Verkehrsunfall

Hallo comunity

Ich hatte leider einen Verkehrunfall mit Totalschaden , laut Polizei schuldig .
Unfallhergang :
Ich parkte mit meinem Fahrzeug in einer 30er Zone in einer parkbucht die quer zur Fahrbahn verlief , also keine klassische Parkbucht die längs verläuft . Ich verstaute unseren Kinderwagen in den kofferraum und das Kind im maxicosi auf den Rücksitz . Steig ein und fuhr ein Stück rückwärts in die Strasse herein ( 50cm ) und sah wie ein fahrzeug von weitem kam , Ich blieb stehen und wartete bis das Fahrzeug an mir vorbeifahren sollte , nur dieses geschah nicht , der Unfallgegner fuhr mir direkt in das Auto ( hinten rechts in die Seite genau auf die Ecke ) . Nachdem Ich begriff was geschah kümmerte ich mich um mein Kind ( zum Glück nichts passiert ) Der Unfallgegner kam dann zu mir und entschuldigte sich , er hätte ins Handschubfach geschaut und mich nicht gesehen und sagte wir regeln die Sache schon . Nachdem die Polizei da war und den Unfall aufnahm schrieb man mir die Schuld zu , die Aussage der Gegners wollte die Polizei nicht aufnehmen zu Protokoll .
Jetzt stehe Ich da mit einem Totalschaden und Versicherung selber sagt das Ich schuld habe .
Hat jemand evtl einen tipp wie Ich weiter vorgehen kann ?? Anwalt war Ich schon , der sagte auch das wäre aussichtlos .....

Danke und Gruss

Beste Antwort im Thema

azrazr,

es reicht, wenn Du die Passagen zitierst, auf die Du Dich konkret beziehst.

Zitat:

@azrazr schrieb am 30. Oktober 2016 um 15:39:27 Uhr:


Wenn der Ausparker stand, konnte er vor einer Kollision anhalten - den Bruchteil einer Sekunde vorher oder stunden vorher. Das ist dann Fakt. Der andere Verkehrsteilnehmer hat weder angehalten, noch ist er ausgewichen. Auch Fakt. Eine andere Version ist reine Spekulation, in diesem Fall in Überschätzung der eigenen Kompetenz durch den püolizisten. Der Polizist müsste dafür eigentlich zur Rechenschaft gezogen werden (dienstrechtlich und Schadenersatz).

Das hier mag ja Deine Meinung sein, aber damit dürftest Du ganz allein dastehen, denn Du schreibst Unsinn.

Versuchen wir mal, ob Du es so verstehst:

Du fährst ordnungsgemäß auf der Straße.

Unerwartet und für Dich nicht zu sehen parkt plötzlich ein PKW hinter einem großen Transporter aus und fährt Dir vor Dein Auto.

Dieser Fahrer bemerkt seinen Fehler und hält sofort an, ist aber bereits auf Deiner Fahrspur.

Du kannst wegen Gegenverkehr nicht ausweichen, bremst deshalb ab, kannst aber einen Aufprall nicht mehr verhindern.

Bist Du nun Schuld an dem Unfall, weil es dem anderen Fahrer noch so eben gelungen ist, vor Dir zum Stehen zu kommen?

Wenn ja: Warum solltest Du Schuld sein und kannst Du dafür Beweise liefern?

Solange der TE nicht glaubhaft machen kann, dass er schon einige Zeit auf der Straße stand, sieht es mit einer Mithaftung des Unfallgegners duster aus und selbst, wenn er es, z. B. durch Zeugenaussagen, beweisen kann, wird er ganz sicher nicht ungeschoren aus der Geschichte herauskommen.

Wenn er rückwärts aus einer Parklücke herausfährt, wird er in aller Regel noch ein weiteres Mal rangieren müssen, um in die richtige Fahrtrichtung fahren zu können, was zusammen mit dem Ausparken einige Zeit in Anspruch nimmt.

Somit darf man nur dann ausparken, wenn man definitiv sicher sein kann, dass kein anderer Verkehrsteilnehmer mehr als den Umständen entsprechend behindert oder gar gefährdet wird.

Sieht man ein anderes Fahrzeug ankommen, muss es schon sehr weit weg sein, um diese Kriterien zu erfüllen.

Zu Deiner Forderung nach dienst - und haftungsrechtlichen Konsequenzen für den Polizeibeamten:

Auch hier völliger Unsinn eines Laien, der von der Materie keine Ahnung hat.

Der Polizeibeamte hat den Unfall nicht verursacht, sondern nimmt lediglich das auf, was für eine Owi - Anzeige oder Verwarnung erforderlich ist.

Ggf. sorgt er noch dafür, dass die Daten ausgetauscht werden.

Bei solchen Bagatellunfallaufnahmen ist er nicht verpflichtet, Aussagen aufzunehmen, Bilder zu machen, Unfallspuren auszumessen usw. (VwV - Unfallaufnahme, die in den meisten Bundesländern ähnlich verfasst ist).

Die zivilrechtliche Abwicklung ist hier allein Sache der Beteiligten, der Versicherungen, der Anwälte und ggf. des Gerichts.

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Sofort einen anderen Rechtsanwalt aufsuchen! (Wenn Deine Schilderung 100%ig wahr ist) Was die Polizei sagt, ist kein Richterspruch. Du hattest bereits seit mehreren Sekunden angehalten, während der Unfallgegner gepennt hat. Dessen Verschulden wiegt weitaus schwerer, allerdings wird er sich vor Gericht wohl nicht mehr an seinen Blick ins Handschuhfach errinnern können...

Hast Du Fotos von der Situation direkt nach dem Zusammenstoß? Gibt es Zeugen für die Äußerung des Gegners? Könntest Du mit einem Zeugen den Gegner aufsuchen und im Gespräch auf seine Handschuhfach-Ausssage eingehen, damit sich diese bestätigt? Falls nein, dann ist das aussichtslos. Falls ja, so kommt eine geringe Mithaftung des Unfallgegners in Betracht. Wäre aber eine sehr unwägbare Sache.

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 29. Oktober 2016 um 19:38:46 Uhr:


Hast Du Fotos von der Situation direkt nach dem Zusammenstoß? Gibt es Zeugen für die Äußerung des Gegners? Könntest Du mit einem Zeugen den Gegner aufsuchen und im Gespräch auf seine Handschuhfach-Ausssage eingehen, damit sich diese bestätigt? Falls nein, dann ist das aussichtslos. Falls ja, so kommt eine geringe Mithaftung des Unfallgegners in Betracht. Wäre aber eine sehr unwägbare Sache.

Die Aussage des Gegners ist nicht unbedingt relevant, aber das was wirklich geschehen ist. Ja, unbedingt Zeugen ausfindig machen, in den umliegenden Wohnhäusern klingeln. Vielleicht hat jemand den Unfall aus dem Fenster beobachtet.

leider keine Zeugen , wir waren beide alleine und auf der Strasse war leider niemand

Fotos sind vorhanden

die Aussage des Gegners wollte die Polizei auch nicht aufnehmen , ihre Ausrede wer rausfährt hat Schuld und was der Gegner sagt intressiert uns nicht 🙁
denke auch vor Gericht wird er das nicht wiederholen :/

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Zitat:

@let-vectra schrieb am 29. Oktober 2016 um 19:46:06 Uhr:


[...] die Aussage des Gegners wollte die Polizei auch nicht aufnehmen , ihre Ausrede wer rausfährt hat Schuld und was der Gegner sagt intressiert uns nicht 🙁 [...]

Das waren Hirnis. Klingele in den Häusern und mache Anschläge "Zeugen gesucht" an die Laternen.

ja hätte Ich die Aussage auf Papier sähe das ganze anders aus ..... Ich hab auch zu spät geschaltet hätte drauf bestehen sollen , nur ich war im kopf nur bei meinem 4 Monate alten sohn

Zitat:

@let-vectra schrieb am 29. Oktober 2016 um 19:53:22 Uhr:


ja hätte Ich die Aussage auf Papier sähe das ganze anders aus ..... Ich hab auch zu spät geschaltet hätte drauf bestehen sollen , nur ich war im kopf nur bei meinem 4 Monate alten sohn

Bist Du Mutter oder Vater? (nur interessehalber)

Dann ist das ein Fall für die Schublade "dumm gelaufen". Mach einen Haken dran und zukünftig parkst Du da rückwärts ein. Das macht das Leben beim Losfahren sehr viel leichter.

Mischko ... beide Eltern können an ihrem Kind hängen 😁

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 29. Oktober 2016 um 19:56:38 Uhr:


Dann ist das ein Fall für die Schublade "dumm gelaufen". Mach einen Haken dran und zukünftig parkst Du da rückwärts ein. Das macht das Leben beim Losfahren sehr viel leichter.

Dann wäre der Schläfer nicht hinten rechts sondern vorn links reingeknallt...

Also ich würde jedenfalls kämpfen...

Melde den Vorfall so wie er sich zugetragen hat deiner Versicherung, deine Versicherung ist dafür zuständig.

Mischko ... so hat man einen anderen Blickwinkel und rollt nicht erst aus der Parktasche ansatzweise raus. Dann hat man nicht diese doppelte Arschkarte der zweifach gesteigerten Sorgfaltspflicht beim Ausparken UND Rückwärtsfahren.

Anwalt beauftragen. Gutachten einholen, dass Du gestanden hast. Der Gutachter wird das zu 100% bestätigen können. Chancen hast Du, aber hier sieht man wieder, wie die Dummpolizei Willkür ausübt. Ist mir auch passiert, und der Richter hat die Aussage der Unfallgegnerin auch weggewischt mit einer Ansage aus seiner Phantasie. Die Unfallgegnerin sagte aus, sie habe gewusst, wo man links abbiegt, habe eine Minute am rechten Rand gestanden, und sei dann losgefahren. Der Richter sagte, sie habe lediglich einige Sekunden gestanden, sie habe sich lediglich nicht ausreichend links eingeordnet, ich hätte in einer unklaren Situation überholt. Er urteilte 50/50 auf Grund eigener Darstellungen, die weder von der Aussage der Unfallgegnerin, noch von meiner Aussage ausgegangen ist. Also ein Idiot. Wegen des geringen Schadens von unter 5000 Eur konnte man nichteinmal in Berufung gehen.

Die Polizei hat ebenfalls überholen in unklarer Situation aufgeschrieben, obwohl die Unfallgegnerin aussagte, sie sei stehengeblieben, weil sie nicht wusste, wo man abbiegen muss. Das hat die Polizistin bewusst ignoriert, und ebenfalls nur aufgeschrieben, dass sich die Frau nicht ausreichend links eingeordnet hat.

Abgesehen davon.. Gestern erst fuhr ein Polizeibulli mit deutlich überhöhter Geschwindigkeit, wo 30 war, wechselte Spur ohne zu blinken, fuhr aus dem Kreisverkehr ohne zu blinken, und wo 50, später 60 war, haben die mich derart abgehängt, dass ich sie bald aus de Augen verloren habe. Sie fuhren ohne Sonderrechten. Stell Dir vor, Du rufst diese Deppen zu einem Unfall...

Fazit für Dich: Du kannst es versuchen, mit einem Gutachten hast Du sogar Chncen. Wenn Du stehst, 50 cm aus einer Parklücke raus, hat Dich niemand anzufahren.

Den Kindersitz würde ich vorsichtshalber aber tauschen. Sagen wir mal so... Übervorsichtshalber...

Was kann denn so ein Gutachter ? Etwa mit einem Zauberstab und Zauberspruch die gegnerische Versicherung zu verhexen das die auf einmal und sofort zahlt?

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