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Beschilderung für "Parken mit Bewohner Parkausweis"

Themenstarteram 17. Mai 2017 um 6:16

Hallo Forum

Kann mir einer von euch sagen, was genau diese Beschilderung im beigefügten Foto bedeutet?

Bislang habe ich geglaubt, dass

  • in der Zeit von Montag bis Freitag zwischen 08.00 und 16.00 Uhr
  • in den gekennzeichneten Parkflächen
  • entweder mit Parkscheibe bis zu 2 Stunden
  • oder mit Parkausweis Nr. 44 dauerhaft
geparkt werden darf.

Außerhalb dieser Zeit darf dann ohne Parkscheibe oder Parkausweis in den gekennzeichneten Flächen geparkt werden.

Vermutlich liege ich aber hier mit meiner Meinung falsch, oder?

Vielen Dank und viele Grüße

der Michael Mark

Beschilderung ANwohner-Parkplatz
Beste Antwort im Thema

Lustig,

ich lese das Schild ganz anders:

eingeschränktes Halteverbot

  • von 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr
  • in gekennzeichneten Flächen darf in dieser Zeit mit Parkscheibe 2 Std. geparkt werden
  • Anwohner mit Ausweis Nr 44 dürfen in dieser Zeit unbegrenzt parken

und außerhalb der angegebenen Zeiten von 16:00 Uhr bis 08:00 Uhr darf da JEDER parken, weil es kein Halteverbot gibt. Nach der Lageschilderung des TE macht das auch den einzig möglichen Sinn.

Denn:

Vor der Maßnahme durfte jeder 24h dort parken.

Dann nervten die Oberschulen-Schüler und parkten alles zu.

Also macht man es den Schülern jetzt schwerer, denn sie dürfen ja jetzt in der Schulzeit nur 2 Std. mit Scheibe parken, dann müssten sie umparken - zu umständlich für die meisten.

Handwerker, Lieferanten, Kurzbesucher haben in der Zeit von 08-16 Uhr keine Probleme, die Bewohner sowieso nicht, und nach 16:00 Uhr sind die Schüler verschwunden und die Parkflächen reichen für alle Interessierten.

Volle Zielerreichung, und von den Schildern her für mich eindeutig.

Aber anscheinend, sonst gäbe es den Thread nicht, wohl doch nicht so einfach...

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Zitat:

@Michael Mark schrieb am 17. Mai 2017 um 08:16:36 Uhr:

Hallo Forum

Außerhalb dieser Zeit darf dann ohne Parkscheibe oder Parkausweis in den gekennzeichneten Flächen geparkt werden.

wie kommst du darauf? Was soll dann das Parkverbot?

• Anwohner mit Parkausweis 44 dürfen immer dort parken.

• Von 8 - 16 Uhr darf max. 2 Std (Parkscheibe) geparkt werden.

• Außerhalb dieser Zeiten gilt eingeschränktes Parkverbot.

Mit dem Ersten Teil Deiner Vermutung liegst Du richtig.

Für den zweiten Teil würde ich eher sagen: Ausserhalb der Zeit ist Parkverbot. Sonst würde das obere Schild ja gar keinen Sinn ergeben...

Aber berichtigt mich gerne, bei diesen Superkombi-Schildern bin ich auch immer etwas skeptisch.

Schilder sind immer von oben nach unten zu lesen, von daher lese ich:

- Parkverbot

- eigeschränkt durch Parken mit Parkscheibe für 2h

- gültig Mo bis Fr von 8 - 16 h

- alternativ Anwohner Parken rund um die Uhr

Sprich ohne Anwohner Ausweis oder außerhalb der Zeiten ist das Parken verboten.

Ich vermute, du hast außerhalb der Zeiten ohne Anwohner Ausweis geparkt und einen Strafzettel bekommen.

Zitat:

@hydrou schrieb am 17. Mai 2017 um 08:22:15 Uhr:

Sprich ohne Anwohner Ausweis oder außerhalb der Zeiten ist das Parken verboten.

Ich vermute, du hast außerhalb der Zeiten ohne Anwohner Ausweis geparkt und einen Strafzettel bekommen.

so wird's gewesen sein ;)

Themenstarteram 17. Mai 2017 um 6:40

Zitat:

@hydrou schrieb am 17. Mai 2017 um 08:22:15 Uhr:

...

Ich vermute, du hast außerhalb der Zeiten ohne Anwohner Ausweis geparkt und einen Strafzettel bekommen.

Hallo

Nein, ich habe keinen Strafzettel bekommen, da ich für unsere 3 KFZ einen sogenannten Anwohnerausweis habe.

Der Hintergrund für meine Frage: Mein Nachbar hatte sich bei beschwert, dass immer wieder KFZ ohne Anwohnerausweis in den gekennzeichneten Flächen parken. Ich hatte dann wie in meinem Eingangspost argumentiert.

Historie: Die Parkflächen gab es schon immer; bis vor ca. 3 Jahren konnten diese Parkplätze dann von Allen genutzt werden. Da in der Nähe aber 2 große Schulen sind und immer mehr Oberstufenschüler dort parkten, wurden kurzerhand die Anwohnerparkplätze eingeführt. Da in den Schulen für die Oberstufe eine Schulzeit freitags bis montags von 08.00 - 16.00 Uhr gilt, erschien mir die zeitliche Einschränkung kogisch zu sein.

Gibt es hier noch gesicherte Kenntnisse?

Viele Grüße

Michael Mark

Gesicherter als hier im Forum kann dir das am besten dein lokales Ordnungsamt beantworten, da es die Beschilderung ja auch aufgestellt hat. Wenn die Schilder nicht beachtet und die Parkplätze zugeparkt werden, kann es daran liegen, dass die Beschilderung eben nicht eindeutig bzw. missverständlich ist. Auch da würde es helfen, beim Ordnungsamt um eine klarere Beschilderung zu bitten.

Themenstarteram 17. Mai 2017 um 6:44

Zitat:

@hydrou schrieb am 17. Mai 2017 um 08:22:15 Uhr:

Schilder sind immer von oben nach unten zu lesen, von daher lese ich:

- Parkverbot

- eigeschränkt durch Parken mit Parkscheibe für 2h

- gültig Mo bis Fr von 8 - 16 h

- alternativ Anwohner Parken rund um die Uhr

Sprich ohne Anwohner Ausweis oder außerhalb der Zeiten ist das Parken verboten.

Ich vermute, du hast außerhalb der Zeiten ohne Anwohner Ausweis geparkt und einen Strafzettel bekommen.

Hallo

So hätte ich es auch gesehen (Reihenfolge der Bedingungen), komme dann aber zu einem anderen Schluss:

"...Sprich ohne Anwohner Ausweis oder außerhalb der Zeiten ist das Parken verboten. ..."

"...Sprich ohne Anwohner Ausweis oder ohne Parkscheibe ist außerhalb der Zeiten das Parken erlaubt. ..."

Viele Grüße

Michael Mark

Nein, da hier immer das oberste Schild zugrunde gelegt werden muss und nur die Ausnahmen aufgelistet sind. Sprich was verboten ist, muss explizit erlaubt werden. Von daher ist deine untere Schlussfolgerung falsch.

Zitat:

@Michael Mark schrieb am 17. Mai 2017 um 08:44:31 Uhr:

 

So hätte ich es auch gesehen (Reihenfolge der Bedingungen), komme dann aber zu einem anderen Schluss:

"...Sprich ohne Anwohner Ausweis oder außerhalb der Zeiten ist das Parken verboten. ..."

nein wieder nicht ganz korrekt..

ohne Anwohner-Ausweis und außerhalb der Zeiten ist das Parken grundsätzlich verboten.

Wobei das so auch nicht 100%ig stimmt, denn 3-Minuten-Halten ist erlaubt, sonst müsste ein absolutes Halteverbot dort stehen! Wahrscheinlich wird das nicht beachtet und zum "Dauerparken" missbraucht.

P.S.: benutze Auszeichnungstags mit Bedacht, Unterstreichungen sollten bei Webseiten wegen der Verwechslungsgefahr mit Links überhaupt nicht benutzt werden.

am 17. Mai 2017 um 7:11

Es gilt von oben nach unten:

– Grundsätzlich ist hier Parkverbot

– mit Parkscheibe darf aber 2 Stunden geparkt werden

– aber nur von Mo–Fr von 8–16 Uhr

– Bewohner mit Ausweis dürfen immer parken

Das eigentliche Ziel, nämlich das Parkverbot auf Mo–Fr von 8–16 Uhr einzuschränken, ist damit leider nicht erreicht. Dazu hätten die mittleren Schilder vertauscht werden müssen, nämlich

– Grundsätzlich ist hier Parkverbot

– aber nur von Mo–Fr von 8–16 Uhr

– mit Parkscheibe darf aber trotzdem 2 Stunden geparkt werden

– Bewohner mit Ausweis dürfen immer parken

Es ist immer wieder erstaunlich, dass die Ämter nicht in der Lage sind, Schilder so aufzustellen, dass eine eindeutige Aussage erreicht wird, die jeder halbwegs klar denkende Mensch kapiert und die zudem das angestrebte Ziel erreicht.

Zitat:

@birscherl schrieb am 17. Mai 2017 um 09:11:50 Uhr:

Das eigentliche Ziel, nämlich das Parkverbot auf Mo–Fr von 8–16 Uhr einzuschränken, ist damit leider nicht erreicht.

wie kommst du denn auf diese merkwürdige Interpretation (und widersprichst dir damit selber)?

Nicht das Parkverbot an sich wird eingeschränkt, sondern die zeitlich begrenzte Ausnahme davon.

am 17. Mai 2017 um 7:42

Wie ich darauf komme? Der TE schreibt:

"Da in der Nähe aber 2 große Schulen sind und immer mehr Oberstufenschüler dort parkten, wurden kurzerhand die Anwohnerparkplätze eingeführt. Da in den Schulen für die Oberstufe eine Schulzeit freitags bis montags von 08.00 - 16.00 Uhr gilt, erschien mir die zeitliche Einschränkung logisch zu sein."

Laut seiner Aussage geht es darum, dass die Schüler dort tagsüber nicht parken soll, daher macht ja nur eine Einschränkung des Parkverbots sinn.

Zitat:

@birscherl schrieb am 17. Mai 2017 um 09:42:36 Uhr:

Wie ich darauf komme? Der TE schreibt:

"Da in der Nähe aber 2 große Schulen sind und immer mehr Oberstufenschüler dort parkten, wurden kurzerhand die Anwohnerparkplätze eingeführt. Da in den Schulen für die Oberstufe eine Schulzeit freitags bis montags von 08.00 - 16.00 Uhr gilt, erschien mir die zeitliche Einschränkung logisch zu sein."

Laut seiner Aussage geht es darum, dass die Schüler dort tagsüber nicht parken soll, daher macht ja nur eine Einschränkung des Parkverbots sinn.

ja und? Das interessiert das Ordnungsamt nicht, wie sich irgendwelche Anwohner die Bedeutung eines Schilds zusammenreimen.

Für mich ist das Schild zwar kompliziert, aber dennoch von der Absicht her völlig klar.

Die Parkverbotsregelung an dieser Stelle ist eindeutig, dass sich manche nicht dran halten (irgendwelche Schüler oder sonstwer), eine andere Sache.

Jedenfalls zwischen 8 und 16 Uhr darf da jeder max 2 Std. parken (selbst Schüler!), auch wenn das bestimmten Nachbarn nicht passt.

Wahrscheinlich regt sich der liebe Nachbar nur auf, weil er nicht zu jeder Tages -und Nachtzeit einen freien Parkplatz an dieser Stelle vorfindet. Das Recht dort unbegrenzt parken zu dürfen schließt keinen 24 Std-Anspruch mit ein. Das wird ihm auch das Ordnungsamt genau so sagen.

am 17. Mai 2017 um 8:19

Zitat:

@audijazzer schrieb am 17. Mai 2017 um 09:54:28 Uhr:

… ja und? Das interessiert das Ordnungsamt nicht …

Genau das ist das Problem.

Früher gab es dort (laut TE, bevor die Frage wieder kommt) keine Einschränkung, jeder war glücklich und es gab ausreichend Parkplätze.

Heute möchte man gern die Schüler am Parken hindern, um die Parksituation zu entschärfen. Man beschildert aber so dämlich, dass nun auch abends und nachts ein Parkverbot gilt, obwohl das gar nicht notwendig wäre.

Die Absicht des Ordnungsamtes geht also voll am Bedarf vorbei. Und das kann man nun mal nicht gutheißen.

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