Verkehrsunfall durch kurzes blinken wer hat schuld?
Hallo ihr lieben,
Ich hatte vor ca 3 Wochen ein Verkehrsunfall wärend ich auf der Vorfahrtsstasse fuhr.
Auf der rechten Seite an einer Einmündung stand ein Pkw am warten um auf die Vorfahrtsstasse Abzubiegen.
Ich fuhr 55 km mit dem Tempomat ca 4-5 Meter vor der Einmündung blinkte ich nach rechts dabei wollte ich die zweite Einmündung raus fahren.
Zwischen der ersten und der zweiten Einmündung sind gerade mal 50 Meter.
Wie auch immer kaum sah das stehende Pkw mein blinkt Zeichen schon flitzte sie auf die Straße und ich bremste stark lenkte nach rechts und traff das Pkw am rechten hinter Rad.
Mein Fahrzeug hat ein Schaden von 13.000Euro
Jetzt will die gegnerische versicherung nicht zahlen und ich muss meine Vollkasko in Anspruch nehmen sagte meine Anwältin.
Und das alles wegen ein kurzes blinken.
Kennt jemand sich damit aus? Oder im Freundeskreis?
Obwohl ich mir drüber im klaren bin das recht haben und recht bekommen zweierlei ist, finde ich Wer auf der Vorfahrtsstasse ist sollte eigentlich recht bekommen oder?
Wäre nett wenn ihr was dazu schreiben würdet.
Mfg picolino
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@dermondeoreiter schrieb am 6. Juni 2015 um 10:57:43 Uhr:
da der Blinkerhebel idR link neben dem Lenkrad liegt: durch vorbeistreifen der linken Hand.Zitat:
@Sorgenfresser schrieb am 6. Juni 2015 um 10:51:08 Uhr:
Wie kann man ausversehen an den Blinker kommen?
Wenn das denn wirklich so ist, sollte man als Versehendlichblinker auch sofort auf mögliche Folgen im Vorfeld einrichten.
Wenn ich im Kreisel blinke, an der Ausfahrt merke das ich doch noch eine zu früh bin, jetzt nicht ausfahre, sondern noch eine Ausfahrt weiter, dann bestehe ich doch nicht auf meine weitere Vorfahrt ! Ich rechne damit das dies jemand nutzt um in den Kreisverkehr einzufahren, was im Sinne eines flüssigen Verkehrsablaufs auch genau das richtige ist. Ich bin jetzt in der Verantwortung diese Missverständnis, welches durch mein Versehen ausgelöst wurde, wieder gerade zu rücken.
Ich bilde mir jetzt nicht ein, nur weil ich ja im Kreisel bin habe ich immer Vorfahrt egal welches Lichtspiel ich nun an meinem Auto aktiviere.
Um es noch mal kurz zu formulieren, wenn ich merke das meinem Handeln nicht folgt was ich damit ankündigen möchte, bzw. was andere aus meinem Handeln entnehmen können was mein Handeln nach gültigen Regeln ausagen muss, dann bin ich in der Pflicht mich drauf einzustellen, das eine andere Handlung eines anderen VTs erfolgen wird, die jetzt wiederum mit meinem weiteren Handeln in einen Konflikt gerät. Diesen evtl. Konflikt bin ich in der Pflicht wieder zu beseitigen
128 Antworten
Zitat:
@Dramaking schrieb am 6. Juni 2015 um 17:35:30 Uhr:
...
Mit solchem Unfug wie 4-5 Meter bei 55 km/h ist jedoch jede Glaubwürdigkeit weg. Man zieht damit keine klare Grenze, sondern schießt sich nur ein Loch in das eigene Knie.
Du weißt doch ganz genau wie schlecht Verkehrsteilnehmer Abstände abschätzen können...
Mach mal ein Verkehrssicherheitstraining mit und schau wie die Leute sich totfahren lassen würden, weil die meinen ein Auto steht aus 50 km/h nach 5 bis 10 m (inklusive Schrecksekunde).
Erkläre das sachlich mit den 5 Metern, dass man bei 50 km/h rund 15 m/s zurücklegt und der Anfahrende in der Kreuzung erst eine Sekunde später anfahren kann, nachdem er den Blinker gesehen hat (man wäre an der Kreuzung vorbei, wenn man erst 5 m vorher blinkt, richtig) und alles ist gut. Es werden wohl ungefähr 15 bis 25 m gewesen sein...
Dieses siebengescheite Besserwissen und Aufhängen an Details wird hier langsam derart lächerlich. In jedem Thread über x Seiten, bis man überhaupt mal weiß, an welchem Fitzelchen man sich überhaupt aufhängt und nicht mehr aneinander vorbei schreibt.
Am Ende wird der TE hier vermutlich mit maximal 25 %, eher 0 % Haftung rausgehen. Urteile dazu findet man im Netz zu Hauf (mindestens zwei mit unterschiedlichen Szenarien, mit denen man sich ein Bild machen kann). Er hat in meinen Augen keinen wirklichen Fehler gemacht. Anders sähe es aus, wenn er schon 50 m vor der Kreuzung geblinkt hätte, sich quasi in der Kreuzung geirrt und schon gebremst.
Alles ohne Gewähr, laienhafte Meinung, die ich mir im Internet gebildet habe. Ein guter Anwalt wäre hier aber wirklich viel wert. Der würde dann auch in Windeseile die zwei Urteile finden, die von einer 100 % Haftung wie die gegnerische Versicherung das darstellt so weit entfernt sind... naja... 🙄 😮
Vielleicht mal da reingucken:
Zitat:
@Diedicke1300 schrieb am 6. Juni 2015 um 15:17:36 Uhr:
Wenn Du mir diese Stelle in der STVO zeigst bin ich ruhig, da ist nie die Rede von "kann bedeuten".Zitat:
@einTraumtaenzer schrieb am 6. Juni 2015 um 12:28:37 Uhr:
Nach rechts blinken kann auch bedeuten: Hey, ich bin auf Parkplatzsuche, ihr könnt gerne an mir vorbei fahren, wenn ich zu langsam bin.
Trotzdem hat da niemand einfach auf die Vorfahrtstraße zu fahren, wenn einer dort nach rechts blinkt.
Man macht es, ja ich weiß, aber man denkt auch mit, wenn es dann mal rechts weg geht, da weiß man das man den Blinker aus zu machen hat um Missverständnissen vorzubeugen, bzw. man stellt sich drauf ein das dieses "illegale" Blinken jemand falsch versteht.
Sorry, aber da muß ich jetzt tatsächlich mal richtig lachen.
Ein Fahrzeugführer, der durch die "Blinkerei" völlig überlastet und auch überfordert ist !!!
§ 1 der STVO ist aber schon ein Begriff ?!
Man hat sein Fahrzeug so zu bewegen, daß man jederzeit anhalten kann.
Zitat:
@trouble01 schrieb am 6. Juni 2015 um 14:34:01 Uhr:
Es ist halt das wesentliche eines Forums, dass man auch Dinge gesagt bekommt, die man nicht gerne hört.Auch ich sehe hier eine große Teilschuld. Bedingt durch mehr als 50 km/h, Blinker zum Abbiegen gesetzt, und dann in ein anderes Fahrzeug reingebrettert. Der Te ist reingeknallt und nicht das andere Fahrzeug. Mit angepasster Geschwindigkeit wäre das möglicherweise nicht passiert.
So sehe ich das aus laienhafter Sicht. Meine profihafte Sicht erspare ich mir hier, denn da wäre es für den TE noch schlimmer.
Da gibt es keine Teilschuld !!!
Auch wenn der TE mit angegebenen 55 Km/h unterwegs gewesen sein mag und man den Wert der Tachovorauseilung abzieht ist Er mit normaler und angepasster Geschwindigkeit unterwegs gewesen.
Wenn die Frau, die hier Unfallverursacherin ist, in einer für Sie unklaren Lage in die Vorfahrtstraße einbiegt, dann ist nicht der TE in "Ihr" Auto gefahren, sondern "Sie" ihm. Die Vorfahrt hat immer noch der TE und da kann er blinken so lange er möchte.
Anders würde es ausschauen, wenn er seine Absicht deutlich gemacht hätte dort abzubiegen (z.B. mit einer Lenkbewegung). So hätte der TE eine unklare Lage heraufbeschworen und man könnt Ihm hier eine Teilschuld anrechnen.
Der Richter wird hier die Frau schon fragen:
"Und Sie fahren bei unklaren und zweifelhaften Verkehrslagen einfach mal drauf los ?"
Zitat:
@Diedicke1300 schrieb am 6. Juni 2015 um 16:30:23 Uhr:
Sorry ich verstehe gerade nicht warum Du mich anpisst.Zitat:
@servicetool schrieb am 6. Juni 2015 um 16:11:17 Uhr:
Ziemlich arrogante Aussage.
Wahrscheinlicher ist, dass in der einen oder anderen Situation die Reaktion und die Rücksicht der anderen VT Dich vor einem Unfall bewahrt hat.
Es war schon immer ein geben und nehmen, ich habe nie anderes behauptet.
Meinst Du ich hätte durch mein handeln nie einen Unfall verhindert ? Und ich habe nie behauptet das ich nie Scheiße gebaut habe.Also warum bepisst Du mich gerade ? Warum behauptest Du das ich mehr genommen habe als ich gegeben habe.
Bist Du ein typischer Deutscher der Mühe hat die Leistung anderer anzuerkennen ?Ich wollte lediglich ausdrücken das ich trotz Vertrauen in andere, nie einen Unfall gebaut habe. Hier wird ja versucht zu vermitteln, das man nicht sehr viel Vertrauen in das Handeln anderer legen sollte.
Vermutlich hast Du Dir einen Beitrag herausgefischt, ohne die anderen zu lesen und meinst nun mich bewerten zu können.
Lese bitte die anderen, vielleicht erscheint Dir dann meine Aussage, welche mich nach Deiner Meinung arrogant erscheinen lässt, von einer anderen Seite.
Oh mein Gott, was habe ich getan?
Ich habe an der Unfehlbarkeit eines deutschen Autofahrers gezweifelt (Deine Reaktion ist nämlich typisch deutsch).
Ich entschuldige mich voller Demut für meine Verfehlung und bitte um gerechte Bestrafung.
Bei uns in der Siedlung wohnt auch so ein vorbildlicher Kraftfahrer, der hat von der Verkehrswacht sogar eine Urkunde für 50 Jahre unfallfreies Fahren erhalten.
Nun ist der Herr stolze 85 Jahre alt und fährt immer noch selbst.
Kampfspuren hat der alte 7er BMW rundum, von Blumenkübeln, von Begrenzungspfosten usw.
Aber bis jetzt hat er noch keinen Unfall gehabt. Nicht weil er so ein Ass am Steuer ist, sondern weil er einfach Glück gehabt hat und andere VT rechtzeitg reagiert haben.
Der TS ist nicht stockbesoffen durch eine Fußgängerzone gebrettert oder hat unter Drogen eine Karambolage verursacht. Er hat nur Pech gehabt und das kann jeden passieren.
Kleiner Fehler (ob es einer war ist, da bin ich mir nicht mal sicher) mit einem Unfall als Folge.
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Zitat:
@einsdreivier schrieb am 6. Juni 2015 um 17:59:33 Uhr:
Dieses siebengescheite Besserwissen und Aufhängen an Details wird hier langsam derart lächerlich.
Du kannst dies gerne anprangern und darüber lachen, aber genau das und nichts anderes ist es vor einem Richter.
Und Du wirst mit Sicherheit nicht mehr lachen, wenn eine "großzügige" Rechtsauslegung und das menschliche Auslegen von Details Dich völlig unberechtigt in eine Zahlungspflicht bringen.
Hier geht es doch nicht um irgend eine Bugeldvermeidung, wo ein paar Euros im kommunalen Säckel verschwinden, sondern um viel Geld, was bei nicht absolut korrekten Betrachtung jemand zahlen muss, der dies nicht zahlen braucht.
Mal abgesehen davon, dass hier jedem TE selbst noch das als Unschuldsnachweis ohne jede Prüfung geglaubt wird, was noch so hahnebüschen ist.
Wer wäre denn der Böse, wenn sich hier die Frau mit "der will sich mit fadenscheinigen Argumenten aus seiner Zahlungspflicht heraus drücken" als TE den Thread aufgemacht hätte und genau diese Argumentation hier aufgetischt hätte.
Wenn Du hier diese Dame aus dem Querverkehr wärst und es für Dich um null oder 9.750 Euro plus Eigenschaden geht (75% aus 13.000 Euro). Würdest Du dich dann auch noch darüber aufblasen, wenn die äußerst merkwürdigen Argumente des Unfallverursachers (siehe Entscheidung Deiner Versicherung) nicht nur bestätigt werden, sondern auch noch Argumentationshilfen kommen, damit dieser Unfallverursacher "wasserdicht" aus der Haftung kommen kann?
Geht es (Dir) hier um Recht im Sinne von richtig, ehrlich, so wie es nun mal war, oder um maximale Hilfe für den, der sich als Erster meldet, Text am Sympathischsten erscheint, der Dich hier für toll finden kann, ...
Auch wenn Du der Geschädigte wärst?
Zitat:
@Geisslein schrieb am 6. Juni 2015 um 18:44:32 Uhr:
Der Richter wird hier die Frau schon fragen:
"Und Sie fahren bei unklaren und zweifelhaften Verkehrslagen einfach mal drauf los ?"
Nur ärgerlich, dass im Gerichtssaal nicht die Frau auf der anderen Seite sitzt und zu ihrem möglichen Fehlverhalten bei einer Frage zur verkehrsrechtlichen Schuld (Strafrecht) befragt wird, sondern da der Vertreter der Rechtsabteilung einer Versicherung und es um eine Haftungssplittung (Zivilrecht) geht.
Wenn man das oben hätte haben wollen, hätte man gegen Verwarnungsgeld/ Bußgeldbescheid klagen müssen (sofern es einen gegeben hat).
Zitat:
@servicetool schrieb am 6. Juni 2015 um 18:53:20 Uhr:
Oh mein Gott, was habe ich getan?Zitat:
@Diedicke1300 schrieb am 6. Juni 2015 um 16:30:23 Uhr:
Sorry ich verstehe gerade nicht warum Du mich anpisst.
Es war schon immer ein geben und nehmen, ich habe nie anderes behauptet.
Meinst Du ich hätte durch mein handeln nie einen Unfall verhindert ? Und ich habe nie behauptet das ich nie Scheiße gebaut habe.Also warum bepisst Du mich gerade ? Warum behauptest Du das ich mehr genommen habe als ich gegeben habe.
Bist Du ein typischer Deutscher der Mühe hat die Leistung anderer anzuerkennen ?Ich wollte lediglich ausdrücken das ich trotz Vertrauen in andere, nie einen Unfall gebaut habe. Hier wird ja versucht zu vermitteln, das man nicht sehr viel Vertrauen in das Handeln anderer legen sollte.
Vermutlich hast Du Dir einen Beitrag herausgefischt, ohne die anderen zu lesen und meinst nun mich bewerten zu können.
Lese bitte die anderen, vielleicht erscheint Dir dann meine Aussage, welche mich nach Deiner Meinung arrogant erscheinen lässt, von einer anderen Seite.
Ich habe an der Unfehlbarkeit eines deutschen Autofahrers gezweifelt (Deine Reaktion ist nämlich typisch deutsch).
Ich entschuldige mich voller Demut für meine Verfehlung und bitte um gerechte Bestrafung.Bei uns in der Siedlung wohnt auch so ein vorbildlicher Kraftfahrer, der hat von der Verkehrswacht sogar eine Urkunde für 50 Jahre unfallfreies Fahren erhalten.
Nun ist der Herr stolze 85 Jahre alt und fährt immer noch selbst.
Kampfspuren hat der alte 7er BMW rundum, von Blumenkübeln, von Begrenzungspfosten usw.
Aber bis jetzt hat er noch keinen Unfall gehabt. Nicht weil er so ein Ass am Steuer ist, sondern weil er einfach Glück gehabt hat und andere VT rechtzeitg reagiert haben.Der TS ist nicht stockbesoffen durch eine Fußgängerzone gebrettert oder hat unter Drogen eine Karambolage verursacht. Er hat nur Pech gehabt und das kann jeden passieren.
Kleiner Fehler (ob es einer war ist, da bin ich mir nicht mal sicher) mit einem Unfall als Folge.
Deine mir diagnostizierte Arroganz sagt mir das ich der Kl?gere von uns beiden bin, deshalb gebe ich jetzt nach.
Zitat:
@Geisslein schrieb am 6. Juni 2015 um 18:44:32 Uhr:
Da gibt es keine Teilschuld !!!...
Die Vorfahrt hat immer noch der TE und da kann er blinken so lange er möchte.
Anders würde es ausschauen, wenn er seine Absicht deutlich gemacht hätte dort abzubiegen (z.B. mit einer Lenkbewegung). So hätte der TE eine unklare Lage heraufbeschworen und man könnt Ihm hier eine Teilschuld anrechnen.
Das liest sich hier aber ganz anders: Zitat:
Irreführendes Falschblinken des Vorfahrtberechtigten
Gelegentlich kommt es zu Unfällen zwischen einem wartepflichtigen und vorfahrtberechtigten Kfz-Führern, weil der bevorrechtigte Fahrer - versehentlich oder nach wieder aufgegebener Abbiegeabsicht - das rechte Blinklicht betätigt und so bei dem Wartepflichtigen den Eindruck erweckt, er werde noch vor dem Erreichen des wartepflichtigen Fahrzeugs nach rechts aus der Vorfahrtstraße abbiegen.
Ein derartiger Fehler stellt auf jeden Fall einen Mitverursachungsbeitrag dar, denn der Wartepflichtige darf nach überwiegender Auffassung der Gerichte der angezeigten Richtungsänderung vertrauen. Unterschiedlich wird allerdings der Umfang der Mithaftung des Vorfahrtberechtigten beurteilt - die Scala reicht von 25 bis 100 %.
(Zitatende)
Demnach reicht bereits ein Blinken an der falschen Stelle aus.
Zitat:
@Diedicke1300 schrieb am 5. Juni 2015 um 21:43:00 Uhr:
Dann könnte man das blinken eigentlich abschaffen.Zitat:
@einTraumtaenzer schrieb am 5. Juni 2015 um 21:08:25 Uhr:
Blinken alleine ist kein Freifahrtschein, auf die Vorfahrtstraße einzufahren, wenn man Vorfahrt gewähren muss....
Wozu ist es denn sonst gut, wenn nicht dazu, frühzeitig seine Absichten anzuzeigen, damit sich andere drauf einstellen können ?
Der TE hat doch frühzeitig seine Absicht angezeigt, abbiegen zu wollen. Damit hat er doch alles richtig gemacht.
Wenn sich unmittelbar nach einer Seitenstraße bspw. Parkplätze befinden oder eben eine weitere Seitenstraße, dann kann man ja schlecht darauf warten, diese erst passiert zu haben, bevor man blinkt. Das wäre dann kein frühzeitiges Anzeigen seiner Absichten 😉
Das Problem hier ist doch mal wieder die absolute Unfähigkeit mancher Verkehrsteilnehmer. Da fährt jemand aus einer Seitenstraße, weil ein anderer blinkt. Dass der andere über 50 km/h fährt und nicht langsamer wird, wird dann einfach nicht gesehen. Bei so einem schlechten Urteilsvermögen sollte man den Führerschein eigentlich sofort abgenommen bekommen.
Zitat:
@DeFlamingo schrieb am 6. Juni 2015 um 21:35:20 Uhr:
Der TE hat doch frühzeitig seine Absicht angezeigt, abbiegen zu wollen. Damit hat er doch alles richtig gemacht.Zitat:
@Diedicke1300 schrieb am 5. Juni 2015 um 21:43:00 Uhr:
Dann könnte man das blinken eigentlich abschaffen.
Wozu ist es denn sonst gut, wenn nicht dazu, frühzeitig seine Absichten anzuzeigen, damit sich andere drauf einstellen können ?Wenn sich unmittelbar nach einer Seitenstraße bspw. Parkplätze befinden oder eben eine weitere Seitenstraße, dann kann man ja schlecht darauf warten, diese erst passiert zu haben, bevor man blinkt. Das wäre dann kein frühzeitiges Anzeigen seiner Absichten 😉
Das Problem hier ist doch mal wieder die absolute Unfähigkeit mancher Verkehrsteilnehmer. Da fährt jemand aus einer Seitenstraße, weil ein anderer blinkt. Dass der andere über 50 km/h fährt und nicht langsamer wird, wird dann einfach nicht gesehen. Bei so einem schlechten Urteilsvermögen sollte man den Führerschein eigentlich sofort abgenommen bekommen.
Warum fahren wir nicht einfach alle mit eingeschalteter Warnblinkanlage rum,- es könnte ja irgendwo jemand rechts abbiegen...oder links...oder auch gar nicht, dann verlieren die Richtungsanzeiger ganz ihre Bedeutung, wenn jeder Blinkt und trotzdem woanders hin fährt
Zitat:
@DeFlamingo schrieb am 6. Juni 2015 um 21:35:20 Uhr:
Der TE hat doch frühzeitig seine Absicht angezeigt, abbiegen zu wollen. Damit hat er doch alles richtig gemacht.Zitat:
@Diedicke1300 schrieb am 5. Juni 2015 um 21:43:00 Uhr:
Dann könnte man das blinken eigentlich abschaffen.
Wozu ist es denn sonst gut, wenn nicht dazu, frühzeitig seine Absichten anzuzeigen, damit sich andere drauf einstellen können ?Wenn sich unmittelbar nach einer Seitenstraße bspw. Parkplätze befinden oder eben eine weitere Seitenstraße, dann kann man ja schlecht darauf warten, diese erst passiert zu haben, bevor man blinkt. Das wäre dann kein frühzeitiges Anzeigen seiner Absichten 😉
Das Problem hier ist doch mal wieder die absolute Unfähigkeit mancher Verkehrsteilnehmer. Da fährt jemand aus einer Seitenstraße, weil ein anderer blinkt. Dass der andere über 50 km/h fährt und nicht langsamer wird, wird dann einfach nicht gesehen. Bei so einem schlechten Urteilsvermögen sollte man den Führerschein eigentlich sofort abgenommen bekommen.
Ich sehe die Unfåhigkeit halt an andere Stelle, man muss auch selbst erkennen das das eigene blinken nicht eindeutig ist, man muss halt selber für andere mitdenken. Beispiel: Wenn ich in der Stadt von der linken Spur auf die rechte Spur wechsele, dabei ordendlich blinke, und dann beim wechselnl sehe , das nach rechts eine Nebenstraße abgeht, dann mache ich sofort den Blinker aus damit der Vt der gerade auf die Hauptstraße einfahren möchte nicht annimmt ich möchte abbiegen, bzw. ich rechne damit das er es annehmen könnte. Man muss sein eigenes Handeln aus der Sicht anderer betrachten.
Zitat:
@mandelpflaume schrieb am 6. Juni 2015 um 21:42:38 Uhr:
Warum fahren wir nicht einfach alle mit eingeschalteter Warnblinkanlage rum,- es könnte ja irgendwo jemand rechts abbiegen...oder links...oder auch gar nicht, dann verlieren die Richtungsanzeiger ganz ihre Bedeutung, wenn jeder Blinkt und trotzdem woanders hin fährtZitat:
@DeFlamingo schrieb am 6. Juni 2015 um 21:35:20 Uhr:
Der TE hat doch frühzeitig seine Absicht angezeigt, abbiegen zu wollen. Damit hat er doch alles richtig gemacht.
Wenn sich unmittelbar nach einer Seitenstraße bspw. Parkplätze befinden oder eben eine weitere Seitenstraße, dann kann man ja schlecht darauf warten, diese erst passiert zu haben, bevor man blinkt. Das wäre dann kein frühzeitiges Anzeigen seiner Absichten 😉
Das Problem hier ist doch mal wieder die absolute Unfähigkeit mancher Verkehrsteilnehmer. Da fährt jemand aus einer Seitenstraße, weil ein anderer blinkt. Dass der andere über 50 km/h fährt und nicht langsamer wird, wird dann einfach nicht gesehen. Bei so einem schlechten Urteilsvermögen sollte man den Führerschein eigentlich sofort abgenommen bekommen.
Wie schon erwähnt, lässt es sich gerade innerorts situationsbedingt nunmal nicht immer vermeiden, dass das Blinken verschiedene Bedeutungen haben kann. Man darf an der Stelle sehr wohl erwarten, dass jeder Verkehrsteilnehmer, der eine gültige Fahrerlaubnis bestitzt, damit umgehen und dies richtig einschätzen kann. Und wer volles Risko geht und dann einfach aus der Seitenstraße fährt, weil er nicht 3 Sekunden länger warten konnte, um die Situation besser beurteilen zu können, macht was falsch.
Ich bleibe dabei: wer einen Unfall baut, weil ein anderer "unklar" blinkt, ist unfähig.
Zitat:
@DeFlamingo schrieb am 6. Juni 2015 um 21:55:33 Uhr:
Wie schon erwähnt, lässt es sich gerade innerorts situationsbedingt nunmal nicht immer vermeiden, dass das Blinken verschiedene Bedeutungen haben kann. Man darf an der Stelle sehr wohl erwarten, dass jeder Verkehrsteilnehmer, der eine gültige Fahrerlaubnis bestitzt, damit umgehen und dies richtig einschätzen kann. Und wer volles Risko geht und dann einfach aus der Seitenstraße fährt, weil er nicht 3 Sekunden länger warten konnte, um die Situation besser beurteilen zu können, macht was falsch.Zitat:
@mandelpflaume schrieb am 6. Juni 2015 um 21:42:38 Uhr:
Warum fahren wir nicht einfach alle mit eingeschalteter Warnblinkanlage rum,- es könnte ja irgendwo jemand rechts abbiegen...oder links...oder auch gar nicht, dann verlieren die Richtungsanzeiger ganz ihre Bedeutung, wenn jeder Blinkt und trotzdem woanders hin fährtIch bleibe dabei: wer einen Unfall baut, weil ein anderer "unklar" blinkt, ist unfähig.
Man kann andere nicht für seine Fehler ( Unklarheiten) verantwortlich machen. Man muss selbst erkennen das man "unklar blinkt" und sich drauf einstellen, das es Missverständnisse geben könnte.
Du schreibst es selbst, blinken kann verschiedene Bedeutungen haben, das muss man als Blinkender auch berücksichtigen, muss nun auch unterschiedliche Reaktionen der anderen VTs mit in sein handeln einbauen.
Klar ist es schön einfach zu sagen, " Ich blinke jetzt, aber was ihr draus macht ist euer Bier", ich bin im Recht, ich bin auf der Hauptstraße, und ob ich nun links blinke und rechts abbiege, oder rechts blinke und gar nicht abbiege, oder ob ich aus der Geradeausspur rechts abbiege...., das ist alles Euer Problem, ich kann machen was ich will, ich bin auf der Hauptstraße.
Früher war der Auffahrende immer Schuld, zum Glück sind wir da schon weiter.
Der TE ist auch aus meiner Sicht nicht komplett schuldfrei - ich würde 25 zu 75 % sagen. Reines Blinken allein ist einfach zu wenig, um demjenigen auf der Hauptstraße hier fast die komplette Schuld zuzusprechen.
Was anderes wäre es, wenn derjenige blinkt, und dann auch noch sichtbar deutlich langsamer wird und plötzlich voll beschleunigt.
Wenn ich mich zu 100 % aufs Blinken anderer Verkehrsteilnehmer verlassen hätte, hätte ich in den letzten Jahren wahrscheinlich schon mehr als 10 Unfälle gebaut.
Zitat:
@DeFlamingo schrieb am 6. Juni 2015 um 22:19:31 Uhr:
Der TE ist auch aus meiner Sicht nicht komplett schuldfrei - ich würde 25 zu 75 % sagen. Reines Blinken allein ist einfach zu wenig, um demjenigen auf der Hauptstraße hier fast die komplette Schuld zuzusprechen.
Was anderes wäre es, wenn derjenige blinkt, und dann auch noch sichtbar deutlich langsamer wird und plötzlich voll beschleunigt.Wenn ich mich zu 100 % aufs Blinken anderer Verkehrsteilnehmer verlassen hätte, hätte ich in den letzten Jahren wahrscheinlich schon mehr als 10 Unfälle gebaut.
Ich schreibe es ja, man muss den 7. Sinn entwickeln, auf beiden Seiten, dann klappt das auch, aber es ist zu 100 % falsch zu sagen, das der der auf der Hauptstraße ist, egal was er nun macht, im Recht ist.