ForumVerkehr & Sicherheit
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Verkehr & Sicherheit
  5. Verkehrszeichen-Deutung...

Verkehrszeichen-Deutung...

Themenstarteram 2. Juni 2017 um 13:53

Hallo allerseits,

bin am rätseln, ob ich beiliegendes abgelichtetes Verkehrszeichen-Konglumerat korrekt deute...

- 100 km/h für alle von 22-6 Uhr

- 60 km/h für LKW >7,5t von 22-6 Uhr

Das '22-6 Uhr' gilt für das ganze Schild oder nur für LKW >7,5t?

Gesehen auf der A3 Höhe Medenbach am Wiesbadener Kreuz.

 

A3-medenbach
Beste Antwort im Thema
Themenstarteram 6. Juni 2017 um 14:59

Zitat:

@karnin schrieb am 3. Juni 2017 um 18:33:30 Uhr:

Sodele, Anfrage bei Hessen Mobil läuft, schaun' mer ma'...

Die Antwort von

Hessen Mobil

Straßen- und Verkehrsmanagement

- Büro des Regionalen Bevollmächtigten Rhein Main -

Zitat:

Sehr geehrte...,

vielen Dank für Ihre Anfrage im Zusammenhang einer Geschwindigkeitsbegrenzung im Zuge der A 3 zwischen Niedernhausen und Medenbach.

Seit dem 24.05.2017 ist eine Anpassung der Beschilderung im zuvor genannten Streckenabschnitt, gemäß des von Ihnen gesendeten Fotos, erfolgt. Grund hierfür war eine zuvor gestellte StVO-Kleinbeschilderung die Verkehrsteilnehmer in der Vergangenheit nicht immer folgerichtig interpretieren konnten.

Die neue Beschilderung besteht aus EINEM Schild mit Zusatzzeichen, womit sich das Zusatzzeichen somit auf das gesamt Schild bezieht. Daher gilt im Zeitraum von 22-6 Uhr Tempo 100 km/h für PKW sowie 60 km/h für LKW (aufgrund des LKWs Zusatzzeichen unter der der 60 km/h-Beschränkung).

Mit freundlichen Grüßen

im Auftrag...

73 weitere Antworten
Ähnliche Themen
73 Antworten

Hallo,

genau so ist es. Und tagsüber freie Fahrt.

 

Grüße,

diezge

Zitat:

@karnin schrieb am 2. Juni 2017 um 15:53:51 Uhr:

- 60 km/h für LKW >7,5t (alles ab 3,5t) von 22-6 Uhr

So, würde ich sagen.

Rest stimmt.

Gruß Metalhead

am 2. Juni 2017 um 14:33

So wie diezge und metalhead es sehen, war es wohl Absicht der aufstellenden Behörde.

Da im § 39 Abs. 3 StVO aber steht "Auch Zusatzzeichen sind Verkehrszeichen. Zusatzzeichen zeigen auf weißem Grund mit schwarzem Rand schwarze Sinnbilder, Zeichnungen oder Aufschriften, soweit nichts anderes bestimmt ist. Sie sind unmittelbar, in der Regel unter dem Verkehrszeichen, auf das sie sich beziehen, angebracht." bezieht sich das Zusatzzeichen "22–6 Uhr" nur auf die Beschränkung auf Kfz über 3,5 t, was sich wiederum auf das 60er-Schild bezieht. Das 100er-Schild ist ja ein zweites Verkehrszeichen.

Jetzt könnte man natürlich die Kombi aus 100er, 60er und Zusatzzeichen "Kfz 3,5t" als 1 Zeichen sehen und argumentieren, dass die zeitliche Einschränkung sich darauf bezieht – wäre aber falsch, da dieses 1 Zeichen nicht in der StVO existiert, sondern nur alle drei jeweils einzeln.

Zitat:

@birscherl schrieb am 2. Juni 2017 um 16:33:27 Uhr:

... wäre aber falsch, da dieses 1 Zeichen nicht in der StVO existiert, sondern nur alle drei jeweils einzeln.

Hmmm, existiert die schwarze Umrandung evtl irgendwo?

Du hast Recht daß sich ein Zusatzschild nur auf das darüber befindliche Zeichen bezieht (den Fall mehrere Zeichen auf einem Blechschild kenne ich aber ehrlich gesagt auch nicht).

Gruß Metalhead

am 2. Juni 2017 um 15:00

Ich hab hier ein Urteil gefunden, das das Zusatzschild auf nur das unmittelbar darüber befindliche bezieht, auch wenn mehrere Verkehrszeichen auf einem gemeinsamen Träger stehen: http://www.iww.de/quellenmaterial/id/41734

Also: 100 gilt den ganzen Tag, besser runter vom Gas :)

Da ist aber nicht ersichtlich ob die zwei darüber befindlichen Verkehrszeichen auf einer gemeinsamen Tafel gedruckt waren, oder unterschiedliche Zeichen an einem Mast hingen (zumindest finde ich keinen Hinweis darauf).

Gruß Metalhead

am 2. Juni 2017 um 15:13

Ich meine jenen Text:

Zitat:

Dies ergibt sich aus § 39 Abs. 2 Satz 4 StVO, der bestimmt, dass Zusatzschilder „dicht unter den Verkehrszeichen angebracht“ sind. Hieraus wird einhellig gefolgert, dass ein Zusatzschild nur für das unmittelbar darüber angebrachte Verkehrszeichen Geltung beansprucht, nicht aber für weitere auf dem Träger – zulässig –angebrachte Verkehrszeichen (vgl. Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrs-recht, 40. Aufl., § 39 Rdnr. 31a mit weiteren Nachweisen).

Ein Träger kann das Stangerl sein, an dem die einzelnen Schilder angebracht sind, kann aber auch eine Tafel sein, auf der die einzelnen Verkehrszeichen abgebildet sind, um die Erkennbarkeit zu erhöhen.

§39 StVO sagt "(4) Verkehrszeichen können auf einer weißen Trägertafel aufgebracht sein. […]", damit bleibt das einzelne Verkehrszeichen aber ein einzelnes.

Bleibt wieder mal festzustellen: Warum es Behörden nicht schaffen, eine vernünftige Beschilderung zu gewährleisten, bleibt mir ein Rätsel.

Themenstarteram 2. Juni 2017 um 15:23

Ok, danke, dann mal anderes herum:

Welche Behörde verantwortet bei Autobahnen in Hessen die Beschilderung?

Da würde ich glatt mal nachfragen...

am 2. Juni 2017 um 16:49

Die verkehrsrechtliche Anordnung ergeht durch

Hessen Mobil - Straßen- und Verkehrsmanagement

Wilhelmstraße 10

65185 Wiesbaden

https://mobil.hessen.de/

Schilder anordnen und aufstellen darf aber auch die Straßenmeisterei, die verkehrsrechtliche Anordnung kann dann später erfolgen.

manchmal wundert man sich wie einige an den Führerschein gekommen sind, vielleicht mit Hilfe eines Advokaten der vorher alles auf Gesetzmäßigkeit überprüft hat, mann mann, braucht man sich nicht zu wundern was alles so auf den Straßen rumkreucht.

Gruß

Die meisten wohl durch das Bestehen der entsprechenden Fahrprüfung. Nur wird ein Teil wieder vergessen. Ist bei fast allen so, außer bei dir ??.

100 unbeladen, 60 beladen, aber halt nur für die Nachtschicht :)

Und immer dran denken: nachts isses kälter als draußen, aber nur wenns Gartentörchen aufsteht ;)

Zitat:

@Günter schrieb am 2. Juni 2017 um 21:24:00 Uhr:

manchmal wundert man sich wie einige an den Führerschein gekommen sind, vielleicht mit Hilfe eines Advokaten der vorher alles auf Gesetzmäßigkeit überprüft hat, mann mann, braucht man sich nicht zu wundern was alles so auf den Straßen rumkreucht.

Gruß

Hast du auch was zum Thema beizutragen?

Gruß Metalhead

am 2. Juni 2017 um 20:39

Er fragt sich doch nur, wie er den Führerschein geschafft hat … :D

Deine Antwort
Ähnliche Themen