Verkehrsschild gültig/ungültig
Guten Abend zusammen,
kurze und knackige Frage, bevor ich ein Ticket kassiere.
Ist das Verkehrsschild durch den orangenen Streifen noch gültig?
Danke und viele Grüße
Quent
42 Antworten
Ich zitiere mal:
Zitat:
@QuentTarant schrieb am 1. Juni 2023 um 20:33:21 Uhr:
Ich muss dazu sagen, dass sich dieser Parkplatz in einer Parkzone befindet. Diese ist noch gültig und sollte doch eigentlich gelten, wenn dieses Schild entfällt.
Eine Parkzone muss ja irgendwie ausgewiesen sein.
Es gibt da "Blaue Zonen" wie in der Münchner Innenstadt, oder Parkverbotszonen wie bei uns im LK München. Da steht dann sinngemäß sowas wie "Parken in gekennzeichneten Flächen erlaubt".
Hier gibt es weiter KEINE Parkverbotsschilder, sondern nur diese blauen extra Schilder für Behinderte oder Batterieautos.
Oder es gibt noch diese Anwohnerparkzonen...
Also lieber TE, wir brauchen Input!!!
VG
Wenn da ein Müllsack drüber wäre, könnte man doch auch nicht erkennen was für Schilder dort angebracht sind. Also quasi nicht vorhanden.
Zitat:
@hlmd schrieb am 2. Juni 2023 um 10:51:29 Uhr:
Eine Parkzone muss ja irgendwie ausgewiesen sein.
Das ist klar und logisch. Erfolgt üblicherweise über das Verkehrsschild 314.1 mit entsprechendem Zusatzschild und wird durch das Schild 314.2 beendet.
Zitat:
@hlmd schrieb am 2. Juni 2023 um 10:51:29 Uhr:
Es gibt da "Blaue Zonen" wie in der Münchner Innenstadt, oder Parkverbotszonen wie bei uns im LK München.
Dieser Quatsch der München da fabriziert ist höchst umstritten weil die StVO dies nicht widerspiegelt.
Zitat:
@hlmd schrieb am 2. Juni 2023 um 10:51:29 Uhr:
Da steht dann sinngemäß sowas wie "Parken in gekennzeichneten Flächen erlaubt".
Sind die oben erwähnten Zusatzschilder.
Zitat:
@hlmd schrieb am 2. Juni 2023 um 10:51:29 Uhr:
Hier gibt es weiter KEINE Parkverbotsschilder, sondern nur diese blauen extra Schilder für Behinderte oder Batterieautos.
Die übrigens grundsätzlich für die spezielle Ausschilderung benötigt werden. Das hat nix mit blauen, grünen oder sonst irgendwie farblich benannten Zonen zutun.
Übrigens war die Frage des TE relativ direkt
Zitat:
Ist das Verkehrsschild durch den orangenen Streifen noch gültig?
Er wollte nix über irgendwelche blaue Zonen oder sonstige äußeren Gegebenheiten wissen. Ich denke, dass er selbst einschätzen kann, was ansonsten dort gilt. Er wollte nur wissen ob die Abklebung ein VZ ungültig macht und das kann klar mit ja beantwortet werden.
Zitat:
RSA Teil A 1.4 Inhalt der Anordnungen und Verkehrszeichenpläne
(2) Die Anordnung muß folgende Angaben enthalten:
...
h) Ggf. vorhandene Beschilderung und Markierung mit Angaben über erforderliches Abdecken, Entfernen
oder Ungültigmachen.
Zitat:
RUB
3.2 Verwaltungsverfahren
3.2.1 Beteiligung, Anordnung
(6) Anderestationäre Beschilderungen, die wegen einer Umleitung vorübergehend nicht gelten, sind so
außer Kraft zu setzen, daß der Verkehrsteilnehmer nicht irritiert wird. Häufig ist eine vollflächige
Abdeckung der Beschilderung geboten.
Zitat:
ZTV-SA 6.1 (2)
Verkehrsschilder dürfen bereits vor Beginn einer Maßnahme aufgestellt werden. Bis zum Inkrafttreten der Verkehrsregelung (Absperrung) müssen die bereits aufgestellten Verkehrsschilder jedoch vollständig und wirksam abgedeckt werden, so daß sie auch bei Dunkelheit (Retroreflexion) nicht zu erkennen sind. Zusatzzeichen und Richtzeichen (z. B. Z 458) können solange z. B. durch ausreichend breite, sich kreuzende rote Latten oder rückstandsfrei entfernbare Folien bis zum Beginn der Maßnahme außer Kraft gesetzt werden (Vorinformation). Dabei sind retroreflektierende Materialien zu verwenden. Haltverbote, die zu einem späteren Zeitpunkt gültig werden sollen, werden dagegen unverändert, jedoch mit Zusatzzeichen "Beginn einer Beschränkung mit Datum und Uhrzeit" aufgestellt.
Zitat:
@U.Korsch schrieb am 2. Juni 2023 um 06:23:01 Uhr:
Grundsätzlich ist es aber so, dass dieses Band dieselbe Funktion hat wie "Müllsack drüber".
Das ist genau richtig. Es ist als wäre das Schild einfach nicht vorhanden. D.h. es gelten die Regeln, die dort ohne dieses Schild gelten. Ist das Parken dort also generell erlaubt, darf man auch hier parken, ist es das nicht, darf man hier auch nicht parken. Eine andere korrekte Antwort gibt es nicht.
Was sich manche hier zusammenfantasieren, dass das quasi ein Parkverbot sei usw. ist schon sehr abenteuerlich, denn mit dem Strich bedeutet das Schild absolut gar nichts mehr, weder, dass man parken darf noch dass man es nicht darf.
Sollte es sich also, wie vom TE beschrieben, um eine Parkzone handeln, in der das Parken generell erlaubt ist, darf man damit auch auf diesem Platz parken. Persönlich würde ich bei so etwas immer kurz ein Bild mit dem Handy machen, dann ist man auf Nummer sicher, falls sich da jemand einen Streich erlaubt hat.
Und übrigens: ich weiß jetzt nicht, wo ihr alle wohnt, aber wenn bei uns irgendwo ein Kran stehen soll, dann stehen da echte Park- oder Halteverbotsschilder mit einem Zeitpunkt, ab dem das gilt. Nur so kann man sicher sein, dass der Parkplatz tatsächlich zum Stichzeitpunkt leer ist.
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Anscheinend ist das Schild nur vorübergehend "ausser Betrieb" - sonst wäre es ja sehr wahrscheinlich demontiert worden...
Aber ist schon etwas verwirrend - da wäre ein Sack drübber besser gewesen.😎
Naja - vielleicht hatte der Bauhof gerade keine Säcke dabei - nur Klebeband...😁
Das mit dem Klebeband ist schon "amtlich", wobei hierzu eigentlich die Farbe Rot vorgesehen ist (macht sich besonders gut bei Haltverboten). Wesentlich ist hier, dass das Zeichen erkennbar ungültig ist - das ist zweifelos gegeben.
Wenn man sich den Pfosten so anschaut, scheint es ein neues Schild zu sein das eventuell erst vor kurzem aufgestellt wurde.
Da hätten sie aber wenigsten ein anständiges Kreuz machen können...😠
Naja - überall Sparmaßnahmen.😁
Zitat:
@phchecker17 schrieb am 2. Juni 2023 um 12:36:56 Uhr:
Persönlich würde ich bei so etwas immer kurz ein Bild mit dem Handy machen, dann ist man auf Nummer sicher, falls sich da jemand einen Streich erlaubt hat.
Apropos Streich:
Querparker@-5- Geil, danke dafür 😁 Hatte mich zuerst gefragt, was da jetzt wirklich dazu passen könnte, und in der Tat: Volltreffer!
Köstlich… 😁
Ich habe mich heute bei der Stadt erkundigt. Das Parken ist für jeden erlaubt und das Zeichen ungültig.
Kurz zur Aufklärung:
- Der Parkplatz befindet sich in einer Einbahnstraße links und ist öffentlich
- Es handelt sich um eine Parkzone
Danke für die zahlreichen Antworten und ein schönes Wochenende!
Zitat:
@QuentTarant schrieb am 2. Juni 2023 um 14:28:04 Uhr:
- Es handelt sich um eine Parkzone
Um welche Art von Parkzone es sich handelt, hast du immer noch nicht geschrieben.
Aber egal, darum ging es ja eigentlich auch nicht...
VG