Verkehrszeichen
Hallo,
Nachdem ich jetzt schon ein paar mal an der angehängten Schilderkonstellation vorbeigefahren bin, würde ich dazu gerne mal Meinungen hören. Zu finden ist das Ganze auf der A3 - Frankfurt - Köln (und Gegenrichtung) müßte so Höhe Niedernhausen sein.
Generell gilt ja laut STVO, das Zusatzschilder immer für das direkt darüber angebrachte Schild gelten. Wenn man danach geht, dann bedeutet das Schild 100 km/h für alle, und 60 für LKW zwischen 22 und 6 Uhr Nachts.
Was nun bei mir zu Irritation führt: kurz vorher steht ein Schild, welches 120 km/h für alle von 22 bis 6 Uhr Morgens anzeigt - und damit ja zu dieser Uhrzeit quasi den "Geschwindigkeitstrichter" anzeigt der meistens eingesetzt wird um Tempolimits von "unbegrenzt" auf die gewünschte Geschwindikgkeit herzuführen - damit wäre ja die logische Schlußfolgerung, das auch die 100 nur zu der Zeit 22:00 - 6:00 gelten - wie seht ihr das?
Beste Antwort im Thema
Telefone sollen angeblich Reichweiten von über 100 Km haben ...
144 Antworten
Zitat:
@wkienzl schrieb am 7. Januar 2017 um 07:23:19 Uhr:
Zitat:
@azrazr schrieb am 6. Januar 2017 um 23:19:10 Uhr:
Und wo ist die Portion gesunder Menschenverstand beim Aufstellen solcher Beschilderungen?
Der besagt eben, dass auf Grund des Ortsschildes zwar Grunsätzlich Tempo 50 (Innerorts) ist.
Für diese Straße aber abweichend eine max. Geschwindikeit von 70 gefahren werden darf.
Es geht hier um die Art der Anbringung des Schildes: teuer, einige Meter hinter dem Ortsschild - oder billig, direkt am Ortsschild?
Warum, wenn das keine vorbereitete Radarfalle ist, falls die Stadtkasse mal klemmt, was ist das DANN für ein Schildbürgerstreich?
Wenn ich so etwas nur ein mal gesehen hätte - keine Bedeutung. Deppen. Aber diese Art der Anbringung ist häufig. SO viele Deppen, oder System?
Zitat:
@azrazr schrieb am 7. Januar 2017 um 10:47:44 Uhr:
Meine Rechtsauffassung wurde mir von der StVO vorgegeben, dass innerorts die ZHG 50 km/h ist, sofern nichts anderes bezeichnet ist.Wenn Dein (zweifelhaft) gesunder Menschenverstand darauf vertraut, einen Richter zu finden, der Dir eine Extrawurst brät (Rechtsbeugung), Dir also ein Gefälligkeitsurteil schenkt, dass speziell an jener Stelle, wo Dein gesunder Menschenverstand versagt hat, die ZHG innerorts ohne weiterer Bezeichnung 70 km/h sei, dann habt Ihr zwei natürlich die richtige Rechtsauffassung eurer Phantasiewelt.
Es ging um den Fall daß das 70km/h Schild 2m nach dem Ortsschild steht und da wird
1. Niemals einer Blitzen (weil das nicht beabsichtigt war auf 2m 50km/h gelten zu lassen)
2. Falls doch wird hier garantiert mit ziemlich hoher Sicherheit kein Richter dich Verknacken.
Daß da formal 50km/h gilt ist klar, aber daß das derjenige der das Schild da so hingestellt/beauftragt hat das nicht so gedacht hat, dürfte auch klar sein.
Gruß Metalhead
Zitat:
@metalhead79 schrieb am 7. Januar 2017 um 11:06:46 Uhr:
Zitat:
@azrazr schrieb am 7. Januar 2017 um 10:47:44 Uhr:
Meine Rechtsauffassung wurde mir von der StVO vorgegeben, dass innerorts die ZHG 50 km/h ist, sofern nichts anderes bezeichnet ist.Wenn Dein (zweifelhaft) gesunder Menschenverstand darauf vertraut, einen Richter zu finden, der Dir eine Extrawurst brät (Rechtsbeugung), Dir also ein Gefälligkeitsurteil schenkt, dass speziell an jener Stelle, wo Dein gesunder Menschenverstand versagt hat, die ZHG innerorts ohne weiterer Bezeichnung 70 km/h sei, dann habt Ihr zwei natürlich die richtige Rechtsauffassung eurer Phantasiewelt.
Es ging um den Fall daß das 70km/h Schild 2m nach dem Ortsschild steht und da wird
1. Niemals einer Blitzen (weil das nicht beabsichtigt war auf 2m 50km/h gelten zu lassen)
2. Falls doch wird hiergarantiertmit ziemlich hoher Sicherheit kein Richter dich Verknacken.Daß da formal 50km/h gilt ist klar, aber daß das derjenige der das Schild da so hingestellt/beauftragt hat das nicht so gedacht hat, dürfte auch klar sein.
Gruß Metalhead
Im Rechtsbereich zählt aber nicht, wie es gedacht ist, sondern wie es gemacht ist.
Und solche Stellen sind für Blitzer gemacht, davon bin ICH überzeugt. Bisher gab es an solchenStellen keine Blitzerei. Vielmehr gibt es Streit über den Abstand zum Ortsschild, wo geblitzt werden darf.
Dieser Streit ist ein Streit um Rechtsbeugung, denn die 50 gilt GENAU ab dem Ortsschild. Das heisst, die Geschwindigkeit MUSS schon vor dem Ortsschild 50 km/h betragen, sonst ist die Regel nicht einzuhalten (es sei denn, man trifft genau den Punkt beim Bremsen, der den Ortsbeginn darstellt, das schafft aber nicht einmal ein Formel 1 Fahrer in seinem Arbeitsgerät bei 100 Versuchen 100x).
Ein Blitzer genau am Ortsschild wäre hier also nach geltendem recht vollkommen legal. Man kann dies notfalls auch damit begründen, dass dort z.B. eine Fledermaus Einflugschneise ist. LOL :-) (Immerhin kann man mit solchenbegründungen auch Großprojekte für einige Jahre behindern - jenachdem, wer Interesse an dem Blödsinn hat) Eine Begründung zum Blitzen braucht man strenggenommen gar nicht, ausser, dass dort eine Geschwindigkeitsbegrenzung besteht, die punktuell oder dauerhaft überwacht wird.
Meine Meinung: 90% der Regelungen und Beschilderungen sind völlig überflüssig, weil:
1. sie angebracht werden, weil fällig Reparatur- und/oder Ausbauarbeiten nicht durchgeführt werden/wurden
2. sie angebracht wurden, weil bei der Verkehrsplanung geschlampt wurde, und anschließend mit einem Schilderwald für "Sicherheit" gesorgt werden soll (Kreuzungen, Spurbreiten, Ampelschaltungen, Hauptverkehrsströme usw... nicht beachtet)
3. weil der dringend gebotene Darwinismus verleugnet wird, und jedem Deppen, jeder Fahrschritt vorgegeben werden muss, quasi wie ein Blinder durch den Verkehr geführt werden muss (was die meisten mit eben dem "gesundem Menschenverstand", vor dem sie eigentlich geschützt werden sollen, ignorieren).
4. weil eine Hand nicht weiss, was die andere tut (die einen beschildern 100, uhhh, weil gefääährlich, die Anderen beschildern 30, uhhh, weil die dort bauen, aber der 100-er (oder die Leuchttafel) bleibt dahinter stehen (bzw. eingeschaltet)....)
5. weil bewusst Konfusion und/oder Unverständnis erzeugt werden soll, um Blitzen zu können
6. weil bestehende Beschilderungen zwar unsinnig sind, und so nicht funktionieren, aber anstelle, dass sie ersetzt werden, werden zusätzliche Schilder angebracht, die noch mehr regeln sollen. Im Realleben wäre das in etwa so, dass man einen Rubukwürfel zwar nicht lösen kann, aber man nimmt einfach weitere Elemente hinzu, bis die Flächen weitestgehend einfarbig sind... Voila, die beste Lösung! :-) Zumindest politisch....
7. weil anderweitige Geldeinnahmequellen benötigt werden, wird des "stehende verkehr" soweit "geregelt", bis jeder, der stehenbleibt, ein Ticket kassieren kann (da bedanken sich die Nachbargemeinden jeweils höflich für die neuen Kundenscharen, die dahin strömen :-) )
8. und viele andere Faktoren, wo sich Gier, Hirnlosigkeit, Korruption und Fehlplanung die Türklinke in die Hand geben.
Nach gesundem Menschenverstand wären also 90% der Regelungen zu ignorieren. Nur leider sitzt der ungesunde Menschenverstand am längeren Hebel. Deswegen: Regeln einhalten, und seine Emotionen woanders konzentrieren, als beim Straßenverkehr.
Es gibt einige Deppen, die rumfahren. Aber gegen die, die den Schilderwald und den Straßendschungel bauen sind die so selten wie Lotto-Volltreffer für jede Person individuell. Gibt es JETZT einen Verkehrsdeppen um Dich herum? Nein? Nun - von den Deppen, die gerade etwas planen, die Dich bei der nächsten Fahrt in Verlegenheit bringen wird, sind gerade in diesem Moment Zehntausende um Dich herum, anfangend in wenigen metern Abstand von Dir aktiv.
Oh - gerade sehe ich - es ist Samstag. Hat der Wahnsinn eine Pause? LOL... Der Wahnsinn ruht NIE:-)
Du musst schlaaaaafen ... schlaaaaaafen musst Du ... deine Augen sind schon gaaaaaanz schwer ... atme langsam, noch laaaangsamer, noch viiiiiiiiiel laaaaaaaangsamer ...
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Zitat:
@azrazr schrieb am 07. Jan. 2017 um 11:51:19 Uhr:
Im Rechtsbereich zählt aber nicht, wie es gedacht ist, sondern wie es gemacht ist.
Wenn du dich DA mal nicht taeuscht. Es gibt durchaus Bereiche, in denen nicht das Geschriebene (z.B. Vertrag) gult, sondern das gemeinte. Siehe den oft zitierten obligatotischen salvatorischen Klausel einer jeden AGB.
Zitat:
@Bahnfrei schrieb am 7. Januar 2017 um 12:26:46 Uhr:
Zitat:
@azrazr schrieb am 07. Jan. 2017 um 11:51:19 Uhr:
Im Rechtsbereich zählt aber nicht, wie es gedacht ist, sondern wie es gemacht ist.
Wenn du dich DA mal nicht taeuscht. Es gibt durchaus Bereiche, in denen nicht das Geschriebene (z.B. Vertrag) gult, sondern das gemeinte. Siehe den oft zitierten obligatotischen salvatorischen Klausel einer jeden AGB.
Nur salviert die salvatorische Klausel nicht. Einzig die Klausel, die einfügt, dass einzelne, ungültige Passagen nicht gleich den ganzen Vertrag kippen, mag helfen.
Und klar gibt es im Rechtsbereich Regelungen für Irrtumsmöglichkeiten. Aber tempo 50 ZHG gemeindeseits vorzugeben, und richterlich ohne Rechtsgrundlage aufzuheben gehören nicht zum Standardrepertoire unseres Rechtssystems.
Fakt ist jedenfalls, dass die Bundesrepublik zwei sehr schädliche Toleranzen (mit Bezug zum Straßenverkehr) aufweist:
- Alkoholtoleranz (wird besungen, Besaufen gilt als Heldentat, Besaufen ist auch Ergebnis gezielter, gemeinschaftlicher Planung, inkl. Beteiligung von Behörden, bei größeren Gelegenheiten )
- Rasertoleranz (50-200% mehr Ergie bei einem möglichen Unfall kostet so viel, wie zwei Stunden Arbeit bei Mindestlohn inkl. aller Nebenkosten, Versicherungsbeiträge und Verwaltungskosten).
Auch das brutalst denkbare Rasen, was nach menschlichem Ermessen möglich ist, kostet eine kaum nennenswerte Geldsumme (weniger als ein Mittelklasse-Schlafzimmerschrank), und einen irrelevanten Führerscheinentzug.
Dieses Land könnte besser sein, wenn diese beiden Dinge weniger toleriert würden.
Ich geb's auf. Dieses Argument wegen der Schilder, die 2 Meter auseinenderstehen, ist so absurd, dass selbst deutsche Richter sehen würden, wie absurd es ist.
Azrazr weiß es aber anscheinend immer besser. Selbst dann, wenn er er gar nicht besser weiß...🙄
Zitat:
@azrazr schrieb am 07. Jan. 2017 um 11:51:19 Uhr:
Meine Meinung: 90% der Regelungen und Beschilderungen sind völlig überflüssig,
weil:
§3 (1), Satz 1 StVO taeglich millionenfach ignoriert wird. Und das v.a. deshalb, weil die heutigen Autos die Fahrer immer mehr von der Strasse entkoppeln, es fehlt schlicht das Gefuehl, wann man den Grenzbereich des Autos erreicht, da immer mehr Assisstenten jegliche Fahrfehler solange ausbuegeln, bis es zu spaet ist. Selbst die Lenkung verhindert heute effektiv, dass man einen Platten auf der BAB sofort wahrnimmt.
Apropos, wie war dein Sicherheitstraining gestern?
Zitat:
@azrazr schrieb am 07. Jan. 2017 um 12:56:46 Uhr:
Rasertoleranz
Nicht jede Geschwindigkeitsueberschreitung stempelt einen Fahrer als Raser ab (was doch gerne gemacht wird). Ich persoenlich finde das geschlossen viel zu dichte Auffahren viel schlimmer; 1 Fahrfehler und es sind regelmaessig mindestens 3 Unfallbeteiligte vorhanden. Das ganze mit entsprechendem VOLKSwirtschaftlichen Schaden, da dann unser aller Versicherungsbeitraege steigen.
Zitat:
@azrazr schrieb am 7. Januar 2017 um 12:56:46 Uhr:
Fakt ist jedenfalls, dass die Bundesrepublik zwei sehr schädliche Toleranzen (mit Bezug zum Straßenverkehr) aufweist:
- Alkoholtoleranz (wird besungen, Besaufen gilt als Heldentat, Besaufen ist auch Ergebnis gezielter, gemeinschaftlicher Planung, inkl. Beteiligung von Behörden, bei größeren Gelegenheiten )
Von welcher Alkoholtoleranz schreibst du?
Die gesetzliche Grenze liegt zwischen 0,0 ‰ und 0,49 ‰
Die Folgen von schon 0,3 ‰ im Falle eins Unfalls können aber schon erheblich sein.
Zitat:
- Rasertoleranz (50-200% mehr Ergie bei einem möglichen Unfall kostet so viel, wie zwei Stunden Arbeit bei Mindestlohn inkl. aller Nebenkosten, Versicherungsbeiträge und Verwaltungskosten).
Die Rasertoleranz die ohne größere Sanktionen bleibt ist welche?
Zitat:
@azrazr schrieb am 05. Jan. 2017 um 10:58:36 Uhr:
Wenn der Lehrer sagt: "Alle Kinder bleiben jetzt im Raum", dann ist das so. Wenn er 5 min später sagt: "Nur die Kinder, die eine 5 geschrieben haben, müssen hier bleiben.", was machen die Anderen? Sie gehen.
Das mag beim Deutschlehrer funktionieren. Beim Mathelehrer eher nicht. Der Oberfeldwebel Mayer wird dich freundlich bitten, zum besseren Verstaendnis erst mal 20 Liegestuetzen zu machen. Denn was die anderen machen sollen hat er nicht weiter praezisiert und damit güldet noch die letzte Aussage. 😉
Abgesehen davon werden nicht alle nicht-5er gleichzeitig gehen, sondern erst diejenigen, die offensiv veranlagt sind und aus jeden Vorteil, den sie fuer sich sehen, erstmal Provit zu schlagen versuchen. Diskutieren kann man hinterher ja immer noch (im uebertragenen Sinn mit dem Richter)... Das fuehrt zum aetzenden Zwang des Staates, jeden Mist bis ins letzte Detail vorgeben zu muessen, statt sich auf den "gesunden Menschenverstand" der Mitbuerger verlassen zu koennen. Das wiederum trainiert alle, sich keine Gedanken mehr machen zu muessen, wie man sich in welcher Situatuon richtig verhaelt, weil eh alles vorgegeben ist.
Den Satz mit den 5ern wird sich uebrigens ein heutiger Lehrer hoffentlich hueten, ernsthaft auszusprechen. Denn dann hat er sicher von einem betroffenen Elternteil Post vom Rechtsanwalt im Briefkasten, wegen Verletzung des Datenschutzes... traurig, aber leider wahr.
Zitat:
@Bahnfrei schrieb am 7. Januar 2017 um 13:27:27 Uhr:
Zitat:
@azrazr schrieb am 07. Jan. 2017 um 11:51:19 Uhr:
Meine Meinung: 90% der Regelungen und Beschilderungen sind völlig überflüssig,
weil:
§3 (1), Satz 1 StVO taeglich millionenfach ignoriert wird. Und das v.a. deshalb, weil die heutigen Autos die Fahrer immer mehr von der Strasse entkoppeln, es fehlt schlicht das Gefuehl, wann man den Grenzbereich des Autos erreicht, da immer mehr Assisstenten jegliche Fahrfehler solange ausbuegeln, bis es zu spaet ist. Selbst die Lenkung verhindert heute effektiv, dass man einen Platten auf der BAB sofort wahrnimmt.
Apropos, wie war dein Sicherheitstraining gestern?
Ach, das ist Schnee von gestern...
Im Ernst - war Klasse. Alles auf Schnee! Die Aufgabe mit Schnee auf Glatteis (die 0,2 "mü"-Fläche) zu meistern war echt am schwierigsten.
Ein Training im Trockenen sollte aber zusätzlich gemacht werden (für meine Frau).
Zitat:
@Bahnfrei schrieb am 7. Januar 2017 um 13:58:00 Uhr:
Zitat:
@azrazr schrieb am 05. Jan. 2017 um 10:58:36 Uhr:
Wenn der Lehrer sagt: "Alle Kinder bleiben jetzt im Raum", dann ist das so. Wenn er 5 min später sagt: "Nur die Kinder, die eine 5 geschrieben haben, müssen hier bleiben.", was machen die Anderen? Sie gehen.
Das mag beim Deutschlehrer funktionieren. Beim Mathelehrer eher nicht. Der Oberfeldwebel Mayer wird dich freundlich bitten, zum besseren Verstaendnis erst mal 20 Liegestuetzen zu machen. Denn was die anderen machen sollen hat er nicht weiter praezisiert und damit güldet noch die letzte Aussage. 😉Abgesehen davon werden nicht alle nicht-5er gleichzeitig gehen, sondern erst diejenigen, die offensiv veranlagt sind und aus jeden Vorteil, den sie fuer sich sehen, erstmal Provit zu schlagen versuchen. Diskutieren kann man hinterher ja immer noch (im uebertragenen Sinn mit dem Richter)... Das fuehrt zum aetzenden Zwang des Staates, jeden Mist bis ins letzte Detail vorgeben zu muessen, statt sich auf den "gesunden Menschenverstand" der Mitbuerger verlassen zu koennen. Das wiederum trainiert alle, sich keine Gedanken mehr machen zu muessen, wie man sich in welcher Situatuon richtig verhaelt, weil eh alles vorgegeben ist.
Den Satz mit den 5ern wird sich uebrigens ein heutiger Lehrer hoffentlich hueten, ernsthaft auszusprechen. Denn dann hat er sicher von einem betroffenen Elternteil Post vom Rechtsanwalt im Briefkasten, wegen Verletzung des Datenschutzes... traurig, aber leider wahr.
Beim Bund war's so. Blaue Bändchen gegen rote Bändchen. Blaue Bändchen im Schützengraben, rote Bändchen als Angreifer. Wir liegen gut getarnt im Graben, flachgedrückt und regunslos. Der Feldwebel sagt: "Geh obi! Geh obi! Ich verstehe nicht, was er von mir will... Ich mache doch gerade alles richtig, liege flach wie ein Pfannkuchen und bewege mich nicht. Noch mal: " Geh obi! Geh obi!". Ich stehe also auf. Der wird ausfällig, ob ich denn kein Deutsch verstünde. Ich zucke mit den Schultern. Kollege, auch kein Oberbayer, aber mit mehr Spracherfahrung dort, zupft an meiner Hose. Immer noch im stehen wende ich mich zu ihm. Er sagt: "Du, 'obi' heisst hier 'runter'. Rauf heißt 'afi' ". Ich, immer noch im stehen zum Feldwebel: "Sie müssten doch erst Deutsch lernen, bevor Sie Befehle geben!", und dann legte ich mich wieder hin. Wer hatte Recht? Ich. Die Vorschriften sind eindeutig: Befehle sind in Hochdeutsch zu geben. Wer hat kein Wort mehr zu dem Fall verloren? Der betreffende Feldwebel. Keine Liegestützen, keine Extrastunden. Wäre ja auch schlecht gelaufen, gegen ihn. Die roten Bändchen haben die Aktion übrigens nicht bemerkt, obwohl die nur wenige zig Meter vor uns vorbeigelaufen sind.
Fazit: Recht ist, was niedergeschrieben ist. Alles Andere kommt auch vor, ist aber nicht sauber.
Wir sind uns einig, dass ein Blitzer zwischen dem Ortsschild und dem 70er ein Hirnriss ist. Jemand gehört dafür gestraft.
Entweder die, die dort zu schnell sind, oder die, die das Schild SO aufstellen (also die Auftraggeber).
Zitat:
@Bahnfrei schrieb am 7. Januar 2017 um 13:37:41 Uhr:
Zitat:
@azrazr schrieb am 07. Jan. 2017 um 12:56:46 Uhr:
Rasertoleranz
Nicht jede Geschwindigkeitsueberschreitung stempelt einen Fahrer als Raser ab (was doch gerne gemacht wird). (...)
Nicht? Schon mal an einem Sicherheitstraining teilgenommen? Schon ausprobiert, was bei 3 km/h Unterschied für Ergebnisse bei diversen Notmanövern rauskommen? Selbst die Einhaltung der ZHG kann Rasen sein, geschweige denn die Überschreitung!
Das ist ja was ich meine... Genau diese Toleranz ist gefährlich.
Die Abstände sind ein anderes Thema, aber in der Tat auch brisant.
Zitat:
Das ist ja was ich meine... Genau diese Toleranz ist gefährlich.
Dann lies deinen Text noch mal genau. Nicht die Toleranz ist gefährlich, sondern das Bewegen am physikalischen und fahrerischen Limit.
Raserei kann also sehr weit unterhalb, aber auch erst deutlich oberhalb eines Tempolimits beginnen.
Das worauf du abzielst ist lediglich die Linderung eventueller Unfallfolgen. Wollte man da schwere Verletzungen nahezu ausschliessen müsste man ein allgemeines Limit im Bereich 5-7km/h anordnen.