Verkehrszeichen

Hallo,

Nachdem ich jetzt schon ein paar mal an der angehängten Schilderkonstellation vorbeigefahren bin, würde ich dazu gerne mal Meinungen hören. Zu finden ist das Ganze auf der A3 - Frankfurt - Köln (und Gegenrichtung) müßte so Höhe Niedernhausen sein.

Generell gilt ja laut STVO, das Zusatzschilder immer für das direkt darüber angebrachte Schild gelten. Wenn man danach geht, dann bedeutet das Schild 100 km/h für alle, und 60 für LKW zwischen 22 und 6 Uhr Nachts.

Was nun bei mir zu Irritation führt: kurz vorher steht ein Schild, welches 120 km/h für alle von 22 bis 6 Uhr Morgens anzeigt - und damit ja zu dieser Uhrzeit quasi den "Geschwindigkeitstrichter" anzeigt der meistens eingesetzt wird um Tempolimits von "unbegrenzt" auf die gewünschte Geschwindikgkeit herzuführen - damit wäre ja die logische Schlußfolgerung, das auch die 100 nur zu der Zeit 22:00 - 6:00 gelten - wie seht ihr das?

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Telefone sollen angeblich Reichweiten von über 100 Km haben ...

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Zitat:

@Bernd_Clio_III schrieb am 28. Dezember 2016 um 17:43:09 Uhr:



Da ist erstmal nix falsch dran - es ist maximal nur sinnbefreit, je kürzer der Abstand zwischen den Schildern ist 😉

Habe es jetzt nicht konkret gemessen - aber irgendwas um die 1.000 Meter würde ich sagen. Ich schreiib mal eine Mail - mal schauen ob was passiert :-)

Zitat:

@azrazr schrieb am 31. Dezember 2016 um 11:46:28 Uhr:



Zitat:

@diezge schrieb am 31. Dezember 2016 um 09:16:22 Uhr:


Hallo,

nein, denn die Ankündigung 80 km/h bei Nässe löst bei Trockenheit die vorher geltenden 120 km/h ja nicht auf. Das Schild ist bei Trockenheit so zu behandeln, als wenn es nicht existent wäre.

Nach der Aufhebung der 80 km/h bei Nässe kommt ja korrekterweise ein Stück weiter wieder 120 km/h. Kommt halt darauf an, wie weit "ein Stück weiter" ist. Zwei Kilometer wäre schlecht, 200 m voll in Ordnung.

Grüße,

diezge

Belege Deine Bahuptung bitte mit geltenden Rechtsnormen.

Hallo,

guckst Du StVO.

Eine bestehende Geschwindigkeitsbeschränkung kann nur durch die Zeichen 278, 282 oder durch eine neue Geschwindigkeitsbeschränkung aufgelöst werden. Ein Geschwindigkeitsbeschränkung mit Zusatz "bei Nässe" ist bei Trockenheit nicht gültig und stellt damit keine Auflösung dar, somit gilt die vorherige Geschwindigkeitsbegrenzung einfach weiter. Eigentlich völlig logisch, oder?

Grüße,

diezge

Zitat:

@mattalf schrieb am 31. Dezember 2016 um 09:49:44 Uhr:


Sollten die Schilder und deren Bedeutung nicht zum Grundwissen eines jeden Fuehrerscheininhabers gehoeren? Sicherlich gibts hier und da einen Schilderwald. Aber die vom TE geschilderte Aufstellung und Bedeutung der Schilder sollte jeder hier kennen und deuten koennen. Und zwar ohne jeden Zweifel.

Hallo Mattalf, sollte nich jeder trotzdem mit gesundem Menschenverstand am Straßenverkehr teilnehmen? Und wenn ihm etwas merkwürdig vorkommt mal fragen, ob andere das auch so sehen? Unterscheidet solche Kommunikation, Mitdenken, adaptieren und lernen nicht den Menschen vom anderen Lebewesen?
Nur weil diese Konstellation für sich betrachtet eindeutig Interpretiert werden kann, heißt es ja noch lange nicht, das er auch so gemeint ist?

Zum Grundwissen sollte dann zum Beispiel ja auch gehören, das in Deutschlnd eine Verordnung existiert, die im Normalfall eine Geschwindigkeitsherabsetzung in 20 Kilometer Schritten vorgibt. Und nur in Ausnahmefällen um 30. Dies gilt allerdings nicht für den Endwert - und genau diese Konstellation hätten wir hier ja tagsüber - eine Herabsetzung um 30 auf den Endwert.

Aso entschuldige bitte, das ich deine Zeit damit verschwendet habe, eine für dich Eindeutige Situation anzusprechen um zu entscheiden, ob ich mal bei den Behörden anklopfe oder nicht.

Einen guten Rutsch wünsche ich.

Zitat:

@diezge schrieb am 31. Dezember 2016 um 12:11:48 Uhr:



Zitat:

@azrazr schrieb am 31. Dezember 2016 um 11:46:28 Uhr:


Belege Deine Bahuptung bitte mit geltenden Rechtsnormen.

Hallo,

guckst Du StVO.

Eine bestehende Geschwindigkeitsbeschränkung kann nur durch die Zeichen 278, 282 oder durch eine neue Geschwindigkeitsbeschränkung aufgelöst werden. Ein Geschwindigkeitsbeschränkung mit Zusatz "bei Nässe" ist bei Trockenheit nicht gültig und stellt damit keine Auflösung dar, somit gilt die vorherige Geschwindigkeitsbegrenzung einfach weiter. Eigentlich völlig logisch, oder?

Grüße,

diezge

Deine Aussage ist nicht korrekt.

Streckengebote werden auch durch Wechsel der Straße beendet (Einfahrten, Ausfahrten, Abbiegen in einer Kreuzung, Kreisverkehr - lustig - hinter manchen Kreisverkehren sind tatsächlich Aufhebungsschilder :-D ), durch Ortsschilder, durch Schilder wie Kraftfahrstraße oder Autobahn aufgehoben, und durch Schilder zu anderen Geschwindigkeitsbegrenzungen.

Die Ungültigkeit eines Schildes "bei Nässe" zu erklären ist mutig. In der StVO lese ich nichts von ungültigen Schildern.

Vielmehr wird durch "80 bei Nässe" die 120 aufgehoben - weil Trockeheit herrscht, habe ich freie Fahrt.

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Zitat:

@diezge schrieb am 31. Dezember 2016 um 11:27:36 Uhr:


[...]
genau richtig! Auch von 6 - 20 Uhr sind hier 30 km/h angesagt. Das Zusatzschild 20 - 6 Uhr macht allerdings hier keinen Sinn. Aber es wurde ja, wie Du schon geschrieben hast, inzwischen berichtigt. [...]

Jetzt gilt dort durchgängig 30km/h. Es gab vorher einen stetigen Wechsel der Schilder: 30 nur nachts, 30 nur am Tage, 30 wegen Kindern, 30 Streckenverbot, das müßte auf den alten Steet View Bildern noch zu sehen sein. Das erhitzte seinerzeit sogar die Gemüter des Bezirksparlaments.

Aber ich kenne -wie erwähnt- noch mindestens eine ähnliche Stelle, da würde ich dann tagtäglich 20km/h zu schnell sein. Nicht nur ich, tausende andere auch. Bin jetzt wirklich etwas überrascht.

Zitat:

@azrazr schrieb am 31. Dezember 2016 um 08:45:23 Uhr:


Mal zwei blöde Fragen an die Runde....

Eins:
1. Standardsituation: z.B Begrenzung auf 120 km/h.
2. Dann plötzlich: 80 bei Nässe oder egal welches Zusatzschild.
3. Weiter hinten: Aufhebung der 80 (evtl. mit Zusatzschild "bei Nässe" - oder egal welches Zusatzschild)
4. Noch ein Stück weiter: wieder ein Schild 120 km/h

So plötzlich kommt mir der Gedanke: an Position 2 kann ich bei Trockenheit Vollgas geben.

Wieder ein Argument PRO aTL, da kann man sich den ganzen Schilderwald sparen (und die passenden Fragen dazu) 😉

Zitat:

@azrazr schrieb am 31. Dezember 2016 um 13:18:40 Uhr:



Zitat:

@diezge schrieb am 31. Dezember 2016 um 12:11:48 Uhr:


Hallo,

guckst Du StVO.

Eine bestehende Geschwindigkeitsbeschränkung kann nur durch die Zeichen 278, 282 oder durch eine neue Geschwindigkeitsbeschränkung aufgelöst werden. Ein Geschwindigkeitsbeschränkung mit Zusatz "bei Nässe" ist bei Trockenheit nicht gültig und stellt damit keine Auflösung dar, somit gilt die vorherige Geschwindigkeitsbegrenzung einfach weiter. Eigentlich völlig logisch, oder?

Grüße,

diezge

Deine Aussage ist nicht korrekt.

Streckengebote werden auch durch Wechsel der Straße beendet (Einfahrten, Ausfahrten, Abbiegen in einer Kreuzung, Kreisverkehr - lustig - hinter manchen Kreisverkehren sind tatsächlich Aufhebungsschilder :-D ), durch Ortsschilder, durch Schilder wie Kraftfahrstraße oder Autobahn aufgehoben, und durch Schilder zu anderen Geschwindigkeitsbegrenzungen.

Die Ungültigkeit eines Schildes "bei Nässe" zu erklären ist mutig. In der StVO lese ich nichts von ungültigen Schildern.

Vielmehr wird durch "80 bei Nässe" die 120 aufgehoben - weil Trockeheit herrscht, habe ich freie Fahrt.

Hallo,

stimmt, Du hast recht, aber nur zum Teil:
1. Ein- und Ausfahrten heben eine Geschwindigkeitsbeschränkung nicht auf wenn man nicht abbiegt. Wenn die Geschwindigkeitsbegrenzung nach einer Kreuzung nicht wiederholt wird gilt sie weiter. Grenzfall, gibt es aber tatsächlich. Beschreibung siehe hier: http://www.fahrtipps.de/frage/streckenverbot-aufhebung.php (bis zu "schwierige Fälle" scrollen)
2. Abbiegen Kreuzung/Kreisverkehr: Das habe ich vergessen. Nach dem Abbiegen beginnt ja eine neue Strecke.
3. Ortsschilder: Die habe ich auch vergessen.
4. Kraftfahrstraßenschild hebt gar nichts auf. Ein Beispiel wäre, wenn eine Kraftfahrstraße nur eine Fahrspur pro Richtung hat. Dann gelten natürlich weiterhin 100 km/h.
5. Genauso wenig das Autobahnschild. Beispiel bei mir in der Nähe: Bundesstraße mit zwei Fahrspuren pro Richtung und Geschwindigkeitsbeschränkung auf 120 km/h. Dann Wechsel zur Autobahn durch Schild. Die 120 km/h gelten weiter, weil sie nach einem Kilometer dann explizit aufgelöst werden. Grund: Gefährliche, kurze Auffahrt in einer Kurve.
6. Neue Geschwindigkeitsbeschränkung: Die hatte ich ja aufgeführt... ;-)

Die Aufhebung des allgemeinen Tempolimits von 100 km/h außerorts erfolgt nur durch die Anzahl der Fahrspuren:
- 2 Fahrspuren (je eine pro Richtung): 100 km/h für alle Fahrspuren.
- 3 Fahrspuren mit durchgezogener Linie (eine in eine Richtung und zwei in die andere): 100 km/h für alle Fahrspuren. Auch für die Richtung mit zwei Fahrspuren!
- 4 Fahrspuren mit durchgezogener Linie (zwei pro Richtung): Richtgeschwindigkeit 130 km/h
Oder eben anders lautende Geschwindigkeitsbeschränkungen.

Grüße und einen guten Rutsch,

diezge

Mein Beispiel ist aber verrückt.Bisher habe ich auch immer geglaubt, dass die langsamere Geschwindigkeit zu ignorieren ist, wenn die Bedingung auf dem Zusatzschild nicht zutrifft.

Dies entspräche aber nicht der Logik der Beschilderung.Schilder DÜRFEN nicht ignoriert werden,sie MÜSSEN befolgt werden.

Bedeutet... Wo "80 bei Nässe" beschildert ist, das Wetter aber trocken ist, die Fahrspuren baulich oder durch Dopellinie getrennt sind, dann ist Vollgas erlaubt -MUSS erlaubt sein.

Fakt:
Autobahn, freie Fahrt: es kommt "80 bei Nässe" und es ist trocken - weiter Vollgas.

Logisch:
Autobahn, 120 km/h: es kommt "80 bei Nässe" und es ist trocken - ich muss also nicht 80 fahren. Sondern? Warum 120? Das Gebot des Moments ist "80 bei Nässe" und ich fahre auf einer Autobahn (oder sonst einer Straße, wo man ohne weiterer Beschilderung frei fahren kann).Die 120 sehe ich durch die 80 bei Nässe aufgehoben. Neues Schild= neues Gebot. Eine Kombination von vorherigen und nachfolgenden Schildern gibt es nicht. Also: Vollgas....

Frohes Neues!

Übrigens habe ich mal gegooglet. Diese Diskussion, mit "hebt 80 bei Nässe die 120 auf?" Hat schon 2008 und 2011 mit genau diese Ergebnis bereits stattgefunden:
1. Nein, die 80 existieren bei Trockenheit nicht, das lernt man schon in der Fahrschule (Anm. D. Red: Fahrlehrer können auch Sch... reden....)
2. Die 80 bei Nässe bedeuten bei Trockenheit freie Fahrt, andernfalls müssten da drei Schilder stehen: 120 über 80 bei Nässe, dann und nur dann wäre bei Trockenheit die 120 angesagt. Ausprobieren will das aber niemand, und niemand habe je Blitzer in so einem Bereich installiert gesehen (Anm. D. Red.: ich habe eine Rechtschutzversicherung. Ich werde es ausprobieren, und ich hoffe, dass ich bei 40.000 km/Jahr irgendwann einmal "erwischt" werde)
3. Die Frage nach Urteilen oder sonstigen, schriftlichen Infos hat nur einer positjv beschieden, er habe das in einem Buch, das im Jura-Studium verwendet wird, mal so gelesen, in der aktuellen Ausgabe fände er aber den Eintrag nicht mehr (Anm. D. Red.: also entweder ist er nicht mehr da, oder steht woanders, oder der User hat ihn nicht mehr gefunden, obwohl er unverändert drin steht)

Also entweder rückt hier und heute jemand mit einem Urteil heraus, oder wir können endlos diskutieren. Meine Meinung: die Behörde MEINT hier die 120 beizubehalten, aber sie schildert das definitiv nicht aus. In manchen Gegenden ist die Drei-Schilder-Lösung aber Usus. Habe ich nämlich auch schon gesehen, und in einem Thread gab es auch Fotos davon. Bedeutet: entweder schlampen die Einen, oder die Anderen verprassen sinnlos Steuergelder. Ich schlage mich klar in die Gruppe, die festlegt, dass viele Behörden schlampen. Auf jener Ebene ist das Prassen nämlich noch gefährlich für die Karriere der Beteiligten. Entsprechend bestehender Gerichtsurteile, dass Verkehrsschilder, die nicht erkennbar sind, bzw. nicht (mehr) da sind, nicht gelten, sehe ich nur noch eins: freie Fahrt, falls nicht innerorts, in einer "Zone XX" oder anderweitig durch die Bauart der Straße begrenzt (dann eben 100 km/h Begrenzung).

Im Bereich 80 bei Nässe werden die 120 auf Grund besonderer "Gefahr" auf 80 reduziert.
Ist es trocken gelten durchgehend 120 so meine Interpretation.

Zitat:

@wkienzl schrieb am 1. Januar 2017 um 09:53:11 Uhr:


Im Bereich 80 bei Nässe werden die 120 auf Grund besonderer "Gefahr" auf 80 reduziert.
Ist es trocken gelten durchgehend 120 so meine Interpretation.

Willkommen in Gruppe 1. :-)

Zitat:

@azrazr schrieb am 1. Januar 2017 um 09:57:30 Uhr:



Zitat:

@wkienzl schrieb am 1. Januar 2017 um 09:53:11 Uhr:


Im Bereich 80 bei Nässe werden die 120 auf Grund besonderer "Gefahr" auf 80 reduziert.
Ist es trocken gelten durchgehend 120 so meine Interpretation.

Willkommen in Gruppe 1. :-)

So sehe ich des auch ...

Zitat:

@azrazr schrieb am 1. Januar 2017 um 03:00:04 Uhr:


Mein Beispiel ist aber verrückt.Bisher habe ich auch immer geglaubt, dass die langsamere Geschwindigkeit zu ignorieren ist, wenn die Bedingung auf dem Zusatzschild nicht zutrifft.

Dies entspräche aber nicht der Logik der Beschilderung.Schilder DÜRFEN nicht ignoriert werden,sie MÜSSEN befolgt werden.

Bedeutet... Wo "80 bei Nässe" beschildert ist, das Wetter aber trocken ist, die Fahrspuren baulich oder durch Dopellinie getrennt sind, dann ist Vollgas erlaubt -MUSS erlaubt sein.

Fakt:
Autobahn, freie Fahrt: es kommt "80 bei Nässe" und es ist trocken - weiter Vollgas.

Logisch:
Autobahn, 120 km/h: es kommt "80 bei Nässe" und es ist trocken - ich muss also nicht 80 fahren. Sondern? Warum 120? Das Gebot des Moments ist "80 bei Nässe" und ich fahre auf einer Autobahn (oder sonst einer Straße, wo man ohne weiterer Beschilderung frei fahren kann).Die 120 sehe ich durch die 80 bei Nässe aufgehoben. Neues Schild= neues Gebot. Eine Kombination von vorherigen und nachfolgenden Schildern gibt es nicht. Also: Vollgas....

Das war bisher auch meine Interpretation, bin jetzt aber etwas irritiert. Ich enthalte mich deshalb dem Beitritt zu einer Gruppe.🙂

Ein gesundes und gewaltfreies neues Jahr wünscht Mischkolino

Hier die offizielle Aussage von Mobil Hessen zur Beschilderung:

vielen Dank für Ihre E-Mail vom 31.12.2016 die Beschilderung auf der A3 im Bereich Auringen zwischen der Anschlussstelle Wiesbaden-Niedernhausen und dem Wiesbadener Kreuz betreffend.

Auf diesem Streckenabschnitt der A3 wurden bei lärmtechnischen Berechnungen Grenzwerte erreicht, die eine Geschwindigkeitsbeschränkung aus Lärmschutzgründen erforderlich machen. Daher gilt dort das Tempolimit von 60 km/h
für LKW und 100 km/h für PKW in den Nachtstunden (von 22-06 Uhr). Das StVO Verkehrszeichen 1040-30 (Schild "22-6 h"😉 gilt für beide am Pfosten angebrachten Vorschriftszeichen. Das heißt, auch für PKW gilt das Tempolimit nur nachts.

Eine separate Aufstellung für PKW und LKW an aneinander folgenden Standorten würde wegen der Anzahl der Aufstellorte (Wiederholung jede 1000m) und unter Berücksichtigung der bestehenden Beschilderung (u.a. StVO VZ 277 "Überholverbot"😉 zu einer erhöhten Unübersichtlichkeit der gesamten StVO-Kleinbeschilderung führen.

Wir hoffen, Ihnen mit diesen Informationen weitergeholfen zu haben und stehen für Rückfragen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen
im Auftrag

Denn müsste man nur noch guggen ob sich nachts auch jeder daran hält 😉

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