Verkehrsunfall

Hallo comunity

Ich hatte leider einen Verkehrunfall mit Totalschaden , laut Polizei schuldig .
Unfallhergang :
Ich parkte mit meinem Fahrzeug in einer 30er Zone in einer parkbucht die quer zur Fahrbahn verlief , also keine klassische Parkbucht die längs verläuft . Ich verstaute unseren Kinderwagen in den kofferraum und das Kind im maxicosi auf den Rücksitz . Steig ein und fuhr ein Stück rückwärts in die Strasse herein ( 50cm ) und sah wie ein fahrzeug von weitem kam , Ich blieb stehen und wartete bis das Fahrzeug an mir vorbeifahren sollte , nur dieses geschah nicht , der Unfallgegner fuhr mir direkt in das Auto ( hinten rechts in die Seite genau auf die Ecke ) . Nachdem Ich begriff was geschah kümmerte ich mich um mein Kind ( zum Glück nichts passiert ) Der Unfallgegner kam dann zu mir und entschuldigte sich , er hätte ins Handschubfach geschaut und mich nicht gesehen und sagte wir regeln die Sache schon . Nachdem die Polizei da war und den Unfall aufnahm schrieb man mir die Schuld zu , die Aussage der Gegners wollte die Polizei nicht aufnehmen zu Protokoll .
Jetzt stehe Ich da mit einem Totalschaden und Versicherung selber sagt das Ich schuld habe .
Hat jemand evtl einen tipp wie Ich weiter vorgehen kann ?? Anwalt war Ich schon , der sagte auch das wäre aussichtlos .....

Danke und Gruss

Beste Antwort im Thema

azrazr,

es reicht, wenn Du die Passagen zitierst, auf die Du Dich konkret beziehst.

Zitat:

@azrazr schrieb am 30. Oktober 2016 um 15:39:27 Uhr:


Wenn der Ausparker stand, konnte er vor einer Kollision anhalten - den Bruchteil einer Sekunde vorher oder stunden vorher. Das ist dann Fakt. Der andere Verkehrsteilnehmer hat weder angehalten, noch ist er ausgewichen. Auch Fakt. Eine andere Version ist reine Spekulation, in diesem Fall in Überschätzung der eigenen Kompetenz durch den püolizisten. Der Polizist müsste dafür eigentlich zur Rechenschaft gezogen werden (dienstrechtlich und Schadenersatz).

Das hier mag ja Deine Meinung sein, aber damit dürftest Du ganz allein dastehen, denn Du schreibst Unsinn.

Versuchen wir mal, ob Du es so verstehst:

Du fährst ordnungsgemäß auf der Straße.

Unerwartet und für Dich nicht zu sehen parkt plötzlich ein PKW hinter einem großen Transporter aus und fährt Dir vor Dein Auto.

Dieser Fahrer bemerkt seinen Fehler und hält sofort an, ist aber bereits auf Deiner Fahrspur.

Du kannst wegen Gegenverkehr nicht ausweichen, bremst deshalb ab, kannst aber einen Aufprall nicht mehr verhindern.

Bist Du nun Schuld an dem Unfall, weil es dem anderen Fahrer noch so eben gelungen ist, vor Dir zum Stehen zu kommen?

Wenn ja: Warum solltest Du Schuld sein und kannst Du dafür Beweise liefern?

Solange der TE nicht glaubhaft machen kann, dass er schon einige Zeit auf der Straße stand, sieht es mit einer Mithaftung des Unfallgegners duster aus und selbst, wenn er es, z. B. durch Zeugenaussagen, beweisen kann, wird er ganz sicher nicht ungeschoren aus der Geschichte herauskommen.

Wenn er rückwärts aus einer Parklücke herausfährt, wird er in aller Regel noch ein weiteres Mal rangieren müssen, um in die richtige Fahrtrichtung fahren zu können, was zusammen mit dem Ausparken einige Zeit in Anspruch nimmt.

Somit darf man nur dann ausparken, wenn man definitiv sicher sein kann, dass kein anderer Verkehrsteilnehmer mehr als den Umständen entsprechend behindert oder gar gefährdet wird.

Sieht man ein anderes Fahrzeug ankommen, muss es schon sehr weit weg sein, um diese Kriterien zu erfüllen.

Zu Deiner Forderung nach dienst - und haftungsrechtlichen Konsequenzen für den Polizeibeamten:

Auch hier völliger Unsinn eines Laien, der von der Materie keine Ahnung hat.

Der Polizeibeamte hat den Unfall nicht verursacht, sondern nimmt lediglich das auf, was für eine Owi - Anzeige oder Verwarnung erforderlich ist.

Ggf. sorgt er noch dafür, dass die Daten ausgetauscht werden.

Bei solchen Bagatellunfallaufnahmen ist er nicht verpflichtet, Aussagen aufzunehmen, Bilder zu machen, Unfallspuren auszumessen usw. (VwV - Unfallaufnahme, die in den meisten Bundesländern ähnlich verfasst ist).

Die zivilrechtliche Abwicklung ist hier allein Sache der Beteiligten, der Versicherungen, der Anwälte und ggf. des Gerichts.

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Zitat:

@berlin-paul schrieb am 29. Oktober 2016 um 20:03:55 Uhr:


Mischko ... so hat man einen anderen Blickwinkel und rollt nicht erst aus der Parktasche ansatzweise raus. Dann hat man nicht diese doppelte Arschkarte der zweifach gesteigerten Sorgfaltspflicht beim Ausparken UND Rückwärtsfahren.

Ja Paule, manchmal ist es aber angebracht, vorwärts einzuparken. Sei es aus Gründen der Rücksichtnahme

https://www.google.de/.../...b0YGC9aHeinCi8abf5wwgA!2e0!7i13312!8i6656

(Schild an der Laterne)

oder der eigenen Sicherheit

https://www.google.de/.../...S0ZRyHZATaLbrjtqOvV2KQ!2e0!7i13312!8i6656

(wenn man an den Kofferraum muß).

@Pepperduster

OMG...

@ azrazr

WTF ? ...

Zitat:

@azrazr schrieb am 29. Oktober 2016 um 20:32:48 Uhr:


[...] aber hier sieht man wieder, wie die Dummpolizei Willkür ausübt.

Möchte ich jetzt nicht generalisiert so stehen lassen aber es gibt schon ein paar Spezies...

Zitat:

Ist mir auch passiert, und der Richter hat die Aussage der Unfallgegnerin auch weggewischt mit einer Ansage aus seiner Phantasie. Die Unfallgegnerin sagte aus, sie habe gewusst, wo man links abbiegt, habe eine Minute am rechten Rand gestanden, und sei dann losgefahren. Der Richter sagte, sie habe lediglich einige Sekunden gestanden, sie habe sich lediglich nicht ausreichend links eingeordnet, ich hätte in einer unklaren Situation überholt. Er urteilte 50/50 auf Grund eigener Darstellungen, die weder von der Aussage der Unfallgegnerin, noch von meiner Aussage ausgegangen ist. Also ein Idiot. [...]

Welch Karrieren mittels "richtigem" Parteibuch heutzutage Idioten machen können, zeigt uns das Personal unserer Bundesregierung repräsentativ auf. Allen voran der Bundesjustizminister...

Zitat:

Abgesehen davon.. Gestern erst fuhr ein Polizeibulli mit deutlich überhöhter Geschwindigkeit, wo 30 war, wechselte Spur ohne zu blinken, fuhr aus dem Kreisverkehr ohne zu blinken, und wo 50, später 60 war, haben die mich derart abgehängt, dass ich sie bald aus de Augen verloren habe. Sie fuhren ohne Sonderrechten. Stell Dir vor, Du rufst diese Deppen zu einem Unfall...
[...]

Die haben aber auch ohne Sondersignal Sonderrechte,

falls es überhaupt ein echter Polizeibulli war...
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Wer in ein stehendes Auto fährt hat Schuld. Dazu gibt es mehrere Urteile. Ich hoffe dein Gegner schildert die Version ehrlich, sonst sehe ich schwarz.

Zitat:

@downforze84 schrieb am 29. Oktober 2016 um 21:31:50 Uhr:


Wer in ein stehendes Auto fährt hat Schuld. Dazu gibt es mehrere Urteile. Ich hoffe dein Gegner schildert die Version ehrlich, sonst sehe ich schwarz.

Ein Gutachter kann feststellen, ob das Auto stand.

Hallo, let-vectra,

Zitat:

@let-vectra schrieb am 29. Oktober 2016 um 19:11:57 Uhr:


Steig ein und fuhr ein Stück rückwärts in die Strasse herein ( 50cm ) und sah wie ein fahrzeug von weitem kam , Ich blieb stehen und wartete bis das Fahrzeug an mir vorbeifahren sollte ,........

damit bist Du auf jeden Fall, was die Verkehrsordnungswidrigkeit betrifft, mit im Boot.

Soll heißen: Egal, ob der andere Fahrer unachtsam war oder nicht: Du hast einen Fehler gemacht und bekommst auf jeden Fall eine Verwarnung oder sogar ein Bußgeld.

Zitat:

Nachdem die Polizei da war und den Unfall aufnahm schrieb man mir die Schuld zu , die Aussage der Gegners wollte die Polizei nicht aufnehmen zu Protokoll .

Jetzt kommt die Gretchenfrage:

Wurde der andere Fahrer ebenfalls zur Anzeige gebracht, ohne, dass Du dies mitbekommen hast (wäre durchaus denkbar).

Wenn dem so sein sollte, ist er auch über sein Aussageverweigerungsrecht als Betroffener belehrt worden und da kann es gut sein, dass er nichts zur Sache aussagen wollte und dass Du die Beamten vielleicht falsch verstanden hast.

Im Grunde genommen steht und fällt alles damit, ob und was Dein Unfallgegner gegenüber den Beamten angegeben hat.

Wenn er nichts davon gesagt hat, dass er abgelenkt war, sondern lediglich informatorisch angegeben hat, dass Du plötzlich vor ihm gestanden bist, hätten die Kollegen zwei Möglichkeiten:

1.: Sie nehmen das Ganze als Bußgeldsache auf, mit Vernehmung der beiden Unfallbeteiligten.

Gibt es nicht den geringsten objektiven Hinweis auf ein Fehlverhalten Deines Unfallgegners und gibt es nur Deine Angaben, was er Dir gegenüber gesagt hat, aber keine dementsprechende Einlassung des anderen Fahrers und auch keine Zeugen, die gesehen haben, dass er abgelenkt war, musst Du damit rechnen, dass Du als alleinige Unfallverursacherin geführt und wegen einer bedeutenden Verkehrsordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld und ggf. sogar einem Punkt in Flensburg belegt wirst (hab die Bußgeldsätze für das Ausparken gerade nicht im Kopf).

2.: Sie haben keinerlei Anhaltspunkte für ein Fehlverhalten des anderen Fahrers und gehen davon aus, dass Du Dich lediglich ein wenig beim Ausparken verschätzt hast.

Somit nehmen sie den Unfall als Kleinstunfall auf, ohne Bilder und ohne Vernehmung, nur als "Zettelesunfall" und Du kommst mit einer Verwarnung in Höhe von 30 oder 35,. € oder ggf. sogar mit einer mündlichen Verwarnung davon.

Chancen auf eine Mithaftung des Unfallgegners hast Du nur, wenn er selber gegenüber der Polizei oder der Versicherung nachträglich zugibt, was er Dir gegenüber angegeben hat.

Das wird er aber vermutlich nicht machen, weil er dann Ärger mit der eigenen Versicherung bekommen könnte, vor Allem, weil so ein Gruschteln im Handschuhfach während der Fahrt schnell mal als grob fahrlässige Handlung gewertet werden könnte.

Viele Grüße,

Uhu110

azrazr,

Zitat:

@azrazr schrieb am 29. Oktober 2016 um 22:42:32 Uhr:


Ein Gutachter kann feststellen, ob das Auto stand.

Du scheinst ja hier der Oberschlaumeier und Allwissende zu sein, der selber nichts falsch macht.

Ein Gutachter kann vielleicht feststellen, ob das ausparkende Fahrzeug vor dem Aufprall stand, aber nicht, wie lange dieses schon stand.

Wenn Du rückwärts ausparkst, das ankommende Fahrzeug siehst und einen Bruchteil vor dem Einschlag zum Stehen kommst, ist das vom Schadensbild genauso wie bei einem Fahrzeug, das bereits 5 oder 10 Sekunden gestanden hat.

Du solltest, bevor Du andere beleidigst, erst einmal selber Dein Hirn einschalten und vor Allem solltest Du mal überlegen, ob Du nicht selber auch schon mal Fehler in Deinem Beruf gemacht hast.

Du bekommst jetzt bestimmt OMG als Antwort von azrazr

Also wenn ein Unfallgegner die Aussage verweigert und der andere die Situation haarklein darlegt, würd ich nicht so schwarz sehen.

Zitat:

@uhu110 schrieb am 30. Oktober 2016 um 14:55:05 Uhr:


Hallo, let-vectra,

Zitat:

@uhu110 schrieb am 30. Oktober 2016 um 14:55:05 Uhr:



Zitat:

@let-vectra schrieb am 29. Oktober 2016 um 19:11:57 Uhr:


Steig ein und fuhr ein Stück rückwärts in die Strasse herein ( 50cm ) und sah wie ein fahrzeug von weitem kam , Ich blieb stehen und wartete bis das Fahrzeug an mir vorbeifahren sollte ,........

damit bist Du auf jeden Fall, was die Verkehrsordnungswidrigkeit betrifft, mit im Boot.

Soll heißen: Egal, ob der andere Fahrer unachtsam war oder nicht: Du hast einen Fehler gemacht und bekommst auf jeden Fall eine Verwarnung oder sogar ein Bußgeld.

Zitat:

@uhu110 schrieb am 30. Oktober 2016 um 14:55:05 Uhr:



Zitat:

Nachdem die Polizei da war und den Unfall aufnahm schrieb man mir die Schuld zu , die Aussage der Gegners wollte die Polizei nicht aufnehmen zu Protokoll .


Jetzt kommt die Gretchenfrage:

Wurde der andere Fahrer ebenfalls zur Anzeige gebracht, ohne, dass Du dies mitbekommen hast (wäre durchaus denkbar).

Wenn dem so sein sollte, ist er auch über sein Aussageverweigerungsrecht als Betroffener belehrt worden und da kann es gut sein, dass er nichts zur Sache aussagen wollte und dass Du die Beamten vielleicht falsch verstanden hast.

Im Grunde genommen steht und fällt alles damit, ob und was Dein Unfallgegner gegenüber den Beamten angegeben hat.

Wenn er nichts davon gesagt hat, dass er abgelenkt war, sondern lediglich informatorisch angegeben hat, dass Du plötzlich vor ihm gestanden bist, hätten die Kollegen zwei Möglichkeiten:

1.: Sie nehmen das Ganze als Bußgeldsache auf, mit Vernehmung der beiden Unfallbeteiligten.

Gibt es nicht den geringsten objektiven Hinweis auf ein Fehlverhalten Deines Unfallgegners und gibt es nur Deine Angaben, was er Dir gegenüber gesagt hat, aber keine dementsprechende Einlassung des anderen Fahrers und auch keine Zeugen, die gesehen haben, dass er abgelenkt war, musst Du damit rechnen, dass Du als alleinige Unfallverursacherin geführt und wegen einer bedeutenden Verkehrsordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld und ggf. sogar einem Punkt in Flensburg belegt wirst (hab die Bußgeldsätze für das Ausparken gerade nicht im Kopf).

2.: Sie haben keinerlei Anhaltspunkte für ein Fehlverhalten des anderen Fahrers und gehen davon aus, dass Du Dich lediglich ein wenig beim Ausparken verschätzt hast.

Somit nehmen sie den Unfall als Kleinstunfall auf, ohne Bilder und ohne Vernehmung, nur als "Zettelesunfall" und Du kommst mit einer Verwarnung in Höhe von 30 oder 35,. € oder ggf. sogar mit einer mündlichen Verwarnung davon.

Chancen auf eine Mithaftung des Unfallgegners hast Du nur, wenn er selber gegenüber der Polizei oder der Versicherung nachträglich zugibt, was er Dir gegenüber angegeben hat.

Das wird er aber vermutlich nicht machen, weil er dann Ärger mit der eigenen Versicherung bekommen könnte, vor Allem, weil so ein Gruschteln im Handschuhfach während der Fahrt schnell mal als grob fahrlässige Handlung gewertet werden könnte.

Viele Grüße,

Uhu110

azrazr,

Zitat:

@uhu110 schrieb am 30. Oktober 2016 um 14:55:05 Uhr:



Zitat:

@azrazr schrieb am 29. Oktober 2016 um 22:42:32 Uhr:


Ein Gutachter kann feststellen, ob das Auto stand.

Du scheinst ja hier der Oberschlaumeier und Allwissende zu sein, der selber nichts falsch macht.
(...)
Du solltest, bevor Du andere beleidigst, erst einmal selber Dein Hirn einschalten und vor Allem solltest Du mal überlegen, ob Du nicht selber auch schon mal Fehler in Deinem Beruf gemacht hast.

Hast Du eine Nase? Dann mal GANZ fest anfassen.

Wenn der Ausparker stand, konnte er vor einer Kollision anhalten - den Bruchteil einer Sekunde vorher oder stunden vorher. Das ist dann Fakt. Der andere Verkehrsteilnehmer hat weder angehalten, noch ist er ausgewichen. Auch Fakt. Eine andere Version ist reine Spekulation, in diesem Fall in Überschätzung der eigenen Kompetenz durch den püolizisten. Der Polizist müsste dafür eigentlich zur Rechenschaft gezogen werden (dienstrechtlich und Schadenersatz).

Der Gutachter wird Mindest- und Höchstgeschwindigkeiten feststellen, und auch feststellen, wer in welchem Zeitraum wie hätte reagieren müssen/können. Die Wahrscheinlichkeit, dass der Unfallgegner nicht ausreichend auf den Verkehr geachtet hat, wird hierbei aufgezeigt, und dies kann und WIRD zugunsten des TE ausfallen.

Selbstverständlich hat jeder deutsche Richter das Recht, alle Fakten zu ignorieren. Von diesem Recht wird auch ausreichend Gebrauch gemacht.

Die völlig unsinnigen Postings gegen Gutachter sind selbstverständlich mit genau dem gespickt, was Du postest: wie oben zitiert.

Zitat:

@azrazr schrieb am 29. Oktober 2016 um 20:32:48 Uhr:


Abgesehen davon.. Gestern erst fuhr ein Polizeibulli mit deutlich überhöhter Geschwindigkeit, wo 30 war, wechselte Spur ohne zu blinken, fuhr aus dem Kreisverkehr ohne zu blinken, und wo 50, später 60 war, haben die mich derart abgehängt, dass ich sie bald aus de Augen verloren habe. Sie fuhren ohne Sonderrechten. Stell Dir vor, Du rufst diese Deppen zu einem Unfall...

Mein Gott, du erlebst ja Sachen. 😕 Und dann noch ohne zu blinken den Fahrtstreifen gewechselt. Schon die Zeitung von der Sensation informiert.
Informiere dich mal über den Begriff Sonderrechte und dann kannst du weiter Leute beleidigen.

War zwar nichts zum Thema aber bei so einem niedergeschriebenen Schwachsinn musste ich einfach was schreiben.

azrazr,

es reicht, wenn Du die Passagen zitierst, auf die Du Dich konkret beziehst.

Zitat:

@azrazr schrieb am 30. Oktober 2016 um 15:39:27 Uhr:


Wenn der Ausparker stand, konnte er vor einer Kollision anhalten - den Bruchteil einer Sekunde vorher oder stunden vorher. Das ist dann Fakt. Der andere Verkehrsteilnehmer hat weder angehalten, noch ist er ausgewichen. Auch Fakt. Eine andere Version ist reine Spekulation, in diesem Fall in Überschätzung der eigenen Kompetenz durch den püolizisten. Der Polizist müsste dafür eigentlich zur Rechenschaft gezogen werden (dienstrechtlich und Schadenersatz).

Das hier mag ja Deine Meinung sein, aber damit dürftest Du ganz allein dastehen, denn Du schreibst Unsinn.

Versuchen wir mal, ob Du es so verstehst:

Du fährst ordnungsgemäß auf der Straße.

Unerwartet und für Dich nicht zu sehen parkt plötzlich ein PKW hinter einem großen Transporter aus und fährt Dir vor Dein Auto.

Dieser Fahrer bemerkt seinen Fehler und hält sofort an, ist aber bereits auf Deiner Fahrspur.

Du kannst wegen Gegenverkehr nicht ausweichen, bremst deshalb ab, kannst aber einen Aufprall nicht mehr verhindern.

Bist Du nun Schuld an dem Unfall, weil es dem anderen Fahrer noch so eben gelungen ist, vor Dir zum Stehen zu kommen?

Wenn ja: Warum solltest Du Schuld sein und kannst Du dafür Beweise liefern?

Solange der TE nicht glaubhaft machen kann, dass er schon einige Zeit auf der Straße stand, sieht es mit einer Mithaftung des Unfallgegners duster aus und selbst, wenn er es, z. B. durch Zeugenaussagen, beweisen kann, wird er ganz sicher nicht ungeschoren aus der Geschichte herauskommen.

Wenn er rückwärts aus einer Parklücke herausfährt, wird er in aller Regel noch ein weiteres Mal rangieren müssen, um in die richtige Fahrtrichtung fahren zu können, was zusammen mit dem Ausparken einige Zeit in Anspruch nimmt.

Somit darf man nur dann ausparken, wenn man definitiv sicher sein kann, dass kein anderer Verkehrsteilnehmer mehr als den Umständen entsprechend behindert oder gar gefährdet wird.

Sieht man ein anderes Fahrzeug ankommen, muss es schon sehr weit weg sein, um diese Kriterien zu erfüllen.

Zu Deiner Forderung nach dienst - und haftungsrechtlichen Konsequenzen für den Polizeibeamten:

Auch hier völliger Unsinn eines Laien, der von der Materie keine Ahnung hat.

Der Polizeibeamte hat den Unfall nicht verursacht, sondern nimmt lediglich das auf, was für eine Owi - Anzeige oder Verwarnung erforderlich ist.

Ggf. sorgt er noch dafür, dass die Daten ausgetauscht werden.

Bei solchen Bagatellunfallaufnahmen ist er nicht verpflichtet, Aussagen aufzunehmen, Bilder zu machen, Unfallspuren auszumessen usw. (VwV - Unfallaufnahme, die in den meisten Bundesländern ähnlich verfasst ist).

Die zivilrechtliche Abwicklung ist hier allein Sache der Beteiligten, der Versicherungen, der Anwälte und ggf. des Gerichts.

@uhu110
Ich glaube, du gibst dir hier unnötig Mühe. Er wirds nicht verstehen.

Zitat:

@uhu110 schrieb am 30. Oktober 2016 um 16:23:31 Uhr:


azrazr,

es reicht, wenn Du die Passagen zitierst, auf die Du Dich konkret beziehst.
(...)

Versuchen wir mal, ob Du es so verstehst:
(...)

Der Polizeibeamte hat den Unfall nicht verursacht, sondern nimmt lediglich das auf, was für eine Owi - Anzeige oder Verwarnung erforderlich ist.

Ggf. sorgt er noch dafür, dass die Daten ausgetauscht werden.

Bei solchen Bagatellunfallaufnahmen ist er nicht verpflichtet, Aussagen aufzunehmen, Bilder zu machen, Unfallspuren auszumessen usw. (VwV - Unfallaufnahme, die in den meisten Bundesländern ähnlich verfasst ist).

Die zivilrechtliche Abwicklung ist hier allein Sache der Beteiligten, der Versicherungen, der Anwälte und ggf. des Gerichts.

Obiges Quote ist mir mißlungen, wie Du sicher daran erkennen kannst, dass ich in der letzten Passage stark gekürzt habe. Auf dem Tablet ist Manches unübersichtlich, spar Dir also Deine "Belehrungen".

Zweites: Du hast völlig Recht. Der Polizist hat den Unfall aufzunehmen.

Ab dem Moment, ab dem er einem Unfallbeteiligten mittelt, er sei Schuld, ist der Polizist der Volldepp.

Ansonsten: der Fall, den Du schilderst, ist extrem komplex. Der Transporter hätte da wahrscheinlich gar nicht parken dürfen. Das andere Fahrzeug hätte da wahrscheinlich gar nicht mit der Geschwindigkeit vorbeifahren dürfen, wenn er mit dem ausparkenden zusammengeknallt ist. Wahrscheinlich wird da einer der Richter oder sonstige Beteiligten aufwerfen, was wenn dort ein Kind gewesen wäre. Kindesmißbrauch ist vor Gericht nämlich sehr beliebt, und dann kommt schnell die Frage, was wenn ein Kind hinter dem Transporter hervorgesprungen wäre. In einem Fall war ich nämlich auch fast Opfer von Kindesmißbrauch: ein Kind sollte auf einer Landstraße irgendwo rausspringen, woher auch immer.... Damit ist aber keiner durchgekommen, war zu abgedreht. Bei einem Kind jedenfalls kann der Fahrer des anderen Fahrzeuges schlecht behaupten, dass er nicht ausweichen konnte, weil Gegenverkehr da war - da ist er zu 100% dran, er war also zu schnell. Denkbar, dass das auch bei einem ausparkenden Fahrzeug ebenso wäre.

Wie ich aber in so einem Fall ein mögliches Urteil vorwegnehmen soll, ist mir ein Rätsel. Die Weisen, die meinen, ich sei dazu nicht in der Lage, weil ich den fall nicht kapiere, schaffen das aber sicher. Ich verlasse mich darauf. Qualifikation: fast geschaffter Hauptschulabschluss - reicht. Klugheit regiert hier im Forum. Man muss schon zu der dummen Sorte gehören, Fachleute zu empfehlen, wenn Foren-Schreiber klipp und klar sagen, der Ausparker sei Schuld.

Tja - OMG :-)

Wärest Du zufrieden, wenn man Dir in deiner letzten Aussage beipflichten möchte?

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