Verkehrsunfall im Kreuzungsbereich. Wer kennt Vergleichbare Situationen?

Ich hatte am 29.11.17 einen Verkehrsunfall an einer Kreuzung.

Zum Hergang:

Ich befuhr eine Vorfahrtsstr. und bog aus dieser links ab.
Mein Unfallgegner kam aus einer Seitenstr. Mit Stopschild und überfuhr dieses.
Da er sehr schnell unterwegs war musste er mir ausweichen und Fahrwege mir vor mein Fahrzeug in die Seitenstrasse.

Für mich war die Sache eigentlich klar. Heute kam Post des Gegnerischen Anwaltes der meine Schuld einforderte.
Nach erstem Schock meinte mein Anwalt das das eine Langwierige sache werden könnte.

Kennt jemand Vergleichbare Unfälle mit rechtlichem Ausgang der Schuldfrage. Gerne mit Verweis auf Az etc.

Hier noch ein Bild des Unfallherganges.

Zur Anmerkung, mein Fahrweg ist der Rote.

Passendes Schematisches Beispiel.jpg
Asset.HEIC.jpg
Asset.HEIC.jpg
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Keine Ahnung warum alle anderer Meinung sind, TE ist einfach schuldig - ganz einfach.
Selbst wenn der andere nicht angehalten hat, ist doch sch**** egal????
Der TE sagt er hat gesehen wie er nicht angehalten hat?? Andere Zeugen wohl auch?? NA UND??

Spielt jetzt jeder den Beamten oder was ist los?

Stop-Schild und die Unfallstelle haben nichts miteinander zutun ganz einfach - Wenn der TE es gesehen hat, auch wenn nicht, ist trotzdem der TE dem Kollegen in die Seite gefahren - Er hat die Vorfahrt missachtet, nicht mehr & nicht weniger, was macht denn ein Zivil-Fahrzeug oder Rettungswagen? Die halten da bestimmt nicht an wenn es um Leben und Tot geht & fahren auch durch - Würde der TE da auch auf sein Recht bestehen und sich denken "Nö er hat nicht angehalten also fahre ich mal trotzdem durch & nimm seine Vorfahrt"?

Ich glaube dem TE, keine Frage, aber das sieht einfach schlecht für ihn aus - Meine Meinung & so wird sich der Golf 7 Fahrer eventuell auch aus der Sache raus reden.

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Zitat:

@Erwachsener schrieb am 8. Januar 2018 um 23:20:04 Uhr:


Noch mal ganz klar: Irgendwelche vorherigen Verstöße des anderen, Stoppschild überfahren, überhöhte Geschwindigkeit oder sowas, ändern nichts am (mußmaßlichen) Verstoß gegen die Wartepflicht beim Linksabbiegen!

Sehe ich nicht so, gerade das Beachten des Stoppschildes hätte diesen Unfall zu 100% verhindert.

Geschwindikeitsüberschreitung des Vorfahrtberechtigten führt übrigens auch zur Teilschuld (ab einer gewissen Überschreitung).

Problem hier ist das zu beweisen.

Gruß Metalhead

Wenn ich das Bild betrachte sieht es auch nicht so aus als wärst du schon sehr weit gefahren. Ich würde sagen Anscheinsbeweis spricht gegen dich.

Als Wegerechnisch sind wie beide etwa 8m gefahren.
Ich mit ca. 10 am rollen. Er keinhat Ahnung wie schnell er war. Jedenfalls bedeutend schneller als ich.
Geschätzt ca. 30-40. aber messen konnte ich es nicht.

Zitat:

@funmaker2001de schrieb am 9. Januar 2018 um 14:36:55 Uhr:


Als Wegerechnisch sind wie beide etwa 8m gefahren.

Kommt auf den Bildern jetzt nicht so rüber, aber gut, so sei es (die Polizei hat ja im Protokoll sicher alles genau aufgenommen).

Zitat:

Ich mit ca. 10 am rollen. Er keinhat Ahnung wie schnell er war. Jedenfalls bedeutend schneller als ich.
Geschätzt ca. 30-40. aber messen konnte ich es nicht.

Da sind wohl der "Zügige" und der "Gemütliche" einfach aus der jeweils falschen Richtung gekommen. 😉

Auf sich beruhen lassen würde ich das auch nicht. Bringt aber nix hier weiter zu diskutieren (10 Posts, 11 Meinungen 😉). Laß den Anwalt machen und teile uns den Ausgang mit.

Gruß Metalhead

Zitat:

@cementario2 schrieb am 9. Januar 2018 um 14:26:45 Uhr:


Brettert man durch die Tempo 30 Zone,

Ein brettern, sprich eine Geschwindigkeit von mehr als 30km/h, kann ich hier auf keiner Seite erkennen. Dafür spricht aus meiner Sicht das Unfallbild, die Abstände etc. nicht. Der Unfallgegner wird mit Blick nach links (also dahin wo er Vorfahrt gewähren muss) das Stoppschild mit moderater Geschwindigkeit (ca. 20km/h) überfahren haben, nimmt dann wieder den Blick nach vorne, hat seine knappe Sekunde Reaktionszeit, bremst voll und zieht noch etwas nach rechts, um den Unfall zu verhindern. Dann steht er genau da, wo es gekracht hat. Wäre er noch schneller gewesen, wäre er nicht dort zum Stehen gekommen.

Und natürlich trägt das Überfahren des Stopp-Schildes zum Unfall bei, aber die Fehleinschätzung der Vorfahrtssituation des TE hat da nun einmal ganz sicher auch einen erheblichen Beitrag. Daher stellt sich sogar die Frage, wie er vor Gericht überhaupt antreten sollte.

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Zitat:

@situ schrieb am 9. Januar 2018 um 10:32:16 Uhr:



Zitat:

@Erwachsener schrieb am 9. Januar 2018 um 10:26:24 Uhr:


TE, du kannst nun überlegen, ob du trotzdem versuchst, eine Schuldteilung zu erwirken.
Wäre es nicht besser, sein Anwalt überlegt und versucht das ggf.?

Hoho, wie aufmerksam von dir! Aber vielleicht mal weiterlesen, bevor man kommentiert:

Zitat:

@Erwachsener schrieb am 9. Januar 2018 um 10:26:24 Uhr:


einen RA brauchst du sowieso

Gut, ne?

Es wird nicht immer alles verstanden (manchmal sogar auch von mir nicht).

Im ersten Post schrieb der TE was von einem Anwalt.

Zitat:

@funmaker2001de schrieb am 8. Januar 2018 um 21:50:30 Uhr:



Nach erstem Schock meinte mein Anwalt das das eine Langwierige sache werden könnte.

Ich hatte offensichtlich falsch interpretiert, dass er einen solchen mit der Wahrnehmung seiner Interessen bereits beauftragt hätte. Darauf bezog ich mich, weil ich alles so sorgfältig lese. Bei vollständigem Zitat wäre das ersichtlich gewesen.

Da er aber weiter an der Spökenkiekerei hier Interesse zeigte, war das wohl ein Fehlschluss.

"Brettern" kann Tempo 20km/h auch sein, wenn die Verhältnisse es nicht zulassen. Enge, Unübersichtlichkeit, Strassenverhältnisse etc.

Tempo 20 kann auch (weil zu langsam) Nötigung sein :-)

"Daher stellt sich sogar die Frage, wie er vor Gericht überhaupt antreten sollte."
Mag naiv klingen, aber ich bin für die Wahrheit.

Zitat:

@cementario2 schrieb am 9. Januar 2018 um 15:08:02 Uhr:


Mag naiv klingen, aber ich bin für die Wahrheit.

Das ist anzuraten. So schildern wie hier auch, da gibt's keinen Optimierungsspielraum nach oben.

Gruß Metalhead

Zitat:

@Diedicke1300 schrieb am 9. Januar 2018 um 13:20:58 Uhr:



Zitat:

@rommulaner schrieb am 9. Januar 2018 um 13:03:31 Uhr:


Genau meine Meinung...

Ist ja toll das das Deine (eure) Meinung ist, aber wenn man hier die Anfrage mit Fotos stellt, "an andere Personen die nicht dabei waren", muss man schon damit rechnen das eine Einschätzung von Dritten kommt.

Und "einen Strick" drehen ist ja schon wieder ein wenig schizophren, unterstellt Böswilligkeit.
Bis jetzt war die Diskussion sachlich, bis auf "Strick drehen", da fiel das Niveau, es war lediglich die Einschätzung Dritter, die hier auch ziemlich übereinstimmend ist, also nicht unbedingt falsch sein muss.

Ich habe "andere Personen die nicht dabei waren" so aufgefasst, dass es sich dabei um die Anwälte und den Richter handelt. Keines falls die MT'ler aus dem Beitrag hier...

Anders gesagt: Lieber nen Beweis auf Dashcam als unbeteiligte Juristen die dir aus mangelnden Beweisen einen Strick draus drehen.

Werde dann berichten wie die Sache ausgeht.
Nach Prüfung aller Unterlagen der Gegenseite wird dann mein Anwalt aktiv.
Mal sehn wie die Sache ausgeht. Im Unfallbericht der Polizei steht generell nichts brauchbares drin. Die haben anscheinend nicht mal selbst Bilder gemacht wie mir eben mein Anwalt sagte.
Ich werde weiter berichten wenn ich was neues weis

Zitat:

@rommulaner schrieb am 9. Januar 2018 um 15:52:36 Uhr:



Zitat:

@Diedicke1300 schrieb am 9. Januar 2018 um 13:20:58 Uhr:


Ist ja toll das das Deine (eure) Meinung ist, aber wenn man hier die Anfrage mit Fotos stellt, "an andere Personen die nicht dabei waren", muss man schon damit rechnen das eine Einschätzung von Dritten kommt.

Und "einen Strick" drehen ist ja schon wieder ein wenig schizophren, unterstellt Böswilligkeit.
Bis jetzt war die Diskussion sachlich, bis auf "Strick drehen", da fiel das Niveau, es war lediglich die Einschätzung Dritter, die hier auch ziemlich übereinstimmend ist, also nicht unbedingt falsch sein muss.

Ich habe "andere Personen die nicht dabei waren" so aufgefasst, dass es sich dabei um die Anwälte und den Richter handelt. Keines falls die MT'ler aus dem Beitrag hier...

Anders gesagt: Lieber nen Beweis auf Dashcam als unbeteiligte Juristen die dir aus mangelnden Beweisen einen Strick draus drehen.

Dann stimme ich Dir zu.

Zitat:

@funmaker2001de schrieb am 8. Januar 2018 um 21:50:30 Uhr:


Ich hatte am 29.11.17 einen Verkehrsunfall an einer Kreuzung.

Zum Hergang:

Ich befuhr eine Vorfahrtsstr. und bog aus dieser links ab.
Mein Unfallgegner kam aus einer Seitenstr. Mit Stopschild und überfuhr dieses.
................................
Hier noch ein Bild des Unfallherganges.

Zur Anmerkung, mein Fahrweg ist der Rote.

Moin, wenn Dein Fz das rote ist - dann hast Du doch das Stopschild!!!! 😕😰😎

Zitat:

@cementario2 schrieb am 9. Januar 2018 um 15:08:02 Uhr:


Mag naiv klingen, aber ich bin für die Wahrheit.

Ist nur ernsthaft die Frage, ob es sich dann lohnt vor Gericht zu ziehen.

Denn wenn man mal ganz ehrlich ist, dann ist auch ein Unfallgrund die Fehlinterpretation der Vorfahrtssituation durch den TE. Damit muss es min. auf eine Teilschuld des TE hinaus laufen.
Denn wirklich was gewinnen tut man damit ja nicht, eine Hochstufung in der Versicherung erfolgt ja egal ob man nun voll- oder teilschuldig ist.

Zitat:

@KNUT-VIII. schrieb am 9. Januar 2018 um 16:34:24 Uhr:



Zitat:

@funmaker2001de schrieb am 8. Januar 2018 um 21:50:30 Uhr:


Ich hatte am 29.11.17 einen Verkehrsunfall an einer Kreuzung.

Zum Hergang:

Ich befuhr eine Vorfahrtsstr. und bog aus dieser links ab.
Mein Unfallgegner kam aus einer Seitenstr. Mit Stopschild und überfuhr dieses.
................................
Hier noch ein Bild des Unfallherganges.

Zur Anmerkung, mein Fahrweg ist der Rote.

Moin, wenn Dein Fz das rote ist - dann hast Du doch das Stopschild!!!! 😕😰😎

Sein

Fahrweg

auf Bild vier, nicht sein

Auto

auf Bild eins, ist der Rote 😉.

Einmal richtig lesen hilft 😉.

Zitat:

@simfer schrieb am 9. Januar 2018 um 16:38:27 Uhr:


Denn wenn man mal ganz ehrlich ist, dann ist auch ein Unfallgrund die Fehlinterpretation der Vorfahrtssituation durch den TE.

Theoretisch ja, praktisch nicht unbedingt. Läuft für mich unter "dumm gelaufen".

Zitat:

Damit muss es min. auf eine Teilschuld des TE hinaus laufen.

Stimmt, aber sicher nicht 100% "Teilschuld".

Zitat:

Denn wirklich was gewinnen tut man damit ja nicht, eine Hochstufung in der Versicherung erfolgt ja egal ob man nun voll- oder teilschuldig ist.

Das ist richtig, aber dann wird ein evtl. Rückkauf billiger außerdem verlangt die, eventuell vorhandene, Vollkasko keine Selbstbeteiligung wenn der Unfallgegner eine Teilschuld bekommt.

Der Unfallgegner hat 100%ig nur nach links geschaut und ist zügig über das Stoppschild gehuscht. An der Stelle ist das halt blöd das so zu machen.

Gruß Metalhead

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