Verkehrsunfall

Hallo comunity

Ich hatte leider einen Verkehrunfall mit Totalschaden , laut Polizei schuldig .
Unfallhergang :
Ich parkte mit meinem Fahrzeug in einer 30er Zone in einer parkbucht die quer zur Fahrbahn verlief , also keine klassische Parkbucht die längs verläuft . Ich verstaute unseren Kinderwagen in den kofferraum und das Kind im maxicosi auf den Rücksitz . Steig ein und fuhr ein Stück rückwärts in die Strasse herein ( 50cm ) und sah wie ein fahrzeug von weitem kam , Ich blieb stehen und wartete bis das Fahrzeug an mir vorbeifahren sollte , nur dieses geschah nicht , der Unfallgegner fuhr mir direkt in das Auto ( hinten rechts in die Seite genau auf die Ecke ) . Nachdem Ich begriff was geschah kümmerte ich mich um mein Kind ( zum Glück nichts passiert ) Der Unfallgegner kam dann zu mir und entschuldigte sich , er hätte ins Handschubfach geschaut und mich nicht gesehen und sagte wir regeln die Sache schon . Nachdem die Polizei da war und den Unfall aufnahm schrieb man mir die Schuld zu , die Aussage der Gegners wollte die Polizei nicht aufnehmen zu Protokoll .
Jetzt stehe Ich da mit einem Totalschaden und Versicherung selber sagt das Ich schuld habe .
Hat jemand evtl einen tipp wie Ich weiter vorgehen kann ?? Anwalt war Ich schon , der sagte auch das wäre aussichtlos .....

Danke und Gruss

Beste Antwort im Thema

azrazr,

es reicht, wenn Du die Passagen zitierst, auf die Du Dich konkret beziehst.

Zitat:

@azrazr schrieb am 30. Oktober 2016 um 15:39:27 Uhr:


Wenn der Ausparker stand, konnte er vor einer Kollision anhalten - den Bruchteil einer Sekunde vorher oder stunden vorher. Das ist dann Fakt. Der andere Verkehrsteilnehmer hat weder angehalten, noch ist er ausgewichen. Auch Fakt. Eine andere Version ist reine Spekulation, in diesem Fall in Überschätzung der eigenen Kompetenz durch den püolizisten. Der Polizist müsste dafür eigentlich zur Rechenschaft gezogen werden (dienstrechtlich und Schadenersatz).

Das hier mag ja Deine Meinung sein, aber damit dürftest Du ganz allein dastehen, denn Du schreibst Unsinn.

Versuchen wir mal, ob Du es so verstehst:

Du fährst ordnungsgemäß auf der Straße.

Unerwartet und für Dich nicht zu sehen parkt plötzlich ein PKW hinter einem großen Transporter aus und fährt Dir vor Dein Auto.

Dieser Fahrer bemerkt seinen Fehler und hält sofort an, ist aber bereits auf Deiner Fahrspur.

Du kannst wegen Gegenverkehr nicht ausweichen, bremst deshalb ab, kannst aber einen Aufprall nicht mehr verhindern.

Bist Du nun Schuld an dem Unfall, weil es dem anderen Fahrer noch so eben gelungen ist, vor Dir zum Stehen zu kommen?

Wenn ja: Warum solltest Du Schuld sein und kannst Du dafür Beweise liefern?

Solange der TE nicht glaubhaft machen kann, dass er schon einige Zeit auf der Straße stand, sieht es mit einer Mithaftung des Unfallgegners duster aus und selbst, wenn er es, z. B. durch Zeugenaussagen, beweisen kann, wird er ganz sicher nicht ungeschoren aus der Geschichte herauskommen.

Wenn er rückwärts aus einer Parklücke herausfährt, wird er in aller Regel noch ein weiteres Mal rangieren müssen, um in die richtige Fahrtrichtung fahren zu können, was zusammen mit dem Ausparken einige Zeit in Anspruch nimmt.

Somit darf man nur dann ausparken, wenn man definitiv sicher sein kann, dass kein anderer Verkehrsteilnehmer mehr als den Umständen entsprechend behindert oder gar gefährdet wird.

Sieht man ein anderes Fahrzeug ankommen, muss es schon sehr weit weg sein, um diese Kriterien zu erfüllen.

Zu Deiner Forderung nach dienst - und haftungsrechtlichen Konsequenzen für den Polizeibeamten:

Auch hier völliger Unsinn eines Laien, der von der Materie keine Ahnung hat.

Der Polizeibeamte hat den Unfall nicht verursacht, sondern nimmt lediglich das auf, was für eine Owi - Anzeige oder Verwarnung erforderlich ist.

Ggf. sorgt er noch dafür, dass die Daten ausgetauscht werden.

Bei solchen Bagatellunfallaufnahmen ist er nicht verpflichtet, Aussagen aufzunehmen, Bilder zu machen, Unfallspuren auszumessen usw. (VwV - Unfallaufnahme, die in den meisten Bundesländern ähnlich verfasst ist).

Die zivilrechtliche Abwicklung ist hier allein Sache der Beteiligten, der Versicherungen, der Anwälte und ggf. des Gerichts.

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Bekäme ein Einweiser auch eine Teilschuld wenn's kracht?

Wenn ihm kein Vorsatz nachgewiesen werden kann, vermutlich nein. Er ist ja nicht verantwortlich.

Die Frage ist auch, ob Einweiser, die sich auf die Straße stellen, weil sie ja nur von dort etwas sehen, Nötigung begehen (wenn sie da stehen, wo sie nicht im Weg sind, sehen sie auch nicht mehr als der Fahrer)...

Sehr unausgegohrene "Regelungen" in meinen Augen....

Besser wäre, wer LANGSAM rausfährt, soll es auch dürfen, wenn der andere Verkehrsteilnehmer z.B. mindestens in X mal zulässige Höchstgeschwindigkeit entfernt ist.

Mir ging das nur so durch den Kopf, denn auch ein Einweiser hätte den Unfall nicht verhindern können, wenn jemand beim Autofahren mit der Rübe im Handschuhfach steckt. Vielleicht würde dem Einweiser sogar die volle Schuld zugesprochen werden ...

Er hätte evtl. die Aufprallenergie vermindert. 🙂

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Zitat:

@Mischkolino schrieb am 8. November 2016 um 22:13:53 Uhr:


Bekäme ein Einweiser auch eine Teilschuld wenn's kracht?

Das Thema gabs hier schon mal. Richtig einig wurde man sich nicht, Grundtenor war aber, solange der Einweiser keine groben Fehler macht, kann er auch nicht belangt werden.
Wäre auch ein bissel fies. Schliesslich könnte dann jeder behaupten, dass der Einweise angezeigt hätte, man könne fahren. Zeugen gibts ja kaum .
Ausserdem würdest dann vermutlich niemals mehr einen finden, welcher dich einweisen soll.

Wenns kracht hat der Einweiser doch aber was falsch gemacht..? Gut, es sei den der VT auf der Strasse hat im Handschuhfach gewühlt 😉

Zitat:

@Bobber07 schrieb am 9. November 2016 um 06:26:50 Uhr:


Wenns kracht hat der Einweiser doch aber was falsch gemacht..?

Wer sagt denn, dass du nicht aus Versehen Gas und Bremse verwechselt hast ? Oder den Einweiser womöglich falsch verstanden ? Zeichen missgedeutet ?
Es haftet immer der Fahrer.

Dann brauch ich auch keinen Einweiser. Der kann ja genauso sonstwas anzeigen, wenn ich mich blind danach richte hab ich im Zweifel verloren.

Also am besten Pylonen auf die Strasse stellen 😁

Solange der, der in ein manövrierendes Fahrzeug kracht, nicht MINDESTENS gleichberechtigt bei der Prüfung seines Anteils am Crash herangezogen wird, ist die gesamte Regelung bisher hirnrissig.

Die Regel müsste lauten: wenn nix zu sehen ist, langsam zur Sichtlinie vortasten. Wer reinkracht ist Schuld, 100%. Das würde auch den Einweiser schützen, und den Eingewiesenen, weil wer in ein langsames Fahrzeug kracht, der würde auch den Einweiser plattmachen. Sobald die Sichtlinie da ist, muss der Ausparker ab X m Abstand zum fließenden Verkehr (ggf. beide Richtungen) auch rausfahren DÜRFEN, und zwar ebebfalls LANGSAM, damit Unaufmerksame noch reagieren können. Automatisch wäre dies die Aufforderung an den Verkehr, zu verlangsamen. Alles Andere ist die staatliche Aufforderung zur Raserei und Rücksichtslosigkeit.

Ich schreibe das aus der Position, dass ich derjenige bin, der im fließenden Verkehr fährt. Ich parke FAST nie im öffentlichen Verkehsraum (damit boykottiere ich die Knöllchenschreiber). Aber der Verkehrsfluss ist auch in meinem Interesse. Und wenn Leute am ausparken gehindert werden, werden andere am einparken gehindert, und ich muss dann auf Beide warten, anstatt mal kurz jemanden rauszulassen, und dafür verschwindet ein Anderer, der suchend herumschleicht, aus dem Verkehr. Für Leser mit Logikschwäche: diese Beschreibung ist nicht wörtlich zu verstehen, sondern als Funktionsprinzip des Gesamtsystems.

Gegenseitige Rücksichtnahme macht den Verkehr ruhig und fließend. Gerichtlich verordnete Rücksichtslosigkeit für den Durchgangsverkehr fürt zu Unfällen, und damit zu Chaos.

Im vorliegenden Fall hat die Polizei offenbar auch der Rücksichtslosigkeit zugespielt. Gummi§1 scheint nur noch gebraucht zu werden, wenn jemand willkürlich verurteilt werden soll, der sich gegenüber einem Verkehrsrowdy korrekt verhalten hat...?

Zitat:

@azrazr schrieb am 9. November 2016 um 08:14:19 Uhr:



Im vorliegenden Fall hat die Polizei offenbar auch der Rücksichtslosigkeit zugespielt. Gummi§1 scheint nur noch gebraucht zu werden, wenn jemand willkürlich verurteilt werden soll, der sich gegenüber einem Verkehrsrowdy korrekt verhalten hat...?

Vermutlich haben die wieder ihre Kompetenzen überschritten.🙄

Kann diesen Schwachsinn jetzt mal einer beenden?

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