Verkehrszeichen
Hallo,
Nachdem ich jetzt schon ein paar mal an der angehängten Schilderkonstellation vorbeigefahren bin, würde ich dazu gerne mal Meinungen hören. Zu finden ist das Ganze auf der A3 - Frankfurt - Köln (und Gegenrichtung) müßte so Höhe Niedernhausen sein.
Generell gilt ja laut STVO, das Zusatzschilder immer für das direkt darüber angebrachte Schild gelten. Wenn man danach geht, dann bedeutet das Schild 100 km/h für alle, und 60 für LKW zwischen 22 und 6 Uhr Nachts.
Was nun bei mir zu Irritation führt: kurz vorher steht ein Schild, welches 120 km/h für alle von 22 bis 6 Uhr Morgens anzeigt - und damit ja zu dieser Uhrzeit quasi den "Geschwindigkeitstrichter" anzeigt der meistens eingesetzt wird um Tempolimits von "unbegrenzt" auf die gewünschte Geschwindikgkeit herzuführen - damit wäre ja die logische Schlußfolgerung, das auch die 100 nur zu der Zeit 22:00 - 6:00 gelten - wie seht ihr das?
Beste Antwort im Thema
Telefone sollen angeblich Reichweiten von über 100 Km haben ...
144 Antworten
Zitat:
@darkvader schrieb am 3. Januar 2017 um 09:58:53 Uhr:
Hier die offizielle Aussage von Mobil Hessen zur Beschilderung:vielen Dank für Ihre E-Mail vom 31.12.2016 die Beschilderung auf der A3 im Bereich Auringen zwischen der Anschlussstelle Wiesbaden-Niedernhausen und dem Wiesbadener Kreuz betreffend.
Auf diesem Streckenabschnitt der A3 wurden bei lärmtechnischen Berechnungen Grenzwerte erreicht, die eine Geschwindigkeitsbeschränkung aus Lärmschutzgründen erforderlich machen. Daher gilt dort das Tempolimit von 60 km/h
für LKW und 100 km/h für PKW in den Nachtstunden (von 22-06 Uhr). Das StVO Verkehrszeichen 1040-30 (Schild "22-6 h"😉 gilt für beide am Pfosten angebrachten Vorschriftszeichen. Das heißt, auch für PKW gilt das Tempolimit nur nachts.Eine separate Aufstellung für PKW und LKW an aneinander folgenden Standorten würde wegen der Anzahl der Aufstellorte (Wiederholung jede 1000m) und unter Berücksichtigung der bestehenden Beschilderung (u.a. StVO VZ 277 "Überholverbot"😉 zu einer erhöhten Unübersichtlichkeit der gesamten StVO-Kleinbeschilderung führen.
Wir hoffen, Ihnen mit diesen Informationen weitergeholfen zu haben und stehen für Rückfragen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
im Auftrag
Nur... hebt ein 60 km/h von 22-6h ein 120-er Schild von einigen Metern vorher auf, falls wir gerade Mittagszeit bei hellichtem Tag haben? IMO ist diese Frage nicht beantwortet...
Zitat:
@Bahnfrei schrieb am 3. Januar 2017 um 19:07:09 Uhr:
Diese Frage wurde vom TE auch gar nicht gestellt, also konnte sie auch nicht beantwortet werden.
Hallo,
diese zweite Frage tauchte aber Verlauf der Diskussion auf und diese zweite Frage ist in der Tat noch nicht beantwortet.
Grüße,
diezge
arzazr,
falls du so eine Stelle kennst, kannst du dich ja mal hinter dem 60-Schild mit >120 blitzen lassen, Einspruch einlegen, notfalls vor Gericht, und uns dann erzählen, wie es ausgegangen ist... 😉
...ich würde es allerdings lassen.
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Ich werde es tun. Aber ich bleibe sicherheitshakber unter der Punktegrenze, da ich zunehmend den Verdacht auf politische Gefälligkeitsjustiz bei uns hege.
Die A3 zwischen Idstein und Königsforst ist durchseucht mit diesen Stellen. Da aber dort irrsinnig schlecht und ordnjngswidrig gefahren wird, nehme ich nicht an, dass es tatsächlich Kontrollen gibt.
Und ich fahre die Stelle selten...
Mal sehen, ob ich auf meinen Stammstrecken um die A96, A7, A8, A6 etwas Sinnvolles finde...
Zitat:
@Bahnfrei schrieb am 3. Januar 2017 um 19:07:09 Uhr:
Diese Frage wurde vom TE auch gar nicht gestellt, also konnte sie auch nicht beantwortet werden.
Korrekt. Ich wollte den Sachverhalt nur mal angesprochen haben :-)
-http://www.frag-einen-anwalt.de/...ndigkeitsbegrenzungen--f244460.html
Anmerkung meinerseits: wenn ein Tempo 100 wegen Straßenschäden durch ein Schild 100 bei Nässe nicht aufgehoben wird, kann so ein Streckenverbot auch nicht aufgehoben werden durch:
- Aufhebungszeichen für alle Begrenzungen
- Ortsschild
- eine Baustelle mit Begrenzung auf z.B 50, mehr oder weniger...
- einem Kreisverkehr, der dort zwischendurch eingebaut wurde
- usw.
Fazit: Bullshit.
Die 3000 m sind bei einem neuen Schild zu Ende, selbst, wenn es nur 100 m bis dahin sind. Alles Andere wäre schwer kriminell.
Dass die Justiz gerne gegen den Bürger urteilt, schließlich geht es um Geld, ist allerdings ebenfalls anzunehmen, da hat der Rechtsanwalt Recht.
P.S: was, wenn in einer Zone 30 an einer Baustelle 40 km/h beschildert ist, oder in einer Zone 10, plötzlich Tempo 30 an der Baustelle gilt? Bauarbeiter sind ja manchmal erschreckend denkbehindert... Zumal sie meist gar nichts mit Deutschland zu tun haben....
Die Frage ist doch nur - wie wirkt das Zusatzschild?
Ich sage: Das Zusatzschild "Bei Nässe" bedeutet, dass das dazugehörige Tempolimit-Schild nur dann gilt, wenn Nässe herrscht, und ansonsten nicht. Bei Trockenheit ist also so zu fahren, als sei das Schild gar nicht da, das vorherige TL gilt also weiter.
Und so ist es offenbar von der Behörde, die die Schilder auf der Autobahn aufgestellt hat, auch gemeint. Was ist daran denn bitteschön "schwer kriminell"? Kein Mensch, nicht mal du, glaubt doch im Ernst, dass die Behörde die Absicht hatte, das ürprüngliche TL ein paar hundert Meter weiter ungültig werden zu lassen.
Die anderen Fälle sind anders. Ein 30km/h-Schild ohne Zusatzschild gilt, und macht alle vorherigen Tempolimits ungültig, egal ob höher oder niedriger. Ein "Ende aller Streckenverbote" - beendet alle Streckenverbote (duh!), auch solche "bei Regen" oder "nur für Lkw". Beim Ortsschild bin ich mir nicht sicher. Irgendwo habe ich gelesen, dass es Tempolimits aufhebt (nicht aber Überholverbote), aber ich finde gerade keine Quelle.
PS. Ich sehe gerade, dass du einen anderen Fall diskutierst als den davor behandelten. davor ging es ja immer um erst erst 120 generell, dann 80 bei Nässe. Darauf bezog sich mein Beitrag oben.
Der Fall, den der RA diskutiert, liegt ja wieder anders, bei erst 100 generell und dann 100 bei Nässe ist die Sache, wie der RA schon sagt, in der Tat äußerst uneindeutig. Da würde ich mir eventuell auch eine Klage überlegen, wenn ich betroffen wäre.
Wenn ein Schild nur einen Teil der Verkehrsteilnehmer einschränkt, gilt diese Einschränkung nicht für die anderen. Es ist absolut logisch, daß ein Nässeschild nicht die Geschwindigkeit aufhebt. Dazu gibt es ja die anderen Schilder, wie das mit den Querstreifen.
T
Zitat:
@CV626 schrieb am 4. Januar 2017 um 15:56:49 Uhr:
Die Frage ist doch nur - wie wirkt das Zusatzschild?Ich sage: Das Zusatzschild "Bei Nässe" bedeutet, dass das dazugehörige Tempolimit-Schild nur dann gilt, wenn Nässe herrscht, und ansonsten nicht. Bei Trockenheit ist also so zu fahren, als sei das Schild gar nicht da, das vorherige TL gilt also weiter.
Und so ist es offenbar von der Behörde, die die Schilder auf der Autobahn aufgestellt hat, auch gemeint. Was ist daran denn bitteschön "schwer kriminell"? Kein Mensch, nicht mal du, glaubt doch im Ernst, dass die Behörde die Absicht hatte, das ürprüngliche TL ein paar hundert Meter weiter ungültig werden zu lassen.
Die anderen Fälle sind anders. Ein 30km/h-Schild ohne Zusatzschild gilt, und macht alle vorherigen Tempolimits ungültig, egal ob höher oder niedriger. Ein "Ende aller Streckenverbote" - beendet alle Streckenverbote (duh!), auch solche "bei Regen" oder "nur für Lkw". Beim Ortsschild bin ich mir nicht sicher. Irgendwo habe ich gelesen, dass es Tempolimits aufhebt (nicht aber Überholverbote), aber ich finde gerade keine Quelle.
Recht gilt nicht, wie es gemeint ist, sondern so, wie es geschrieben ist.
Wenn die Behörde nach einem 120-er Schild bei Nässe 80 anordnet, dann ist sie verpflichtet, die 120 zu wiederholen, und kann auf demselben Mast die 80 bei Nässe anordnen. Entfällt die Wiederholung, ist die Tempobegrenzung hinfällig. Rein von der Gültigkeit der Beschilderung ist das Fakt. Dass es anders "gemeint" ist, dürfte offensichtlich sein. Nur, als Bürger bist Du nicht berechtigt, es gut zu meinen. Du könntest bei Rot über die Ampel rasen "das war gut gemeint, denn ich wollte die Umwelt durch unnötiges Bremsen und Beschleunigen nicht belasten. Es kam ja niemand sonst über diese Ampel, warum sollte ich also anhalten? Damit habe ich auch zur Reduzierung der Feinstab- und NOx-Belastung beigetragen, und damit der Stadt Milliardenstrafen durch die EU erspart." Gute Argumentation, nicht?
Nein. In einem Rechtstaat gilt nur, was rechtlich festgelegt ist. In einem Willkürstaat ist alles verboten, ausser, was erlaubt ist.
Was Du sonst schreibst, kst widersprüchlich. Wenn ein Tempo 30 mit Zusatz 3000 m beschildert ist, und danach ein Ende aller Streckenverbote, warum sollen die 30 nicht mehr gelten, wenn sie dann doch gelten in dem Fall, dass da kein Ende aller Streckenverbote, sondern ein neues Gebot hängt, z.B. 50 bei Nässe während es trocken ist?
Im übrigen heben Ortsschilder (oder Ortsende) genausowenig auf, wie sie anordnen - in Österreich und in der Schweiz. Ausser, es gibt vorher keine Anordnung, dann ordnen Ortsschilder die 50 an, bzw. geben das Tempo frei. Es geht also noch verrückter als bei uns.
Zitat:
@HairyOtter schrieb am 4. Januar 2017 um 19:28:49 Uhr:
Wenn ein Schild nur einen Teil der Verkehrsteilnehmer einschränkt, gilt diese Einschränkung nicht für die anderen. Es ist absolut logisch, daß ein Nässeschild nicht die Geschwindigkeit aufhebt. Dazu gibt es ja die anderen Schilder, wie das mit den Querstreifen.
Warum soll das logisch sein?
Wenn der Lehrer sagt: "Alle Kinder bleiben jetzt im Raum", dann ist das so. Wenn er 5 min später sagt: "Nur die Kinder, die eine 5 geschrieben haben, müssen hier bleiben.", was machen die Anderen? Sie gehen.
Wenn die Behörde anordnet: alle fahren vmax 120 (LKW usw. Dürfen das auf Grund anderer Paragraphen ohnehin nicht), und anschließend anordnet, dass nur bei Regen 80 gefahren wird, warum soll ich bei Trockenheit nicht Gas geben?
Weil sich die Behörde zwecks korrekter Beschilderung ein 120-er Schild über der Anordnung der 80 bei Nässe gepart hat?
Der Lehrer müsste dann sagen: alle bleiben hier, aber die mit der 5 in der Arbeit kriegen eine Zusatzaufgabe". So wird ein Schuh draus.
UND: die korrekte Beschilderung GIBT es. In/um München habe ich sie gesehen.
120 km/h bei Trockenheit
80 km/h generell für alle ( auch für dje Strassen_Formel 1 Fahrer 😉😁 )bei Nässe/Gefahr und so weiter ...
Zitat:
@azrazr schrieb am 5. Januar 2017 um 10:52:24 Uhr:
Im übrigen heben Ortsschilder (oder Ortsende) genausowenig auf, wie sie anordnen - in Österreich und in der Schweiz. Ausser, es gibt vorher keine Anordnung, dann ordnen Ortsschilder die 50 an, bzw. geben das Tempo frei. Es geht also noch verrückter als bei uns.
Hallo,
diese "Anordnung" findest Du an einem großen Schild direkt an der Grenze. Oder auch im Internet.
Und da steht für Österreich und Schweiz:
Innerorts: 50 km/h
Außerorts: 100 km/h (Schweiz: 80 km/h)
Österreich: http://www.oeamtc.at/.../...chwindigkeiten-in-oesterreich+2500+1107147
Schweiz: http://www.ostfalen-spiegel.de/.../...B6chstgeschwindigkeiten.svg_.png
Grüße,
diezge
Ohne deinen ganzen Summs zu zitieren den du da bisher von dir gegeben hast und um es ganz kurz zu machen: Du liegst völlig daneben mit deiner Annahme! 😉
Wenn NACH einen 120 Schild eine Beschilderung folgt auf der bei Nässe 80 ausgewiesen wird, so hat das KEINE aufhebende Wirkung auf die 120 sondern es reguliert die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 120 für den Fall der Nässe auf 80 herunter.