Verkehrsrechtsschutz Versicherung
Hallo,
ich weiß nicht, ob ich hier richtig bin, sieht mir allerdings nach dem passensdem Forum dafür aus.
Zur Frage:
Würdet Ihr einen Verkehrsrechtsschutz beim selben Versicherer abschließen, wo Ihr auch die Autoversicherung habt?
Nicht das wenn mal was passiert die das an die Autoversicherungsabteilung weitergeben und man dann hochgestuft wird.
Beste Antwort im Thema
da gibt es überhaupt keinen Grund zur Sorge,
denn nicht die Rechtsschutzversicherung vertritt Euch, sondern ein frei wählbarer Rechtsanwalt
die Rechtsschutzversicherung bezahlt nur die Rechnung vom Rechtsanwalt, hat aber kein Mitspracherecht bei der Auswahl des Winkeladvokaten
von daher ist's völlig egal, ob Ihr es zusammen bei einer oder bei zwei getrennten Gesellschaften abschließt
und eine Querinformation zwischen der KFZ-Schadenabteilung und der Rechtsschutzversicherung findet nicht statt, zumal die Rechtsschutzversicherungen bei allen Versicherungen stets unternehmensmäßig ausgegliedert sind
36 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von stoppelfreund
Ich hab schon einen Fall gehabt, wo der Rechtsschutzversicherer die Leistung verweigert hat und nur durch Deckungsklage dazu gebracht werden konnte seiner Leistungspflicht nachzukommen.
was hat das nun hiermit zu tun?
Zitat:
Original geschrieben von stoppelfreund
Wie gesagt, ...
eben, Antwort wurde ja auch schon "gesagt"
Zitat:
Original geschrieben von stoppelfreund
Ich hab grad wieder einen Kunden, wo der Versicherer eine Unfallleistung nicht erbringen will. Obwohl mehrere Ärzte klar von einer Behandlung aufgrund eines Unfalls sprechen verlegt sich die Gesellschaft auf Ursache Krankheit, nur weil einer der Ärzte in seinen Schreiben auch von nebenher bestehender Arthrose spricht.
Etliche Schreiben und Erläuterungen des Kunden und eingaben von Krankenhaus und Ärzten konnten daran bislang nichts ändern.
Ich war letztens beim Bäcker und wollte vier Brötchen.
Da hat der doch fünf in die Tüte gepackt!
Ist eigentlich das Gleiche wie bei Deinem Kunden mit der Arthrose.
Nix gegen Beratungsresistenz, aber ich würd's an Deiner Stelle für mich behalten.
Danke, war wichtig, dass Du Dich nochmal geäußert hast.
Bei uns sagt man: "der denkt nicht länger als von 12 bis läut"
Aber wahrscheinlich verstehst Du auch damit nicht was ich meine.
Trotzdem schönen Tag weiterhin im Tal der Vertrauensseeligen.
Schon Dein gewähltes Beispiel mit der Familie im Auto zeigt, dass Du keine fundierten Kenntnisse hierzu hast, denn den Rechtsstreit gegen den KFZ-Versicherer würde dieser selbst bezahlen müssen, wenn die Forderung der Insassen berechtigt war und sie den Prozess gewinnen.
War sie es nicht (und der Prozess geht für die Insassen verloren), wäre sowohl die Ablehnung des K-Versicherers im Vorfeld als auch die Ablehnung des RS-Versichereres, der ja die möglichen Erfolgsaussichten zu bewerten hat, bevor er Deckungszusage erteilt, richtigt gewesen.
Was ist also Dein Problem, außer dass Du Stammtisch-Vorurteile pflegst?
Eine kleine Auswahl meiner Probleme:
1. Ich lass mich nicht gerne verarschen.
2. Mein Anwalt hat die Erfolgsaussichten zu beurteilen und nicht der Versicherer.
Der Punkt Prüfung der Erfolgsaussichten ist übrigens gleich der Beste Grund auf keinen Fall der Versicherungswirtschaft zu vertrauen, denn wie wird wohl eine Prüfung der Erfolgsaussichten einer Rechtschutzversicherung gegen den eigenen Konzern tendenziell ausgehen?
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Zitat:
Original geschrieben von stoppelfreund
2. Mein Anwalt hat die Erfolgsaussichten zu beurteilen und nicht der Versicherer.
Das kann er gerne tun. Es gehört zu seinem Job. Aber zahlt er den Prozess oder der Versicherer?
Zitat:
Der Punkt Prüfung der Erfolgsaussichten ist übrigens gleich der Beste Grund auf keinen Fall der Versicherungswirtschaft zu vertrauen, denn wie wird wohl eine Prüfung der Erfolgsaussichten einer Rechtschutzversicherung gegen den eigenen Konzern tendenziell ausgehen?
Und wie wird die Prüfung der Erfolgsaussichten wohl ausgehen, wenn Dein Anwalt sie vornimmt, der ungefähr die doppelte Kohle im Prozessfall kassiert, als wenn er die Sache außergerichtlich erledigt?
🙄
In meinem Sinne.
Schließlich hat der Anwalt im Prozessfall auch mehr Arbeit und Zeit einzusetzen als bei einer aussergerichtlichen Einigung.
"In Deinem Sinne" ist die Beratung, wenn sie die Rechtslage zutreffend wiedergibt und die Chancen und Risiken nachvollziehbar erklärt werden.
Nur dann.
Ob er mehr Arbeit mit einem Prozess hat, den er gar nicht führen müsste, wenn er die Rechtslage zutreffend eingeschätzt hätte, wäre mir als Mandant ziemlich wurscht.
Für den Anwalt gilt: "Beraten heißt auch Abraten", wenn es die Rechtslage erfordert.