Verkehrszeichen-Deutung...

Hallo allerseits,

bin am rätseln, ob ich beiliegendes abgelichtetes Verkehrszeichen-Konglumerat korrekt deute...

- 100 km/h für alle von 22-6 Uhr
- 60 km/h für LKW >7,5t von 22-6 Uhr

Das '22-6 Uhr' gilt für das ganze Schild oder nur für LKW >7,5t?

Gesehen auf der A3 Höhe Medenbach am Wiesbadener Kreuz.

A3-medenbach
Beste Antwort im Thema

Zitat:

@karnin schrieb am 3. Juni 2017 um 18:33:30 Uhr:


Sodele, Anfrage bei Hessen Mobil läuft, schaun' mer ma'...

Die Antwort von

Hessen Mobil
Straßen- und Verkehrsmanagement
- Büro des Regionalen Bevollmächtigten Rhein Main -

Zitat:

Sehr geehrte...,

vielen Dank für Ihre Anfrage im Zusammenhang einer Geschwindigkeitsbegrenzung im Zuge der A 3 zwischen Niedernhausen und Medenbach.

Seit dem 24.05.2017 ist eine Anpassung der Beschilderung im zuvor genannten Streckenabschnitt, gemäß des von Ihnen gesendeten Fotos, erfolgt. Grund hierfür war eine zuvor gestellte StVO-Kleinbeschilderung die Verkehrsteilnehmer in der Vergangenheit nicht immer folgerichtig interpretieren konnten.

Die neue Beschilderung besteht aus EINEM Schild mit Zusatzzeichen, womit sich das Zusatzzeichen somit auf das gesamt Schild bezieht. Daher gilt im Zeitraum von 22-6 Uhr Tempo 100 km/h für PKW sowie 60 km/h für LKW (aufgrund des LKWs Zusatzzeichen unter der der 60 km/h-Beschränkung).

Mit freundlichen Grüßen
im Auftrag...

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Achso! 😁
Habe gedacht er weiß nicht über was wir gerade diskutieren und will einfach auch mal was sagen.

Gruß Metalhead

Zitat:

@birscherl schrieb am 2. Juni 2017 um 22:39:15 Uhr:


Er fragt sich doch nur, wie er den Führerschein geschafft hat … 😁

Ist doch einfach, bei Neckermann oder OTTO gewonnen.

Sorry für OT, aber der musste einfach sein.

Zitat:

@birscherl schrieb am 2. Juni 2017 um 17:00:55 Uhr:


Ich hab hier ein Urteil gefunden, das das Zusatzschild auf nur das unmittelbar darüber befindliche bezieht, auch wenn mehrere Verkehrszeichen auf einem gemeinsamen Träger stehen: http://www.iww.de/quellenmaterial/id/41734

Also: 100 gilt den ganzen Tag, besser runter vom Gas 🙂

was ich für eine schrullige Interpretation halte.

WENN 100 km/h durchgängig gelten soll, dann würde man das nicht auf eine derart irreführende Weise anzeigen mit 2. Geschwindigkeitsangabe plus Uhrzeitbeschränkung... 🙄
das kapiert doch kein Mensch!

Dann wäre das Schild für sich alleine angebracht, wahrscheinlich schon weit vorher.

Deshalb interpretiere ich das Ganze wie in den ersten Antworten beschrieben.

Überhaupt kann ich nicht nachvollziehen, warum ein (Träger)Schild nicht zwei oder mehrere Verkehrszeichen enthalten darf. Gibts eine Verwaltungsvorschrift, die das verbietet??

Hier sollen - für mich klar erkennbar - zwei verschiedene Geschwindigkeitsbegrenzungen für PKW/Lastverkehr zeitlich begrenzt gelten.
Wie soll man das einfacher machen, dass es "eindeutiger" ist? Schilderbäume in die Höhe bauen?

Es geht auch immer um schnelle Erfassbarkeit, wir sind hier schließlich auf einer AB (Zeitbegrenzung ganz unten regelt/beschränkt das Schild oben drüber, egal wieviele Verkehrszeichen dieses selbst enthält).
Also praktisch zwei(!) Informationen, die der Vorbeifahrer sofort verarbeiten soll.

Jede andere Bedeutung dieses Schilds wäre absolut nicht intuitiv und würden 95% aller Verkehrsteilnehmer in der Kürze der Vorbeifahrt falsch interpretieren.

Für mich gilt seit über 35 Jahren: Schild, darunter zeitliche Begrenzung ja/nein.
Komischerweise bin ich damit immer gut gefahren.

Ich halte das Schild daher für eindeutig.

Ist doch Sinn der Sache - bringt mit dem Blitzer mehr Geld in die Kasse.

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Zitat:

@metalhead79 schrieb am 2. Juni 2017 um 16:11:45 Uhr:



Zitat:

@karnin schrieb am 2. Juni 2017 um 15:53:51 Uhr:


- 60 km/h für LKW >7,5t (alles ab 3,5t) von 22-6 Uhr

So, würde ich sagen.

nein, es ist noch komplizierter.

Das LKW-Sinnbild bedeutet:

Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5 t, einschließlich ihrer Anhänger, und Zugmaschinen, ausgenommen Personenkraftwagen und Kraftomnibusse

Der 20 Tonnen schwere Reisebus darf also nachts 100 fahren, das als lof-Zugmaschine zugelassene 0,5-Tonnen-Quad dagegen nur 60.

Das 0,5-Tonnen-Quad hat aber nicht über 3,5 Tonnen, daher gilt das fürs Quad nicht.

Eben doch, weil es ja eine (lof-) Zugmaschine ist und das Limit pauschal für alle Zugmaschinen gilt.

da sieht man mal wieder was hier für Klugscheißer rumhängen aber wer im Leben nichts zu bestellen hat tobt sich in Foren aus.
Übrigens Führerschein, fahre seit 46 Jahren ohne Schein und das in allen Klassen ohne bisher erwischt worden zu sein, müßt ihr erstmal nachmachen, aber dazu reicht es ja nicht, ihr müßt ja für jeden Pups hier erst nachfragen.

Zitat:

@birscherl schrieb am 2. Juni 2017 um 18:49:48 Uhr:


Die verkehrsrechtliche Anordnung ergeht durch

Hessen Mobil - Straßen- und Verkehrsmanagement
Wilhelmstraße 10
65185 Wiesbaden
https://mobil.hessen.de/

Sodele, Anfrage bei Hessen Mobil läuft, schaun' mer ma'...

Zitat:

@audijazzer [url=https://www.motor-talk.de/.../...ehrszeichen-deutung-t6050406.html?...]schrieb am 3. Juni 2017 um 12:05:03 Uhr[/url

Ich halte das Schild daher für eindeutig.

Ich auch. Aber bei V und S wird ja alles zerpflückt 😁

Zitat:

@Günter schrieb am 3. Juni 2017 um 17:50:49 Uhr:


da sieht man mal wieder was hier für Klugscheißer rumhängen aber wer im Leben nichts zu bestellen hat tobt sich in Foren aus.

Ganz besonders dieser Oberklugscheißer hier. 😁

Zitat:

Übrigens Führerschein, fahre seit 46 Jahren ohne Schein und das in allen Klassen ohne bisher erwischt worden zu sein, müßt ihr erstmal nachmachen, aber dazu reicht es ja nicht, ihr müßt ja für jeden Pups hier erst nachfragen.

Zitat:

@Günter schrieb am 3. Juni 2017 um 17:50:49 Uhr:


Übrigens Führerschein, fahre seit 46 Jahren ohne Schein und das in allen Klassen ohne bisher erwischt worden zu sein, müßt ihr erstmal nachmachen

biste anscheinend auch noch mächtig stolz drauf...
soll'n wir dir jetzt gratulieren, oder was soll das?? 😕

Hier gibt es einen Unterschied in der aktuellen Rechtsprechung - zusammengefasst in den Kommentaren zur StVO

Dies ergibt sich aus § 39 Abs. 2 Satz 4 StVO, der bestimmt, dass Zusatzschilder „dicht unter den Verkehrszeichen angebracht“ sind. Hieraus wird einhellig gefolgert, dass ein Zusatzschild nur für das unmittelbar darüber angebrachte Verkehrszeichen Geltung beansprucht, nicht aber für weitere auf dem Träger – zulässig –angebrachte Verkehrszeichen (vgl. Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrs-recht, 40. Aufl., § 39 Rdnr. 31a mit weiteren Nachweisen).

Und dem § 39 der StVo der noch den Zusatz ** in der Regel ** enthält.

Die Behörde welche die Schilder genehmigt, hat diesen Zusatz im Kopf, der es erspart das Zusatzschild mit der Zeitangabe unter jedem Verkehrszeichen zu wiederholen.

was Ironie bedeutet kann man bei Google in Erfahrung bringen so wie es einige auch machen und dann so tun als wenn es ihr erworbenes allgemeines Fachwissen sei, um es nochmal zu sagen wer nicht weiß was die angesprochene Schilderkombination bedeutet sollte dringenst eine Nachschulung machen und nicht mit der Ausrede kommen wie z.b.die Prüfung ist schon lange her da kann man was vergessen, so und jetzt könnt ihr weiterhin eure unqualifizierten Phrasen loslassen ich bin draussen, gibt Intelligentere Dinge im Leben als sich mit Egomanen auseinander zu setzen.
mit besten Grüßen

Zitat:

@Günter schrieb am 3. Juni 2017 um 21:44:35 Uhr:


was Ironie bedeutet kann man bei Google in Erfahrung bringen so wie es einige auch machen und dann so tun als wenn es ihr erworbenes allgemeines Fachwissen sei, um es nochmal zu sagen wer nicht weiß was die angesprochene Schilderkombination bedeutet sollte dringenst eine Nachschulung machen und nicht mit der Ausrede kommen wie z.b.die Prüfung ist schon lange her da kann man was vergessen, so und jetzt könnt ihr weiterhin eure unqualifizierten Phrasen loslassen ich bin draussen, gibt Intelligentere Dinge im Leben als sich mit Egomanen auseinander zu setzen.
mit besten Grüßen

Stärkste Mann von ganz Motor-Talk. 🙂

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