Verkehrsschild gültig/ungültig
Guten Abend zusammen,
kurze und knackige Frage, bevor ich ein Ticket kassiere.
Ist das Verkehrsschild durch den orangenen Streifen noch gültig?
Danke und viele Grüße
Quent
42 Antworten
Zitat:
@Diedicke1300 schrieb am 1. Juni 2023 um 21:38:51 Uhr:
Weil ich ein Recht auf eine eigene Antwort habe.
Ich will dir das Recht nicht streitig machen. Aber ein Recht auf falsche Antworten ist schon etwas komisch.
Zitat:
@Diedicke1300 schrieb am 1. Juni 2023 um 21:38:51 Uhr:
Und in meinen Augen beantwortet die Antwort von Paul nicht die Frage vom TE.
Doch. Die Antwort von berlin-paul war inhaltlich richtig und vor allem gilt sie auch pauschal für alle denkbaren Varianten, also auch für die Möglichkeit, dass dort parken weiterhin verboten sein könnte.
Ich sehe es halt anders, da es keine „generelle“ Erlaubnis gibt irgendwo zu parken. Also kann man nicht schreiben „ wenn es dort generell erlaubt ist zu parken, dann ist es jetzt auch erlaubt“, obwohl die Beschilderung „entwertet“ ist.
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 1. Juni 2023 um 19:39:39 Uhr:
Die Eigentschaft "Behindertenparkplatz" ist dort aufgehoben. Wenn dort generell geparkt werden darf, dann eben auch dort. Wenn nicht, dann nicht.
Ich sehe es so wie Diedicke.
Wenn nur die Eigenschaft Behindertenparkplatz aufgehoben wäre, dann wäre auch nur das Zusatzschild durchgestrichen. Da aber das komplette Schild durchgestrichen ist, darf niemand parken.
Es kann ja nicht die gleiche Bedeutung haben, ob nur das Zusatzschild oder das komplette Schild durchgestrichen ist.
Einfach dort Parken. Wenn eine Knolle am Auto ist werden dich die User welche erzaehlen das Parken erlaubt ist, finanziell unterstuetzen 😉
Ich persoenlich bin auch der Meinung das Parken dort nicht erlaubt ist da beide Schilder durchgestrichen sind.
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Laut STVO ist ein Behindertenparkplatz mit dem Zeichen 314 und dem Zusatzschild zu versehen,es gibt kein extra Schild.
Das P-Schild bezieht sich somit durch das Zusatzzeichen nur auf den Behindertenparkplatz.
Ist es durchgestrichen ist dieser Platz für jeden nutzbar,oder falls allgemein Parkverbot gilt für niemanden.
Zitat:
@Bulwey schrieb am 2. Juni 2023 um 03:46:22 Uhr:
Wenn nur die Eigenschaft Behindertenparkplatz aufgehoben wäre, dann wäre auch nur das Zusatzschild durchgestrichen. Da aber das komplette Schild durchgestrichen ist, darf niemand parken.
Da Parken aber im Regelfall nicht extra durch ein Verkehrszeichen erlaubt werden muss, ist diese Auffassung falsch. Es sei denn, das Parken ist durch andere Verkehrszeichen verboten und die jetzt entwertete Beschilderung würde im Normalfall hiervon eine Ausnahme schaffen.
Grundsätzlich ist es aber so, dass dieses Band dieselbe Funktion hat wie "Müllsack drüber".
Zitat:
@Diedicke1300 schrieb am 1. Juni 2023 um 22:04:17 Uhr:
Ich sehe es halt anders, da es keine „generelle“ Erlaubnis gibt irgendwo zu parken.
Natürlich ist es im Rahmen der StVO generell erlaubt "irgendwo" zu parken. Verkehrszeichen benötigt man nur, wenn man etwas abweichendes Regeln will - z.B. Bewohnerparken, Parkscheinpflicht usw.
Ich sehe da vor meinem geistigen Auge einen gesonderten abgesetzten, einzelnen Parkplatz, von der Straße abgesetzt, von anderen markierten Parkplätzen abgesetzt, besonders dicht am Eingang der Bank, an der Arztpraxis, am Schwimmbad....., der als Parkplatz mit Zusatzschild ausgeschildert ist. Ist das Zusatzschild "durchgestrichen" ist nur noch ein Parkplatz, für jedermann nutzbar. Sind beide Schilder, Parkplatz und Zusatzschild "durchgestrichen" ist es (für mich) gar nichts mehr.
Warum soll nun plötzlich, auf einem einzelnen Platz, von der Straße abgesetzt, besonders dicht am Eingang der Bank, an der Arztpraxis, am Schwimmbad..... jedermann parken dürfen ?
Man kann sich doch darauf einigen, dass dieses Bild nur aufzeigt, dass dieses Verkehrsschild noch nicht in "Betrieb" ist. Was ansonsten an dieser Stelle gilt, kann man aufgrund des Bildes nicht sagen.
Daher ist die Antwort von Berlin-Paul
Zitat:
Wenn dort generell geparkt werden darf, dann eben auch dort. Wenn nicht, dann nicht.
genau die gleiche.
Die von Diedicke1300
Zitat:
Alles durchgestrichen, nix mehr mit parken, egal wer.
zu allgemein gehalten und bildet, so meine Vermutung mit dieser Antwort
Zitat:
Da fehlen noch ein paar Unbekannte bevor hier "generell" das parken erlaubt ist.
erst wirklich die grundsätzliche These seiner Aussagen.
Zitat:
@Kai R. schrieb am 1. Juni 2023 um 20:34:59 Uhr:
Rechts am Straßenrand ist das Parken generell erlaubt. So auch hier.
Falsch, in Einbahnstraßen auch links, in verkehrsberuhigten Zonen (Spielstraßén) nur auf den eingezeichneten Flächen.
Dazu gibt es halt auch noch Einschränkungen durch irgendwelche Halteverbot, Feuerwehrzufahrt, etc.
Möglicherweise soll dieser Platz temporär freigehalten werden für z.B. ein Gerüst ... Bauarbeiten halt.
Für mich wäre das Parken dort temporär generell untersagt, egal was ringsherum üblich ist (Parkflächen).
meine Rede, was sich hier manche zusammenphantasieren, bis hin zu "ich darf hier parken wie ich lustig bin" ist nur noch kindisches Wunschdenken. Ich würde mich da bestimmt nicht hinstellen.
Der TE hat geschrieben, dass es sich um eine Parkzone handelt.
Man bräuchte also hierzu mehr Input vom TE, welche Art von Parkzone es überhaupt ist?
Ich kenne es von den blauen Zonen hier, dass Behindertenparkplätze gesondert gekennzeichnet werden. Auf dem Bild ist der spezielle Parkplatz durchgestrichen, was im Umkehrschluss bedeutet, dass jetzt die Regelung der blauen Zone gilt.
Der Sinn der blauen Zonen ist ja auch der, dass man sich Schilder spart. Allerdings sollten da Markierungen auf den Straßen vorhanden sein.
Bitte mehr Infos!
Sonst können wir uns die Finger wund tippen, kommen aber trotzdem nicht auf das richtige Ergebnis.
VG
Zitat:
@hlmd schrieb am 2. Juni 2023 um 09:32:13 Uhr:
Ich kenne es von den blauen Zonen hier, dass Behindertenparkplätze gesondert gekennzeichnet werden. Auf dem Bild ist der spezielle Parkplatz durchgestrichen, was im Umkehrschluss bedeutet, dass jetzt die Regelung der blauen Zone gilt.
Was meinst du mit blauer Zone? Der TE hat diesbezüglich nichts gesagt und die StVO kennt diesen Begriff auch nicht.
Hier ist die Blaue Zone gut erklärt:
https://www.ihk-muenchen.de/.../Blaue-Zone.pdf
"Blaue Zonen" in München ... also bei uns gibts keine solche Zonen oder blauen Streifen, nur die üblichen weißen Markierungen.
Keine Ahnung, ob der TE auch in München wohnt ... Die Raterunde geht somit weiter :-)