Verkehrszeichen

Hallo,

Nachdem ich jetzt schon ein paar mal an der angehängten Schilderkonstellation vorbeigefahren bin, würde ich dazu gerne mal Meinungen hören. Zu finden ist das Ganze auf der A3 - Frankfurt - Köln (und Gegenrichtung) müßte so Höhe Niedernhausen sein.

Generell gilt ja laut STVO, das Zusatzschilder immer für das direkt darüber angebrachte Schild gelten. Wenn man danach geht, dann bedeutet das Schild 100 km/h für alle, und 60 für LKW zwischen 22 und 6 Uhr Nachts.

Was nun bei mir zu Irritation führt: kurz vorher steht ein Schild, welches 120 km/h für alle von 22 bis 6 Uhr Morgens anzeigt - und damit ja zu dieser Uhrzeit quasi den "Geschwindigkeitstrichter" anzeigt der meistens eingesetzt wird um Tempolimits von "unbegrenzt" auf die gewünschte Geschwindikgkeit herzuführen - damit wäre ja die logische Schlußfolgerung, das auch die 100 nur zu der Zeit 22:00 - 6:00 gelten - wie seht ihr das?

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Beste Antwort im Thema

Telefone sollen angeblich Reichweiten von über 100 Km haben ...

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Zitat:

@azrazr schrieb am 5. Januar 2017 um 16:08:33 Uhr:


"Im übrigen heben Ortsschilder (oder Ortsende) genausowenig auf, wie sie anordnen - in Österreich und in der Schweiz. Ausser, es gibt vorher keine Anordnung, dann ordnen Ortsschilder die 50 an, bzw. geben das Tempo frei. Es geht also noch verrückter als bei uns."

Fazit: Du nix kapiert.

Wenn irgendwo Tempo 60 steht, gilt das auch in den Ort hinein, und auch aus dem Ort hinaus. Dann nix 50 innerorts und nix 100 außerorts, sondern durchgehend 60 bis die 60 anderweitig aufgehoben sind.

Darf ich dir mal auf die Sprünge helfen.

Die Ortstafel(n) Beginn/Ende begrenzt erst mal die Geschwindikeit auf 50 im Ortsgebiet

Eine höhere Geschwindikeit auf der befindlichen Straße z.B. 60 wird durch eine Blechtafel mit rotem Rand und der Ziffer 60 kurz hinter der Ortstafel für diese Straße festgelegt.

Eine z.B. Geschwindikeitsbegrenzung vor der Ortstafel auf 70 wird an der Ortstafel meist aufgehoben.

Zitat:

@azrazr schrieb am 5. Januar 2017 um 16:08:33 Uhr:


"Im übrigen heben Ortsschilder (oder Ortsende) genausowenig auf, wie sie anordnen - in Österreich und in der Schweiz. Ausser, es gibt vorher keine Anordnung, dann ordnen Ortsschilder die 50 an, bzw. geben das Tempo frei. Es geht also noch verrückter als bei uns."

Fazit: Du nix kapiert.

Wenn irgendwo Tempo 60 steht, gilt das auch in den Ort hinein, und auch aus dem Ort hinaus. Dann nix 50 innerorts und nix 100 außerorts, sondern durchgehend 60 bis die 60 anderweitig aufgehoben sind.

Erst, wenn das allgemeine Aufhebungszeichen (oder die Aufhebung der ZHG) am Ortsschild angebracht ist, gilt innerorts Tempo 50, in dem Fall gilt nach Ortsende wieder Tempo 100 (bzw. 80 in der Schweiz). Wenn diese Aufhebung nicht beschildert war, dann gilt das Tempolimit (60, 40 oder was auch immer) also weiter und weiter und weiter... In guten wie in schlechten Zeiten, und alle allen Ortsschildern und Ortsende-Schildern vorbei, solange man natürlich auf der betroffenen Straße bleibt. Ab und zu wird es sogar freundlich wiederholt. Biegt man ab, gelten die 50 km/h - wie an der Grenze beschildert, es sei denn, es gibt ein Tempolimit am Ortsanfang, z.B. "40 km/h ausser an Vorrangstraßen". Dann ist auch nix mehr mit 50 km/h, wenn Du von der Vorrangstraße, auf der 60 km/h erlaubt war, abbiegst, selbst dann nicht, wenn dort an der Ecke kein 40 km/h Schild steht.

Du kannst natürlich weiterhin fahren wie Du willst - offenbar musst Du dafür nicht zahlen :-) Notfalls sagst Du dann:"Aber an der Grenze stand doch..." :-)

Ich halte mich lieber an die Regeln - sicher ist sicher.

Hallo,

oh, da habe ich doch tatsächlich "Ausser, es gibt vorher eine Anordnung, dann ordnen Ortsschilder die 50 an..." gelesen. Du hast aber keine geschrieben. Mea culpa.

Das ändert natürlich alles. Missverständnis meinerseits ausgeräumt; nix für ungut.

Auch wenn ich in Österreich trotzdem lieber ab Ortsschild 50 km/h fahre, obwohl davor 60 km/h angeordnet sind... ...und deshalb musste ich noch nie zahlen. ;-)

Grüße,

diezge

Zitat:

@diezge schrieb am 5. Januar 2017 um 17:53:45 Uhr:



Zitat:

@azrazr schrieb am 5. Januar 2017 um 16:08:33 Uhr:


"Im übrigen heben Ortsschilder (oder Ortsende) genausowenig auf, wie sie anordnen - in Österreich und in der Schweiz. Ausser, es gibt vorher keine Anordnung, dann ordnen Ortsschilder die 50 an, bzw. geben das Tempo frei. Es geht also noch verrückter als bei uns."

Fazit: Du nix kapiert.

Wenn irgendwo Tempo 60 steht, gilt das auch in den Ort hinein, und auch aus dem Ort hinaus. Dann nix 50 innerorts und nix 100 außerorts, sondern durchgehend 60 bis die 60 anderweitig aufgehoben sind.

Erst, wenn das allgemeine Aufhebungszeichen (oder die Aufhebung der ZHG) am Ortsschild angebracht ist, gilt innerorts Tempo 50, in dem Fall gilt nach Ortsende wieder Tempo 100 (bzw. 80 in der Schweiz). Wenn diese Aufhebung nicht beschildert war, dann gilt das Tempolimit (60, 40 oder was auch immer) also weiter und weiter und weiter... In guten wie in schlechten Zeiten, und alle allen Ortsschildern und Ortsende-Schildern vorbei, solange man natürlich auf der betroffenen Straße bleibt. Ab und zu wird es sogar freundlich wiederholt. Biegt man ab, gelten die 50 km/h - wie an der Grenze beschildert, es sei denn, es gibt ein Tempolimit am Ortsanfang, z.B. "40 km/h ausser an Vorrangstraßen". Dann ist auch nix mehr mit 50 km/h, wenn Du von der Vorrangstraße, auf der 60 km/h erlaubt war, abbiegst, selbst dann nicht, wenn dort an der Ecke kein 40 km/h Schild steht.

Du kannst natürlich weiterhin fahren wie Du willst - offenbar musst Du dafür nicht zahlen :-) Notfalls sagst Du dann:"Aber an der Grenze stand doch..." :-)

Ich halte mich lieber an die Regeln - sicher ist sicher.

Hallo,

oh, da habe ich doch tatsächlich "Ausser, es gibt vorher eine Anordnung, dann ordnen Ortsschilder die 50 an..." gelesen. Du hast aber keine geschrieben. Mea culpa.

Das ändert natürlich alles. Missverständnis meinerseits ausgeräumt; nix für ungut.

Auch wenn ich in Österreich trotzdem lieber ab Ortsschild 50 km/h fahre, obwohl davor 60 km/h angeordnet sind... ...und deshalb musste ich noch nie zahlen. ;-)

Grüße,

diezge

In dem Fall hast Du evtl. Ösis, die Dich von hinten ganz nah beglücken.

Nur - wenn Du am Ortsausgang Gas gibst, die 60 wurden aber nicht aufgehoben, und es gibt einen Blitzer - dann gibt es Post aus dem Alpenland :-)

Zitat:

@wkienzl schrieb am 5. Januar 2017 um 16:34:59 Uhr:



Zitat:

@azrazr schrieb am 5. Januar 2017 um 16:08:33 Uhr:


"Im übrigen heben Ortsschilder (oder Ortsende) genausowenig auf, wie sie anordnen - in Österreich und in der Schweiz. Ausser, es gibt vorher keine Anordnung, dann ordnen Ortsschilder die 50 an, bzw. geben das Tempo frei. Es geht also noch verrückter als bei uns."

Fazit: Du nix kapiert.

Wenn irgendwo Tempo 60 steht, gilt das auch in den Ort hinein, und auch aus dem Ort hinaus. Dann nix 50 innerorts und nix 100 außerorts, sondern durchgehend 60 bis die 60 anderweitig aufgehoben sind.


Darf ich dir mal auf die Sprünge helfen.
Die Ortstafel(n) Beginn/Ende begrenzt erst mal die Geschwindikeit auf 50 im Ortsgebiet
Eine höhere Geschwindikeit auf der befindlichen Straße z.B. 60 wird durch eine Blechtafel mit rotem Rand und der Ziffer 60 kurz hinter der Ortstafel für diese Straße festgelegt.
Eine z.B. Geschwindikeitsbegrenzung vor der Ortstafel auf 70 wird an der Ortstafel meist aufgehoben.

Etwas anderes habe ich auch nicht geschrieben.

Wenn die 70 NICHT aufgehoben wird, gilt das Tempo auch nach der Ortstafel. Wenn sie aufgehoben ist, dann gelten hinter der Ortstafel die 50 km/h. Das ist ja auch das Perfide.

Es kommt vor, dass man mit 60 in Orte hineindonnern darf, und mitten im Ort kommt die Aufhebung. Dann leider nix 100 km/h, sondern 50 km/h :-)

Und - man donnert mit 60 in die Ortschaft, im Ortskern steht die 60 erneut, dann kommt das Ortsende... Und die 60 gilt (leider) weiter!

An vielen Ortstafeln sind tatsächlich Aufhebnungsschilder - aber nicht an Allen! Und diese Aufhebungsschilder sind kein Zufall, denn die ZHG gilt sonst, anders als in Deutschland, tatsächlich über Ortstafeln hinweg, im "Guten" und im "Bösen"...

In Deutschland klebt das höhere Tempo tatsächlich am Ortsschild, oder knapp dahinter, wenn man schneller fahren darf. Spannend wären die Blitzer auf den 2 m zwischen Ortstafel und ZHG 60/70-Schild.... Ich bremse da knallhart auf 50 herunter (bzw. lasse ausrollen, bis ich das Ortsschild erreiche). Das sind typische Abzockfallen. Falls die Stadtkasse mal klemmt, ist dort schnell ein Blitzerfahrzeug hingestellt... Vorbereitet ist ja schon alles...

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Zitat:

@azrazr schrieb am 5. Januar 2017 um 22:07:58 Uhr:


[...] Spannend wären die Blitzer auf den 2 m zwischen Ortstafel und ZHG 60/70-Schild.... Ich bremse da knallhart auf 50 herunter (bzw. lasse ausrollen, bis ich das Ortsschild erreiche). Das sind typische Abzockfallen. Falls die Stadtkasse mal klemmt, ist dort schnell ein Blitzerfahrzeug hingestellt... Vorbereitet ist ja schon alles...

Meinst Du so etwas?

https://www.google.de/.../...qYH2mE7XaPPp8di8pzNyQQ!2e0!7i13312!8i6656

Dann würden die Beamten aber jedes Maß der Verhältnismäßigkeit überschreiten...

Zitat:

@azrazr schrieb am 5. Januar 2017 um 22:07:58 Uhr:



In Deutschland klebt das höhere Tempo tatsächlich am Ortsschild, oder knapp dahinter, wenn man schneller fahren darf. Spannend wären die Blitzer auf den 2 m zwischen Ortstafel und ZHG 60/70-Schild.... Ich bremse da knallhart auf 50 herunter (bzw. lasse ausrollen, bis ich das Ortsschild erreiche). Das sind typische Abzockfallen. Falls die Stadtkasse mal klemmt, ist dort schnell ein Blitzerfahrzeug hingestellt... Vorbereitet ist ja schon alles...

... und die Chancen, dass der geblitzte VT bei Einspruch Recht bekommt und der Bescheid aufgehoben würde, stünden bei nahezu 100% (zumindest falls er mit weniger als 60 bzw 70 geblitzt würde).

Es gibt ja schließlich auch schon das eine oder andere Gerichtsurteil bezüglich Blitzern gleich hinter dem Ortsschild. Einen gewissen Abstand sieht die Rechtsprechung da schon als erforderlich an, um die Angemessenheit zu wahren, und es sind wenn mich nicht alles täuscht etwas mehr als 2 oder 3 Meter...

W

Zitat:

@Mischkolino schrieb am 6. Januar 2017 um 11:13:51 Uhr:



Zitat:

@azrazr schrieb am 5. Januar 2017 um 22:07:58 Uhr:


[...] Spannend wären die Blitzer auf den 2 m zwischen Ortstafel und ZHG 60/70-Schild.... Ich bremse da knallhart auf 50 herunter (bzw. lasse ausrollen, bis ich das Ortsschild erreiche). Das sind typische Abzockfallen. Falls die Stadtkasse mal klemmt, ist dort schnell ein Blitzerfahrzeug hingestellt... Vorbereitet ist ja schon alles...

Meinst Du so etwas? https://www.google.de/.../...qYH2mE7XaPPp8di8pzNyQQ!2e0!7i13312!8i6656

Dann würden die Beamten aber jedes Maß der Verhältnismäßigkeit überschreiten...

GENAU so etwas! Die Beamten wären hier nicht vor Ort, sondern die zivilen, angelernten Bediener des Blitzfahrzeuges, das von der Stadt betrieben wird.

Ein Wink vom Stadtkämmerer und es geht los. Warum sonst wurde in eine weitere Stange mit Fundament investiert, wenn das Temposchild ebenso gut mit zwei Schrauben am Ortsschild befestigt werden kann?

Zitat:

@CV626 schrieb am 6. Januar 2017 um 17:31:53 Uhr:



Zitat:

@azrazr schrieb am 5. Januar 2017 um 22:07:58 Uhr:



In Deutschland klebt das höhere Tempo tatsächlich am Ortsschild, oder knapp dahinter, wenn man schneller fahren darf. Spannend wären die Blitzer auf den 2 m zwischen Ortstafel und ZHG 60/70-Schild.... Ich bremse da knallhart auf 50 herunter (bzw. lasse ausrollen, bis ich das Ortsschild erreiche). Das sind typische Abzockfallen. Falls die Stadtkasse mal klemmt, ist dort schnell ein Blitzerfahrzeug hingestellt... Vorbereitet ist ja schon alles...

... und die Chancen, dass der geblitzte VT bei Einspruch Recht bekommt und der Bescheid aufgehoben würde, stünden bei nahezu 100% (zumindest falls er mit weniger als 60 bzw 70 geblitzt würde).

Es gibt ja schließlich auch schon das eine oder andere Gerichtsurteil bezüglich Blitzern gleich hinter dem Ortsschild. Einen gewissen Abstand sieht die Rechtsprechung da schon als erforderlich an, um die Angemessenheit zu wahren, und es sind wenn mich nicht alles täuscht etwas mehr als 2 oder 3 Meter...

Warum soll es eine Angemessenheit beim Abstand vom Ortsschild geben? Sind Ortsschilder in etwa nur Richtwerte? Dann könnte ich mein Grundstück am Ortsrand ja auch um 200 m erweitern. Gäbe lockere 1400 qm Land dazu. Selbst Napoleon brauchte mehr Mühe für seine Landgewinne! Ich kann mich hingegen auf gültige Gerichtsurteile berufen, dass Orte plusminus 200m hinter dem Ortsschild anfangen? :-) Solchen Schwachsinn können nur Richter urteilen, die selbst Raser sind.

Oder Richter, die von Recht und Gesetz eine Spur mehr Ahnung haben als der User azrazr...

im Übrigen, spätestens bei dem von dir diskutierten Fall (70 - Schild 2 Meter hinter Ortsschild) braucht es nun wirklich keinen "Raser" als Richter, um eine Verwarnung bei Tempo 70 zu kippen. Da reicht schon eine Portion gesunder Menschenverstand...

Zitat:

@CV626 schrieb am 6. Januar 2017 um 22:20:20 Uhr:


Oder Richter, die von Recht und Gesetz eine Spur mehr Ahnung haben als der User azrazr...

im Übrigen, spätestens bei dem von dir diskutierten Fall (70 - Schild 2 Meter hinter Ortsschild) braucht es nun wirklich keinen "Raser" als Richter, um eine Verwarnung bei Tempo 70 zu kippen. Da reicht schon eine Portion gesunder Menschenverstand...

Und wo ist die Portion gesunder Menschenverstand beim Aufstellen solcher Beschilderungen?

Nein. Der ist NICHT da. Wer so einen Schwachsinn produziert, wer so einen Schwachsinn zulässt, der wird diesen Schwachsinn GENAU jenen zum Verhängnis werden lassen, der an den "gesunden Menschenverstand" glaubt.

Rechtslage und gesunder Menschenverstand haben nichts mit einander zu tun. Und wenn Richter, die Ahnung von Recht haben sollen, dort anders urteilen, als VOLLES Verwarnungsgeld, haben die zwar Ahnung von Recht, aber noch viel mehr von Rechtsbeugung. Denn die Vorschrift ist an der Stelle absolut eindeutig. Sie ist sinnlos, aber eindeutig.

Sinnlose Vorschriften werden bereits jetzt für Recht erklärt. Wie war das Urteil mit dem Tempolimit und dem Zusatzschild der Schneeflocke - mitten im Sommer? Gesunder Menschenverstand? Gesund - möglich. Menschenverstand - unmöglich.

Aber die mit viel Ahnung, wie Du, setzen genau auf diesen gesunden Menschenverstand. Dein Grundvertrauen möchte ich haben...

Naja, genug Grundvertrauen, um keine Angst zu haben, wegen so einem Mist, wie du ihn hier beschreibst, eine Strafe zu bekommen, habe ich in der Tat.

Davon abgesehen ist "Rechtsbeugung" nicht definiert als "Auslegung des Gesetzes, die nicht mit der Rechtsauffassung des MT-Users 'azrazr' übereinstimmt". Aber das nur nebenbei.

Zitat:

@azrazr schrieb am 6. Januar 2017 um 23:19:10 Uhr:



Zitat:

@CV626 schrieb am 6. Januar 2017 um 22:20:20 Uhr:


Oder Richter, die von Recht und Gesetz eine Spur mehr Ahnung haben als der User azrazr...

im Übrigen, spätestens bei dem von dir diskutierten Fall (70 - Schild 2 Meter hinter Ortsschild) braucht es nun wirklich keinen "Raser" als Richter, um eine Verwarnung bei Tempo 70 zu kippen. Da reicht schon eine Portion gesunder Menschenverstand...

Und wo ist die Portion gesunder Menschenverstand beim Aufstellen solcher Beschilderungen?

Der besagt eben, dass auf Grund des Ortsschildes zwar Grunsätzlich Tempo 50 (Innerorts) ist.

Für diese Straße aber abweichend eine max. Geschwindikeit von 70 gefahren werden

darf

.

Zitat:

@wkienzl schrieb am 7. Januar 2017 um 07:23:19 Uhr:



Zitat:

@azrazr schrieb am 6. Januar 2017 um 23:19:10 Uhr:


Und wo ist die Portion gesunder Menschenverstand beim Aufstellen solcher Beschilderungen?


Der besagt eben, dass auf Grund des Ortsschildes zwar Grunsätzlich Tempo 50 (Innerorts) ist.
Für diese Straße aber abweichend eine max. Geschwindikeit von 70 gefahren werden darf.

Fals h ,Schilder mit Rotem Runden Rand und die Zahl 50 in der Mitte mit dem besaguen Zusatzschild ( wenn es Nass,Glatt, oder Baustelle ist,)bedeuten das max.50 km/h gefahren werden darf und nicht schneller 😉

Hier für noch etwas Lesestoff die, die noch nicht genug vom gesunden Menschenverstand haben.

http://www.focus.de/.../...hlands-lukrativster-blitzer_id_6453196.html

Und viel Glück beim Vetrauen darauf, dass die Gerichte Widersprüche gegen solche Bescheide unterstützen!

Zitat:

@CV626 schrieb am 7. Januar 2017 um 00:20:56 Uhr:


Naja, genug Grundvertrauen, um keine Angst zu haben, wegen so einem Mist, wie du ihn hier beschreibst, eine Strafe zu bekommen, habe ich in der Tat.

Davon abgesehen ist "Rechtsbeugung" nicht definiert als "Auslegung des Gesetzes, die nicht mit der Rechtsauffassung des MT-Users 'azrazr' übereinstimmt". Aber das nur nebenbei.

Meine Rechtsauffassung wurde mir von der StVO vorgegeben, dass innerorts die ZHG 50 km/h ist, sofern nichts anderes bezeichnet ist.

Wenn Dein (zweifelhaft) gesunder Menschenverstand darauf vertraut, einen Richter zu finden, der Dir eine Extrawurst brät (Rechtsbeugung), Dir also ein Gefälligkeitsurteil schenkt, dass speziell an jener Stelle, wo Dein gesunder Menschenverstand versagt hat, die ZHG innerorts ohne weiterer Bezeichnung 70 km/h sei, dann habt Ihr zwei natürlich die richtige Rechtsauffassung eurer Phantasiewelt. Sie ist zwar durch nichts belegt, ausser Eurem gesunden Menschenverstand, ein azrazr kann aber die Geheimnisse Eurs speziellen, gesunden Menschenverstandes natürlich nicht nachvollziehen.

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