Verkehrsunfall durch kurzes blinken wer hat schuld?

Hallo ihr lieben,
Ich hatte vor ca 3 Wochen ein Verkehrsunfall wärend ich auf der Vorfahrtsstasse fuhr.
Auf der rechten Seite an einer Einmündung stand ein Pkw am warten um auf die Vorfahrtsstasse Abzubiegen.
Ich fuhr 55 km mit dem Tempomat ca 4-5 Meter vor der Einmündung blinkte ich nach rechts dabei wollte ich die zweite Einmündung raus fahren.
Zwischen der ersten und der zweiten Einmündung sind gerade mal 50 Meter.
Wie auch immer kaum sah das stehende Pkw mein blinkt Zeichen schon flitzte sie auf die Straße und ich bremste stark lenkte nach rechts und traff das Pkw am rechten hinter Rad.
Mein Fahrzeug hat ein Schaden von 13.000Euro

Jetzt will die gegnerische versicherung nicht zahlen und ich muss meine Vollkasko in Anspruch nehmen sagte meine Anwältin.
Und das alles wegen ein kurzes blinken.
Kennt jemand sich damit aus? Oder im Freundeskreis?

Obwohl ich mir drüber im klaren bin das recht haben und recht bekommen zweierlei ist, finde ich Wer auf der Vorfahrtsstasse ist sollte eigentlich recht bekommen oder?
Wäre nett wenn ihr was dazu schreiben würdet.
Mfg picolino

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@dermondeoreiter schrieb am 6. Juni 2015 um 10:57:43 Uhr:



Zitat:

@Sorgenfresser schrieb am 6. Juni 2015 um 10:51:08 Uhr:


Wie kann man ausversehen an den Blinker kommen?
da der Blinkerhebel idR link neben dem Lenkrad liegt: durch vorbeistreifen der linken Hand.

Wenn das denn wirklich so ist, sollte man als Versehendlichblinker auch sofort auf mögliche Folgen im Vorfeld einrichten.

Wenn ich im Kreisel blinke, an der Ausfahrt merke das ich doch noch eine zu früh bin, jetzt nicht ausfahre, sondern noch eine Ausfahrt weiter, dann bestehe ich doch nicht auf meine weitere Vorfahrt ! Ich rechne damit das dies jemand nutzt um in den Kreisverkehr einzufahren, was im Sinne eines flüssigen Verkehrsablaufs auch genau das richtige ist. Ich bin jetzt in der Verantwortung diese Missverständnis, welches durch mein Versehen ausgelöst wurde, wieder gerade zu rücken.

Ich bilde mir jetzt nicht ein, nur weil ich ja im Kreisel bin habe ich immer Vorfahrt egal welches Lichtspiel ich nun an meinem Auto aktiviere.

Um es noch mal kurz zu formulieren, wenn ich merke das meinem Handeln nicht folgt was ich damit ankündigen möchte, bzw. was andere aus meinem Handeln entnehmen können was mein Handeln nach gültigen Regeln ausagen muss, dann bin ich in der Pflicht mich drauf einzustellen, das eine andere Handlung eines anderen VTs erfolgen wird, die jetzt wiederum mit meinem weiteren Handeln in einen Konflikt gerät. Diesen evtl. Konflikt bin ich in der Pflicht wieder zu beseitigen

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Zitat:

@Geisslein schrieb am 6. Juni 2015 um 10:42:03 Uhr:



Zitat:

@mandelpflaume schrieb am 6. Juni 2015 um 09:05:04 Uhr:


Ich sehe eine Teilschuld beim TE, woher sollen andere Autofahrer wissen, das er in die 2. Straße abbiegen will, wenn er schon vor der 1. Straße anfängt zu blinken?

Dieser Thread ist teil meiner Meinung, das kaum jemand in der Lage ist, den Blinker vernünftig zu nutzen, die meisten haben sowieso vergessen, wozu er ist und nutzen ihn gar nicht mehr.

Hier wird es keine Teilschuld geben !
Der TE befindet sich auf der Vorfahrtstraße und hat, solange er sich dort aufhält, Vorfahrt.
Oder gehört das nun zu deiner Ansicht, daß wenn man nicht weiß Wer Wann Wo und Wie abbiegt oder die Verkehrslage Zweifel heraufbeschwört, man einfach mal drauf losfährt.

In der Regel schon, aber hier haben wir ja mehr Juristen, als Autofahrer online und irgendwer könnte doch Juristisch Stich und Hiebfest das "Blinken" erklären. Ich kenne es so, das mit dem Blinken ein Richtungswechsel angekündigt wird, also eine Abbiegen, ein Spurwechsel o.ä.

@Diedicke1300 Das kann man gar nicht pauschal beantworten, weil es auf die jeweilige Verkehrssituation ankommt.

Zitat:

@Sorgenfresser schrieb am 6. Juni 2015 um 10:51:08 Uhr:


Wie kann man ausversehen an den Blinker kommen?

da der Blinkerhebel idR link neben dem Lenkrad liegt: durch vorbeistreifen der linken Hand.

Na denn 🙄

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Zitat:

@Geisslein schrieb am 6. Juni 2015 um 10:42:03 Uhr:


...
Hier wird es keine Teilschuld geben !
Der TE befindet sich auf der Vorfahrtstraße und hat, solange er sich dort aufhält, Vorfahrt.
Oder gehört das nun zu deiner Ansicht, daß wenn man nicht weiß Wer Wann Wo und Wie abbiegt oder die Verkehrslage Zweifel heraufbeschwört, man einfach mal drauf losfährt.

DAS ist ja nun hier bereits diverse Male widerlegt worden. Der auf der Vorfahrtstraße hat oft genug Teilschuld von - bis bekommen - -und völlig zu Recht. Das man nicht beim ersten Blinkeraufleuchten aus der Nebenstraße prescht ist wohl bei allen hier unstrittig.

NUR: wenn man die Gerichtsentscheide zu solchen Fällen eng auslegt, hat man in Großstädten an manchen Stellen überhaupt keine Möglichkeit mehr, rechtssicher (von verkehrssicher will ich gar nicht anfangen) in eine vorfahrtberechtigte Straße einzubiegen. Die Realität läuft anders, ansonsten bricht der Verkehr zusammen.

Zitat:

@Geisslein schrieb am 6. Juni 2015 um 10:36:44 Uhr:


Der TE ist auf der vorfahrtberechtigten Straße unterwegs und hat auch wenn er blinkt Vorfahrt.

Völlig richtig

Zitat:

Selbst wenn er etwas zu früh den Blinker betätigt hat bedeutet das für die Frau noch lange nicht, daß Sie in einer unklaren Verkehrssituation in die Vorfahrtstraße einbiegen darf ohne sich zu vergewissern, daß der TE Absichten hat abzubiegen

Auch völlig richtig.

Da allerdings die Art einer Blinkernutzung sehr genau vorgeschrieben ist und sich daraus eine gewisse Verlässlichkeit entwickelt, auch als "Vertrauensgrundsatz" bekannt, bringt ein Falschblinken (ab) 25% Mitbeteiligung an einem sich im weiteren Verlauf daraus entwickelnden Schaden.

Wie auch in einem anderen Thread genannt:
Haftung ist BGB und im BGB geht es um falsches Verhalten. Dass die Dame nur aufgrund des Blinkens losfährt ist zweifelsfrei falsch, aber ein falsches Blinken ist es auch. Somit ist der "Falschblinker" auch zu einem gewissen Anteil in der Haftung mit drin.

Jedenfalls hat das Einfahren auf die Hauptstraße in der Tat nichts mit der StVO gemeinsam. Die meisten Leute begehen 1a Verstöße.

Zitat:

@dermondeoreiter schrieb am 6. Juni 2015 um 10:57:43 Uhr:



Zitat:

@Sorgenfresser schrieb am 6. Juni 2015 um 10:51:08 Uhr:


Wie kann man ausversehen an den Blinker kommen?
da der Blinkerhebel idR link neben dem Lenkrad liegt: durch vorbeistreifen der linken Hand.

Wenn das denn wirklich so ist, sollte man als Versehendlichblinker auch sofort auf mögliche Folgen im Vorfeld einrichten.

Wenn ich im Kreisel blinke, an der Ausfahrt merke das ich doch noch eine zu früh bin, jetzt nicht ausfahre, sondern noch eine Ausfahrt weiter, dann bestehe ich doch nicht auf meine weitere Vorfahrt ! Ich rechne damit das dies jemand nutzt um in den Kreisverkehr einzufahren, was im Sinne eines flüssigen Verkehrsablaufs auch genau das richtige ist. Ich bin jetzt in der Verantwortung diese Missverständnis, welches durch mein Versehen ausgelöst wurde, wieder gerade zu rücken.

Ich bilde mir jetzt nicht ein, nur weil ich ja im Kreisel bin habe ich immer Vorfahrt egal welches Lichtspiel ich nun an meinem Auto aktiviere.

Um es noch mal kurz zu formulieren, wenn ich merke das meinem Handeln nicht folgt was ich damit ankündigen möchte, bzw. was andere aus meinem Handeln entnehmen können was mein Handeln nach gültigen Regeln ausagen muss, dann bin ich in der Pflicht mich drauf einzustellen, das eine andere Handlung eines anderen VTs erfolgen wird, die jetzt wiederum mit meinem weiteren Handeln in einen Konflikt gerät. Diesen evtl. Konflikt bin ich in der Pflicht wieder zu beseitigen

Sehr gute Einstellung!

Hier posten im Moment (zu?) viele "VT", die den Straßenverkehr anscheinend eher theoretisch als praktisch kennen ...

Zitat:

@dermondeoreiter schrieb am 6. Juni 2015 um 11:03:07 Uhr:


DAS ist ja nun hier bereits diverse Male widerlegt worden. Der auf der Vorfahrtstraße hat oft genug Teilschuld von - bis bekommen - -und völlig zu Recht. Das man nicht beim ersten Blinkeraufleuchten aus der Nebenstraße prescht ist wohl bei allen hier unstrittig.
NUR: wenn man die Gerichtsentscheide zu solchen Fällen eng auslegt, hat man in Großstädten an manchen Stellen überhaupt keine Möglichkeit mehr, rechtssicher (von verkehrssicher will ich gar nicht anfangen) in eine vorfahrtberechtigte Straße einzubiegen. Die Realität läuft anders, ansonsten bricht der Verkehr zusammen.

Das ist schon irgendwie richtig, dennoch setzt man sich mit der Einstellung über die gültige STVO hinweg und das kann man schon auch als "bedingter Vorsatz" betrachten "Ich bin mir nicht sicher ob er nun abbiegen will, ich fahr mal los... wird schon gut gehen"

Selbst wenn der Verkehr dann zusammenbricht gibt es mir nicht das Recht, einfach drauf los zu fahren.

Im Zweifel bleibe ich stehen.

Ich warte immer, wenn jemand mit Blinker auf eine Kreuzung zufährt bis er den Abbiegevorgang einleitet. Erst dann fahre ich los.

Zitat:

@Diedicke1300 schrieb am 6. Juni 2015 um 10:53:21 Uhr:



Hier nochmal meine Frage um die sich ja alle drücken.

Welchen Sinn hat es dann noch seinen Blinker zu betätigen, wenn es eh keine Bedeutung hat was ich danach mache ?

Ich zeige euch Kreuzungen oder Kreisel, da würdet ihr stehen bis Euch die Würmer zerfressen haben, wenn man nicht auf das blinken anderer VTs reagiert.

Wenn man nach der Denke einiger hier richtet, dürfte man sich ja auf nix mehr verlassen, das ist aber zwingend notwendig damit der Verkehr fliest.

Man darf sich nix erzwingen, aber man darf sich doch wohl auf andere verlassen.

Das Problem ist doch ganz klar, und damit sollte deine Frage auch beantwortet sein, daß sehr viele Leute viel zu Leichtgläubig sind und sich der Eine zu sehr auf den Anderen verlässt.

Was dabei rauskommt zeigt dieser Thread:

Es ist ein Unfall passiert, welcher Aufgrund von Leichtgläubigkeit, Zweifel und Unklarheit resultiert.

dabei wäre die Realität viel zu einfach für einen logisch denkenden Menschen... Niemals den Anderen vertrauen.

Zitat:

@Diedicke1300 schrieb am 6. Juni 2015 um 10:53:21 Uhr:


Welchen Sinn hat es dann noch seinen Blinker zu betätigen, wenn es eh keine Bedeutung hat was ich danach mache ?

Wo steht (rechtswirksam), dass es keine Bedeutung hätte?

Die Geschichte, die der TE hier erzählt hat, hat doch mit dem Unfallablauf nicht das Geringste zu tun:

55 km/h und bei 4-5 Meter Abstand wurde der Blinker gesetzt.
55 km/h nach Tacho sind gute 50 km/h real - 14 m/s. Die Dame aus der Seitenstraße hat - wie jeder - auch eine gewisse Reaktionszeit vom Erkennen des Blinkens bis zum Losrollen.

Geht man von der üblichen eine Sekunde Reaktionszeit, Reaktionsverzögerung aus, dann hat der TE von seinem Blinken bis zum Anrollen der Dame 14 Meter zurück gelegt und ist im Moment deren Anrollens bereits gut 8 Meter an der Dame vorbei.

Hier hat der TE ja noch auf das Anfahren reagiert, was ebenso eine Sekunde Reaktionszeit bedarf und es gab eine Bremsung vor dem Aufprall - damit sind vom Blinken bis zum Aufprall über zwei Sekunden vergangen.

Über 2 Sekunden sind bei 14 m/s eine Entfernung von (mindestens) 30 Meter vor der "falschen" Kreuzung, wo der TE seinen Blinker bereits gesetzt hatte. Was bleibt dann noch für eine Glaubwürdigkeit zu einem nicht ausgeführten weiteren Abbiegeverhalten mit zB. Geschwindigkeitsreduzierung, wenn die ebenso angegebenen 4-5 Meter schon ein "Irrtum" sind.

Zitat:

@Geisslein schrieb am 6. Juni 2015 um 11:30:01 Uhr:


. Niemals den Anderen vertrauen.

So würde aber nichts mehr auf der Welt funktionieren. Du könntest niemals deine Vorfahrt gebrauchen, da du hier auch darauf vertraust, dass der Andere die Regeln einhält.

Arbeitgeber müssen darauf vertrauen, dass ihre Arbeitnehmer die ihnen übertragenen Aufgaben erledigen. So, wie du wiederum darauf baust, dass er den Lohn pünktlich zahlt.

Ohne ein gewisses Vertrauen geht es nicht.

Man muss *immer* (wenn möglich) *alles* beachten. Mein Fahrlehrer hatte die unangenehme Angewohnheit, laut und schrill zu pfeifen, wenn man ohne nach rechts und links zu schauen über einen beschrankten! Bahnübergang fuhr.
Wenn man anfängt, irgendwie darauf zu vertrauen, dass andere "schon alles richtig machen" kracht's ganz schnell.
*So* funktioniert der Verkehr.

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