich jetzt schon ein paar mal an der angehängten Schilderkonstellation vorbeigefahren bin, würde ich dazu gerne mal Meinungen hören. Zu finden ist das Ganze auf der A3 - Frankfurt - Köln (und Gegenrichtung) müßte so Höhe Niedernhausen sein.
Generell gilt ja laut STVO, das Zusatzschilder immer für das direkt darüber angebrachte Schild gelten. Wenn man danach geht, dann bedeutet das Schild 100 km/h für alle, und 60 für LKW zwischen 22 und 6 Uhr Nachts.
Was nun bei mir zu Irritation führt: kurz vorher steht ein Schild, welches 120 km/h für alle von 22 bis 6 Uhr Morgens anzeigt - und damit ja zu dieser Uhrzeit quasi den "Geschwindigkeitstrichter" anzeigt der meistens eingesetzt wird um Tempolimits von "unbegrenzt" auf die gewünschte Geschwindikgkeit herzuführen - damit wäre ja die logische Schlußfolgerung, das auch die 100 nur zu der Zeit 22:00 - 6:00 gelten - wie seht ihr das?
Beste Antwort im Thema
Telefone sollen angeblich Reichweiten von über 100 Km haben ...
144 Antworten
Zitat:
@azrazr schrieb am 7. Januar 2017 um 11:51:19 Uhr:
Im Rechtsbereich zählt aber nicht, wie es gedacht ist, sondern wie es gemacht ist.
Trotzdem gibt ein Richter das Hirn nicht bei der Zugangskontrolle ab.
Zitat:
Und solche Stellen sind für Blitzer gemacht, davon bin ICH überzeugt.
Du solltest vielleicht mal zum Arzt. 😉
Zitat:
Bisher gab es an solchenStellen keine Blitzerei.
Na, also.
Zitat:
Vielmehr gibt es Streit über den Abstand zum Ortsschild, wo geblitzt werden darf.
Das ist aber was anderes.
Zitat:
Dieser Streit ist ein Streit um Rechtsbeugung, denn die 50 gilt GENAU ab dem Ortsschild.
Schon klar, auch klar ist aber, daß, sobald 2m hinter dem Ortsschild geblitzt wird, es rein um Geld verdienen geht. Es gibt auch eine Vorschrift die besagt, daß an Gefahrstellen geblitzt werden soll.
Gruß Metalhead
Zitat:
@azrazr schrieb am 6. Januar 2017 um 23:19:10 Uhr:
[...] Sinnlose Vorschriften werden bereits jetzt für Recht erklärt. Wie war das Urteil mit dem Tempolimit und dem Zusatzschild der Schneeflocke - mitten im Sommer? Gesunder Menschenverstand? Gesund - möglich. Menschenverstand - unmöglich. [...]
Wie ist
das hiereigentlich zu verstehen? Es wurden 30km/h angeordnet wegen möglicher unerwartet auftretender Glatteisbildung, jedoch nur bei Nässe. Soweit, glaube ich, klar.
Wenn die Nässe aber bereits gefroren ist, darf man doch wieder die üblichen 50 fahren, oder???😛 Glatteis ist ja kein Wasserfilm...
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 7. Januar 2017 um 20:37:49 Uhr:
Es bleibt H2O. 😎
Ist aber nicht mehr nass!😉
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Zitat:
@heros29 schrieb am 7. Januar 2017 um 16:57:18 Uhr:
Zitat:
Das ist ja was ich meine... Genau diese Toleranz ist gefährlich.
Dann lies deinen Text noch mal genau. Nicht die Toleranz ist gefährlich, sondern das Bewegen am physikalischen und fahrerischen Limit.
Raserei kann also sehr weit unterhalb, aber auch erst deutlich oberhalb eines Tempolimits beginnen.
Das worauf du abzielst ist lediglich die Linderung eventueller Unfallfolgen. Wollte man da schwere Verletzungen nahezu ausschliessen müsste man ein allgemeines Limit im Bereich 5-7km/h anordnen.
100% einverstanden.
Die Risikobewertung setzt sich zusammen aus Unfallwahrschweinlichkeit und Schadenshöhe. Wenn wir beides bis zu einem Konsens senken, haben wir das Restrisko (das Risiko, das uns den Rest gibt). Dieses Restrisiko zu Lasten Dirtter einseitig zu erhöhen ist unanständig.
Wenn ich einen geistigen Ausfall habe, und auf die Straße renne, ist mir lieber, einer kommt mit 50 an, bremst, und erwischt mich 30, als dass einer 70 fährt, bremst, und mich mit 50 km/h erwischt...
Zitat:
@metalhead79 schrieb am 7. Januar 2017 um 17:47:32 Uhr:
]
Trotzdem gibt ein Richter das Hirn nicht bei der Zugangskontrolle ab.
Beim Landgericht Hamburg, und in Köln würde ich das nicht unterschreiben.
Zitat:
Und solche Stellen sind für Blitzer gemacht, davon bin ICH überzeugt.
Du solltest vielleicht mal zum Arzt. 😉
Ich setze die Wette dagegen, dass innerhalb der nächsten 10 Jahre an einer solchen Stelle ein Blitzer in der Öffentlichkeit (Presse, Internet) benannt wird.
Zitat:
Bisher gab es an solchenStellen keine Blitzerei.
Na, also.
Alles eine Frage der Hemmschwelle. Sie wird wegfallen.
Zitat:
Vielmehr gibt es Streit über den Abstand zum Ortsschild, wo geblitzt werden darf.
Das ist aber was anderes.
Eigentlich nicht. Hier haben wir auch nur ein Abstandsproblem. Wären die 70 km/h 100 m später, wäre GLASKLAR, dass auf den betreffenden 100 m 50 km/h zu fahren sei.
Zitat:
Dieser Streit ist ein Streit um Rechtsbeugung, denn die 50 gilt GENAU ab dem Ortsschild.
Schon klar, auch klar ist aber, daß, sobald 2m hinter dem Ortsschild geblitzt wird, es rein um Geld verdienen geht. Es gibt auch eine Vorschrift die besagt, daß an Gefahrstellen geblitzt werden soll.
Warum soll das klar sein? Warum soll ein ortsschild dahin gepappt werden, wo die 50 gar nicht eingefordert werden? Ortsschilder sind Verkehrszeichen, keine Markierungen laut Grundbuch.
Wenn 2 m hinter dem Ortsschild nicht geblitzt werden darf, weil Abzocke, ist die Platzierung des Ortsschildes in Frage zu stellen.
Meine persönliche Meinung, mit der ich allein sein dürfte: ich würde die Ankündigung von tempolimits SEHR befürworten. Wenn ein Ortsschild kommt, oder auf der Autobahn ein Tempolimit, dann sollte das erste Schild ein Tempolimit mit Zusatzschild sein müssen, z.B. 50 in 200 m. Dann gibt es absolut keine Ausreden mehr, um GENAU am Ortsschild zu blitzen.
Und noch eine meinung: GERADE das Blitzen an Ortsschildern finde ich KEINE Abzocke. Sie erziehen korrekterweise dazu, Grenzen GENAU einzuhalten. Sonst haben Grenzen keinen Sinn. Russland in der Krim... Nun ja, das sind keine 10% Ukraine... Noch nicht mal 3% Ukraine... Immerhin hält also Russland die Grenze zur Ukraine zu 99% ein.
Wenn wir als Autofahrer die Grenzen der StVO zu 99% einhalten würden, gäbe es keine Unfälle, und auch eine Polizei zur Verkehrsüberwachung wäre überflüssig.
Nur um mal die Verhältnisse ein wenig zurechtzurücken :-)
Zitat:
@Mischkolino schrieb am 7. Januar 2017 um 20:35:02 Uhr:
Zitat:
@azrazr schrieb am 6. Januar 2017 um 23:19:10 Uhr:
[...] Sinnlose Vorschriften werden bereits jetzt für Recht erklärt. Wie war das Urteil mit dem Tempolimit und dem Zusatzschild der Schneeflocke - mitten im Sommer? Gesunder Menschenverstand? Gesund - möglich. Menschenverstand - unmöglich. [...]
Wie ist das hier eigentlich zu verstehen? Es wurden 30km/h angeordnet wegen möglicher unerwartet auftretender Glatteisbildung, jedoch nur bei Nässe. Soweit, glaube ich, klar.
Wenn die Nässe aber bereits gefroren ist, darf man doch wieder die üblichen 50 fahren, oder???😛 Glatteis ist ja kein Wasserfilm...
Schildbürgerstreich.
Du hast vollkommen Recht - allerdings ist die Schneeflocke höchstrichterlich als universell gültig festgelegt - auch bei 40° im Schatten. Insofern gilt die 30 immer.
Alternativ könnte Verkehrzeichen 120 (das schleudernde Auto im Dreieck) in Kombination mit den 30 beschildert werden, um den Sinn dieses Versuchs korrekt darzustellen (vermute ich mal). Hilfreich wäre noch ein Thermometer mit Anzeige der Fahrbahntemperatur...
Egal - ich würde da im Sommer wie im Winter, bei Tag und bei Nacht 30 km/h fahren. Am liebsten mit einem Polizeiwagen hinter mir :-)
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 7. Januar 2017 um 20:37:49 Uhr:
Es bleibt H2O. 😎
Aber trocken... Oder weürdest Du beim Juwelier gerne flüssiges Gold ins Gesicht gespritzt bekommen "Ist ja Gold!"
Wir müssen uns jetzt fragen, inwiefern sich Gerichte mit Physik auskennen. Warum ist Schnee und Eis rutschig? Weil sich dieser Aggregatzustand von Wasser unter Druck wieder zu flüssig ändert. Man rutscht also auf Schnee und Eis ausschließlich deswegen, weil sich ein dünner Wasserfilm zwischen dem Druck ausübenden Objekt und dem Eis/Schnee bildet. Auf diesem dünnen Wasserfilm gleitet man also... Ist der mikroskopische Wasserfilm zwischen Eis und Fahrzeug "Nässe" im Sinne der StVO?
Gibt es hier eigentlich schon Urteile, ob das Zusatzschild "bei Nässe" auch bei Eis und Schnee gilt? Immerhin kann man auf Eis und Schnee nicht "aufschwimmen" - also Aquaplaning ist ausgeschlossen...
Zitat:
@azrazr schrieb am 7. Januar 2017 um 21:30:02 Uhr:
[...] - allerdings ist die Schneeflocke höchstrichterlich als universell gültig festgelegt - auch bei 40° im Schatten. Insofern gilt die 30 immer. [...]
Die Schneeflocke ist aber durch das untere ZZ auf "bei Nässe" eingeschränkt worden. Ergo 50km/h bei Trockenheit und/oder Frost.
(Ich denke mal, mit dieser Schilderkombination wurde gutmeinend von der Behörde auf das Urteil reagiert. Zumindest ein Versuch, Logik in die Sache zu bringen.)
ich weiss nicht, ob sich Zusatzschilder auf Zusatzschilder beziehen dürfen... Ich glaube eher nicht....
Zitat:
@azrazr schrieb am 7. Januar 2017 um 22:18:48 Uhr:
ich weiss nicht, ob sich Zusatzschilder auf Zusatzschilder beziehen dürfen... Ich glaube eher nicht....
Na dann ist es ja noch klarer, wenn sich "bei Nässe" auf die 30 bezieht. Dann ist die Flocke obsolet...
Oder die Flocke überstimmt "bei Nässe", weil sie oben steht. Somit gilt immer Tempo 30.
Wie ich sagte: Schildbürgerstreich.
Was machst Du als Autofahrer im Zweifel? Schnell am Smartphone Forum checken, um zu entscheiden, oder einfach durchfahren? Wenn Durchfahren, dann mit 30 odr 50? Zeitgewinn bei Tempo 50 könnte keinesfalls mehr als 10 betragen. Kosten, falls 30 vorgeschrieben wäre, und man mit 50 erwischt wird, keinesfalls unter 30 Eur. Die Entscheidung lautet also?
Zitat:
@Mischkolino schrieb am 7. Januar 2017 um 21:40:48 Uhr:
Zitat:
@azrazr schrieb am 7. Januar 2017 um 21:30:02 Uhr:
[...] - allerdings ist die Schneeflocke höchstrichterlich als universell gültig festgelegt - auch bei 40° im Schatten. Insofern gilt die 30 immer. [...]
Die Schneeflocke ist aber durch das untere ZZ auf "bei Nässe" eingeschränkt worden. Ergo 50km/h bei Trockenheit und/oder Frost.(Ich denke mal, mit dieser Schilderkombination wurde gutmeinend von der Behörde auf das Urteil reagiert. Zumindest ein Versuch, Logik in die Sache zu bringen.)
Die Schneeflocke schränkt die Gültigkeit des TL ja per Definition nicht ein, sondern erklärt das TL lediglich - ähnlich wie die Zusatzschilder "Straßenschäden" oder "Staugefahr". Diese überlassen es dem VT ja auch nicht, eigenständig zu entscheiden, ob die Staßenschäden nicht vllt schon behoben sind oder ob um 3 Uhr nachts vielleicht keine Staugefahr vorliegt. Das TL gilt auf jeden Fall.
Natürlich muss man WISSEN, dass die Schneeflocke genau das bedeutet und keine Einschränkung wie das Schild "bei Nässe". In der Regel werden die Flocken-Tempolimits aber nur saisonbedingt aufgestellt (zumindest hier bei uns sind diese Schilder einklappbar ausgeführt, sodass sie im Sommer nicht gelten).
PS: Sind die Schilder in der Situation möglicherweise auch einklappbar, und die Straßenmeisterei hat geschlampt? Sodass das _eigentlich_ im Sommer "bei Nässe" und im Winter die Schneeflocke stehen sollte?
Würde zumindest etwas mehr Sinn ergeben als so wie es da steht.
Zitat:
@azrazr schrieb am 7. Januar 2017 um 23:38:24 Uhr:
Oder die Flocke überstimmt "bei Nässe", weil sie oben steht. Somit gilt immer Tempo 30.Wie ich sagte: Schildbürgerstreich.
Was machst Du als Autofahrer im Zweifel? Schnell am Smartphone Forum checken, um zu entscheiden, oder einfach durchfahren? Wenn Durchfahren, dann mit 30 odr 50? Zeitgewinn bei Tempo 50 könnte keinesfalls mehr als 10 betragen. Kosten, falls 30 vorgeschrieben wäre, und man mit 50 erwischt wird, keinesfalls unter 30 Eur. Die Entscheidung lautet also?
Woher kommt die Regel, dass bei zwei Zusatzschildern das obere das untere überstimmt? Vom Himmel gefallen?
Zumal sich in diesem Fall die zwei Schilder nicht mal widersprechen. Eins ist lediglich eine Zusatzinformation für den VT, nur das andere schränkt die Geltung des Tempolimits ein. Es gibt also keinen Grund, anzunehmen, dass die Einschränkung "bei Nässe" unwirksam ist. SELBST WENN das obere Zusatzschild aus irgendeinem Grund Priorität hätte.