Verkehrszeichen-Deutung...
Hallo allerseits,
bin am rätseln, ob ich beiliegendes abgelichtetes Verkehrszeichen-Konglumerat korrekt deute...
- 100 km/h für alle von 22-6 Uhr
- 60 km/h für LKW >7,5t von 22-6 Uhr
Das '22-6 Uhr' gilt für das ganze Schild oder nur für LKW >7,5t?
Gesehen auf der A3 Höhe Medenbach am Wiesbadener Kreuz.
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@karnin schrieb am 3. Juni 2017 um 18:33:30 Uhr:
Sodele, Anfrage bei Hessen Mobil läuft, schaun' mer ma'...
Die Antwort von
Hessen MobilStraßen- und Verkehrsmanagement
- Büro des Regionalen Bevollmächtigten Rhein Main -
Zitat:
Sehr geehrte...,
vielen Dank für Ihre Anfrage im Zusammenhang einer Geschwindigkeitsbegrenzung im Zuge der A 3 zwischen Niedernhausen und Medenbach.
Seit dem 24.05.2017 ist eine Anpassung der Beschilderung im zuvor genannten Streckenabschnitt, gemäß des von Ihnen gesendeten Fotos, erfolgt. Grund hierfür war eine zuvor gestellte StVO-Kleinbeschilderung die Verkehrsteilnehmer in der Vergangenheit nicht immer folgerichtig interpretieren konnten.
Die neue Beschilderung besteht aus EINEM Schild mit Zusatzzeichen, womit sich das Zusatzzeichen somit auf das gesamt Schild bezieht. Daher gilt im Zeitraum von 22-6 Uhr Tempo 100 km/h für PKW sowie 60 km/h für LKW (aufgrund des LKWs Zusatzzeichen unter der der 60 km/h-Beschränkung).
Mit freundlichen Grüßen
im Auftrag...
73 Antworten
Zitat:
@Mischkolino schrieb am 8. Juni 2017 um 20:32:06 Uhr:
Zitat:
@jojo1956 schrieb am 8. Juni 2017 um 20:25:33 Uhr:
[...] .....die auf die Strasse gemalten Kunstwerke sind keine Verkehrszeichen sondern Hinweise auf Verkehrszeichen.
Da irrst Du. Sogar Fahrbahnmarkierungen sind Verkehrszeichen.
Und auch der Zebrastreifen. Mein Beispiel mit der Geschwindigkeit war allerdings schlecht gewählt, dass sind nur Erinnerungen.
Zitat:
@PeterBH schrieb am 8. Juni 2017 um 20:19:08 Uhr:
Nö, gibt ja auch auf die Straße "gemalte" Verkehrszeichen (Geschwindigkeit), und das wären dann keine Schilder 😛. Darfst du sogar drüber fahren, was bei den anderen Schildern dir übel genommen wird.
Stell dir vor es gibt sogar Schilderbrücken, da wird das rein digital angezeigt...
aber schonmal ein auf die Straße gemaltes Verkehrszeichen mit Zeitbegrenzung gesehen??
Zitat:
@Mischkolino schrieb am 8. Juni 2017 um 20:32:06 Uhr:
Zitat:
@jojo1956 schrieb am 8. Juni 2017 um 20:25:33 Uhr:
[...] .....die auf die Strasse gemalten Kunstwerke sind keine Verkehrszeichen sondern Hinweise auf Verkehrszeichen.
Da irrst Du. Sogar Fahrbahnmarkierungen sind Verkehrszeichen.
es war aber nicht von Fahrbahnmarkierungen die Rede sondern von auf die Fahrbahn aufgemalte Verkehrszeichen ( Geschwindigkeit) die tatsächlich nur in Verbindung mit dem richtigen Verkehrszeichen gültig sind.
Selbst bei einem Zebrastreifen gibt es ausser der Strassenbemalung noch Verkehrszeichen auf Verkehrsschildern an Verkehrsschildermasten, die das Überfahren von Fussgängern verbieten.
Zitat:
@tomcat092004 schrieb am 7. Juni 2017 um 07:09:15 Uhr:
Zitat:
@Mischkolino schrieb am 6. Juni 2017 um 21:01:40 Uhr:
Dann mußt Du dringend zu einer Nachschulung 😁😉 [...]Die angesprochenen Schilderkombinationen habe ich oft an Parkmöglichkeiten gesehen. Dort waren Ausnahmen von Ausnahmen an den Pfahl getackert und nun durfte man erstmal rausfinden, wer wann wo parken durfte.
Der Rest hat mir bisher keine Probleme gemacht. Eine Nachschulung hilft mir also nicht bzw. wäre vertane Zeit für beide Seiten oder willst du sie mir geben?
Ich bin Mitte Juli wieder in deiner Region. Ich komme gerne bei dir vorbei.
Eh, wie viele Smileys soll ich denn noch setzen??? Ich wollte doch nur noch einmal diesen hilfreichen Beitrag reflektieren:
Zitat:
@Günter schrieb am 3. Juni 2017 um 21:44:35 Uhr:
[...] um es nochmal zu sagen wer nicht weiß was die angesprochene Schilderkombination bedeutet sollte dringenst eine Nachschulung machen [...]
Es sollte ironisch sein. 😉😉😉
Ja, das mit den Zusatzschildern zur Parkordnung ist eine besondere Liga. Da stehe ich auch oft davor und versuche zu verstehen. https://www.google.de/.../...eRbIKzsS9PlvTFgK2bOkxg!2e0!7i13312!8i6656 😰
Ähnliche Themen
Zitat:
@jojo1956 schrieb am 8. Juni 2017 um 20:43:43 Uhr:
Zitat:
@Mischkolino schrieb am 8. Juni 2017 um 20:32:06 Uhr:
Da irrst Du. Sogar Fahrbahnmarkierungen sind Verkehrszeichen.
es war aber nicht von Fahrbahnmarkierungen die Rede sondern von auf die Fahrbahn aufgemalte Verkehrszeichen ( Geschwindigkeit) die tatsächlich nur in Verbindung mit dem richtigen Verkehrszeichen gültig sind.
Selbst bei einem Zebrastreifen gibt es ausser der Strassenbemalung noch Verkehrszeichen auf Verkehrsschildern an Verkehrsschildermasten, die das Überfahren von Fussgängern verbieten.
Fahrbahnmarkierungen
sindauf die Fahrbahn aufgemalte Verkehrszeichen. 🙂
Zitat:
@Mischkolino schrieb am 8. Juni 2017 um 21:03:58 Uhr:
Zitat:
Fahrbahnmarkierungen sind auf die Fahrbahn aufgemalte Verkehrszeichen. 🙂
wer hat denn von Fahrbahnmarkierungen geschrieben ?
Nun versuch nicht hier den Chat zu verbiegen.
Es ging um Verkehrszeichen die auf der Strasse aufgemalt sind . Und das sind nur Hinweise auf ein Verkehrszeichen.
Verkehrszeichen sind die definierten Bildchen (worauf die gemalt sind ist erst mal wurscht).
Auf ein großes Verkehrsschild kann man mehrere Verkehrszeichen malen.
Wenn in der StVo was von "in der Regel" steht, ist das natürlich relativ Sinnfrei.
Dann könnte man auch schreiben daß man sich in der Regel an Geschwindigkeitsbegrenzungen halten muß.
Gruß Metalhead
... ob das noch genderkonform ist? 🙂
Zitat:
@birscherl schrieb am 8. Juni 2017 um 19:04:32 Uhr:
Richtig. Weiterhin steht dort aber immer noch Verkehrszeichen und nicht Verkehrsschild, daher ist der Bezug klar: nämlich auf das Verkehrszeichen und nicht auf das Verkehrsschild.
So klar wie du es darstellst ist der Bezug eben nicht.
Der Zusatz in der Regel besagt doch ganz klar, dass Abweichungen möglich und zulässig sind.
Somit kann sich ein Zusatzschild auch nicht nur auf das darüber liegende Verkehrszeichen beziehen, sondern eben auch auf mehrere Verkehrszeichen die zur Verdeutlichung zu einem Verkehrsschild zusammengefasst wurden.
Oder kannst du eine andere plausible Begründung nennen, warum die oberen Verkehrszeichen zu einem Schild zusammengefasst wurden, wenn sich das Zusatzzeichen eh nur auf das unterste von diesen bezieht?
Das Schild war noch übrig. 😛
Ufff, was so 'ne Frage hier Wellen schlägt, aktives Forum, danke an alle ...
Und ja, Hessen vorn 🙂: Die haben wirklich so schnell geantwortet. Und mir reicht diese Auskunft, kann ich mich als häufiger Fahrer dieser Stecke nach einem Blitzereinschlag doch darauf beziehen.
Zitat:
@karnin schrieb am 9. Juni 2017 um 15:40:08 Uhr:
Und mir reicht diese Auskunft, kann ich mich als häufiger Fahrer dieser Stecke nach einem Blitzereinschlag doch darauf beziehen.
Der nächste der an anderer Stelle so ein Schild entdeckt, fragt dort mal an.
Wäre interessant was dann da raus kommt. 😁
Gruß Metalhead
Zitat:
@jojo1956 schrieb am 8. Juni 2017 um 22:47:03 Uhr:
[...]
wer hat denn von Fahrbahnmarkierungen geschrieben ?
Nun versuch nicht hier den Chat zu verbiegen.
Es ging um Verkehrszeichen die auf der Strasse aufgemalt sind . Und das sind nur Hinweise auf ein Verkehrszeichen.
Na, Du selbst, jetzt schon wieder!😁 "Verkehrszeichen die auf der Straße aufgemalt sind". Und Fahrbahnmarkierungen sind nun mal Verkehrszeichen, die auf der Straße (besser Fahrbahn) aufgemalt sind.
Ja, ich weiß doch, was Du meinst😉, sowas: https://www.google.de/.../...V_eYoyujFZV5RiOq6j12Ww!2e0!7i13312!8i6656
Richtig, die weisen nur auf die tatsächlichen Schilder hin.
Zitat:
@karnin schrieb am 9. Juni 2017 um 15:40:08 Uhr:
Ufff, was so 'ne Frage hier Wellen schlägt, aktives Forum, danke an alle ...Und ja, Hessen vorn 🙂: Die haben wirklich so schnell geantwortet. Und mir reicht diese Auskunft, kann ich mich als häufiger Fahrer dieser Stecke nach einem Blitzereinschlag doch darauf beziehen.
Das würde ich lieber nicht tun. Angeregt von dir, habe ich gestern so ca. eine halbe Stunde mit denen telefoniert. Allerdings habe ich mich vorher mit der Thematik auseinander gesetzt und dann einmal gezielt die Frage gestellt wo steht, dass sich Verkehrszeichen, das sind die Zusatzschilder auch, auf eine darüber angebrachte Trägertafel (das weiße Ding heißt im Fachjargon so) beziehen.
Er hat sich zwar auch auf diesen Satz "Sie sind unmittelbar, in der Regel unter dem Verkehrszeichen, auf das sie sich beziehen, angebracht" bezogen was weiter oben schon erklärt wurde., aber auf die Frage zur Eindeutigkeit musste er passen. Am besten fand er mein Argument, man konne ja die Zeitbeschränkung für LKW vergessen haben und diese deshalb nachträglich angebracht haben und der Hinweis das sich Verkehrszeichen nicht auf ein Trägerschild beziehen.
Jetzt wird nach dieser Aussage erst einmal wieder in der Fachabteilung geprüft.
Gruß Frank