Verkehrszeichen-Deutung...
Hallo allerseits,
bin am rätseln, ob ich beiliegendes abgelichtetes Verkehrszeichen-Konglumerat korrekt deute...
- 100 km/h für alle von 22-6 Uhr
- 60 km/h für LKW >7,5t von 22-6 Uhr
Das '22-6 Uhr' gilt für das ganze Schild oder nur für LKW >7,5t?
Gesehen auf der A3 Höhe Medenbach am Wiesbadener Kreuz.
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@karnin schrieb am 3. Juni 2017 um 18:33:30 Uhr:
Sodele, Anfrage bei Hessen Mobil läuft, schaun' mer ma'...
Die Antwort von
Hessen MobilStraßen- und Verkehrsmanagement
- Büro des Regionalen Bevollmächtigten Rhein Main -
Zitat:
Sehr geehrte...,
vielen Dank für Ihre Anfrage im Zusammenhang einer Geschwindigkeitsbegrenzung im Zuge der A 3 zwischen Niedernhausen und Medenbach.
Seit dem 24.05.2017 ist eine Anpassung der Beschilderung im zuvor genannten Streckenabschnitt, gemäß des von Ihnen gesendeten Fotos, erfolgt. Grund hierfür war eine zuvor gestellte StVO-Kleinbeschilderung die Verkehrsteilnehmer in der Vergangenheit nicht immer folgerichtig interpretieren konnten.
Die neue Beschilderung besteht aus EINEM Schild mit Zusatzzeichen, womit sich das Zusatzzeichen somit auf das gesamt Schild bezieht. Daher gilt im Zeitraum von 22-6 Uhr Tempo 100 km/h für PKW sowie 60 km/h für LKW (aufgrund des LKWs Zusatzzeichen unter der der 60 km/h-Beschränkung).
Mit freundlichen Grüßen
im Auftrag...
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73 Antworten
Zitat:
@Mischkolino schrieb am 6. Juni 2017 um 21:01:40 Uhr:
Zitat:
@tomcat092004 schrieb am 6. Juni 2017 um 12:18:56 Uhr:
[...] Es gibt jedoch manchmal Schilderkombinationen, die nicht eindeutig sind bzw. nicht so schnell erfasst werden können und es einen Moment zum Überlegen braucht.
Dann mußt Du dringend zu einer Nachschulung![]()
Hier auf dem nördlichen Berliner Ring hat man das etwas anders gelöst:
http://www.a19-leiser-machen.de/.../343055_orig.jpg
Ist etwas schneller zu erfassen, wie ich finde.
Die angesprochenen Schilderkombinationen habe ich oft an Parkmöglichkeiten gesehen. Dort waren Ausnahmen von Ausnahmen an den Pfahl getackert und nun durfte man erstmal rausfinden, wer wann wo parken durfte.
Der Rest hat mir bisher keine Probleme gemacht. Eine Nachschulung hilft mir also nicht bzw. wäre vertane Zeit für beide Seiten oder willst du sie mir geben?
Ich bin Mitte Juli wieder in deiner Region. Ich komme gerne bei dir vorbei.
Zitat:
@tomcat092004 schrieb am 7. Juni 2017 um 07:09:15 Uhr:
Die angesprochenen Schilderkombinationen habe ich oft an Parkmöglichkeiten gesehen. Dort waren Ausnahmen von Ausnahmen an den Pfahl getackert und nun durfte man erstmal rausfinden, wer wann wo parken durfte.
Da muss ich direkt wieder an
diesen Threaddenken

Zitat:
@karnin schrieb am 6. Juni 2017 um 16:59:44 Uhr:
Zitat:
@karnin schrieb am 3. Juni 2017 um 18:33:30 Uhr:
Sodele, Anfrage bei Hessen Mobil läuft, schaun' mer ma'...
Die Antwort von
Hessen Mobil
Straßen- und Verkehrsmanagement
- Büro des Regionalen Bevollmächtigten Rhein Main -
Zitat:
@karnin schrieb am 6. Juni 2017 um 16:59:44 Uhr:
Zitat:
Sehr geehrte...,
vielen Dank für Ihre Anfrage im Zusammenhang einer Geschwindigkeitsbegrenzung im Zuge der A 3 zwischen Niedernhausen und Medenbach.
Seit dem 24.05.2017 ist eine Anpassung der Beschilderung im zuvor genannten Streckenabschnitt, gemäß des von Ihnen gesendeten Fotos, erfolgt. Grund hierfür war eine zuvor gestellte StVO-Kleinbeschilderung die Verkehrsteilnehmer in der Vergangenheit nicht immer folgerichtig interpretieren konnten.
Die neue Beschilderung besteht aus EINEM Schild mit Zusatzzeichen, womit sich das Zusatzzeichen somit auf das gesamt Schild bezieht. Daher gilt im Zeitraum von 22-6 Uhr Tempo 100 km/h für PKW sowie 60 km/h für LKW (aufgrund des LKWs Zusatzzeichen unter der der 60 km/h-Beschränkung).
Mit freundlichen Grüßen
im Auftrag...
Hessen mobil irrt sich hier entweder oder macht falsche Angaben, um vom eigenen Fehler abzulenken. Oder die Antwort ist frei erfunden, was ich hier eher vermute.
Grund: Ein Zusatzzeichen bezieht sich immer auf ein Verkehrszeichen, nicht auf ein Verkehrsschild! Das ist in der StVO so geregelt. Weiterer Grund: Es gibt kein Zusatzzeichen LKW, sondern das Zeichen bezieht sich auf Kfz einer bestimmten Masse, wurde ja schon alles ausgeführt in diesem Thread. Dritter Grund: Eine Behörde antwortet niemals in so kurzer Zeit.
Zitat:
@birscherl schrieb am 8. Juni 2017 um 12:09:15 Uhr:
Hessen mobil irrt sich hier entweder oder macht falsche Angaben, um vom eigenen Fehler abzulenken. Oder die Antwort ist frei erfunden, was ich hier eher vermute.
Grund: Ein Zusatzzeichen bezieht sich immer auf ein Verkehrszeichen, nicht auf ein Verkehrsschild! Das ist in der StVO so geregelt.
tausend Mal schon so gesehen... alle machens falsch und haben offenbar keine Ahnung, nur einer hier in MT weiß es besser als alle anderen...

wo bitte steht das
haargenauso in der StVO??
Vor allem: wo steht, dass Schilder mit mehreren Verkehrszeichen davon ausgenommen sind???
Wäre ja wohl wichtig, in diesem Fall den Sachverhalt - falls abweichend - eindeutig in der StVO zu regeln.
Bitte aber jetzt klar und auf Fakten basierend!
P.S.: warum soll eine Behörde nicht auch mal schnell reagieren?
Zitat:
@audijazzer schrieb am 8. Juni 2017 um 12:12:26 Uhr:
Zitat:
@birscherl schrieb am 8. Juni 2017 um 12:09:15 Uhr:
Hessen mobil irrt sich hier entweder oder macht falsche Angaben, um vom eigenen Fehler abzulenken. Oder die Antwort ist frei erfunden, was ich hier eher vermute.
Grund: Ein Zusatzzeichen bezieht sich immer auf ein Verkehrszeichen, nicht auf ein Verkehrsschild! Das ist in der StVO so geregelt.
tausend Mal schon so gesehen... alle machens falsch und haben offenbar keine Ahnung, nur der Kollege 'bischerl' weiß es ganz genau...
wo bitte steht das haargenau so in der StVO??
Vor allem: wo steht, dass Schilder mit mehreren Verkehrszeichen davon ausgenommen sind???
Wäre ja wohl wichtig, dies eindeutig in der StVO zu regeln.
Bitte aber jetzt klar und auf Fakten basierend!
P.S.: warum soll eine Behörde nicht auch mal schnell reagieren?
in der StVO steht das sich Zusatzschilder *
in der Regel* auf das unmittelbar darüber befindliche Verkehrszeichen beziehen.
So klar ist die StVO in der Beziehung eben nicht und die Behörde hat durch die Zusammenfassung der Verkehrszeichen auf einem Schild schon genug zur Verständlichkeit beigetragen.
Dieses *in der Regel*wird hier meist ignoriert, gib aber der Behörde den Ermessensspielraum.
Zitat:
@audijazzer schrieb am 8. Juni 2017 um 12:12:26 Uhr:
Zitat:
@birscherl schrieb am 8. Juni 2017 um 12:09:15 Uhr:
Hessen mobil irrt sich hier entweder oder macht falsche Angaben, um vom eigenen Fehler abzulenken. Oder die Antwort ist frei erfunden, was ich hier eher vermute.
Grund: Ein Zusatzzeichen bezieht sich immer auf ein Verkehrszeichen, nicht auf ein Verkehrsschild! Das ist in der StVO so geregelt.
tausend Mal schon so gesehen... alle machens falsch und haben offenbar keine Ahnung, nur einer hier in MT weiß es besser als alle anderen...![]()
wo bitte steht das haargenau so in der StVO??
Vor allem: wo steht, dass Schilder mit mehreren Verkehrszeichen davon ausgenommen sind???
Wäre ja wohl wichtig, in diesem Fall den Sachverhalt - falls abweichend - eindeutig in der StVO zu regeln.
Bitte aber jetzt klar und auf Fakten basierend!
P.S.: warum soll eine Behörde nicht auch mal schnell reagieren?
Einfach in die StVO schauen, dort steht Verkehrszeichen und nicht Verkehrsschild.
Zitat:
@birscherl schrieb am 8. Juni 2017 um 15:50:36 Uhr:
Zitat:
@audijazzer schrieb am 8. Juni 2017 um 12:12:26 Uhr:
tausend Mal schon so gesehen... alle machens falsch und haben offenbar keine Ahnung, nur einer hier in MT weiß es besser als alle anderen...![]()
wo bitte steht das haargenau so in der StVO??
Vor allem: wo steht, dass Schilder mit mehreren Verkehrszeichen davon ausgenommen sind???
Wäre ja wohl wichtig, in diesem Fall den Sachverhalt - falls abweichend - eindeutig in der StVO zu regeln.
Bitte aber jetzt klar und auf Fakten basierend!
P.S.: warum soll eine Behörde nicht auch mal schnell reagieren?
Einfach in die StVO schauen, dort steht Verkehrszeichen und nicht Verkehrsschild.
Einfach in die StVO schauen, dort steht
IN DER REGEL(wie jojo1956 ja bereits korrekt angemerkt hat

)
Richtig. Weiterhin steht dort aber immer noch Verkehrszeichen und nicht Verkehrsschild, daher ist der Bezug klar: nämlich auf das Verkehrszeichen und nicht auf das Verkehrsschild.
Eine offizielle Stellungnahme einer Behörde würde daher auch nicht auf ein Schild verweisen.
Zitat:
@birscherl schrieb am 8. Juni 2017 um 19:04:32 Uhr:
Richtig. Weiterhin steht dort aber immer noch Verkehrszeichen und nicht Verkehrsschild, daher ist der Bezug klar: nämlich auf das Verkehrszeichen und nicht auf das Verkehrsschild.
Eine offizielle Stellungnahme einer Behörde würde daher auch nicht auf ein Schild verweisen.
Und wie soll ein Verkehrszeichen ohne Schild auf das es aufgemalt ist existieren ?
Man könnte das Verkehrszeichen dann direkt auf den Mast aufdrucken - was aber der Lesbarkeit Abbruch tut.
Für mich wird diese Diskussion langsam zu *deutsch *.
Head up display - da brauchst du keine Verkehrsschilder mehr.
Mal im Ernst, ist doch tatsächlich der Streit um des Kaisers Bart. Wie ich oben schon schrieb, kommt erst das 120 mit dem Zusatzschild - dann das 100/60 mit dem Zusatzschild. Nennt man Geschwindigkeitstrichter und das macht für mich das ziemlich eindeutig. Schutz der Nachtruhe von Has und Igel oder sonstigen Anwohnern. Außerhalb des Zeitrahmen gilt dann freie Fahrt (falls nicht ein anderes Schild das wieder verbietet).
Zitat:
@jojo1956 schrieb am 8. Juni 2017 um 19:48:51 Uhr:
Zitat:
@birscherl schrieb am 8. Juni 2017 um 19:04:32 Uhr:
Richtig. Weiterhin steht dort aber immer noch Verkehrszeichen und nicht Verkehrsschild, daher ist der Bezug klar: nämlich auf das Verkehrszeichen und nicht auf das Verkehrsschild.
Eine offizielle Stellungnahme einer Behörde würde daher auch nicht auf ein Schild verweisen.
Und wie soll ein Verkehrszeichen ohne Schild auf das es aufgemalt ist existieren ?
Man könnte das Verkehrszeichen dann direkt auf den Mast aufdrucken - was aber der Lesbarkeit Abbruch tut.
Für mich wird diese Diskussion langsam zu *deutsch *.

zutreffend!
Verkehrszeichen versus Schild...

Langsam nimmt das hier absurde Züge an!
Ein Verkehrszeichen ist IMMER - zumindest physisch - auch ein Schild, ja was denn sonst, bitteschön??
Daher: nicht so verquer um die Ecke denken..einfach mal den gesunden Menschenverstand bemühen!
Richtig, ziemlich "deutsch" ... solche Debatten kanns auch nur unter deutschen Verkehrsteilnehmern geben..
Nö, gibt ja auch auf die Straße "gemalte" Verkehrszeichen (Geschwindigkeit), und das wären dann keine Schilder . Darfst du sogar drüber fahren, was bei den anderen Schildern dir übel genommen wird.
Zitat:
@PeterBH schrieb am 8. Juni 2017 um 20:19:08 Uhr:
Nö, gibt ja auch auf die Straße "gemalte" Verkehrszeichen (Geschwindigkeit), und das wären dann keine Schilder. Darfst du sogar drüber fahren, was bei den anderen Schildern dir übel genommen wird.
Nun Bitte nicht noch weiter damit
.....die auf die Strasse gemalten Kunstwerke sind keine Verkehrszeichen sondern Hinweise auf Verkehrszeichen.
Zitat:
@jojo1956 schrieb am 8. Juni 2017 um 20:25:33 Uhr:
[...] .....die auf die Strasse gemalten Kunstwerke sind keine Verkehrszeichen sondern Hinweise auf Verkehrszeichen.
Da irrst Du. Sogar Fahrbahnmarkierungen sind Verkehrszeichen.
Du bist gemein, mit dir spiel ich nicht mehr. Alter Spielverderber du.....Gönnst mir kein bisschen Spaß.