Verkehrsunfall
Hallo comunity
Ich hatte leider einen Verkehrunfall mit Totalschaden , laut Polizei schuldig .
Unfallhergang :
Ich parkte mit meinem Fahrzeug in einer 30er Zone in einer parkbucht die quer zur Fahrbahn verlief , also keine klassische Parkbucht die längs verläuft . Ich verstaute unseren Kinderwagen in den kofferraum und das Kind im maxicosi auf den Rücksitz . Steig ein und fuhr ein Stück rückwärts in die Strasse herein ( 50cm ) und sah wie ein fahrzeug von weitem kam , Ich blieb stehen und wartete bis das Fahrzeug an mir vorbeifahren sollte , nur dieses geschah nicht , der Unfallgegner fuhr mir direkt in das Auto ( hinten rechts in die Seite genau auf die Ecke ) . Nachdem Ich begriff was geschah kümmerte ich mich um mein Kind ( zum Glück nichts passiert ) Der Unfallgegner kam dann zu mir und entschuldigte sich , er hätte ins Handschubfach geschaut und mich nicht gesehen und sagte wir regeln die Sache schon . Nachdem die Polizei da war und den Unfall aufnahm schrieb man mir die Schuld zu , die Aussage der Gegners wollte die Polizei nicht aufnehmen zu Protokoll .
Jetzt stehe Ich da mit einem Totalschaden und Versicherung selber sagt das Ich schuld habe .
Hat jemand evtl einen tipp wie Ich weiter vorgehen kann ?? Anwalt war Ich schon , der sagte auch das wäre aussichtlos .....
Danke und Gruss
Beste Antwort im Thema
azrazr,
es reicht, wenn Du die Passagen zitierst, auf die Du Dich konkret beziehst.
Zitat:
@azrazr schrieb am 30. Oktober 2016 um 15:39:27 Uhr:
Wenn der Ausparker stand, konnte er vor einer Kollision anhalten - den Bruchteil einer Sekunde vorher oder stunden vorher. Das ist dann Fakt. Der andere Verkehrsteilnehmer hat weder angehalten, noch ist er ausgewichen. Auch Fakt. Eine andere Version ist reine Spekulation, in diesem Fall in Überschätzung der eigenen Kompetenz durch den püolizisten. Der Polizist müsste dafür eigentlich zur Rechenschaft gezogen werden (dienstrechtlich und Schadenersatz).
Das hier mag ja Deine Meinung sein, aber damit dürftest Du ganz allein dastehen, denn Du schreibst Unsinn.
Versuchen wir mal, ob Du es so verstehst:
Du fährst ordnungsgemäß auf der Straße.
Unerwartet und für Dich nicht zu sehen parkt plötzlich ein PKW hinter einem großen Transporter aus und fährt Dir vor Dein Auto.
Dieser Fahrer bemerkt seinen Fehler und hält sofort an, ist aber bereits auf Deiner Fahrspur.
Du kannst wegen Gegenverkehr nicht ausweichen, bremst deshalb ab, kannst aber einen Aufprall nicht mehr verhindern.
Bist Du nun Schuld an dem Unfall, weil es dem anderen Fahrer noch so eben gelungen ist, vor Dir zum Stehen zu kommen?
Wenn ja: Warum solltest Du Schuld sein und kannst Du dafür Beweise liefern?
Solange der TE nicht glaubhaft machen kann, dass er schon einige Zeit auf der Straße stand, sieht es mit einer Mithaftung des Unfallgegners duster aus und selbst, wenn er es, z. B. durch Zeugenaussagen, beweisen kann, wird er ganz sicher nicht ungeschoren aus der Geschichte herauskommen.
Wenn er rückwärts aus einer Parklücke herausfährt, wird er in aller Regel noch ein weiteres Mal rangieren müssen, um in die richtige Fahrtrichtung fahren zu können, was zusammen mit dem Ausparken einige Zeit in Anspruch nimmt.
Somit darf man nur dann ausparken, wenn man definitiv sicher sein kann, dass kein anderer Verkehrsteilnehmer mehr als den Umständen entsprechend behindert oder gar gefährdet wird.
Sieht man ein anderes Fahrzeug ankommen, muss es schon sehr weit weg sein, um diese Kriterien zu erfüllen.
Zu Deiner Forderung nach dienst - und haftungsrechtlichen Konsequenzen für den Polizeibeamten:
Auch hier völliger Unsinn eines Laien, der von der Materie keine Ahnung hat.
Der Polizeibeamte hat den Unfall nicht verursacht, sondern nimmt lediglich das auf, was für eine Owi - Anzeige oder Verwarnung erforderlich ist.
Ggf. sorgt er noch dafür, dass die Daten ausgetauscht werden.
Bei solchen Bagatellunfallaufnahmen ist er nicht verpflichtet, Aussagen aufzunehmen, Bilder zu machen, Unfallspuren auszumessen usw. (VwV - Unfallaufnahme, die in den meisten Bundesländern ähnlich verfasst ist).
Die zivilrechtliche Abwicklung ist hier allein Sache der Beteiligten, der Versicherungen, der Anwälte und ggf. des Gerichts.
99 Antworten
Zitat:
@Letar schrieb am 6. November 2016 um 11:44:49 Uhr:
(...)
Parkplatz, ich parke rückwärts aus und bin schon voll auf der Fahrbahn, ein Dame parkt auch rückwärts aus, sieht mich aber scheinbar nicht.(...)
Standardsituation in Budapest. Einbahnstraße (orientierungstechnisch aber kein Problem, eine straße weiter auch - in die Gegenrichtung), im Optimalfall ist das Parken auf beiden Straßenseiten erlaubt, schlimmstenfalls auf beiden Seiten senkrecht zur Fahrtrichtung (alle anderen Varianten sind möglich, am häufigsten ist die Variante: einseitig senkrecht zur Fahrbahn parken).
Die Straßen sind eng. Man fährt naturgemäß langsam (auch die Einheimischen). Was passiert mich hat es noch nicht erwischt, aber man hat keine Chance, wenn es dazu kommt). Langsam fahren bedeutet, dass man eine signifikante Zeit hinter JEDEM geparkten Fahrzeug verbringt. Wenn vorne eine Ampel ist, und rot zeigt, dann noch mehr.
Wie die Autos so auf der Straße fahren, parken auch Leute aus - Viele und oft. Und SEHR häufig (ich würde sagen, 1x alle zwei Jahre) sehe ich die Situation, dass der Vordermann von einem rückwärts Ausparkenden gerammt wird. Warum ist das häufig? Ich bin vielleicht 3 Wochen im Jahr in Budapest. Davon verbringe ich nur wenige Minuten in diesen engen Gassen (Umleitung oder Zielanfahrt), meist bin ich in der Peripherie draußen und/oder fahre Bus und Bahn. Das bedeutet, wenn ich geschätzt (und nie nachgerechnet) ca. 30 min/Jahr in diesen engen Gassen fahre, sehe ich stündlich einen Unfall der obigen Sorte. Nach meiner Ansicht ist es also nicht ungewöhnlich, von Ausparkenden gerammt zu werden :-)
Und so hat wahrscheinlich auch die Polizei "gedacht" und ihre Kompetenzen damit überschritten. denn was anders ist, als es immer ist, kann nicht sein.
Dass dort "rückwärts ausparken" und "mit Vorbeifahrendem PKW zusammenstoßen" eine Standardsituation ist, wie hier auch vorgekommen ist, dort aber verschärft (im übrigen fahren die Ausparker dort, die ich gesehen habe, ausnahmslos alle in den Vorbeifahrenden seitlich hinein).
AKA "Blick über den Tellerrand"
Zitat:
@azrazr schrieb am 6. November 2016 um 13:44:56 Uhr:
Und so hat wahrscheinlich auch die Polizei "gedacht" und ihre Kompetenzen damit überschritten. denn was anders ist, als es immer ist, kann nicht sein.
Dummfug wird nicht intelligenter nur weil man es ständig wiederholt. 🙄
Es wurde dir jetzt mehrmals erklärt, welche die Aufgaben der Polizei bei der Unfallaufnahme sogenannter Bagatellunfälle sind.
- verkehrsrechtliche Bewertung und und nicht prozentuale Schuldzuweisungen-
Im Fall des TE war die Unfallursache nunmal das Einfahren in den fließenden Verkehr. Ob der Unfallgegner jetzt durch sein Verhalten eine Mitschuld an dem Unfall trägt, spielt evtl. zivilrechtlich eine Rolle. Das interessiert die Polizei nicht.
Blätter mal zurück, vielleicht verstehst du es ja dann, obwohl ich da so meine Zweifel habe.
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Zitat:
@let-vectra schrieb am 29. Oktober 2016 um 19:11:57 Uhr:
... Nachdem die Polizei da war und den Unfall aufnahm schrieb man mir die Schuld zu , die Aussage der Gegners wollte die Polizei nicht aufnehmen zu Protokoll . ...
Statt pozentualer Schuldzuweisung kam hier die Ganze.
Und genau das ist der Knackpunkt. Wenn es denn so stimmt.
Zitat:
@Gleiterfahrer schrieb am 6. November 2016 um 19:58:11 Uhr:
Zitat:
@let-vectra schrieb am 29. Oktober 2016 um 19:11:57 Uhr:
... Nachdem die Polizei da war und den Unfall aufnahm schrieb man mir die Schuld zu , die Aussage der Gegners wollte die Polizei nicht aufnehmen zu Protokoll . ...Statt pozentualer Schuldzuweisung kam hier die Ganze.
Und genau das ist der Knackpunkt. Wenn es denn so stimmt.
Genau. Das geht auch nicht anders. Die Polizei legt sich fest, wer aus verkehrsrechtlicher Sicht der Verursacher ist. Unfallursache hier: Einfahren in den fließenden Verkehr
110101
Sie fuhren aus einem Grundstück auf die Straße. Es kam zum Unfal
l.
0
35,00
§ 10, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 47.1 BKat; § 19 OWiG
Dieser Tatbestand wäre eine der Möglichkeiten.
Und hier die Quelle:
http://www.kba.de/DE/ZentraleRegister/FAER/BT_KAT_OWI/btkat_node.html
Alles andere, ob der andere zu schnell war, gepennt hat oder ähnliches, ist vor Ort nicht zu ermitteln. Die Polizei legt sich fest und ahndet den Verstoß. Anders wäre es , wenn Zeugen vorhanden sind, die bestätigen, dass der TE schon einige Zeit gestanden hat. Ist hier aber nicht gegeben.
Also wurde der Unfall so aufgenommen, wie vom TE beschrieben. Er war aus Sicht der Polizei der Verursacher und fertig. Alles andere ist dann hinterher Sache der Versicherungen und der Zivilgerichte.
Mich würde noch interessieren, ob der TE verwarnt wurde und er bezahlt hat. Und wenn ich ehrlich bin, kann ich es nicht glauben, dass der Unfallgegner gegenüber der Polizei seine Schuld zugegeben hat und die Beamten das ignoriert haben.
Das wäre dann wirklich der Hammer und die Kritik mehr als gerechtfertigt.
Heute wieder zwei Situationen, in denen ich mir wegen dieses komischen Treads Gedanken gemacht habe...
Ich habe kurz gehalten, ca. 10 m hinter einem Kreisverkehr in einer regulären, mit Pflastersteinen und P-Schild gekennzeichneten Parkbucht - um etwas kurz nachzusehen. Beim rückwärts "ausparken" (nach StVO war es nur "Halten"😉 hätte jeder beliebige Verkehrsteilnehmer, der aus dem Kreisverkehr kommt, und VORFAHRT hat, ansatzlos in mich reinkrachen können. Und ich bin Schuld?
Kurz danach habe ich bei der Bank gehalten. Da, wo die Bank ist, führt ein schmaler Weg mit Parkplätzen in der Mitte in die Hauptverkehrsadern. Der Mittelstreifen ist aber mit Durchfahrten unterbrochen. In eine solche Unterbrechung manövrierte ein kastiger, unförmiger Familienvan hinein, er konte nicht in einem Zug "rumkommen". Ich darf also in diesen Van reinkrachen, weil er mir den Weg mit seinen Manövern eine ganze Weile versperrt hat, wenn ich meinen Wagen sanieren will?
Die Alternative für den Van wäre gewesen, ca. 100 in die ursprüngliche Fahrtrichtung weiterzufahren, um den Kreisverkehr herum und dann zurück... Völlig ohne Gefahr und auch ohne Zeitverlust, angesichts seiner vor-und-zurück-Manöver (bevor blöde Bemerkungen kommen: mir war und ist egal, was andere machen. Wenn er Spaß an seinen Manövern hatte, soll er sie genießen. Klug waren sie nicht, egal sind sie mir aber auch. Und wenn ich warten muss, ist das so. Er ist nicht der Einzige, auf den ich auf meinen Wegen warten musste...)
Diese Fragen richtet sich an all die, die der Meinung sind, der TE sei 100% Schuld an seinem Unfall, und ob das der Lebenswirklichkeit entspricht, dass ein Unfall beim rückwärts Ausparken automatisch auch nicht ausreichende Umsicht und damit "Schuld" bedeuten muss.
Du kannst aber jetzt nicht herkommen und beliebig Situationen erfinden, um deine Meinung durchzudrücken.
Natürlich geilt für jeden, der am Starßenverkehr teilnimmt, erstmal STVO §1.
Und niemand hat ein Recht, sich seine Situation zu erzwingen. Rücksich gehört immer dazu.
Zitat:
@Lagebernd schrieb am 7. November 2016 um 18:50:37 Uhr:
Du kannst aber jetzt nicht herkommen und beliebig Situationen erfinden, um deine Meinung durchzudrücken.
Natürlich geilt für jeden, der am Starßenverkehr teilnimmt, erstmal STVO §1.
Und niemand hat ein Recht, sich seine Situation zu erzwingen. Rücksich gehört immer dazu.
Ich glaube da ist Hopfen und Malz verloren. Eine ernsthafte Diskussion bringt einfach nichts. Meine Meinung.
Aber vielleicht war das ganze ja wieder in Budapest.😁
Zitat:
@AS60 schrieb am 6. November 2016 um 20:25:22 Uhr:
Zitat:
@Gleiterfahrer schrieb am 6. November 2016 um 19:58:11 Uhr:
Statt pozentualer Schuldzuweisung kam hier die Ganze.
Und genau das ist der Knackpunkt. Wenn es denn so stimmt.Genau. Das geht auch nicht anders. Die Polizei legt sich fest, wer aus verkehrsrechtlicher Sicht der Verursacher ist. Unfallursache hier: Einfahren in den fließenden Verkehr
...
Dieser Tatbestand wäre eine der Möglichkeiten.
Und hier die Quelle:
http://www.kba.de/DE/ZentraleRegister/FAER/BT_KAT_OWI/btkat_node.htmlAlles andere, ob der andere zu schnell war, gepennt hat oder ähnliches, ist vor Ort nicht zu ermitteln. Die Polizei legt sich fest und ahndet den Verstoß. Anders wäre es , wenn Zeugen vorhanden sind, die bestätigen, dass der TE schon einige Zeit gestanden hat. Ist hier aber nicht gegeben.
Also wurde der Unfall so aufgenommen, wie vom TE beschrieben. Er war aus Sicht der Polizei der Verursacher und fertig. Alles andere ist dann hinterher Sache der Versicherungen und der Zivilgerichte.
Mich würde noch interessieren, ob der TE verwarnt wurde und er bezahlt hat. Und wenn ich ehrlich bin, kann ich es nicht glauben, dass der Unfallgegner gegenüber der Polizei seine Schuld zugegeben hat und die Beamten das ignoriert haben.
Das wäre dann wirklich der Hammer und die Kritik mehr als gerechtfertigt.
Naja, wie die Polizei das sieht und wie die Versicherung, das sind noch mal komplett andere Schuhe.
Wer mit 50 cm Abstand am ruhenden Verkehr vorbeirauscht (unabhängig wie abgelenkt), kann schon mal versicherungstechnisch schon mal ca. 30% des Schadens angehängt bekommen. Das bringt dann schon die allgemeine Betriebsgefahr mit sich und dass man mit dem Abstand nicht mehr ausreichend reagieren kann.
Zitat:
@blogreiter schrieb am 7. November 2016 um 19:43:14 Uhr:
Zitat:
@AS60 schrieb am 6. November 2016 um 20:25:22 Uhr:
Genau. Das geht auch nicht anders. Die Polizei legt sich fest, wer aus verkehrsrechtlicher Sicht der Verursacher ist. Unfallursache hier: Einfahren in den fließenden Verkehr
...
Dieser Tatbestand wäre eine der Möglichkeiten.
Und hier die Quelle:
http://www.kba.de/DE/ZentraleRegister/FAER/BT_KAT_OWI/btkat_node.htmlAlles andere, ob der andere zu schnell war, gepennt hat oder ähnliches, ist vor Ort nicht zu ermitteln. Die Polizei legt sich fest und ahndet den Verstoß. Anders wäre es , wenn Zeugen vorhanden sind, die bestätigen, dass der TE schon einige Zeit gestanden hat. Ist hier aber nicht gegeben.
Also wurde der Unfall so aufgenommen, wie vom TE beschrieben. Er war aus Sicht der Polizei der Verursacher und fertig. Alles andere ist dann hinterher Sache der Versicherungen und der Zivilgerichte.
Mich würde noch interessieren, ob der TE verwarnt wurde und er bezahlt hat. Und wenn ich ehrlich bin, kann ich es nicht glauben, dass der Unfallgegner gegenüber der Polizei seine Schuld zugegeben hat und die Beamten das ignoriert haben.
Das wäre dann wirklich der Hammer und die Kritik mehr als gerechtfertigt.
Naja, wie die Polizei das sieht und wie die Versicherung, das sind noch mal komplett andere Schuhe.
Wer mit 50 cm Abstand am ruhenden Verkehr vorbeirauscht (unabhängig wie abgelenkt), kann schon mal versicherungstechnisch schon mal ca. 30% des Schadens angehängt bekommen. Das bringt dann schon die allgemeine Betriebsgefahr mit sich und dass man mit dem Abstand nicht mehr ausreichend reagieren kann.
Hast du meinen Beitrag gelesen? 😕 Anscheinend nicht.
Das ist genau das was ich sage.
Verkehrsrechtlich und zivilrechtlich sind zwei verschiedene Paar Schuhe.
Zitat:
@AS60 schrieb am 7. November 2016 um 19:52:57 Uhr:
Zitat:
@blogreiter schrieb am 7. November 2016 um 19:43:14 Uhr:
Naja, wie die Polizei das sieht und wie die Versicherung, das sind noch mal komplett andere Schuhe.
Wer mit 50 cm Abstand am ruhenden Verkehr vorbeirauscht (unabhängig wie abgelenkt), kann schon mal versicherungstechnisch schon mal ca. 30% des Schadens angehängt bekommen. Das bringt dann schon die allgemeine Betriebsgefahr mit sich und dass man mit dem Abstand nicht mehr ausreichend reagieren kann.Hast du meinen Beitrag gelesen? 😕 Anscheinend nicht.
Das ist genau das was ich sage.
Verkehrsrechtlich und zivilrechtlich sind zwei verschiedene Paar Schuhe.
Ja und verkehrsrechtlich bringts 35 EUR "peanuts" (solange nicht Alkohol, Drogen o.ä. im Spiel waren), da sind auch die §§ egal , das dicke Ende (finanziell) ist dann erst interessant.
Von der polizeilichen Aktion braucht man doch nur das Aktenzeichen.
.
Zitat:
@Lagebernd schrieb am 7. November 2016 um 18:50:37 Uhr:
Du kannst aber jetzt nicht herkommen und beliebig Situationen erfinden, um deine Meinung durchzudrücken.
Natürlich geilt für jeden, der am Starßenverkehr teilnimmt, erstmal STVO §1.
Und niemand hat ein Recht, sich seine Situation zu erzwingen. Rücksich gehört immer dazu.
Ich erfinde die nicht. Das sind reale Orte mit realen Parkplätzen, in die NIEMAND rückwärts reinfährt (wäre ein ziemliches Manöver, da die Parkplätze leicht angeschrägt sind).
Und es ist real, dass aus dem Kreisverkehr andere Verkehrsteilnehmer in diese Straßen einbiegen. Und es ist real, dass da dauernd Leute rückwärts ausparken.
Und es ist real, dass der fließende Verkehr für die Ausparker dauernd stockt (aber nicht merklich).
Die Frage ist nur, ob man sich als Fahrer im fließenden Verkehr seinen Wagen an diesen Stellen sanieren lassen kann, weil einem die Polizei gleich das Recht gibt, ausparkenden Zeitgenossen ins Heck zu krachen? Die sind ja Schuld, weil die eine besondere Umsichtspflicht beim Rückwärtsfahren haben. LOL?
Zitat:
@azrazr schrieb am 7. November 2016 um 20:27:29 Uhr:
Die Frage ist nur, ob man sich als Fahrer im fließenden Verkehr seinen Wagen an diesen Stellen sanieren lassen kann, weil einem die Polizei gleich das Recht gibt, ausparkenden Zeitgenossen ins Heck zu krachen? Die sind ja Schuld, weil die eine besondere Umsichtspflicht beim Rückwärtsfahren haben. LOL?
Was ist so schwer an dem Abschnitt gewesen, dass du ihn nicht verstehst?
Zitat:
Also wurde der Unfall so aufgenommen, wie vom TE beschrieben. Er war aus Sicht der Polizei der Verursacher und fertig. Alles andere ist dann hinterher Sache der Versicherungen und der Zivilgerichte.
Du bist halt nur ein "ganz realer" Troll. Daran wirds wohl liegen.
Heute war GENAU das, was ich vorhergesehen habe.
Diesmal habe ich aber nicht ausgeparkt, sondern bin in den Kreisverkehr eingefahren (30km/h, wie vor dem Kreisverkehr beschildert war), ich wollte aus der ersten Ausfahrt wieder raus, ich blinke ("illegal" schon vor dem Kreisverkehr,es ist einfach zu wenig Platz, einzufahren, zu blinken, und das soll noch jemand mitkriegen, dass ich ausfahren möchte...) . Die freie Straße vor mir sehend, habe ich Gas gegeben.
Und ZACK fährt mir ein Megane vor die Nase: Rückwärtsfahrt aus dem Parkplatz raus. Vollbremsung, nichts passiert. Er hatte aber KEINE Chance mich zu sehen (weiss ich aus der Situation, als ich dort geparkt habe). Allerdings hat er ordentlich Gas gegeben, und sich nicht vorsichtig herausgetastet. Abstand zum Crash: vielleicht 3-4 Meter (Ich habe die Unterkante seiner Stoßstange jedenfalls nicht mehr gesehen, aber ich sitze im BMW auch etwas tief, weil nur so bequem - im Golf sitze ich ganz weit oben...). Wäre er langsam gefahren, hätte ich keine Veranlassung gehabt, eine Vollbremsung zu machen. Aber aus dem Parkplatz rausfahren, und den durchgehenden Verkehr nicht behindern - ausgeschlossen zu normalen Uhrzeiten (hier: ca. 19:40 h).
Vermutlich ist das beim TE ebenso.