Verkehrsunfall
Hallo comunity
Ich hatte leider einen Verkehrunfall mit Totalschaden , laut Polizei schuldig .
Unfallhergang :
Ich parkte mit meinem Fahrzeug in einer 30er Zone in einer parkbucht die quer zur Fahrbahn verlief , also keine klassische Parkbucht die längs verläuft . Ich verstaute unseren Kinderwagen in den kofferraum und das Kind im maxicosi auf den Rücksitz . Steig ein und fuhr ein Stück rückwärts in die Strasse herein ( 50cm ) und sah wie ein fahrzeug von weitem kam , Ich blieb stehen und wartete bis das Fahrzeug an mir vorbeifahren sollte , nur dieses geschah nicht , der Unfallgegner fuhr mir direkt in das Auto ( hinten rechts in die Seite genau auf die Ecke ) . Nachdem Ich begriff was geschah kümmerte ich mich um mein Kind ( zum Glück nichts passiert ) Der Unfallgegner kam dann zu mir und entschuldigte sich , er hätte ins Handschubfach geschaut und mich nicht gesehen und sagte wir regeln die Sache schon . Nachdem die Polizei da war und den Unfall aufnahm schrieb man mir die Schuld zu , die Aussage der Gegners wollte die Polizei nicht aufnehmen zu Protokoll .
Jetzt stehe Ich da mit einem Totalschaden und Versicherung selber sagt das Ich schuld habe .
Hat jemand evtl einen tipp wie Ich weiter vorgehen kann ?? Anwalt war Ich schon , der sagte auch das wäre aussichtlos .....
Danke und Gruss
Beste Antwort im Thema
azrazr,
es reicht, wenn Du die Passagen zitierst, auf die Du Dich konkret beziehst.
Zitat:
@azrazr schrieb am 30. Oktober 2016 um 15:39:27 Uhr:
Wenn der Ausparker stand, konnte er vor einer Kollision anhalten - den Bruchteil einer Sekunde vorher oder stunden vorher. Das ist dann Fakt. Der andere Verkehrsteilnehmer hat weder angehalten, noch ist er ausgewichen. Auch Fakt. Eine andere Version ist reine Spekulation, in diesem Fall in Überschätzung der eigenen Kompetenz durch den püolizisten. Der Polizist müsste dafür eigentlich zur Rechenschaft gezogen werden (dienstrechtlich und Schadenersatz).
Das hier mag ja Deine Meinung sein, aber damit dürftest Du ganz allein dastehen, denn Du schreibst Unsinn.
Versuchen wir mal, ob Du es so verstehst:
Du fährst ordnungsgemäß auf der Straße.
Unerwartet und für Dich nicht zu sehen parkt plötzlich ein PKW hinter einem großen Transporter aus und fährt Dir vor Dein Auto.
Dieser Fahrer bemerkt seinen Fehler und hält sofort an, ist aber bereits auf Deiner Fahrspur.
Du kannst wegen Gegenverkehr nicht ausweichen, bremst deshalb ab, kannst aber einen Aufprall nicht mehr verhindern.
Bist Du nun Schuld an dem Unfall, weil es dem anderen Fahrer noch so eben gelungen ist, vor Dir zum Stehen zu kommen?
Wenn ja: Warum solltest Du Schuld sein und kannst Du dafür Beweise liefern?
Solange der TE nicht glaubhaft machen kann, dass er schon einige Zeit auf der Straße stand, sieht es mit einer Mithaftung des Unfallgegners duster aus und selbst, wenn er es, z. B. durch Zeugenaussagen, beweisen kann, wird er ganz sicher nicht ungeschoren aus der Geschichte herauskommen.
Wenn er rückwärts aus einer Parklücke herausfährt, wird er in aller Regel noch ein weiteres Mal rangieren müssen, um in die richtige Fahrtrichtung fahren zu können, was zusammen mit dem Ausparken einige Zeit in Anspruch nimmt.
Somit darf man nur dann ausparken, wenn man definitiv sicher sein kann, dass kein anderer Verkehrsteilnehmer mehr als den Umständen entsprechend behindert oder gar gefährdet wird.
Sieht man ein anderes Fahrzeug ankommen, muss es schon sehr weit weg sein, um diese Kriterien zu erfüllen.
Zu Deiner Forderung nach dienst - und haftungsrechtlichen Konsequenzen für den Polizeibeamten:
Auch hier völliger Unsinn eines Laien, der von der Materie keine Ahnung hat.
Der Polizeibeamte hat den Unfall nicht verursacht, sondern nimmt lediglich das auf, was für eine Owi - Anzeige oder Verwarnung erforderlich ist.
Ggf. sorgt er noch dafür, dass die Daten ausgetauscht werden.
Bei solchen Bagatellunfallaufnahmen ist er nicht verpflichtet, Aussagen aufzunehmen, Bilder zu machen, Unfallspuren auszumessen usw. (VwV - Unfallaufnahme, die in den meisten Bundesländern ähnlich verfasst ist).
Die zivilrechtliche Abwicklung ist hier allein Sache der Beteiligten, der Versicherungen, der Anwälte und ggf. des Gerichts.
99 Antworten
Danke an alle speziell
UHU ...... selbstberständlich wir der Gegner das nicht wiederholen , Ich habe die ganze Sachlage meiner Versicherung geschildert , wir werden sehen was passiert, Hoffnung habe Ich keine !!
Und Leute fangt hier nicht das streiten an , bringt nix 🙂
Gruss
Zitat:
@azrazr schrieb am 30. Oktober 2016 um 19:16:00 Uhr:
[...] Wahrscheinlich wird da einer der Richter oder sonstige Beteiligten aufwerfen, was wenn dort ein Kind gewesen wäre. Kindesmißbrauch ist vor Gericht nämlich sehr beliebt, und dann kommt schnell die Frage, was wenn ein Kind hinter dem Transporter hervorgesprungen wäre. [...] Bei einem Kind jedenfalls kann der Fahrer des anderen Fahrzeuges schlecht behaupten, dass er nicht ausweichen konnte, weil Gegenverkehr da war - da ist er zu 100% dran, er war also zu schnell. Denkbar, dass das auch bei einem ausparkenden Fahrzeug ebenso wäre. [...]
Ähnliches durfte ich mir auch einmal von der Polizei anhören. Da war es aber kein Kind sondern eine alte Oma. Deshalb verstehe ich nicht, daß dem TE von den Polizisten die volle Schuld zugesprochen wurde. Eventuell war er auch zu schweigsam und zurückhaltend bei der Unfallaufnahme.
Bei einem Auffahrunfall wurde ich auch von der Polizei "mitschuldig gesprochen", bis ich energisch darauf hinwies, daß ich bereits gestanden habe, als es geknallt hat. Da war ich raus aus der Nummer. Also den Mund muß man schon aufmachen.
Der Punkt ist doch, dass der fahrende das hervorstehende Auto nicht gesehen hat. Wenn es denn tatsächlich nur 50cm waren, hätte er ausweichen können. Ohne den Gegenverkehr zu beeinträchtigen. Wenn er aber (was ein Gutachter wohl erkennen würde) mit 50 Sachen reingedonnert ist, tja was war dann wohl offensichtliche Sachlage? Dass der ausparkende hellsehen kann und 2 Sekunden schneller reagiert (und tatsächlich anhält) als der fahrende, der überhaupt keine Zeit zum reagieren hatte?
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 30. Oktober 2016 um 21:06:22 Uhr:
Wärest Du zufrieden, wenn man Dir in deiner letzten Aussage beipflichten möchte?
Herbst 2016, Sommer, Pfingsten, Ostern, Weihnachten, Herbst, Pfingsten, Ostern, Herbst, Sommer, Ostern 2012.
Na? Kommst du drauf 😉
Ähnliche Themen
Zitat:
@let-vectra schrieb am 29. Oktober 2016 um 19:11:57 Uhr:
(...) Nachdem die Polizei da war und den Unfall aufnahm schrieb man mir die Schuld zu , die Aussage der Gegners wollte die Polizei nicht aufnehmen zu Protokoll .
Jetzt stehe Ich da mit einem Totalschaden und Versicherung selber sagt das Ich schuld habe .
P.S.: hast Du eine Rechtschutzversicherung? Hast Du einen guten Anwalt? Hast Du in der Versicherung einen Rabattschutz vereinbart?
Demnächst solltest Du alle drei Fragen mit "ja" beantworten können. Besser spät als nie :-)
Was mich hier am meisten wundert, dass die Polizei neuerdings schuldig sprechen kann. Erinnert mich irgendwie an den Film Judge Dredd.
Die Polizei hat Fakten zu sammeln und muss beide Seiten dazu aufnehmen.
Aber wie es aussieht, ist es dafür schon lange zu spät.
Zitat:
@Gleiterfahrer schrieb am 31. Oktober 2016 um 09:16:46 Uhr:
Was mich hier am meisten wundert, dass die Polizei neuerdings schuldig sprechen kann. Erinnert mich irgendwie an den Film Judge Dredd.
Die Polizei hat Fakten zu sammeln und muss beide Seiten dazu aufnehmen.
Aber wie es aussieht, ist es dafür schon lange zu spät.
Hallo.
dafür haben wir in D doch die Gewaltenteilung:
legislative = Verkehr & Sicherheit Forum
judikative = Verkehr & Sicherheit Forum
executive = Polizei (jedoch unfähig und eh "Volldeppen"😉 deshalb Verkehr & Sicherheit Forum.
😁😁😁😁😁😁😁😁😁😁😁😁
Gruß
vom abgeschafften Verkehrsgerichtstag /durch Verkehr & ........ (ihr wisst schon) ersetzt.
7
Zitat:
@wpp07 schrieb am 31. Oktober 2016 um 09:28:18 Uhr:
Zitat:
@Gleiterfahrer schrieb am 31. Oktober 2016 um 09:16:46 Uhr:
Was mich hier am meisten wundert, dass die Polizei neuerdings schuldig sprechen kann. Erinnert mich irgendwie an den Film Judge Dredd.
Die Polizei hat Fakten zu sammeln und muss beide Seiten dazu aufnehmen.
executive = Polizei (jedoch unfähig und eh "Volldeppen"😉 (...)
Volldeppen sind die Polizisten, die ihre Kompetenzen übertreten, und z. B "Urteile" fällen, oder Dinge vorwerfen, bzw. über Dinge "belehren", von denen sie keine Ahnung haben, bzw. offensichtlichen Blödsinn von sich geben.
Die anderen Polzisten sind deswegen Volldeppen, weil sie Polizisten sind. Was sie teilweise unter Lebensgefahr, getreten, bespuckt, niedergestochen und mit etwas "Glück" unter Verlust ihre Lebens korrekt ermitteln, und wen sie korrekt festsetzen, wird von Gerichten wieder auf sie selbst und auf die Gemeinschaft losgelassen, "normale" Kriminelle ebenso wie Verkehrskriminelle.
executive = Polizei (jedoch unfähig und eh "Volldeppen"😉 (...)
Volldeppen sind die Polizisten, die ihre Kompetenzen übertreten, und z. B "Urteile" fällen, oder Dinge vorwerfen, bzw. über Dinge "belehren", von denen sie keine Ahnung haben, bzw. offensichtlichen Blödsinn von sich geben.
Die anderen Polzisten sind deswegen Volldeppen, weil sie Polizisten sind. Was sie teilweise unter Lebensgefahr, getreten, bespuckt, niedergestochen und mit etwas "Glück" unter Verlust ihre Lebens korrekt ermitteln, und wen sie korrekt festsetzen, wird von Gerichten wieder auf sie selbst und auf die Gemeinschaft losgelassen, "normale" Kriminelle ebenso wie Verkehrskriminelle.
Oh jeh,
Asche über mein Haupt. Habe ihn gefüttert!!!!
Gruß
(natürlich auch an den Troll)
Zitat:
@wpp07 schrieb am 31. Oktober 2016 um 10:24:15 Uhr:
Oh jeh,
Asche über mein Haupt. Habe ihn gefüttert!!!!Gruß
Und da hast es schon so schön gekennzeichnet.
Zitat:
@azrazr schrieb am 30. Oktober 2016 um 19:16:00 Uhr:
Ab dem Moment, ab dem er einem Unfallbeteiligten mittelt, er sei Schuld, ist der Polizist der Volldepp.
Ansonsten: der Fall, den Du schilderst, ist extrem komplex. Der Transporter hätte da wahrscheinlich gar nicht parken dürfen. Das andere Fahrzeug hätte da wahrscheinlich gar nicht mit der Geschwindigkeit vorbeifahren dürfen, wenn er mit dem ausparkenden zusammengeknallt ist. Wahrscheinlich wird da einer der Richter oder sonstige Beteiligten aufwerfen, was wenn dort ein Kind gewesen wäre. Kindesmißbrauch ist vor Gericht nämlich sehr beliebt, und dann kommt schnell die Frage, was wenn ein Kind hinter dem Transporter hervorgesprungen wäre. In einem Fall war ich nämlich auch fast Opfer von Kindesmißbrauch: ein Kind sollte auf einer Landstraße irgendwo rausspringen, woher auch immer.... Damit ist aber keiner durchgekommen, war zu abgedreht. Bei einem Kind jedenfalls kann der Fahrer des anderen Fahrzeuges schlecht behaupten, dass er nicht ausweichen konnte, weil Gegenverkehr da war - da ist er zu 100% dran, er war also zu schnell. Denkbar, dass das auch bei einem ausparkenden Fahrzeug ebenso wäre.
Wie ich aber in so einem Fall ein mögliches Urteil vorwegnehmen soll, ist mir ein Rätsel. Die Weisen, die meinen, ich sei dazu nicht in der Lage, weil ich den fall nicht kapiere, schaffen das aber sicher. Ich verlasse mich darauf. Qualifikation: fast geschaffter Hauptschulabschluss - reicht. Klugheit regiert hier im Forum. Man muss schon zu der dummen Sorte gehören, Fachleute zu empfehlen, wenn Foren-Schreiber klipp und klar sagen, der Ausparker sei Schuld.
Tja - OMG :-)
Herr schmeiß Hirn vom Himmel. Aus welcher Höhle bist du denn gekrochen. So viel dummes Zeug auf einmal gab´s hier schon lange nicht mehr. In der Beziehung bis du hier ganz weit vorne mit deinem Beitrag.
Ich bitte die Beteiligten, sich ein wenig zurückzunehmen. Sei es im Verhalten untereinander als auch im allgemeinen Tonfall ihrer geschilderten Erfahrung.
Gruß
BMWRider
Zitat:
@let-vectra schrieb am 29. Oktober 2016 um 19:53:22 Uhr:
ja hätte Ich die Aussage auf Papier sähe das ganze anders aus ..... Ich hab auch zu spät geschaltet hätte drauf bestehen sollen , nur ich war im kopf nur bei meinem 4 Monate alten sohn
Alles nachvollziebar. Aber es ändert nichts an der Tatsache, dass du an der Stelle auf der Straße nicht sein durftest, solange der Verkehr läuft. Da helfen auch keine Aussagen von irgendwem.
Wer in den rollenden Verkehr einfährt hat eine besondere Verantwortung. Du für dein Kind auch.
Das sieht eher schlecht aus.....
Zitat:
@Lagebernd schrieb am 31. Oktober 2016 um 13:19:44 Uhr:
Alles nachvollziebar. Aber es ändert nichts an der Tatsache, dass du an der Stelle auf der Straße nicht sein durftest, solange der Verkehr läuft. Da helfen auch keine Aussagen von irgendwem.
....
Wenn man den Faden weiterspinnt, dürfte ich in jedes falsch geparkte Fahrzeug reinfahren und wäre auch noch im Recht. Schliesslich hätte der Falschparker auch nicht dort stehen dürfen.