Verkehrsunfall durch kurzes blinken wer hat schuld?
Hallo ihr lieben,
Ich hatte vor ca 3 Wochen ein Verkehrsunfall wärend ich auf der Vorfahrtsstasse fuhr.
Auf der rechten Seite an einer Einmündung stand ein Pkw am warten um auf die Vorfahrtsstasse Abzubiegen.
Ich fuhr 55 km mit dem Tempomat ca 4-5 Meter vor der Einmündung blinkte ich nach rechts dabei wollte ich die zweite Einmündung raus fahren.
Zwischen der ersten und der zweiten Einmündung sind gerade mal 50 Meter.
Wie auch immer kaum sah das stehende Pkw mein blinkt Zeichen schon flitzte sie auf die Straße und ich bremste stark lenkte nach rechts und traff das Pkw am rechten hinter Rad.
Mein Fahrzeug hat ein Schaden von 13.000Euro
Jetzt will die gegnerische versicherung nicht zahlen und ich muss meine Vollkasko in Anspruch nehmen sagte meine Anwältin.
Und das alles wegen ein kurzes blinken.
Kennt jemand sich damit aus? Oder im Freundeskreis?
Obwohl ich mir drüber im klaren bin das recht haben und recht bekommen zweierlei ist, finde ich Wer auf der Vorfahrtsstasse ist sollte eigentlich recht bekommen oder?
Wäre nett wenn ihr was dazu schreiben würdet.
Mfg picolino
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@dermondeoreiter schrieb am 6. Juni 2015 um 10:57:43 Uhr:
da der Blinkerhebel idR link neben dem Lenkrad liegt: durch vorbeistreifen der linken Hand.Zitat:
@Sorgenfresser schrieb am 6. Juni 2015 um 10:51:08 Uhr:
Wie kann man ausversehen an den Blinker kommen?
Wenn das denn wirklich so ist, sollte man als Versehendlichblinker auch sofort auf mögliche Folgen im Vorfeld einrichten.
Wenn ich im Kreisel blinke, an der Ausfahrt merke das ich doch noch eine zu früh bin, jetzt nicht ausfahre, sondern noch eine Ausfahrt weiter, dann bestehe ich doch nicht auf meine weitere Vorfahrt ! Ich rechne damit das dies jemand nutzt um in den Kreisverkehr einzufahren, was im Sinne eines flüssigen Verkehrsablaufs auch genau das richtige ist. Ich bin jetzt in der Verantwortung diese Missverständnis, welches durch mein Versehen ausgelöst wurde, wieder gerade zu rücken.
Ich bilde mir jetzt nicht ein, nur weil ich ja im Kreisel bin habe ich immer Vorfahrt egal welches Lichtspiel ich nun an meinem Auto aktiviere.
Um es noch mal kurz zu formulieren, wenn ich merke das meinem Handeln nicht folgt was ich damit ankündigen möchte, bzw. was andere aus meinem Handeln entnehmen können was mein Handeln nach gültigen Regeln ausagen muss, dann bin ich in der Pflicht mich drauf einzustellen, das eine andere Handlung eines anderen VTs erfolgen wird, die jetzt wiederum mit meinem weiteren Handeln in einen Konflikt gerät. Diesen evtl. Konflikt bin ich in der Pflicht wieder zu beseitigen
128 Antworten
Zitat:
@augenauf schrieb am 6. Juni 2015 um 01:06:35 Uhr:
Und den Anwalt wechseln!
Ich sehe hier die Schuld auch allein beim Einbieger.
Anwalt wechseln ist auch kostspielig, es kommt immer auf den Wert des Rechtsschtreits an.
Mein Anwalt hätte das Recht mir eine Rechnung von bis zu 10% des Wertes in Rechnung zu stellen.
Bei 13.000Euro ist das ne Hausnummer auf jeden Fall.
Habe mich schon schlau gemacht.
Jetzt muss meine Vollkasko in Anspruch nehmen wie gesagt.
Meine Prozente werden steigen.
Ich gehe bei der sache als Verlierer raus. Finde ich auch echt krass ich verstehe das ganze auch nicht und bin seid dem auch sehr genervt und habe ständig schlechte Laune.
Du solltest aber vielleicht noch mal Deine Angaben auf Richtigkeit überprüfen. Deine gesamte hier gemachte Situation-Beschreibung passt hinten und vorn nicht zusammen.
Mit derartig krassen Verfälschungen wirst Du als Kläger sehr hart aufschlagen.
Typisch V&S,
da wird um juristische Spitzfindigkeiten gestritten, anstatt doch erstmal die offensichtliche Frage zu stellen:
Zitat:
@Picolino schrieb am 5. Juni 2015 um 20:48:21 Uhr:
Auf der rechten Seite an einer Einmündung stand ein Pkw am warten um auf die Vorfahrtsstasse Abzubiegen.
Ich fuhr 55 km mit dem Tempomat ca 4-5 Meter vor der Einmündung blinkte ich nach rechts dabei wollte ich die zweite Einmündung raus fahren.
Zwischen der ersten und der zweiten Einmündung sind gerade mal 50 Meter.
Warum blinkt der TE vor einer Einmündung / Strasse, wenn er ned in diese einbiegen will?
😕
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Hatten wir das Thema nicht erst irendwo??? Da ging es doch um eine Einfahrt kurz hinter einer Einmündung?! Oder so ähnlich 😕
Da waren alle der Meinung, man müsse rechtzeitig blinken.
Fakt ist, man hat sich zu vergewissern, ob der Blinkende wirklich abbiegen will.
Ich habe mich zwar auch gefragt, warum der Tro^WTE geblinkt hat, aber das tut doch gar nichts zur Sache.
Blinken alleine reicht nicht, die Zeichen (verzögern) müssen auf "Abbiegen" stehen, bevor man einfach so losfährt.
Ich sehe eine Teilschuld beim TE, woher sollen andere Autofahrer wissen, das er in die 2. Straße abbiegen will, wenn er schon vor der 1. Straße anfängt zu blinken?
Dieser Thread ist teil meiner Meinung, das kaum jemand in der Lage ist, den Blinker vernünftig zu nutzen, die meisten haben sowieso vergessen, wozu er ist und nutzen ihn gar nicht mehr.
Hallole ...
Und bei einer ( berechtigten ) Teilschuld z.B. 25 % bis 50 % wird der TE wohl bei der angegebenen Schadenssumme von ca. 13.000 € auch seine Vollkasko brauchen und folglich dann höher - zurück gestuft werden.
Selbiges wird dann wohl mit der Haftpflicht auch passieren .
... Aber diese genaue " Schuld - Schadens Verteilung " können auch die Versicherer untereinander ausmachen .
Gruß
Hermy
Zitat:
@Diedicke1300 schrieb am 5. Juni 2015 um 21:43:00 Uhr:
Dann könnte man das blinken eigentlich abschaffen.Zitat:
@einTraumtaenzer schrieb am 5. Juni 2015 um 21:08:25 Uhr:
Blinken alleine ist kein Freifahrtschein, auf die Vorfahrtstraße einzufahren, wenn man Vorfahrt gewähren muss....
Wozu ist es denn sonst gut, wenn nicht dazu, frühzeitig seine Absichten anzuzeigen, damit sich andere drauf einstellen können ?
Dann könnte man ja deiner Auffassung nach auch alle Verkehrsregeln und die STVO abschaffen ?!
Der TE ist auf der vorfahrtberechtigten Straße unterwegs und hat auch wenn er blinkt Vorfahrt. Selbst wenn er etwas zu früh den Blinker betätigt hat bedeutet das für die Frau noch lange nicht, daß Sie in einer unklaren Verkehrssituation in die Vorfahrtstraße einbiegen darf ohne sich zu vergewissern, daß der TE Absichten hat abzubiegen
Zitat:
@Picolino schrieb am 6. Juni 2015 um 00:15:58 Uhr:
Ich habe tip Funktion benutzt sprich 3 mal geblikt und weiter gefahren weder noch Geschwindigkeit gesenkt noch das abbiege Prozess vorgenommenZitat:
@Drahkke schrieb am 5. Juni 2015 um 20:53:35 Uhr:
Hast du da nur geblinkt oder gleichzeitig schon dein Tempo vermindert?
deshalb hasse ich diese "Komfortblinker-Funktionen". Braucht kein Mensch. Wenn man da mal versehentlich gegen den Blinkerschalter kommt, blinkt es gleich drei-viermal und läßt sich nicht aufhalten. Einmal kurz Bliken wird oft garnicht wahrgenommen, aber drei-vier Mal Blinken schon.
Ich verstehe bei der gängigen Rechtssprechung jetzt wenigstens, warum so viele mittlerweile auf das Blinken verzichten - hat ja scheinbar nur empfehlenden Charakter. Mit der gleichen Argumentation könnte man jemandem eine Mitschuld geben, der bei Grünlicht von einem kreuzenden Fahrzeug getroffen wird. Man hätte sich davon überzeugen müssen, dass der Querverkehr tatsächlich bei Rot hält ...
Zitat:
@Geisslein schrieb am 6. Juni 2015 um 10:36:44 Uhr:
... ohne sich zu vergewissern, daß der TE Absichten hat abzubiegen
die Absicht hat mit dem Blinken kundgetan...
Eigentlich ist jetzt der Vorfahrtberechtigte zu besonderer Voricht gezwungen - wäre auch eine mögliche Auslegung des Rechts..
Zitat:
@mandelpflaume schrieb am 6. Juni 2015 um 09:05:04 Uhr:
Ich sehe eine Teilschuld beim TE, woher sollen andere Autofahrer wissen, das er in die 2. Straße abbiegen will, wenn er schon vor der 1. Straße anfängt zu blinken?Dieser Thread ist teil meiner Meinung, das kaum jemand in der Lage ist, den Blinker vernünftig zu nutzen, die meisten haben sowieso vergessen, wozu er ist und nutzen ihn gar nicht mehr.
Hier wird es keine Teilschuld geben !
Der TE befindet sich auf der Vorfahrtstraße und hat, solange er sich dort aufhält, Vorfahrt.
Oder gehört das nun zu deiner Ansicht, daß wenn man nicht weiß Wer Wann Wo und Wie abbiegt oder die Verkehrslage Zweifel heraufbeschwört, man einfach mal drauf losfährt.
Wahrscheinlich war die Unfallgegnerin sowieso mit dem Handy beschäftigt. Heutzutage "übersehen" sie ja schon Panzerkolonnen 😁
Ich habe das vorhin mal getestet: Man fährt erst, wenn man ziemlich sicher ist, dass der Querverkehr abbiegt. Nicht, wenn er anfängt zu blinken.
Zitat:
@Geisslein schrieb am 6. Juni 2015 um 10:42:03 Uhr:
Hier wird es keine Teilschuld geben !
Der TE befindet sich auf der Vorfahrtstraße und hat, solange er sich dort aufhält, Vorfahrt.
Oder gehört das nun zu deiner Ansicht, daß wenn man nicht weiß Wer Wann Wo und Wie abbiegt oder die Verkehrslage Zweifel heraufbeschwört, man einfach mal drauf losfährt.
Hier nochmal meine Frage um die sich ja alle drücken.
Welchen Sinn hat es dann noch seinen Blinker zu betätigen, wenn es eh keine Bedeutung hat was ich danach mache ?
Ich zeige euch Kreuzungen oder Kreisel, da würdet ihr stehen bis Euch die Würmer zerfressen haben, wenn man nicht auf das blinken anderer VTs reagiert.
Wenn man nach der Denke einiger hier richtet, dürfte man sich ja auf nix mehr verlassen, das ist aber zwingend notwendig damit der Verkehr fliest.
Man darf sich nix erzwingen, aber man darf sich doch wohl auf andere verlassen.