Verkehrszeichen
Hallo,
Nachdem ich jetzt schon ein paar mal an der angehängten Schilderkonstellation vorbeigefahren bin, würde ich dazu gerne mal Meinungen hören. Zu finden ist das Ganze auf der A3 - Frankfurt - Köln (und Gegenrichtung) müßte so Höhe Niedernhausen sein.
Generell gilt ja laut STVO, das Zusatzschilder immer für das direkt darüber angebrachte Schild gelten. Wenn man danach geht, dann bedeutet das Schild 100 km/h für alle, und 60 für LKW zwischen 22 und 6 Uhr Nachts.
Was nun bei mir zu Irritation führt: kurz vorher steht ein Schild, welches 120 km/h für alle von 22 bis 6 Uhr Morgens anzeigt - und damit ja zu dieser Uhrzeit quasi den "Geschwindigkeitstrichter" anzeigt der meistens eingesetzt wird um Tempolimits von "unbegrenzt" auf die gewünschte Geschwindikgkeit herzuführen - damit wäre ja die logische Schlußfolgerung, das auch die 100 nur zu der Zeit 22:00 - 6:00 gelten - wie seht ihr das?
Beste Antwort im Thema
Telefone sollen angeblich Reichweiten von über 100 Km haben ...
144 Antworten
Zitat:
@azrazr schrieb am 8. Januar 2017 um 23:11:14 Uhr:
Du hast vielleicht Probleme. Minderwertigkeitskomplexe? Deine Mama hatte Dich nicht lieb?
Hey komm schon. Ist ja nicht so, dass wir uns zum ersten Mal unterhalten. Ein bisschen Spaß muss schon auch sein.
OK :-)
Es gibt einfach zu viele Geistesgestörte hier, die außer einer unqualifizierten, persönlichen Schiene nichts auf die Reihe kriegen...
Ich bin von Seite 5 auf 10 gesprungen, weil mir deine unlogische Gesprächsführung in Kombination mit den komplett irrationalen Schlußfolgerungen auf den Sack ging. Offensichtlich ein sinnloses Unterfangen.
Ich bin nach wie vor der Meinung, daß nur die Schilder Tempolimits aufheben, die dafür vorgesehen sind. Ausnahme das Ortsschild.
Ich bin von Seite 5 auf 10 gesprungen, weil mir deine unlogische Gesprächsführung in Kombination mit den komplett irrationalen Schlußfolgerungen auf den Sack ging. Offensichtlich ein sinnloses Unterfangen.
Ich bin nach wie vor der Meinung, daß nur die Schilder Tempolimits aufheben, die dafür vorgesehen sind. Ausnahme das Ortsschild.
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Zitat:
@HairyOtter schrieb am 9. Januar 2017 um 19:08:40 Uhr:
Ich bin von Seite 5 auf 10 gesprungen, weil mir deine unlogische Gesprächsführung in Kombination mit den komplett irrationalen Schlußfolgerungen auf den Sack ging. Offensichtlich ein sinnloses Unterfangen.
Ich bin nach wie vor der Meinung, daß nur die Schilder Tempolimits aufheben, die dafür vorgesehen sind. Ausnahme das Ortsschild.
Dein doppelter Sprung in Ehren.
Was macht ein Kreisverkehrsschild?
Was macht ein neues Schild für ein neues Tempolimit, mit oder ohne Zusatzzeichen? Das vorherige Tempolimit aufheben, oder nicht?
Was, wenn es heißt 120 km/h, und es kommt ein Aufhebungszeichen für 80 km/h (oder umgekehrt)?
Ein Kreisverkehrsschild kündigt einen Kreisverkehr an und hebt das Tempo auf.
Ein neues Schild setzt ein neues Tempo, falls die Bedingung erfüllt ist. Sonst gilt das, was vorher war. Genau so funktionieren die LKW-Schilder auf der Autobahn. Habe ich keinen LKW, darf ich das fahren, was vorher war. Unabhängig davon verstehe ich den Textwirrwarr im zweiten Absatz nicht.
Hab ich noch nie erlebt und macht auf keinen Sinn. Ich würde dann garnichts machen.
Zitat:
@azrazr schrieb am 9. Januar 2017 um 19:16:17 Uhr:
Was macht ein Kreisverkehrsschild?
Der Kreisverkehr ist eine andere Fahrbahn, es passiert also das Gleiche, wie wenn man in eine andere Straße abbiegt => Ende der TL-Regelungen.
Zitat:
Was macht ein neues Schild für ein neues Tempolimit, mit oder ohne Zusatzzeichen? Das vorherige Tempolimit aufheben, oder nicht?
Wenn das neue Schild für mich gilt (dh wenn die Geltung nicht per Zusatzschild an Bedingungen geknüpft ist, die für mich gelten), dann hebt es das alte auf. Ein TL "bei Nässe" gilt bei Trockenheit nicht, man muss also so weiterfahren, als wäre es gar nicht da. Das heißt, vorheriges TL gilt weiter.
Zitat:
Was, wenn es heißt 120 km/h, und es kommt ein Aufhebungszeichen für 80 km/h (oder umgekehrt)?
Dann hat die Straßenmeisterei Mist gebaut, oder du hast vorher ein Schild übersehen...
Kann mich allerdings nicht erinnern, so was schon mal gesehen zu haben.
Zitat:
@azrazr schrieb am 9. Januar 2017 um 19:16:17 Uhr:
Was, wenn es heißt 120 km/h, und es kommt ein Aufhebungszeichen für 80 km/h (oder umgekehrt)?
Ist immer als Zeichen 278 bezeichnet (und hebt die aktuell gültige Geschwindigkeitsbeschränkung auf) und wäre eine Fehlbeschilderung.
Gruß Metalhead
Zitat:
@CV626 schrieb am 9. Januar 2017 um 19:33:50 Uhr:
[...] Ein TL "bei Nässe" gilt bei Trockenheit nicht, man muss also so weiterfahren, als wäre es gar nicht da. Das heißt, vorheriges TL gilt weiter. [...]
So, nochmal langsam zum Mitschreiben. Ein TL mit ZZ "20-6h" gilt von 6-20 Uhr nicht. Es ist sozusagen nicht da und das vorherige TL gilt weiter.
Beispiel: erst Strecken-TL, 50m weiter eingeschränktes TL
Das würde bedeuten, man darf dort am Tage auch nur 30 Fahren. Komisch. Wie ich schon weiter oben schrieb, ist diese Straße mittlerweile durchgängig mit 30 Strecke beschildert worden, dennoch gibt es woanders noch solche Stellen, jüngeren Datums sogar. Das lässt für mich weiterhin diese beiden Schlüsse zu:
1. Das Strecken-TL gilt weiter und die Straßenverkehrsbehörde hat diese Schilder aus Unkenntnis so schwachsinnig angeordnet.
2. Das Strecken-TL wird durch das eingeschränkte TL aufgehoben und @CV626 vertritt aus Unkenntnis den Standpunkt zu 1.
Die Behörde, die dem TE geantwortet hat, konnte das auch nicht klären, vielleicht wurde auch die Frage unglücklich formuliert. Also ich stehe immer noch genau so blöd da, wie am Anfang des Themas....
Zitat:
@Mischkolino schrieb am 9. Januar 2017 um 20:50:15 Uhr:
(...)
Die Behörde, die dem TE geantwortet hat, konnte das auch nicht klären, vielleicht wurde auch die Frage unglücklich formuliert. Also ich stehe immer noch genau so blöd da, wie am Anfang des Themas....
Dann versuch doch wenigstens gut auszusehen - wie ich das auch mache - eine andere Wahl haben wir angesichts des Behördenwahnsinns kaum.