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Verkehrsunfall im Kreuzungsbereich. Wer kennt Vergleichbare Situationen?

Themenstarteram 8. Januar 2018 um 20:50

Ich hatte am 29.11.17 einen Verkehrsunfall an einer Kreuzung.

 

Zum Hergang:

 

Ich befuhr eine Vorfahrtsstr. und bog aus dieser links ab.

Mein Unfallgegner kam aus einer Seitenstr. Mit Stopschild und überfuhr dieses.

Da er sehr schnell unterwegs war musste er mir ausweichen und Fahrwege mir vor mein Fahrzeug in die Seitenstrasse.

 

Für mich war die Sache eigentlich klar. Heute kam Post des Gegnerischen Anwaltes der meine Schuld einforderte.

Nach erstem Schock meinte mein Anwalt das das eine Langwierige sache werden könnte.

 

Kennt jemand Vergleichbare Unfälle mit rechtlichem Ausgang der Schuldfrage. Gerne mit Verweis auf Az etc.

 

Hier noch ein Bild des Unfallherganges.

 

Zur Anmerkung, mein Fahrweg ist der Rote.

Passendes Schematisches Beispiel.jpg
Asset.HEIC.jpg
Asset.HEIC.jpg
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Beste Antwort im Thema

Keine Ahnung warum alle anderer Meinung sind, TE ist einfach schuldig - ganz einfach.

Selbst wenn der andere nicht angehalten hat, ist doch sch**** egal????

Der TE sagt er hat gesehen wie er nicht angehalten hat?? Andere Zeugen wohl auch?? NA UND??

Spielt jetzt jeder den Beamten oder was ist los?

Stop-Schild und die Unfallstelle haben nichts miteinander zutun ganz einfach - Wenn der TE es gesehen hat, auch wenn nicht, ist trotzdem der TE dem Kollegen in die Seite gefahren - Er hat die Vorfahrt missachtet, nicht mehr & nicht weniger, was macht denn ein Zivil-Fahrzeug oder Rettungswagen? Die halten da bestimmt nicht an wenn es um Leben und Tot geht & fahren auch durch - Würde der TE da auch auf sein Recht bestehen und sich denken "Nö er hat nicht angehalten also fahre ich mal trotzdem durch & nimm seine Vorfahrt"?

Ich glaube dem TE, keine Frage, aber das sieht einfach schlecht für ihn aus - Meine Meinung & so wird sich der Golf 7 Fahrer eventuell auch aus der Sache raus reden.

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Schlaf erst mal eine Nacht drüber, ich kann Deinen Unmut verstehen. Das Problem wird sein, dass Du keine Zeugen hast und Deinem Gegner in die Seite gefahren bist und er nicht Dir.

Viel schlimmer als jetzt abzubrechen ist es, wenn in 1 - 2 Jahren festgestellt wird, dass Du den Unfall verursacht hast. Du hast Dich mehrfach bis zur Atemnot aufgeregt, Deine Frau und Deine Kinder sprechen nicht mehr mit Dir - usw (ist nicht ganz ernst gemeint)...

Wahrscheinlich bist Du im Recht, kannst es aber nicht beweisen, lass Dir von dem Idioten nicht länger als unbedingt nötig die Lebensfreude klauen, steh einfach über den Dingen und denk an das Karma des Gegners (das ist jetzt zerbeulter als die Autos:D).

Noch mal ganz klar: Irgendwelche vorherigen Verstöße des anderen, Stoppschild überfahren, überhöhte Geschwindigkeit oder sowas, ändern nichts am (mußmaßlichen) Verstoß gegen die Wartepflicht beim Linksabbiegen! Macht euch da kein große Hoffnung.

Das ist richtig. Es entscheidet sich daran, ob das eine Kreuzung ist oder zwei hintereinander liegende Einmündungen.

Zitat:

@Erwachsener schrieb am 8. Januar 2018 um 23:17:06 Uhr:

Für die Frage, wer Vorfahrt hatte, sollte die Beschilderung maßgeblich sein.

Wenn das Hauptstraßenschild mit Zusatzschild so aussah wie in deiner Skizze, also mit nur einer Nebenstraße, in die du abgebogen bist, hast du schlechte Karten. Dann ist die zweite Einmündung (mit dem Stopschild), aus der dein Unfallgegner kam, eine getrennte Kreuzung. Er befand sich mithin von dir aus gesehen im Gegenverkehr auf der Hauptstraße, du wärst beim Linksabbiegen also wartepflichtig gewesen.

Dass er vorher das Stoppschild missachtet hat, ist dabei unerheblich. Ursache für den Unfall ist dein Verstoß gegen die Wartepflicht beim Linksabbiegen. Mit viel Glück und einem sehr guten RA sind vielleicht 25 % Teilschuld des Gegners drin.

Sieht es dagegen von der Beschilderung her so aus wie hier https://www.frag-den-fahrlehrer.de/.../, hättest du recht. Du als Hauptstraßenbenutzer hättest Vorfahrt gehabt.

Nicht ganz!

Der Unfallgegner kam aus einer Einbahnstr. (in der zudem in der Tempo 30 galt).

Beide Seitenstrassen scheinen im Kurvenbereich auf die Vorfahrtstr. zu münden.

Die Bilder verzerren die Situation so, dass die Seitenstr. mal mit geringem und mal mit größerem Abstand zueinander wirken. Ich glaube, dass auch hier der Hase im Pfeffer liegt. Je kleiner der Abstand, desto "unschuldiger" der TE. Letztlich kann ein Gutachter berechnen, wie schnell der Unfallgegner an dem Unfallort hätte sein dürfen.

am 9. Januar 2018 um 4:34

Ich muss leider der Polizei recht geben. Das Verkehrsschild "abbiegenden Hauptstrasse" beinhaltet ja nur eine Einmündung (laut deiner Zeichnung). Da der Unfallgegner nicht aus einer der drei Strassen kam, sondern aus einer wenn auch sehr nahen Nebenstrasse kam, befand er sich zum dem Zeitpunkt schon auf der Hauptstrasse. Das er das Stoppschild ignoriert hat, ist nicht von Relevanz. Jedenfalls hätte er auch nach vorschriftsmässigen halten an diesem losfahren können, egal ob du gerade dort irgendwas planst. Relevant für ihn sind nur die Verkehrsteilnehmer, die für ihn auf der Hauptstrasse von links kommen. So sehe jedenfalls ich die Situation.

Themenstarteram 9. Januar 2018 um 6:18

Zitat:

@U2-Didi schrieb am 9. Januar 2018 um 05:34:16 Uhr:

befand er sich zum dem Zeitpunkt schon auf der Hauptstrasse. Das er das Stoppschild ignoriert hat, ist nicht von Relevanz. Jedenfalls hätte er auch nach vorschriftsmässigen halten an diesem losfahren können, egal ob du gerade dort irgendwas planst.

Ich begann meine fahrt aber als erstes. Leider :confused:

Für mich ist die Sache von der Beschilderung her eindeutig: der Linksabbieger ist wartefpflichtig.

Zitat:

@U2-Didi schrieb am 9. Januar 2018 um 05:34:16 Uhr:

Jedenfalls hätte er auch nach vorschriftsmässigen halten an diesem losfahren können, egal ob du gerade dort irgendwas planst. Relevant für ihn sind nur die Verkehrsteilnehmer, die für ihn auf der Hauptstrasse von links kommen. So sehe jedenfalls ich die Situation.

Ich sehe es ebenfalls so.

Auf Bild 3 (aus der Draufsicht) ist es deutlich, der Unfallgegner befand sich bereits vor dem Zusammenstoß auf der Vorfahrtstrasse.

Man könnte aus dem Überfahren des Stopschildes noch eine Teilschuld herausholen, dazu müsste man aber das Überfahren durch Zeugen belegen können. Die Hauptschuld trägt aber in jedem Fall der TS.

Auf dem selbst gezeichnetem Bild würde ich sagen: klar der andere ist Schuld. Aber schaut man sich die Streetview Bilder an, dann sieht das doch anders aus. Ich würde der Polizei recht geben, dass du nicht hättest abiegen dürfen, da der andere bereits auf der Vorfahrtsstraße war (ob er ein Stop Schild "überfahren" oder dahin teleportiert wurde wäre erst einmal egal) und du als links Abbieger besonderes Aufmerksam sein musst. Ich denke die Sache wird ohne EIngeständnisse des anderen Fahrers nicht gut für dich ausgehen. Eine Teilschuld wird es in jedem Fall. Jetzt ist halt die Frage, ob 50 oder 100%. Meine Tendenz geht zu 100%.

€: Ich habe jetzt die Bilder vom Unfall mit den Autos gesehen. Wie schnell biegst du denn bitte ab, dass du es nicht schaffst rechtzeitig stehen zu bleiben? Ich glaube hier war der Sturrkopf mal wieder größer als das Hirn......

Hi,

dein Unfallgegner befand sich auf der Vorfahrtsstraße und der Anstoßpunkt liegt mit der Fahrertüre ziemlich weit hinten.

Das sind die nüchternen Daten die man so sehen kann und danach bist du Schuld. Gefühlt mag das anders sein aber selbst wenn du z.b. eine Dashcam gehabt hättest müsstest du mit einer erheblich Teilschuld rechnen.

Gruß tobias

Themenstarteram 9. Januar 2018 um 7:26

Zur Verdeutlichung ein paar weitere Aspekte:

 

- Der Unfallgegner fuhr „nach mir“ los

- auf einem Bildnist erkennbar das er die Fahrspur verlassen musste um mir nicht in die Weite zu fahren. Er steht quasi hinter der Linie der hauptstrasse in einmündenden Bereich meiner abbiegenden Strasse. Er war geradeausfahrer.

- wäre er nicht in die abknickende Strasse ausgewischennwäre er ca. Höhe meiner Hintertür in mein Auto gefahren

Zitat:

@funmaker2001de schrieb am 9. Januar 2018 um 07:18:27 Uhr:

Zitat:

@U2-Didi schrieb am 9. Januar 2018 um 05:34:16 Uhr:

befand er sich zum dem Zeitpunkt schon auf der Hauptstrasse. Das er das Stoppschild ignoriert hat, ist nicht von Relevanz. Jedenfalls hätte er auch nach vorschriftsmässigen halten an diesem losfahren können, egal ob du gerade dort irgendwas planst.

Ich begann meine fahrt aber als erstes. Leider :confused:

Sagst du. Das wird im Nachhinein schwer zu beweisen sein.

Edit:

Und wenn ich mir das vierte Bild ansehe, ist die Sache eigentlich klar. Du biegst ab und mißachtest dabei den Verkehr auf der Hauptstraße. Wo der herkam und ob da vorher ein Stopp-Zeichen war, ist dann irrelevant. Im Zivilverfahren könnte dann evtl. die Tatsache, dass er vorher das Stopp -Zeichen mißachtet hat, wenn es denn so war, eine Rolle spielen.

am 9. Januar 2018 um 8:00

Zitat:

@tomold schrieb am 8. Januar 2018 um 23:19:29 Uhr:

Schlaf erst mal eine Nacht drüber, ich kann Deinen Unmut verstehen. ....... lass Dir von dem Idioten nicht länger als unbedingt nötig die Lebensfreude klauen, steh einfach über den Dingen und denk an das Karma des Gegners

Kann ich nur unterstreichen.

Auch mal ein Rat von mir: Du hast einen Anwalt. Vertraue und überlasse es ihm und verhindere nicht durch Diskussionen mit Unbeteiligten, die dir absolut nichts bringen, wieder einen klaren Kopf zu kriegen, der auch an Erfreulicheres denken kann.

Zitat:

@lemonshark schrieb am 9. Januar 2018 um 07:29:11 Uhr:

Für mich ist die Sache von der Beschilderung her eindeutig: der Linksabbieger ist wartefpflichtig.

Sehe ich auch so. Als Linksabbieger bist meist der Letzte, der fahren darf. Es sei denn , man folgt einer abbiegenden Hauptstraße.

Zitat:

@Wolf-Dieter08 schrieb am 8. Januar 2018 um 23:02:34 Uhr:

Die Sache sieht schlecht aus, lt Bild handelt es sich um eine abkbiegende Vorfahrtstrasse, das heißt durch den Abbiegevorgang verläßt man denBereich der Vorfahrtstrasse, genau so sieht es vermutlich die Polizei.

Die Polizei kann sehen was sie will, und in diesem Fall sieht sie sogar falsch.

Der TE hat hier klar Vorfahrt, dies solange bis er den Kreuzungsbereich verlässt, also nach dem Abbiegevorgang.

Edit, ne, ich habe mir mal alle Bilder angeschaut, nicht nur Deine Zeichnung, die ist ein wenig irre führend, in diesem Fall könntest Du, nein du hast sogar, die Arschkarte gezogen, der Unfallgegner war eindeutig schon auf der Hauptstraße, Dias würde ich nicht als eine Kreuzung betrachten.

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