Verkehrsunfall
Hallo comunity
Ich hatte leider einen Verkehrunfall mit Totalschaden , laut Polizei schuldig .
Unfallhergang :
Ich parkte mit meinem Fahrzeug in einer 30er Zone in einer parkbucht die quer zur Fahrbahn verlief , also keine klassische Parkbucht die längs verläuft . Ich verstaute unseren Kinderwagen in den kofferraum und das Kind im maxicosi auf den Rücksitz . Steig ein und fuhr ein Stück rückwärts in die Strasse herein ( 50cm ) und sah wie ein fahrzeug von weitem kam , Ich blieb stehen und wartete bis das Fahrzeug an mir vorbeifahren sollte , nur dieses geschah nicht , der Unfallgegner fuhr mir direkt in das Auto ( hinten rechts in die Seite genau auf die Ecke ) . Nachdem Ich begriff was geschah kümmerte ich mich um mein Kind ( zum Glück nichts passiert ) Der Unfallgegner kam dann zu mir und entschuldigte sich , er hätte ins Handschubfach geschaut und mich nicht gesehen und sagte wir regeln die Sache schon . Nachdem die Polizei da war und den Unfall aufnahm schrieb man mir die Schuld zu , die Aussage der Gegners wollte die Polizei nicht aufnehmen zu Protokoll .
Jetzt stehe Ich da mit einem Totalschaden und Versicherung selber sagt das Ich schuld habe .
Hat jemand evtl einen tipp wie Ich weiter vorgehen kann ?? Anwalt war Ich schon , der sagte auch das wäre aussichtlos .....
Danke und Gruss
Beste Antwort im Thema
azrazr,
es reicht, wenn Du die Passagen zitierst, auf die Du Dich konkret beziehst.
Zitat:
@azrazr schrieb am 30. Oktober 2016 um 15:39:27 Uhr:
Wenn der Ausparker stand, konnte er vor einer Kollision anhalten - den Bruchteil einer Sekunde vorher oder stunden vorher. Das ist dann Fakt. Der andere Verkehrsteilnehmer hat weder angehalten, noch ist er ausgewichen. Auch Fakt. Eine andere Version ist reine Spekulation, in diesem Fall in Überschätzung der eigenen Kompetenz durch den püolizisten. Der Polizist müsste dafür eigentlich zur Rechenschaft gezogen werden (dienstrechtlich und Schadenersatz).
Das hier mag ja Deine Meinung sein, aber damit dürftest Du ganz allein dastehen, denn Du schreibst Unsinn.
Versuchen wir mal, ob Du es so verstehst:
Du fährst ordnungsgemäß auf der Straße.
Unerwartet und für Dich nicht zu sehen parkt plötzlich ein PKW hinter einem großen Transporter aus und fährt Dir vor Dein Auto.
Dieser Fahrer bemerkt seinen Fehler und hält sofort an, ist aber bereits auf Deiner Fahrspur.
Du kannst wegen Gegenverkehr nicht ausweichen, bremst deshalb ab, kannst aber einen Aufprall nicht mehr verhindern.
Bist Du nun Schuld an dem Unfall, weil es dem anderen Fahrer noch so eben gelungen ist, vor Dir zum Stehen zu kommen?
Wenn ja: Warum solltest Du Schuld sein und kannst Du dafür Beweise liefern?
Solange der TE nicht glaubhaft machen kann, dass er schon einige Zeit auf der Straße stand, sieht es mit einer Mithaftung des Unfallgegners duster aus und selbst, wenn er es, z. B. durch Zeugenaussagen, beweisen kann, wird er ganz sicher nicht ungeschoren aus der Geschichte herauskommen.
Wenn er rückwärts aus einer Parklücke herausfährt, wird er in aller Regel noch ein weiteres Mal rangieren müssen, um in die richtige Fahrtrichtung fahren zu können, was zusammen mit dem Ausparken einige Zeit in Anspruch nimmt.
Somit darf man nur dann ausparken, wenn man definitiv sicher sein kann, dass kein anderer Verkehrsteilnehmer mehr als den Umständen entsprechend behindert oder gar gefährdet wird.
Sieht man ein anderes Fahrzeug ankommen, muss es schon sehr weit weg sein, um diese Kriterien zu erfüllen.
Zu Deiner Forderung nach dienst - und haftungsrechtlichen Konsequenzen für den Polizeibeamten:
Auch hier völliger Unsinn eines Laien, der von der Materie keine Ahnung hat.
Der Polizeibeamte hat den Unfall nicht verursacht, sondern nimmt lediglich das auf, was für eine Owi - Anzeige oder Verwarnung erforderlich ist.
Ggf. sorgt er noch dafür, dass die Daten ausgetauscht werden.
Bei solchen Bagatellunfallaufnahmen ist er nicht verpflichtet, Aussagen aufzunehmen, Bilder zu machen, Unfallspuren auszumessen usw. (VwV - Unfallaufnahme, die in den meisten Bundesländern ähnlich verfasst ist).
Die zivilrechtliche Abwicklung ist hier allein Sache der Beteiligten, der Versicherungen, der Anwälte und ggf. des Gerichts.
99 Antworten
Zitat:
@azrazr schrieb am 1. November 2016 um 18:32:31 Uhr:
Als LKW-Fahrer darf man sogar die gesamte Straße in voller Absicht und gnadenlos unpassierbar blockieren, bis man GANZ gemütlich und ohne Einweisung (ggf. mit Einweisung) die Einfahrt in das belieferte Unternehmen rückwärts genommen hat. Alles legal (bzw. ohne Einweisunng nicht "legal"😉 und korrekt.
Du bist hier so ein Nulllaberer, biste schonmal nen 40t gefahren und musstest in eine enge Zufahrt rangieren?
Zitat:
@azrazr schrieb am 1. November 2016 um 18:32:31 Uhr:
Ich würde sonstwas verwetten, wenn der ANDERE Unfallfahrer hier geschrieben hätte:"Ich hatte eben einen Unfall... Ich steckte gerade mit dem Kopf im Handschuhfach fest, als es krachte. Ich bin gegen ein stehendes Fahrzeug geprallt, das ca. 50 cm aus einer Parklücke ragte"
Ich wette also, diejenigen, die jetzt den Ausparker lynchen wollen, würden GENAU das Gegeneteil von dem schreiben, was sie hier ablassen. Oder würdet Ihr schreiben: "Ach, das mit dem Kopf im Handschuhfach ist kein Problem. Der Andere ist irgendwann in seinem leben mal rückwärts gefahren, damit er so blöd im Weg rumsteht, und damit ist er Schuld."
Und ja, man DARF als Verkehrsteilnehmer die Straße nutzen. Und ja, man DARFsogar KOMPLETTund in VOLLER Länge stehenbleiben, im WISSEN, dass andere Verkehrsteilnehmer dann drumherum fahren müssen, ggf. warten müssen.
Als LKW-Fahrer darf man sogar die gesamte Straße in voller Absicht und gnadenlos unpassierbar blockieren, bis man GANZ gemütlich und ohne Einweisung (ggf. mit Einweisung) die Einfahrt in das belieferte Unternehmen rückwärts genommen hat. Alles legal (bzw. ohne Einweisunng nicht "legal"😉 und korrekt.
In linken Politikerköpfen wird dies sogar mit Vorsatz genau so umgesetzt: Busse kriegen in manchen Städten keine Haltebuchten, sondern halten direkt auf der Fahrbahn, die Fahrbahn wird sogar dafür verengt, dass keiner vorbeikommt. KEIN Gericht hat dies JEMALS "zurechtgerückt".
Und jetzt soll man beim Ausparken plötzlich nicht mehr 50 cm auf die Fahrbahn fahren dürfen, und dort halten, bis man den gesamten Verkehr einsehen kann? Selbst mit Einweiser verliefe es nicht anders. Nur, dass der Einweiser in Lebensgefahr wäre, wenn einer mit dem Kopf im Handschuhfach anrauscht. Abgesehen davon, mit einer normalen Limousine fährt man auch den halben Meter in die Fahrbahn, bis man etwas sieht, insbesondere, wenn etwas Dickes neben einem steht. Man muss sich auch nicht einweisen lassen - man fährt ja vorwärts. Was dann?
Wenn das so wäre, wie die Spammer hier schreiben, könnte sich jeder, der ein Auto mit abgelaufenem TÜV hat, gesundbummsen. Nur mal eben jemanden anfahren, der irgendwo blöd steht, und SCHWUPPS kriegt man den Schaden zu 100% ersetzt :-) Man weiss ja nicht, wie lange er schon da stand, kann ja sein, dass er eben da hingeschossen ist - im Rückwärtsgang. Falls er nicht im Wagen saß, sagt man aus, der sei gerade beim Unfall herausgesprungen.
Es ist so lächerlich, dass man brüllen könnte.
Was nichts dran ändert, dass Richter gerne Lächerliches beschließen, u.a. auch deswegen, damit sie keine Arbeit haben. "Aha, rückwärts gefahren - SCHULDIG! Und jetzt ein feierabendbier...."
An TE: das nächste mal erzählst Du bitte, dass Du gerade EINGEPARKT hast, wenn Du 100% Schuld kriegst (max. akzeptabel: 50%). Wenn Du nämlich einparkst, billigend in Kauf nehmend, dass Du in der lezten Phase die Fahrbahn blockierst, wie uhu110 Dir gerade ankreidet, und man Dir deswegen ausweichen muss, kriegst Du 100% des Schadens ersetzt :-)
Und es wird nicht besser.🙄🙄
Du darfst hier jederzeit deine Meinung äußern, aber vielleicht solltes du besser die geistige Brille absetzen, die dir die Sinne vernebelt.
Oder noch besser, such und finde den anderen Unfallteilnehmer. das wäre hier mal ein Novum.
Zitat:
@Pepperduster schrieb am 1. November 2016 um 18:43:44 Uhr:
Zitat:
@azrazr schrieb am 1. November 2016 um 18:32:31 Uhr:
Als LKW-Fahrer darf man sogar die gesamte Straße in voller Absicht und gnadenlos unpassierbar blockieren, bis man GANZ gemütlich und ohne Einweisung (ggf. mit Einweisung) die Einfahrt in das belieferte Unternehmen rückwärts genommen hat. Alles legal (bzw. ohne Einweisunng nicht "legal"😉 und korrekt.
Du bist hier so ein Nulllaberer, biste schonmal nen 40t gefahren und musstest in eine enge Zufahrt rangieren?
Immer an die eigene Nase fassen, nicht wahr?
Was genau ist jetzt Dein Problem? Ich schreibe, die LKW machen das und dürfen das. Und Du schreibst was genau? Verstehst Du es selbst?
Ich fahre regelmäßig durch ein Industriegebiet, wo das Tagesgeschäft ist. Manchmal muss ich warten, manchmal habe ich Glück, und es ist noch nicht losgegangen. So what? Das ist Alltag. Und einige der großen LKW fahren ohne Einweiser (Deutsche Kennzeichen wie auch Ausländische). Fakt. Sie sind aber in der Minderheit. Die Meisten haben sogar 2 Einweiser (für jede Fahrtrichtung der Straße Einer).
Was willst Du überhaupt sagen, außer SPAM zu posten?
Ähnliche Themen
Es geht hier aber nicht um LKW und Industriegebiete! Nicht mal im Ansatz!
Bleibt doch einfach mal beim Thema!
OK, einverstanden. Es gibt allerdings keine" StVO Industriegebiet" und "StVO Wohngebiet" - es ist eine StVO für alle.
Wenn es regelwidrig wäre, die Straße für sich (teilweise) zu beanspruchen, wenn man ausparkt, müsste dafür eine extra StVO erfunden werden, oder? Und das ist teilweise der Tenor der Postings: "Du fährst rückwärts? Beim Ausparken? Und Du willst die Fahrbahn dafür nutzen? VERGISS ES! Du hast kein Recht dazu! Wenn's knallt, bist Du auch noch 100% Schuld!"
Ich sehe das keinesfalls so, und ich finde, es lohnt sich, für sein Recht, die Straße ebenfalls zu nutzen, zu kämpfen - selbst, wenn man rückwärts gefahren ist.
Zitat:
@azrazr schrieb am 1. November 2016 um 00:16:19 Uhr:
[...]
Dann sieht er aber wieder nix.Entweder man verlangt Unrealistisches, oder DARF sich heraustasten [...]
Man darf sich nur in unübersichtliche Kreuzungen vorsichtig hineintasten, nicht aber rückwärts aus Parklücken heraustasten. Dort muß man sich bei schlechten Sichtbedingungen einweisen lassen. Macht natürlich kaum jemand, mangels Einweiser.
Zitat:
@azrazr schrieb am 1. November 2016 um 11:19:33 Uhr:
[...]
Siehe letzter Satz des zitierten Abschnitts.http://www.verkehrslexikon.de/.../...ts_Ausparken_aus_Parkplaetzen.php
(2) Nach der Ansicht unter anderem der 13. Zivilkammer des Landgerichts Saarbrücken findet § 9 Abs. 5 StVO und der dem rückwärts Fahrenden auferlegte Gefährdungsausschluss auf Parkplätzen indessen keine unmittelbare Anwendung, weil die Vorschrift vorrangig den fließenden Verkehr schützen will (LG Saarbrücken, Urt. v. 18.07.2014 – 13 S 75/14, juris Rn. 13 m. w. Nachw. zur Kammerrechtsprechung; ebenso König in Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht 42. Aufl. § 8 StVO Rn. 31a m. w. Nachw.). [...]
Das kann hier nicht zur Anwendung kommen, weil sich der Vorfall nicht auf einem Parkplatz sondern auf einer Straße mit Querparkbuchten abgespielt hat.
Für den TE ist die Sache echt blöd gelaufen...
Heute war ich in einer ähnlichen Situation, wie der TE.
Ich parke rückwärts aus - alles frei. Weit und breit NICHTS, was mich betreffen würde. Allerdings ist hinter mir ein Kreisverkehr, seien es 30-50 m. Wer in diesen Kreisverkehr einfährt, ist vom Parkplatz aus und auch von der Straße aus nicht einsehbar.
Ich parke also rückwärts aus. Dabei fahre ich langsam rückwärts. Wenn jetzt einer mit zulässiger Höchstgeschwindigkeit den seichten Bogen um den Kreisverkehr fährt, und in "meine" Straße einfährt, kann der NIE IM LEBEN anhalten - aber vielleicht will er das auch nicht? Zum Glück fahren die Meisten angepasst.
Aber gut - ich habe die Parklücke also in aller Ruhe verlassen, habe das Rückwärtsfahren beendet, und stand nun leicht schräg (aber schon mit voller Wagenlänge) auf der Straße, während ich vom Rückwärtsgang in den ersten Gang geschaltet habe. In diesem Moment tauchte ein Auto hinter mir auf, und hielt auch an. Natürlich hielt es an, es gab für ihn schließlich keine andere Möglichkeit, ich stand ja im Weg. Der Gegenverkehr ist mit einer durchgezogenen Linie getrennt - und im Gegenverkehr war auch viel los. Was, wenn der andere Fahrer in mich reingekracht wäre? Hätte ich mich in Luft auflösen müssen? Zumindest hätte die Dummpolizei mit SICHERHEIT behauptet, ich sei unvorsichtig aus der Lücke geschossen und mit dem fließenden Verkehr zusammengestoßen.
Mein Fazit: Dashcam muss her. Nur mit der Dashcam kann man dokumentieren, was geschehen ist. Eine andere Lösung gegen Idioten gibt es nicht. Wobei der Fahrer hinter mir völlig OK war, aber der hinter dem TE war so ein Idiot. Bei den Schluchtis (und auch bei Anderen) sind aber Dashcams verboten. A*schkarte gezogen...
Vielleicht hilft dort ein manipulationssicherer GPS Fahrtenschreiber mit Beschleunigungssensor...
Zitat:
Hätte ich mich in Luft auflösen müssen?
Du könntest für den Anfang deinen Account hier auflösen. 🙄
Deine Sprüche über Dummpolizisten sind langsam wirklich schwer zu ertragen.
Wenns dafür nochmal nen 36er gibt, nehm ich das gerne in Kauf.
Wenn der Polizist seine Kompetenzen überschreitet, insbesondere, wenn er Sachverhalte erfindet, ist er ein Dummpolizist. Wenn der Polizist seinen Job macht, und am besten auch noch freundlich dabei ist, ist er eine Respektperson. Jeder Polizist hat die Wahl, ein Dummpolizist oder eine Respektperson zu sein.
Ein Polizist, der die Aussage hört/hören muss, der Unfallgegner habe nicht auf die Straße geachtet, dies jedoch ignoriert, und statt dessen aufschreibt, das Unfallopfer sei beim zurücksetzen in den fließenden Verkehr unachtsam gewesen, ist ein Dummpolizist. Das bleibt nicht aus.
Wenn es bei mir gekracht hätte, und die Polizei hätte notiert, ich sei unachtsam aus der Parklücke gefahren, wäre das eine Dummpolizei gewesen. Wenn die aufgeschrieben hätte, dass es zu einem Zusammenstoß kam, mit einem Fahrzeug der leicht schräg angeordnet war und dem Hintermann, dann ist das eine korrekte Beschreibung des Sachverhaltes und verdient den nötigen Respekt. Darüber zu urteilen, wie es dazu kam, muss man jenen überlassen, die dazu befugt sind.
Ansonsten - kleiner Tip von mir: wenn Du etwas nicht erträgst, kannst Du Dich gerne davon entfernen. Vielleicht ist netmoms was für Dich, oder vielleicht haben die Glücksbärchis ein Forum?
Und hast Du inhaltlich etwas zum thema beizutragen, ausser Deinen persönlichen Vorlieben zu diversen Formulierungen?
Schau an. Heute darf er länger aufbleiben. 😁
Also dann für Dich nochmal ganz langsam: deine Äußerungen sind vollkommen lächerlich und markieren Dich als kleinen Buben, dem einer das Schippchen geklaut hat. Und nun geh bitte in die Heia und träum schön davon, was in den NUB und Beitragsregeln steht.
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 5. November 2016 um 23:26:45 Uhr:
Schau an. Heute darf er länger aufbleiben. 😁Also dann für Dich nochmal ganz langsam: deine Äußerungen sind vollkommen lächerlich und markieren Dich als kleinen Buben, dem einer das Schippchen geklaut hat. Und nun geh bitte in die Heia und träum schön davon, was in den NUB und Beitragsregeln steht.
Was Du geschrieben hast, bezieht sich leider nur auf Dich. Du solltest die NUB mal genau durchlesen und auch Dein obiges Posting darauf checken.
Ansonsten: "Dumm ist, wer dummes tut". Es steht mir frei, ob RL oder im Forum, Dummes auch als Dummes zu bezeichnen. Und das ist noch nett - weil das, was dem TE passiert ist, wenn es stimmt, schon an vorsätzlicher Schädigung durch die Polizisten grenzt, die an krankhafter Selbstherrlichkeit leiden.
Es gibt aber auch andere Berufsgruppen, deren einzelne Individuen in signifikanter Zahl ähnliche Symptome zeigen.
War jmd bei dem Unfall dabei?
der TE hätte wieder in die Parklücke einfahren können und sich wieder anschließend aus der Parklücke raustasten können. Aus 50cm sind dann doch schnell mal 1,5m. Bei 50 cm wars ja dann reines Glück, dass der andere Fahrer nicht eh schon an anderen parkenden Fahrzeugen hängengeblieben ist, gerade wenn er im Handschuhfach wühlt.
Er hat die Situation falsch eingeschätzt und kann nicht beweisen, wie lange er schon gestanden hat.
Wenn das kein PKW gewesen wäre sondern ein 40T? wäre man da auch mal auf gut Glück stehen geblieben?
Mir ist letzte Woche auch was passiert, da hätte ich auch abwarten können. Ich fand es besser zu handeln.
Parkplatz, ich parke rückwärts aus und bin schon voll auf der Fahrbahn, ein Dame parkt auch rückwärts aus, sieht mich aber scheinbar nicht. Ich stehe schon und habe dann letztendlich schnell den Vorwärtsgang eingelegt und bin den entscheidenden Meter gefahren. Die Dame hat das immer noch nicht registriert, dass da jmd. Stand und ist weitergefahren.
In dem Fall hätte ich auch eher die Schuld bei der Dame gesehen. Aber schuldlos wäre ich auch nicht davongekommen.
Für mich ist Blickkontakt und Verständigung hier immer wichtig, dann kann ich die Reaktion des Anderen sehen und besser einschätzen. Wenn ich das nicht kann, dann gehe ich immer vom "der sieht mich nicht etc." aus und damit fahre ich schon jahrelang sehr gut, egal ob als Auto, Moped, Fahradfahrer oder Fußgänger.
Auf meinem Grabstein oder auf dem einer meiner Familie soll nicht mal stehen "Er hatte aber Recht" oder "Er hatte Vorfahrt".
Nicht nur mit den eigenen Fehlern rechnen, auch mit den Fehlern Anderer.