Verkehrszeichen-Deutung...
Hallo allerseits,
bin am rätseln, ob ich beiliegendes abgelichtetes Verkehrszeichen-Konglumerat korrekt deute...
- 100 km/h für alle von 22-6 Uhr
- 60 km/h für LKW >7,5t von 22-6 Uhr
Das '22-6 Uhr' gilt für das ganze Schild oder nur für LKW >7,5t?
Gesehen auf der A3 Höhe Medenbach am Wiesbadener Kreuz.
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@karnin schrieb am 3. Juni 2017 um 18:33:30 Uhr:
Sodele, Anfrage bei Hessen Mobil läuft, schaun' mer ma'...
Die Antwort von
Hessen MobilStraßen- und Verkehrsmanagement
- Büro des Regionalen Bevollmächtigten Rhein Main -
Zitat:
Sehr geehrte...,
vielen Dank für Ihre Anfrage im Zusammenhang einer Geschwindigkeitsbegrenzung im Zuge der A 3 zwischen Niedernhausen und Medenbach.
Seit dem 24.05.2017 ist eine Anpassung der Beschilderung im zuvor genannten Streckenabschnitt, gemäß des von Ihnen gesendeten Fotos, erfolgt. Grund hierfür war eine zuvor gestellte StVO-Kleinbeschilderung die Verkehrsteilnehmer in der Vergangenheit nicht immer folgerichtig interpretieren konnten.
Die neue Beschilderung besteht aus EINEM Schild mit Zusatzzeichen, womit sich das Zusatzzeichen somit auf das gesamt Schild bezieht. Daher gilt im Zeitraum von 22-6 Uhr Tempo 100 km/h für PKW sowie 60 km/h für LKW (aufgrund des LKWs Zusatzzeichen unter der der 60 km/h-Beschränkung).
Mit freundlichen Grüßen
im Auftrag...
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73 Antworten
Zitat:
@rpalmer schrieb am 3. Juni 2017 um 23:47:51 Uhr:
Stärkste Mann von ganz Motor-Talk.
Der ist höchstens stark erkältet .
Zitat:
@Günter schrieb am 3. Juni 2017 um 21:44:35 Uhr:
... wer nicht weiß was die angesprochene Schilderkombination bedeutet sollte dringenst eine Nachschulung machen ...
Sag es uns doch einfach anstatt hier nur inhaltsloses Geblubber zu posten.
Gruß Metalhead
Was es bedeutet, habt ihr doch "erraten".
Ab 22Uhr bis 6Uhr 100km/h und für Fahrzeuge >3,5t 60km/h.
Das obere Schild wird als ein Verkehrszeichen gewertet und somit bezieht sich das Zusatzschild auf beide Informationen auf dem oberen Schild.
Mathematisch gesehen wurde es richtig gekürzt.
Statt 100km/h*22-6Uhr + 60km/h fürFahrzeuge >3,5t*22-6Uhr, wurde das Zeichen 22-6Uhr ausgeklammert (100km/h + 60km/h für Fahrzeuge >3,5t)*(22-6Uhr)
Wie groß soll denn der Schilderbaum werden, wenn alles einzeln angeschraubt wird.
Zitat:
@tomcat092004 schrieb am 6. Juni 2017 um 09:59:32 Uhr:
Was es bedeutet, habt ihr doch "erraten".
Ab 22Uhr bis 6Uhr 100km/h und für Fahrzeuge >3,5t 60km/h.
Das obere Schild wird als ein Verkehrszeichen gewertet und somit bezieht sich das Zusatzschild auf beide Informationen auf dem oberen Schild.
Ja schon, aber die Theorie daß es als einzelne Verkehrszeichen zu deuten ist (und sich das Zusatzschild nur auf die 60 bezieht) ist für mich noch nicht zweifelsfrei ausgeräumt.
So gedacht war es sicher nicht, da es keinen Sinn macht wenn LKWs aus Lärmschutzgründen 60 fahren, die PKWs aber weiterhin 350.
Wenn hier dann einer große Töne spuckt, kann er doch auch die passenden Infos rausrücken.

Gruß Metalhead
Zum Ton des von dir angesprochenen wollte ich mich nicht äußern.
Dieser hat sich im Ton vergriffen. Das habe ich mal ignoriert.
Ich gebe euch diesbezüglich recht. Anstatt Phrasen zu schreiben, hätte er mal was konkretes schreiben sollen.
Ansonsten bin ich da nicht so kleinlich, was ja juristisch gesehen euer Recht ist.
Manche Schilderkombinationen sind natürlich ziemlich haarsträubend und es ist nicht eindeutig zu erraten, was uns der Erbauer damit sagen will.
Zitat:
@tomcat092004 schrieb am 6. Juni 2017 um 10:16:26 Uhr:
Ansonsten bin ich da nicht so kleinlich, was ja juristisch gesehen euer Recht ist.
Manche Schilderkombinationen sind natürlich ziemlich haarsträubend und es ist nicht eindeutig zu erraten, was uns der Erbauer damit sagen will.
Richtig, aber der Autofahrer hat das Schild 2s im Blickfeld und wenn dann mal im Ernstfall ein Richter darüber entscheiden soll, nimmt der sich ein paar Stunden Zeit dafür.
Daher wäre das schon mal interessant zu wissen.

Gruß Metalhead
Interessant ist es. Ich bin auch für eindeutige Beschilderung und nicht man kann das gewünschte erraten.
Bisher habe ich noch keine Erfahrung mit Richtern gemacht und ob man mit ihnen diskutieren kann.
Zitat:
@tomcat092004 schrieb am 6. Juni 2017 um 10:50:34 Uhr:
Bisher habe ich noch keine Erfahrung mit Richtern gemacht und ob man mit ihnen diskutieren kann.
Man muß sich nur mal einige Blaulichturteile (bei denen der Blaulichtfahrer 0,3s für die Entscheidung links/rechts hatte) angucken.
Da kam dann nach 3 Wochen Prozess raus, daß es besser gewesen wäre wenn er statt links, rechts am Hindernis vorbei wäre.

Aber passt hier nicht ganz zum Thema. Warten wird doch mal ab was die aufstellende Behörde dazu sagt.
Gruß Metalhead
Zitat:
@tomcat092004 schrieb am 6. Juni 2017 um 10:50:34 Uhr:
Ich bin auch für eindeutige Beschilderung und nicht man kann das gewünschte erraten.
Was wäre denn für dich in diesem konkreten Fall eindeutiger?
TL 100 und TL 60 >3,5t wurden extra auf einem gemeinsamen Schild eingerahmt, um diese von der zeitlichen Beschränkung 22-6Uhr zu trennen. Somit gilt diese für alle.
Würde sich die Zeitbegrenzung nur auf Fahrzeuge >3,5t beziehen, wäre diese entweder mit eingerahmt, oder das TL 60 >3,5t wäre deutlicher vom TL 100 getrennt.
Hinzu kommt natürlich, dass von allen VT ein gewisses logisches Denken verlangt wird.
Wurde ja bereits angesprochen - ein TL 60 >3,5t aus Lärmschutzgründen macht wenig Sinn, wenn der Rest die ganze Nacht mit 300 über die Bahn prescht.
Wie du oben lesen kannst, habe ich die Bedeutung dieses Schildes erfasst und garantiert so, wie es gemeint ist.
siehe hier
hier steht es
Es gibt jedoch manchmal Schilderkombinationen, die nicht eindeutig sind bzw. nicht so schnell erfasst werden können und es einen Moment zum Überlegen braucht.
manchmal ist die gewünschte Regelung halt so komplex, dass sie mithilfe von Verkehrsschildern nicht eindeutig dargestellt werden kann, bzw. die Verkehrszeichen sind zwar eindeutig, aber der VT blickt aufgrund der Komplexität nicht mehr durch. hast du ja schon richtig erkannt.
in solchen Fällen sollten sich die Ämter dann m.M.n. eher über die Sinnhaftigkeit der Regelung gedanken machen, als um die Schilderkombination.
Zitat:
@karnin schrieb am 3. Juni 2017 um 18:33:30 Uhr:
Sodele, Anfrage bei Hessen Mobil läuft, schaun' mer ma'...
Die Antwort von
Hessen MobilStraßen- und Verkehrsmanagement
- Büro des Regionalen Bevollmächtigten Rhein Main -
Zitat:
Sehr geehrte...,
vielen Dank für Ihre Anfrage im Zusammenhang einer Geschwindigkeitsbegrenzung im Zuge der A 3 zwischen Niedernhausen und Medenbach.
Seit dem 24.05.2017 ist eine Anpassung der Beschilderung im zuvor genannten Streckenabschnitt, gemäß des von Ihnen gesendeten Fotos, erfolgt. Grund hierfür war eine zuvor gestellte StVO-Kleinbeschilderung die Verkehrsteilnehmer in der Vergangenheit nicht immer folgerichtig interpretieren konnten.
Die neue Beschilderung besteht aus EINEM Schild mit Zusatzzeichen, womit sich das Zusatzzeichen somit auf das gesamt Schild bezieht. Daher gilt im Zeitraum von 22-6 Uhr Tempo 100 km/h für PKW sowie 60 km/h für LKW (aufgrund des LKWs Zusatzzeichen unter der der 60 km/h-Beschränkung).
Mit freundlichen Grüßen
im Auftrag...
bedarf es dazu noch irgendeines Kommentars?
Die Behörde bestätigt vollumfänglich was ich schon hier schrieb.
Selbst der Grund für die Schilderänderung deckt sich mit meiner Vermutung (vorherige Beschilderung wurde wohl von vielen falsch gedeutet).
Wer jemals mit der Bedeutung dieser Schilderkombination Schwierigkeiten hatte, bzw. sich in merkwürdigste Abstrusitäten verlaufen hat, sollte vielleicht mal ausnahmsweise nicht die Schuld bei Behörden suchen, sondern vielmehr bei sich selber anfangen.
Zitat:
@tomcat092004 schrieb am 6. Juni 2017 um 12:18:56 Uhr:
[...] Es gibt jedoch manchmal Schilderkombinationen, die nicht eindeutig sind bzw. nicht so schnell erfasst werden können und es einen Moment zum Überlegen braucht.
Dann mußt Du dringend zu einer Nachschulung


Hier auf dem nördlichen Berliner Ring hat man das etwas anders gelöst:
http://www.a19-leiser-machen.de/.../343055_orig.jpgIst etwas schneller zu erfassen, wie ich finde.
Bin heute die A 3 gefahren und habe auch dieses Schild erblickt. Kurz davor war jedoch noch ein weiteres, nämlich 120 von 22-6 Uhr. Und wenn man dieses Schild zuerst sieht und dann das vom TE ist es eigentlich ziemlich klar.