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Verkehrsunfall im Kreuzungsbereich. Wer kennt Vergleichbare Situationen?

Themenstarteram 8. Januar 2018 um 20:50

Ich hatte am 29.11.17 einen Verkehrsunfall an einer Kreuzung.

 

Zum Hergang:

 

Ich befuhr eine Vorfahrtsstr. und bog aus dieser links ab.

Mein Unfallgegner kam aus einer Seitenstr. Mit Stopschild und überfuhr dieses.

Da er sehr schnell unterwegs war musste er mir ausweichen und Fahrwege mir vor mein Fahrzeug in die Seitenstrasse.

 

Für mich war die Sache eigentlich klar. Heute kam Post des Gegnerischen Anwaltes der meine Schuld einforderte.

Nach erstem Schock meinte mein Anwalt das das eine Langwierige sache werden könnte.

 

Kennt jemand Vergleichbare Unfälle mit rechtlichem Ausgang der Schuldfrage. Gerne mit Verweis auf Az etc.

 

Hier noch ein Bild des Unfallherganges.

 

Zur Anmerkung, mein Fahrweg ist der Rote.

Passendes Schematisches Beispiel.jpg
Asset.HEIC.jpg
Asset.HEIC.jpg
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Beste Antwort im Thema

Keine Ahnung warum alle anderer Meinung sind, TE ist einfach schuldig - ganz einfach.

Selbst wenn der andere nicht angehalten hat, ist doch sch**** egal????

Der TE sagt er hat gesehen wie er nicht angehalten hat?? Andere Zeugen wohl auch?? NA UND??

Spielt jetzt jeder den Beamten oder was ist los?

Stop-Schild und die Unfallstelle haben nichts miteinander zutun ganz einfach - Wenn der TE es gesehen hat, auch wenn nicht, ist trotzdem der TE dem Kollegen in die Seite gefahren - Er hat die Vorfahrt missachtet, nicht mehr & nicht weniger, was macht denn ein Zivil-Fahrzeug oder Rettungswagen? Die halten da bestimmt nicht an wenn es um Leben und Tot geht & fahren auch durch - Würde der TE da auch auf sein Recht bestehen und sich denken "Nö er hat nicht angehalten also fahre ich mal trotzdem durch & nimm seine Vorfahrt"?

Ich glaube dem TE, keine Frage, aber das sieht einfach schlecht für ihn aus - Meine Meinung & so wird sich der Golf 7 Fahrer eventuell auch aus der Sache raus reden.

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Eben - der TE hätte nur Vorfahrt, wenn der Gegner ebenfalls aus einer Nebenstraße derselben Kreuzung kam.

TE, bringt doch mal bitte die Diskussion hier voran, indem du Fotos der Beschilderung machst. Wie sieht die Schilderkombination "Abknickende Vorfahrtstraße" genau aus?

Themenstarteram 9. Januar 2018 um 8:59

Es gibt keine Beschilderung abknickende Vorfahrt. Das einzige Schild im Kreuzungsbereich ist das Stopschild der oberen Seitenstrasse

Zitat:

@Erwachsener schrieb am 9. Januar 2018 um 09:56:10 Uhr:

Richtig - wenn der Gegner ebenfalls aus einer Nebenstraße derselben Kreuzung kam!

Habe Tante Edit bemüht.

Zitat:

@funmaker2001de schrieb am 9. Januar 2018 um 09:59:26 Uhr:

Es gibt keine Beschilderung abknickende Vorfahrt. Das einzige Schild im Kreuzungsbereich ist das Stopschild der oberen Seitenstrasse

Hast du doch aber in deiner Zeichnung.

Themenstarteram 9. Januar 2018 um 9:03

War nur ein Beispielbild aus dem Netz des Strassenverlaufes.

 

Müsste eher so aussehen

Asset.JPG

Zitat:

@funmaker2001de schrieb am 9. Januar 2018 um 09:59:26 Uhr:

Es gibt keine Beschilderung abknickende Vorfahrt. Das einzige Schild im Kreuzungsbereich ist das Stopschild der oberen Seitenstrasse

Dann sieh dir deine Skizze an. Die zeigt, dass du die Vorfahrstraße ( abknickend) verlässt. Ist aber eigentlich auch egal. Du biegst ab, ohne auf den entgegenkommenden Verkehr zu achten. Eigentlich eine klare Geschichte.

109601 Sie bogen ab, ohne ein entgegenkommendes/in gleicher Richtung A - 2 85,00

fahrendes *) Fahrzeug durchfahren zu lassen. Es kam zum Unfall.

§ 9 Abs. 3, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 40 BKat;

§ 3 Abs. 4 BKatV; § 19 OWiG

Zitat:

@funmaker2001de schrieb am 9. Januar 2018 um 10:03:46 Uhr:

War nur ein Beispielbild aus dem Netz des Strassenverlaufes.

Müsste eher so aussehen

Du solltest die Straße in die du einbiegst noch versetzen, so wie es auf Bild vier ist. So verwirrt es nur. Wir haben hier zwei Einmündungen und dein Unfallgegner ( egal wo er herkam ) befährt die Vorfahrtstraße und du nimmst ihm beim Abbiegen den Vorrang.

Zitat:

@Diedicke1300 schrieb am 9. Januar 2018 um 10:00:20 Uhr:

Zitat:

@Erwachsener schrieb am 9. Januar 2018 um 09:56:10 Uhr:

Richtig - wenn der Gegner ebenfalls aus einer Nebenstraße derselben Kreuzung kam!

Habe Tante Edit bemüht.

Ich auch. ;)

Zitat:

@funmaker2001de schrieb am 9. Januar 2018 um 10:03:46 Uhr:

War nur ein Beispielbild aus dem Netz des Strassenverlaufes.

Müsste eher so aussehen

Ist eigentlich egal, deine erste Zeichnung ist falsch. Aus den anderen Bildern geht hervor das du die Vorfahrt die du als Linksabbieger gewähren musst nicht beachtet hast.

OK, es handelt sich also - verkehrstechnisch - offenbar um KEINE Kreuzung mit abknickender Vorfahrtstraße. Sondern um zwei aufeinanderfolgende Einmündungen. Kann man sich jetzt fragen, ob das angesichts der baulichen Gestaltung eine glückliche Lösung ist, aber das ist für die Bewertung der Unfallursache irrelevant.

Ich schließe mich AS60 komplett an:

Zitat:

109601 Sie bogen ab, ohne ein entgegenkommendes/in gleicher Richtung A - 2 85,00

fahrendes *) Fahrzeug durchfahren zu lassen. Es kam zum Unfall.

§ 9 Abs. 3, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 40 BKat;

§ 3 Abs. 4 BKatV; § 19 OWiG

Zitat:

@Diedicke1300 schrieb am 9. Januar 2018 um 10:11:08 Uhr:

Zitat:

@funmaker2001de schrieb am 9. Januar 2018 um 10:03:46 Uhr:

War nur ein Beispielbild aus dem Netz des Strassenverlaufes.

Müsste eher so aussehen

Ist eigentlich egal, deine erste Zeichnung ist falsch. Aus den anderen Bildern geht hervor das du die Vorfahrt Vorrang die du als Linksabbieger gewähren musst nicht beachtet hast.

Bisschen klugscheißen schadet ja nicht.;)

;)

TE, du kannst nun überlegen, ob du trotzdem versuchst, eine Schuldteilung zu erwirken. Das wird aber vor Gericht geschehen müssen. Du könntest zum Beispiel versuchen, angesichts des Unfallverlaufs darauf abzustellen, dass der Gegner den Zusammmenstoß hätte vermeiden können. Das wirst du wahrscheinlich per Gutachten beweisen müssen, einen RA brauchst du sowieso, dazu kommen Gerichtskosten etc. pp.. Überlege dir, ob es dir das wert ist.

am 9. Januar 2018 um 9:32

Zitat:

@Erwachsener schrieb am 9. Januar 2018 um 10:26:24 Uhr:

TE, du kannst nun überlegen, ob du trotzdem versuchst, eine Schuldteilung zu erwirken.

Wäre es nicht besser, sein Anwalt überlegt und versucht das ggf.? Aber der TE hat ja offensichtlich gar kein Mandat erteilt - falsch gefolgert.

Wenn man sich die Fahrbahnmarkierungen so ansieht sind die beiden Straßen schon verbunden.

So ne ähnliche Frage gibt es in der Führerscheinprüfung auch, is halt keine Einbahnstraße.

 

Asset.PNG.jpg
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